Ein 55-jähriger hat per WhatsApp anzügliche Nachrichten an eine 9-jährige verschickt. Das Amtsgericht Bekum verurteilte ihn zu 9 Monaten Haft auf Bewährung. Er ging gegen das Urteil an und scheiterte. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil.
Eine Nachricht auf das Handy einer Neunjährigen kann als sexueller Missbrauch von Kindern bewertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mitgeteilt.
Ein 55-Jähriger hatte Ende 2014 einem kleinen Mädchen via WhatsApp geschrieben. Die damals Neunjährige und ihre Mutter kannte er bereits seit einiger Zeit, wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt. Demnach fragte er die Neunjährige zunächst nach ihrem Freund und ob sie glücklich mit ihm sei. In den nächsten Tagen erkundigte er sich, ob die Nacht mit ihrem Freund schön gewesen sei, ob sie für ihn, den Angeklagten, eine Freundin habe, "die nicht erwachsen" sein müsse.
Dann fragte er, ob sie mal zu viert "was machen" könnten. Gemeint waren er, die Neunjährige mit ihrem Freund und eine minderjährige Freundin. Weitere Nachrichten sah dann die Mutter des Mädchens, die das Handy an sich genommen hatte.
spiegel.