Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, bekommt Pistorius eine höhere Strafe!
Überblick/ Zusammenfassung:
14. Februar 2013
Nach dem Tod von Reeva Steenkamp wird Pistorius festgenommen, es wird Anklage wegen Mord erhoben.
22. Februar 2013
Pistorius kommt gegen eine Kaution von einer Million Rand (ca. 85.000 Euro) vorläufig frei.
Um weitere Untersuchungen zu ermöglichen, vertagt das Gericht die Verhandlung am 4. Juni 2013 auf den 19. August 2013.
19. August 2013
In der Anhörung wird beschlossen, die Verhandlung ab dem 3. März 2014 fortzusetzen.
Pistorius beteuert wiederholt seine Unschuld im Sinne der Mordanklage und gibt an, seine Freundin versehentlich erschossen zu haben, da er sie für einen Einbrecher gehalten hätte.
11./12. September 2014
Pistorius wird von der Richterin Thokozile Masipa vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung frei- und dem der fahrlässigen Tötung für schuldig gesprochen. Für das Abfeuern einer Waffe in einem Restaurant wenige Wochen vor Steenkamps Tod wird Pistorius wegen fahrlässigen Verhaltens im Umgang mit einer Schusswaffe ebenfalls schuldig gesprochen. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe fordert die Staatsanwaltschaft unter Gerrie Nel im Rahmen des Schlussplädoyers zehn Jahre Haft für Pistorius, während die Verteidigung auf Hausarrest und gemeinnützige Arbeit plädiert.
21. Oktober 2014
Pistorius wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, für den illegalen Waffengebrauch (Abfeuern einer Waffe in einem Restaurant wenige Wochen vor Steenkamps Tod) werden drei weitere Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft beantragt Berufung.
13. März 2015
Die Berufung wird zugelassen, Einwände der Verteidigung wurden zurückgewiesen.
Oktober 2015
Pistorius darf nach einem Jahr das Gefängnis verlassen, wird allerdings unter Hausarrest gestellt.
3. Dezember 2015
Das Berufungsgericht hebt das Urteil auf und spricht Pistorius des Mordes mit verminderter Tötungsabsicht schuldig, was in etwa dem deutschen Rechtsbegriff Totschlag entspricht. Ein Strafmaß wird zunächst nicht verkündet.
3. März 2016
Das Verfassungsgericht weist Pistorius’ Antrag auf Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ab.
6. Juli 2016
Das vorgesehene Strafmaß von 15 Jahren von Richterin Thokozile Masipa wird wegen mildernder Umstände auf sechs Jahre Haft herabgesetzt. Pistorius will nicht in Berufung gehen.
16. September 2016
Die National Prosecuting Authority stellt einen Antrag zur Verlängerung der Gefängnisstrafe von Pistorius beim Supreme Court of Appeal of South Africa. Daraufhin unterstellten Pistorius’ Familienangehörige Staatsanwalt Gerrie Nel als Motiv seines Vorgehens "persönliche Rache".
November 2017
Der Supreme Court of Appeal setzt auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin Pistorius’ Haftstrafe auf das reguläre Mindestmaß von 15 Jahren herauf, rechnete die bereits verbüßte Strafhaft und Hausarrestzeit jedoch hierauf an, so dass noch eine Reststrafe von 13 Jahren und 5 Monaten verbleibt.
Quelle:
Wikipedia |
Handelsblatt
Für mich persönlich ist dieses Urteil hoffentlich das Ende des juristischen Tauziehens in einen Fall, der anhand der Umstände längst klar war: Pistorius hat in voller Tötungsabsicht durch die Tür geschossen, hinter der sich Reeva vor ihm versteckt hatte.