Dienstag, 02.02.2016, 11:07
Mir fehlen die Worte, einfach unglaublich dieser Fall.
1985 wurde ein 7-jähriger Junge in Essen ermordet. Ein junger, geistig behinderter Mann (damals 21) verurteilt, mit Sicherheitsverwahrung. Ein vor Jahren (1997) aufgetauchtes Geständnis eines anderen Mannes wurde als nicht relevant eingestuft. Der Termin für das Wiederaufnahmeverfahren steht noch nicht fest.

Das hat das Landgericht Dortmund am Dienstag mitgeteilt. Der inzwischen über 50 Jahre alte Verurteilte wurde jetzt aus dem Maßregelvollzug entlassen. Grund ist ein vor Jahren aufgetauchtes Geständnis eines weiteren Mannes. Gegen ihn ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Essen. Es könnte damit zu zwei Prozessen kommen.
(...) Das Kind war im April 1985 von einem Spielplatz entführt und in einem Waldstück erwürgt aufgefunden worden. Der damals 21-Jährige hatte in Anhörungen die Tat zugegeben, in der Verhandlung im Jahr darauf eine Beteiligung aber bestritten. Auf Anordnung des Landgerichts Essen wurde er trotz des Widerrufs wegen eines im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Mordes in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
focus1997 tauchte dann das Geständnis des anderen Mannes auf. Für ein Wiederaufnahmeverfahren habe es damals wohl nicht ausgereicht, hieß es bei der Staatsanwaltschaft Essen. 2013 beantragte dann ein neuer Anwalt des Verurteilten die Wiederaufnahme. Zunächst lehnte das das dafür zuständige Dortmunder Gericht ab. Vor einem Jahr wies dann das Oberlandesgericht Hamm die Dortmunder Richter an, eine Wiederaufnahme zu prüfen. Sie sollten herausfinden, ob das Geständnis, wenn es schon 1986 vorgelegen hätte, etwas an der Essener Gerichtsentscheidung geändert hätte. In der nicht-öffentlichen Prüfung wurde auch der zweite Mann als Zeuge befragt. Ein Termin für das Wiederaufnahmeverfahren steht noch nicht fest.