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Quellen: Spiegel | JFBär: „Denn aussagekräftige Daten sind die Grundlage von wichtigen Analysen, wie man dem Phänomen begegnen kann, ob es zu- oder abnimmt. Deswegen muß Frauenfeindlichkeit als eigene Rubrik in der Kriminalstatistik geführt werden“.
Eine SPIEGEL-Umfrage beim Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern hatte ergeben, dass Gewalt gegen Frauen von den Behörden meist in der Rubrik Partnerschaftsgewalt geführt wird oder bei frauenfeindlichen Kommentaren im Netz unter der Rubrik Onlinehass. Das BKA teilte demnach mit, dass man Frauenfeindlichkeit in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasse.
Die Politikerin warnte vor den Folgen von Frauenhaß. Er vergifte das soziale Miteinander, hinterlasse schwere Seelenschäden und sei der Nährboden für Gewalt, ob durch Cybermobbing oder analog.
Bundesverfassungsgericht stoppt Gesetz gegen „Haß im Netz“
Vor dem Hintergrund drängt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf eine Umsetzung des im vergangenen Jahr beschlossenen Gesetzes gegen „Haß und Hetze“ im Internet. Wer sich im Netz gegen Frauenhaß stelle, werde sonst zur Zielscheibe. Die Täter müßten konsequent von der Justiz verfolgt werden, forderte die Sozialdemokratin.
Das zuvor von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gestoppt. Die Richter bemängelten, daß Unternehmen wie Facebook und Twitter sogenannte Haßkommentare an das Bundeskriminalamt melden sollten.