Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Dir ist offenbar der generelle Wandel während der min. letzten drei Jahre entgangen.
Eine Entwicklung innerhalb der letzten drei Jahre, die gezeigt hätte, dass - anders als all die Jahre zuvor international recht einheitlich festgestellt wurde - drastische freiheitsentziehende Sanktionen ganz plötzlich generell viel effektiver sind und abschreckender wirken als mildere Strafen, ist mir allerdings entgangen, ja! Zudem: Es wäre auch ein reines Wunder, wenn eine solche Entwicklung in so kurzer Zeit überhaupt zu beobachten wäre...
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Deshalb kann ich dir wieder nur nahelegen, mal unseren Downloadbereich zu durchforsten um dadurch an Basisinfos zu gelangen. Du wirst dann ebenfalls feststellen, dass sich in den Bereichen Justiz/ Strafsystem, Kriminalitätsbekämpfung und vor allem im Bereich der Kriminalprävention dringend einiges ändern muss.
Also weißt du... an Basisinfos mangelt es mir nicht wirklich. Und wenn im Downloadbereich
belastbare Informationen zu finden sein sollten, die deine Ansicht belegen, dann kannst du sie hier ja konkret nennen - ebenso wie ich auch mehrere seriöse Quellen genannt und entscheidende Passagen wörtlich zitiert habe, die
meine Meinung stützen.
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Wie gesagt, ich orientiere mich da vielmehr an die Fakten und die stehen, wenn zum Teil auch fehlerhaft bzw. unvollständig, in der PKS des BKA.
Fakten, die du aber nicht konkret nennst. Und du meinst, der Chef eines Kriminologischen Forschungsinstitutes orientiert sich
nicht an Fakten? Ich glaube, an dieser Stelle spätestens wird deutlich, dass wir auf einer solchen Grundlage wohl nicht weiterzudiskutieren brauchen...
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Sorry! Da es sich um pdf-Dateien handelt, kann ich nicht auf die entsprechenden Seiten verlinken und von dort Tabellen etc. nach hierher zu kopieren, ist sehr mühselig.
Ich schrieb ja auch
benennen, und nicht
verlinken. Eine kurze Angabe: "Datei X, Seite Y" würde durchaus reichen...
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Um bei einem Thema mitreden zu können, ist nun mal Selbststudium und -recherche notwendig. Die Quellen kennst du jedenfalls.
Haha, da hast du wohl was missverstanden - ICH will doch über diese speziellen von dir aufgebrachten Aspekte gar nicht mitreden

! Vielmehr hattest DU einige Aussagen getroffen, die ich schlicht und ergreifend unbelegt nicht einfach so für zutreffend halten kann. Und solange du sie nicht mit konkreten Quellen untermauerst, wird sich an meiner Haltung dazu eben auch nichts ändern. Das ist schon alles

.
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Nun... zum einen zeigt das Statement des unabhängigen Beauftragten, dass JEDE sexuelle Handlung an Kindern unter 14 Jahren als Gewaltakt anzusehen ist und somit STRAFBAR ist. Die Betonung liegt auf JEDE.
Und zum anderen zeigt dieses Statement, dass sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren selbst dann als Gewaltakt einzustufen sind, wenn die Betroffenen diesen Handlungen zugestimmt haben und das ist ein verdammt wichtiger Punkt.
Bei dem Begriff "Sexuelle Gewalt" handelt es sich weder um einen Straftatbestand, noch um ein Tatbestandsmerkmal, noch um einen sonstigen juristischen Fachterminus. Deshalb stellt die von dir zitierte Definition, wie ich bereits erwähnte, eher eine politisch-gesellschaftliche Positionierung dar, die nicht dazu geeignet ist, um daraus Rückschlüsse auf die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung zu ziehen.
Es ist doch so: Argumente dafür anzuführen, dass jede sexuelle Handlung an Kindern strafbar sein sollte, ist eigentlich nichts anderes, als offene Türen einzurennen... denn solche Handlungen
sind selbstverständlich schon seit langem grundsätzlich strafbar. Dies aber nicht
deshalb, weil sie per se als "Gewaltakt" anzusehen sind - sondern deshalb, weil Kinder als noch nicht fähig zur sexuellen Selbstbestimmung angesehen werden. Fertig.
Gewalt ist in
diesem Zusammenhang überhaupt kein Kriterium!
ABER: Erfolgt die gegenüber Kindern ohnehin grundsätzlich strafbare sexuelle Handlung
zusätzlich mit Gewaltanwendung (bzw. neuerdings: Ist dabei
zusätzlich das Nicht-Wollen des Tatopfers für den Täter erkennbar), kommt
tateinheitlich -
also zum Tatbestand des sexuellen Missbrauchs hinzu - der § 177 StGB zum Tragen.
Vergleichbar damit ist es z.B., wenn bei der sexuellen Handlung das Kind verletzt wird: Dann ist zusätzlich der Tatbestand der
Körperverletzung erfüllt. Oder: Ist der Täter ein Erziehungsberechtigter, liegt tateinheitlicher
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vor.
Das komische ist nur: Wenn Staatsanwalt und/oder Gericht bei einem Fall des sexuellen Kindesmissbrauchs den Tatbestand des § 177 StGB nicht erfüllt sehen, weil das Kind eben keinen entgegenstehenden Willen gezeigt hat, und folgerichtig sagen "In diesem Fall liegt keine Vergewaltigung vor", ist die Empörung regelmäßig groß. Anscheinend wird dann reflexhaft gefolgert, damit werde die Tat "bagatellisiert", dem Kind eine "Mitschuld" gegeben, der Täter "entschuldigt", dem Kind der Vorwurf gemacht, es hätte sich wehren "müssen"... oder man meint gar, damit werde die Aussage getroffen, eine solche Handlung sei gar nicht strafbar, weil sich das Kind nicht genügend abwehrend verhalten hat. All das sind aber völlig unzutreffende Schlussfolgerungen. Tatsächlich wurde damit lediglich ausgesagt, dass die Handlung in diesem Fall nur den Tatbestand des § 176 StGB erfüllt, und nicht zusätzlich den des § 177 StGB.
Rechtswidrig und strafbar - und zwar, wenn nötig, mit bis zu 10 Jahren ganz empfindlich strafbar - ist die Tat aber natürlich trotzdem!
Dagegen habe ich jedoch noch nie erlebt, dass es den Volkszorn erregt, wenn Staatsanwalt oder Gericht die Aussage treffen, dass in einem konkreten Fall das Kind nicht verletzt wurde, und daher keine tateinheitliche Körperverletzung vorliegt, oder dass das Kind dem Täter nicht zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut war, und daher nicht zusätzlich der Tatbestand der § 174 StGB erfüllt ist...
Logisch ist das Ganze also nicht. Und diese Diskrepanz in der Wahrnehmung und den jeweiligen Reaktionen beruht meiner Ansicht nach in erster Linie schlicht und ergreifend auf mangelnder Rechtskenntnis der meisten Menschen.
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Vorweg: in diesem pdf-Dokument, aus dem ich dieses Zitat entnommen habe, steht noch mehr. Wesentlich umfangreichere Infos usw. findest du aber vor allem auf der Seite des Ministeriums und der zahlreichen Istitutionen, Organisationen, Vereine usw., die sich dieser Problematik angenommen haben. Entsprechende Links findest du im Hauptmenü unter "Hilfe | Prävention | Infos | Beratung"
Danke - aber mit klaren juristischen Informationen kann ich wesentlich mehr anfangen. Anders als anhand so mancher Infos von Opferschutzorganisationen kann man mit einem guten Verständnis der Gesetzeslage und der daraus resultierenden Rechtsprechung nämlich vieles verstehen, was einem zuvor rätselhaft erschien... und dabei dann auch häufig sehr gut erkennen, dass es um unsere zu schützenden Rechtsgüter doch gar nicht so schlimm bestellt ist, wie man aufgrund von Medienberichterstattung und Verlautbarungen einiger Interessengruppen manchmal meinen könnte...
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Und das wäre dann deine Meinung

... die
ich aber, anders als du, ziemlich ausführlich belegt habe

!
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Tatsache aber ist, dass jeder Erwachsene, der sich an minderjährige Kinder vergreift, ein bestimmtes Problem haben muss und Tatsache ist auch, dass die Plätze im Maßregelvollzug jetzt schon am Limit sind und das trotz steigender Patientenzahlen. Ergo muss der Maßregelvollzug erweitert oder der Strafvollzug so geändert werden, dass auf jeden Fall Therapiemöglichkeiten gegeben und entsprechende Plätze vorhanden sind.
Dass jedem Täter umgehend eine für ihn passende Therapie zugänglich gemacht werden sollte, der sie braucht - egal ob im Maßregelvollzug, im Strafvollzug oder ambulant - finde ich in der Tat auch.
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Wenn ein Sexualstraftäter Geisteskrank ist oder eine "Abartigkeit" diagnostiziert wird, dann hätte ich ja sogar noch ein gewisses Verständnis, weil dieser Täter quasi nicht anders kann. Das gleiche gilt für solche, die aufgrund biologischer Defekte Sexualstraftaten begehen. Besonders gefährlich sind aber genau die, die du sonst noch aufgeführt hast: die "normalen, gesellschaftlich gut integrierten Menschen", die sich trotz aller Normalität an Kindern vergreifen!
Es geht ja nicht um die Frage des Verständnisses, sondern um die Abschätzung der Gefährlichkeit, der Wirksamkeit einer Bestrafung und des Rückfallrisikos. Und in dieser Hinsicht halte ich psychisch gestörte und genetisch sexuell stark auf Kinder fixierte Personen insgesamt schon für problematischer.
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Zum Rest deines Absatzes: das glaubst du doch nicht wirklich. Oder etwa doch?
Warum sollte ich das denn nicht glauben? Ich habe meine Sichtweise inzwischen ja wohl auch genügend begründet, meine ich.
Salva hat geschrieben: ↑Mo, 26. Feb. 2018, 19:44
Wenn ja, dann fährst du auf der selben Schiene wie nicht wenige andere auch, die bei der ganzen Geschichte viel mehr die Täter statt die Opfer im Blick haben! Und dafür habe ich nicht das geringste Verständnis, weil es sich bei diesen Opfern um Kinder handelt.
Ach also bitte. Dieses "die Täter mehr als die Opfer im Blick haben" ist auch mal wieder so ein überstrapazierter populistischer Vorwurf, mit dem man wunderbar Stimmung machen kann, und der entsprechend zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit herausgekramt wird. Lassen sich denn wirklich keine wenigstens
etwas substanzielleren Argumente mehr finden

?
Also mal grundsätzlich: Wir reden hier schließlich über
STRAFRECHT. Dabei geht es nun mal
naturgemäß um die TÄTER. Auch wenn man den Wunsch von Opfern nach "Genugtuung" und "Vergeltung" noch so sehr nachvollziehen kann - ihn zu erfüllen, ist NICHT der Sinn und Zweck des Strafrechts. Und das finde ich auch vollkommen korrekt so.
Im Übrigen schrieb ich aber auch, dass härtere Strafen aus meiner Sicht im Endeffekt
mehr schaden als nützen würden. Womit ich mitnichten nur die Befindlichkeiten der Täter meinte, sondern auch allgemeine Auswirkungen auf die Gesellschaft (und damit
auch die Opfer) - also: höhere Rückfallquote, mehr Straftaten, stärkere Gefährdung der Allgemeinheit. Und solche Folgen hinzunehmen, um dem Bedürfnis der Opfer und der Gesellschaft nach "als gerecht empfundenen" Strafen nachzukommen, wäre ja nun wirklich vollends unsinnig...