@Snoopy
Dir ist offenbar der generelle Wandel während der min. letzten drei Jahre entgangen. Deshalb kann ich dir wieder nur nahelegen, mal unseren Downloadbereich zu durchforsten um dadurch an Basisinfos zu gelangen. Du wirst dann ebenfalls feststellen, dass sich in den Bereichen Justiz/ Strafsystem, Kriminalitätsbekämpfung und vor allem im Bereich der Kriminalprävention dringend einiges ändern muss.
@SnoopySnoopy hat geschrieben:So ein "neuer Trend" ist dann wohl auch Prof. Bliesener, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, entgegangen, wie dieses vor gut einem Jahr gegebene Interview zeigt

:
Wie gesagt, ich orientiere mich da vielmehr an die Fakten und die stehen, wenn zum Teil auch fehlerhaft bzw. unvollständig, in der PKS des BKA.
@SnoopySnoopy hat geschrieben:Bei der Quelle handelt es sich aber um mehrere umfangreiche, zahllose Tabellen und Einzelaufstellungen enthaltende Dokumente, die ich durchsuchen müsste.
Sorry! Da es sich um pdf-Dateien handelt, kann ich nicht auf die entsprechenden Seiten verlinken und von dort Tabellen etc. nach hierher zu kopieren, ist sehr mühselig. Um bei einem Thema mitreden zu können, ist nun mal Selbststudium und -recherche notwendig. Die Quellen kennst du jedenfalls.
@SnoopySnoopy hat geschrieben:Wenn man "Kriminalität" durch "Kriminalitätsrate" ersetzt, ja - ich wüsste nicht, was dagegen spräche.
Was immer du auch an Zahlen heranziehst, das Ergebnis bleibt das gleiche: mehr Straftaten. Und die bedeuten: mehr Opfer!
Das sollten wir bei allen Diskussionen um Begriffe usw. niemals vergessen.
@SnoopySnoopy hat geschrieben:Was willst du mit dem Zitat belegen?
Nun... zum einen zeigt das Statement des unabhängigen Beauftragten, dass JEDE sexuelle Handlung an Kindern unter 14 Jahren als Gewaltakt anzusehen ist und somit STRAFBAR ist. Die Betonung liegt auf JEDE.
Und zum anderen zeigt dieses Statement, dass sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren selbst dann als Gewaltakt einzustufen sind, wenn die Betroffenen diesen Handlungen zugestimmt haben und das ist ein verdammt wichtiger Punkt.
@SnoopySnoopy hat geschrieben: Der Begriff "Gewalt" lässt sich vielfältig definieren - und dies ist eine der möglichen Definitionen. Gerade im sozialen, gesellschaftlichen und politischen Kontext stimmt die jeweils vorgenommene Begriffsbestimmung aber nicht immer so ganz mit der juristischen Bewertung überein. Und eine Aussage darüber, wie Kindesmissbrauch juristisch zu bewerten ist, bzw. anders bewertet werden sollte als bisher, wird hier ja auch gar nicht getroffen.
Vorweg: in diesem pdf-Dokument, aus dem ich dieses Zitat entnommen habe, steht noch mehr. Wesentlich umfangreichere Infos usw. findest du aber vor allem auf der Seite des Ministeriums und der zahlreichen Istitutionen, Organisationen, Vereine usw., die sich dieser Problematik angenommen haben. Entsprechende Links findest du im Hauptmenü unter "Hilfe | Prävention | Infos | Beratung"
@SnoopySnoopy hat geschrieben:Dass es eine Fülle von Skandalurteilen gibt, und Bewährung weder zur Bestrafung noch zur Abschreckung dient, ist deine persönliche Auffassung, Salva. Empirisch belegt ist das keinesfalls... eher im Gegenteil.
Und das wäre dann deine Meinung
@SnoopySnoopy hat geschrieben:Eine Haftstrafe kann gar nicht im Maßregelvollzug "verbüßt" werden. Ein eventueller zusätzlich zu einer verhängten Haftstrafe angeordneter Aufenthalt im Maßregelvollzug kann lediglich (muss aber nicht) ggf. auf die zu verbüßende Freiheitsstrafe (teilweise) angerechnet werden.
Das weiß ich. Tatsache aber ist, dass jeder Erwachsene, der sich an minderjährige Kinder vergreift, ein bestimmtes Problem haben muss und Tatsache ist auch, dass die Plätze im Maßregelvollzug jetzt schon am Limit sind und das trotz steigender Patientenzahlen. Ergo muss der Maßregelvollzug erweitert oder der Strafvollzug so geändert werden, dass auf jeden Fall Therapiemöglichkeiten gegeben und entsprechende Plätze vorhanden sind.
@SnoopySnoopy hat geschrieben:Nein, für mich ist das nicht wirklich verständlicher geworden. Mir scheint, du ignorierst völlig, dass sexuellem Missbrauch von Kindern mitnichten zwingend eine tiefgreifende, stets therapiebedürftige "Geisteskrankheit" oder "Abartigkeit" zugrundeliegt - sondern dass im Gegenteil dieses Delikt sehr häufig von psychisch ziemlich "normalen", gesellschaftlich gut integrierten Menschen begangen wird, auf die die Erfahrung, erwischt zu werden, massive soziale Ächtung zu erfahren, und schon im Falle einer geringfügigen weiteren Gesetzesübertretung eine Haftstrafe antreten zu müssen, durchaus sehr beeindruckend und abschreckend wirken kann. Gerade deshalb muss man hier genau hinschauen und differenzieren, welche Strafe im Einzelfall angemessen ist. Ein pauschaler Mindest-Freiheitsentzug von mehreren Jahren dagegen würde mit ziemlicher Sicherheit mehr schaden als nützen.
Wenn ein Sexualstraftäter Geisteskrank ist oder eine "Abartigkeit" diagnostiziert wird, dann hätte ich ja sogar noch ein gewisses Verständnis, weil dieser Täter quasi nicht anders kann. Das gleiche gilt für solche, die aufgrund biologischer Defekte Sexualstraftaten begehen. Besonders gefährlich sind aber genau die, die du sonst noch aufgeführt hast: die "normalen, gesellschaftlich gut integrierten Menschen", die sich trotz aller Normalität an Kindern vergreifen! Was daran "normal" sein soll, verstehe ich aber nicht.
Zum Rest deines Absatzes: das glaubst du doch nicht wirklich. Oder etwa doch? Wenn ja, dann fährst du auf der selben Schiene wie nicht wenige andere auch, die bei der ganzen Geschichte viel mehr die Täter statt die Opfer im Blick haben! Und dafür habe ich nicht das geringste Verständnis, weil es sich bei diesen Opfern um Kinder handelt.