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von Salva
So, 21. Nov. 2021, 23:23
Forum: Rechtswissenschaften
Thema: Freispruch nicht mehr endgültig Erneuter Prozess gegen Mordverdächtige wird möglich!
Antworten: 4
Zugriffe: 2751

Freispruch nicht mehr endgültig Erneuter Prozess gegen Mordverdächtige wird möglich!

Omas Bioladen hat geschrieben:
So, 21. Nov. 2021, 10:09
Frei nach Oliver Kahn: Nach dem Freispruch ist vor dem Freispruch. Somit kann gleich nach Freispruch wieder Anklage erhoben werden weil das Urteil nicht genehm ist. Klingt erstmal super wird dann aber vor allem dafür verwendet den politischen Gegner in einer Dauer-Aklage-Schleife zu halten.
Eine Staatsanwaltschaft kann doch im Rahmen einer Berufung, Revision oder durch ein Wiederaufnahmenverfahren einen Urteilsspruch anfechten und einen neuen Prozess erwirken. Das gleiche gilt natürlich auch für die Verteidigung.

Was mit dieser Neuregelung zukünftig möglich sein soll wird deutlich, wenn man sich den Mordfall Frederike von Möhlmann anschaut:
Frederike von Möhlmann (* 1. Mai 1964; † 4. November 1981 bei Hambühren, Landkreis Celle) war eine deutsche Schülerin. Sie fiel im Alter von 17 Jahren einem Sexualverbrechen zum Opfer. Ein Mordverdächtiger wurde zunächst verurteilt, dann rechtskräftig freigesprochen. DNS-Spuren, die damals noch nicht ausgewertet werden konnten, deuten jedoch auf seine Täterschaft hin.
Es war Frederikes Vater, der mit einer Petition den Weg für die Neuregelung ebnete:
Der Vater von Frederike von Möhlmann, Hans von Möhlmann, übergab im September 2016 dem Bundesjustizministerium eine Petition mit 105.000 Unterzeichnenden, die die Möglichkeit fordern, Verfahren wieder zu eröffnen, wenn neue wissenschaftliche Methoden eine Überführung des Täters möglich machen würden. Im Koalitionsvertrag wurde später vereinbart, dass 2020 ein Gesetz verabschiedet werden soll, das eine Wiederaufnahme von Verfahren ermöglicht, wenn Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden können und sich dadurch ein neuer Verdacht ergibt.
Omas Bioladen hat geschrieben:
So, 21. Nov. 2021, 10:09
Die neuen Techniken, der Beweisführung liegen dabei eher in neuen Techniken und Verfahren Entlastendes zu unterdrücken, verschwinden zu lasssen, Zeugen zu beseitigen und eine großmediale Stimmungslage aufzubauen um eine Verurteilung vor allem im Auge der Öffentlichkeit als wahrscheinlich erscheinen zu lassen.
Es wird sich wohl nie gänzlich vermeiden lassen, dass unliebsamen Menschen Beweismittel untergeschoben, Tatorte und Tatortspuren entsprechend manipuliert oder ganze Prozesse gefaket werden.
Omas Bioladen hat geschrieben:
So, 21. Nov. 2021, 10:09
So hat Interpol über Jahre hinweg eine Wattestäbchen-Mörderin gejagt, die in einer Fabrik Wattestäbchen zur Beweismittelaufnahme verpackt hatte und der Mord an Peggy Knobloch wurde den beiden Uwes zugeschrieben denn Kinder mordende Kinderschänder Neonazis, war auch einfach viel zu verlockend um vom GEZ-Apparat nicht auf Deutsche Sofas auszustrahlen.
Eine Mitarbeiterin eines Herstellers hatte Wattestäbchen verunreinigt, die dann an verschiedenen Tatorten eingesetzt wurden und so ihre DNS hinterlies.

Der Mord an Peggy wurde dem geistig behinderten Ulvi Kulac zugeschoben. Die DNS-Spuren aus dem NSU-Milieu, die später an ihrer Leiche gefunden wurden, sollen der Verunreinigung eines Messstabes geschuldet gewesen sein.
Omas Bioladen hat geschrieben:
So, 21. Nov. 2021, 10:09
Der Staat baut seine Macht aus. entlastet sich von der Sorgfaltspflicht und erkürt die hoch manipulative Digitaltechnik zum Segensbringer über die er die alleinige Verfügungsgewalt besitzen zu glaubt und ihm Tür und Tor öffnet eben jede Ergebnisse zu finden oder erzeugen, die ihm gerade politisch in den Kram passen.
Das ist ein anderes Thema.
von Salva
Mo, 27. Sep. 2021, 20:16
Forum: Rechtswissenschaften
Thema: Freispruch nicht mehr endgültig Erneuter Prozess gegen Mordverdächtige wird möglich!
Antworten: 4
Zugriffe: 2751

Freispruch nicht mehr endgültig Erneuter Prozess gegen Mordverdächtige wird möglich!

Berlin, 27. September 2021: Bei schwersten Straftaten wie Mord können Prozesse trotz eines früheren Freispruchs künftig unter bestimmten Umständen neu aufgerollt werden.

Bild
Archivfoto: Oliver Berg / dpa / e110

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor den Neuwahlen noch auf einen Widerspruch gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundestags verzichtet und damit die Neuregelung gebilligt.

Hintergrund

Damit ein Prozess wieder aufgenommen werden kann, muss eine Verurteilung des Betroffenen sehr wahrscheinlich sein. Derzeit war dies nur möglich, wenn ein zuvor Freigesprochener später ein Geständnis ablegt. Dies galt selbst dann, wenn nachträglich neue Beweise oder Tatsachen bekannt werden, die jemanden eindeutig belasten. Insbesondere bei schwersten Straftaten wie Mord oder Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei das ein Problem, hieß es jetzt zur Begründung.

Neue Untersuchungsmethoden gewinnen Bedeutung

Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden entstehen. So komme seit den späten 80er Jahren die DNA-Analyse zum Einsatz, heißt es im Gesetz. Künftig könnte die Bedeutung der digitalen Forensik wachsen, also der polizeilichen Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.

Auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer gegen Urheber schwerster, nicht verjährbarer Verbrechen sollen künftig nicht mehr verjähren. Aktuell geschieht dies nach 30 Jahren. Dagegen hat der Bundesrat allerdings Bedenken und die Bundesregierung um eine erneute Überprüfung gebeten.

Quelle: e110

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