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Ereignisse & Prozesse

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sweetdevil31
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Augsburg: Mehrere Anklagen gegen *Zwölf Stämme*

#1

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Di, 3. Nov. 2015, 18:32

Mehrere Anklagen nach Prügelvorwürfen gegen Sekte

03.11.2015, 17:18 Uhr
Nach den Prügelvorwürfen gegen Mitglieder der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" hat die Staatsanwaltschaft mehrere Anklagen erhoben. Wie die Augsburger Staatsanwaltschaft und das Nördlinger Amtsgericht am Dienstag berichteten, sind drei Männer wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Das Verfahren gegen einen 54-Jährigen sei zunächst abgetrennt worden und soll am 16. und 23. November am Amtsgericht verhandelt werden.
Zudem ist eine 55 Jahre alte Lehrerin angeklagt, die Kinder mit einer Rute geschlagen haben soll. Darüber hinaus wurde gegen eine Mutter ein Strafbefehl erlassen. Da die Frau dagegen Einspruch eingelegt hat, wird es voraussichtlich auch in diesem Fall später zu einem Prozess kommen. Termine für die weiteren Verfahren sind noch nicht bekannt.

Im September 2013 hatte die Polizei wegen der Vorwürfe gegen die Sektenmitglieder rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften im schwäbischen Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt. Die Eltern wehrten sich in der Folge vor den Familiengerichten gegen die Wegnahme ihrer Töchter und Söhne. Ein Teil der Verfahren wegen Sorgerechtsentzugs beschäftigt die Gerichte bis heute. In anderen Fällen durften Kinder zu ihren Familien zurück.
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Augsburg: Mehrere Anklagen gegen *Zwölf Stämme*

#2

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Di, 3. Nov. 2015, 18:34

Bild nicht mehr vorhanden
Klosterzimmern bei Deiningen, hier lebt die Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme".

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Re: Ereignisse & Prozesse

#3

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mo, 16. Nov. 2015, 08:10

Prügelvorwürfe: Prozess gegen "Zwölf Stämme"-Mitglieder

16.11.2015, 08:00 Uhr
Der 54-Jährige ist zusammen mit zwei weiteren Männern im Alter von 43 und 57 Jahren wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, vor einem Jahrzehnt zwei Geschwister mehrfach mit bis zu 1,20 Meter langen Ruten mit Schlägen auf den Hintern gezüchtigt zu haben. Das Verfahren gegen den 54-Jährigen wurde abgetrennt, der Prozess gegen die beiden anderen Männer soll folgen. Bereits in der Vergangenheit gab es einzelne Strafverfahren gegen Mitglieder der Gemeinschaft.
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Ereignisse & Prozesse

#4

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mo, 23. Nov. 2015, 15:03

Sechs Monate für "Zwölf Stämme"-Lehrer wegen Prügelstrafe

23.11.2015, 11:09 Uhr
Bild nicht mehr vorhanden
Prozess gegen Mitglied der "Zwölf Stämme". Klaus H. am 16.11.2015 im Amtsgericht Nördlingen.

Wegen einer Prügelstrafe für einen Schüler ist ein ehemaliger Lehrer der Sekte "Zwölf Stämme" zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Nördlingen ordnete am Montag zudem an, dass der 54-Jährige eine Geldstrafe von 2000 Euro zu zahlen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunmonatige Bewährungsstrafe verlangt, die Verteidiger des Mannes hingegen Freispruch. Der 54-Jährige hatte die Vorwürfe als aus der Luft gegriffen bezeichnet.

Laut Anklage hatte der 54-Jährige vor etwa neun Jahren einen damals etwa 14 Jahre alten Schüler mit einer mehr als einen Meter langen Rute ein halbes Dutzend Mal auf den Hintern geschlagen. Der Schüler, heute 23 Jahre alt, hat die Prügelattacke in dem Prozess als Zeuge bestätigt. Wegen ähnlicher Anklagen sollen sich weitere Mitglieder der umstrittenen Sekte künftig ebenfalls vor Gericht verantworten.

Im September 2013 hatte die Polizei wegen solcher Gewaltvorwürfe rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der Sekte im schwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt. In der Folge kam es bei den Familiengerichten zu zahlreichen Sorgerechtsverfahren, die teils bis heute nicht abgeschlossen sind.
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Re: Ereignisse & Prozesse

#5

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 22. Jun. 2016, 06:12

Prügelnde Lehrerin der Sekte "Zwölf Stämme" muss in Haft

21.06.2016, 12:31 Uhr
Eine Lehrerin der Sekte "Zwölf Stämme" ist zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie ihre Schüler geprügelt hat. Das Landgericht Augsburg ließ die 56-Jährige unmittelbar nach der Urteilsbegründung im Gerichtssaal festnehmen.
Bild nicht mehr vorhandenMarina P. im Landgericht Augsburg: Die Frau soll als Lehrerin der Sekte "Zwölf Stämme" mehrere Kinder geprügelt haben.
Erstmals muss damit ein Mitglied der Sekte wegen der in der Glaubensgemeinschaft üblichen Züchtigung von Kindern ins Gefängnis.

Der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch begründete den Haftbefehl gegen die Frau damit, dass Fluchtgefahr bestehe. Hintergrund ist, dass die Sekte sich in Deutschland verfolgt fühlt und deswegen nach Tschechien umzieht.

Die Frau gab in dem Verfahren zu, dass sie als Lehrerin der sekteneigenen Schule ihre Schüler mit Ruten geschlagen hatte. Die Jugendschutzkammer sprach sie unter anderem der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Mitunter sei ein Kind bis zu achtmal am Tag geprügelt worden, sagte der Richter. Ein Opfer habe bis zu 30 Schläge bekommen, weil es gestottert oder falsch vorgelesen habe.

Im September 2013 hatte die Polizei wegen der Prügelvorwürfe rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der Sekte im schwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt und in Pflegefamilien untergebracht. In der Folge gab es eine Serie von Prozessen vor den Familiengerichten um das Sorgerecht, außerdem eine Reihe von Strafverfahren. Diese endeten bislang aber höchstens mit Bewährungsstrafen.

Das Amtsgericht Nördlingen hatte die Lehrerin in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Berufung dagegen eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und drei Monate Gefängnis, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe. Der Rechtsanwalt der 56-Jährigen kündigte an, dass er voraussichtlich auch gegen das neue Urteil Rechtsmittel einlegen werde.
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Ereignisse & Prozesse

#6

Ungelesener Beitrag von Salva » Sa, 28. Apr. 2018, 13:12

23.03.2018 | Entzug des Sorgerechtes für Eltern der Sekte "Zwölf Stämme"
Straßburg (jur). Deutschland durfte Eltern der urchristlichen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ wegen Kindesmisshandlung das elterliche Sorgerecht teilweise entziehen und die Kinder in Kinderheimen und Pflegefamilien unterbringen. Wegen der Gefährdung des Kindeswohls Einen war dies kein unzulässiger Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens, urteilte am Donnerstag, 22. März 2018, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 11308/16, 11344/16, 68125/14 und 72204/14).

Hintergrund des Verfahrens waren Presseberichte, dass Mitglieder der urchristlichen Glaubensgemeinschaft, die in einem früheren Kloster im bayerischen Deiningen lebten, ihre Kinder mit Rutenschlägen züchtigten.

Kinder wurden mit Weidenruten geschlagen

Der RTL-Journalist Wolfram Kuhnigk hatte in der Sekte verdeckte Recherchen durchgeführt. Er hielt sich zwölf Tage als „Gast“ in dem Kloster auf und filmte heimlich die Zustände in dem Kloster.

Dabei konnte der Reporter filmen, wie Sektenmitglieder mehrere Kinder in fensterlosen Räumen regelmäßig, teilweise mit Weidenruten, auf den nackten Po schlugen. Anlass für die Schläge waren Nichtigkeiten wie Spielen oder Reden beim Essen. Die Personen waren in dem Beitrag unkenntlich gemacht. Als die Reportage am 9. September 2013 ausgestrahlt wurde, reagierten die Behörde.

Eltern sehen körperliche Züchtigungen als Methode der Erziehung

Den beschwerdeführenden Eltern wurde das Sorgerecht ihrer insgesamt acht Kinder teilweise entzogen. Sie durften nicht mehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die elterliche Sorge um die Gesundheit und in Schulangelegenheiten ausüben. Die Kinder kamen teilweise ins Kinderheim oder wurden in Pflegefamilien untergebracht.

Die Familiengerichte stellten nach Einholung eines psychologischen Gutachtens fest, dass den Kindern fortwährend Misshandlungen drohen, wenn sie bei ihren Eltern bleiben. Selbst während des familiengerichtlichen Verfahrens seien die Eltern überzeugt gewesen, dass körperliche Züchtigungen eine legitime Methode der Kindererziehung seien.

Das Bundesverfassungsgericht billigte diese Entscheidungen. In einem weiteren Beschluss vom 9. September 2013 entschieden die Verfassungsrichter, dass RTL seinen Bericht über die Kindesmisshandlungen auch ausstrahlen durfte und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Sektenmitglieder nicht unzulässig verletzt wurde (Az.: 1 BvR 2519/13; JurAgentur-Meldung vom 29. Oktober 2013).

Eltern: Recht auf Achtung des Familienlebens wurde verletzt

Vor dem EGMR machten die Eltern nun geltend, dass der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Inobhutnahme der Kinder ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. Die Familien seien damit auseinander gerissen worden. Zwei Eltern rügten, dass das Verfahren vor dem Familiengericht unangemessen lang gedauert habe.

Der EGMR urteilte nun, der teilweise Entzug des Sorgerechts und die Inobhutnahme seien nicht zu beanstanden. Die deutschen Gerichte hätten sich an einem effektiven Schutz der Kinder orientiert. Zwar sei die Trennung der Kinder von ihren Eltern „ein sehr schwerer Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens“. Doch es habe das Risiko einer fortwährenden Kindesmisshandlung und damit das Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bestanden. Diese Behandlung sei nach der Europäischen Menschenrechtskonvention aber verboten, betonte der EGMR.

Gerichte haben sich prozessfördernd verhalten

Die Gerichte hätten zudem ausführlich begründet, warum sie keine anderen Möglichkeiten zum Schutz der Kinder sahen.

Bezüglich der gerügten Verfahrensdauer konnte der EGMR in zwei Fällen keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkennen. Das ein Jahr und elf Monate dauernde Gerichtsverfahren sei nicht zu lang gewesen. Die Gerichte hätten sich sogar „prozessfördernd“ verhalten, indem sie ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, Zeugen angehört und eine gütliche Einigung angestrebt haben.

In den zwei anderen Fällen hatte Deutschland einseitig eingeräumt, dass die Verfahren zu lang gewesen seien und den Eltern eine Entschädigung angeboten. Der EGMR entschied, dass diese mit 9.000 Euro beziehungsweise 8.000 Euro zu bemessen sei.
Quelle: Juraforum
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#7

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 29. Jun. 2018, 22:41

29. Juni 2018: Zwölf-Stämme-Prozess in Nördlingen - Zwei Kinder sollen mehrmals mit Ruten geschlagen worden sein.
Am nächsten Donnerstag muss sich ein Mitglied der Gruppe wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer Körperverletzung verantworten. Wie Amtsgerichtsleiter Dieter Hubel auf Nachfrage der Rieser Nachrichten sagt, wird dem Mann vorgeworfen, zwei Kinder mehrmals mit einer Rute geschlagen zu haben.

Es soll noch Zweifel geben, ob der Angeklagte am Donnerstag erscheinen wird. Laut Hubel soll er sich zwar angekündigt haben, obwohl er nun in Tschechien lebt. Hundert Prozent sicher sei solch eine Bestätigung aber nicht.

Die Zwölf Stämme, die einst in Klosterzimmern gelebt und unterrichtet haben, sind als Gruppe nicht mehr in Deutschland. Körperliche Züchtigung, wie Rutenschläge, zählte zum Erziehungskonzept der Sekte. 40 Kinder wurden deshalb 2013 in staatliche Obhut genommen.

Mehrere Mitglieder der Sekte mussten sich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen bereits vor Gericht verantworten und wurden verurteilt.
Quelle: Verena Mörzl / Augsburger Allgemeine
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