Schon Mitglied bei Allcrime?
Werde jetzt Teil unserer Community und du kannst auf unserer kostenlosen und werbefreien Kriminalplattform u.a. Themen erstellen, Beiträge verfassen, chatten, dich privat mit anderen Mitgliedern austauschen sowie alle Board-Funktionen nutzen. [Mitglied werden]

So können Vergewaltiger auch nach Jahren noch bestraft werden

Informationen, Prävention & Opferhilfe
Benutzeravatar
Diskussionsleitung
sweetdevil31
Forum Moderator
Forum Moderator
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen: 102
Beiträge: 6156
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Alter: 51
Status: Offline

So können Vergewaltiger auch nach Jahren noch bestraft werden

#1

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mo, 27. Feb. 2017, 15:05

So können Vergewaltiger auch nach Jahren noch bestraft werden

27.02.2017 13:37
Es ist immer noch ein Tabu-Thema: Vergewaltigung! Frauen und Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, trauen sich oft nicht oder sind nicht dazu in der Lage, die Tat anzuzeigen.
Bild nicht mehr vorhandenOft trauen sich Opfer sexueller Gewalt nicht, sofort eine Anzeige zu erstattet. Wichtige Spuren gehen deshalb verloren und die Täter kommen häufig ungestraft davon
Das beweist auch die geringe Zahl der angezeigten Fälle und die ungleich höhere Dunkelziffer. Aber: Ohne Strafanzeige werden Tatspuren im Regelfall nicht gesichert und stehen damit bei einem zukünftigen Strafverfahren nicht als Beweismittel zur Verfügung.

Das resultiert ein schwerwiegendes Problem: Denn allein die mündliche Aussage der Betroffenen ist mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht ausreichend.

Vor diesem Hintergrund soll nun das Konzept der anonymen Spurensicherung nach sexueller Gewalt in Paderborn etabliert werden, das Betroffenen im Bedarfsfall schnelle Hilfe und Unterstützung ermöglichen soll.

Der Paderborner Arbeitskreis "Anonyme Spurensicherung" möchte Frauen und Mädchen dabei unterstützen, auch Jahre nach der Tat noch eine Anzeige erstatten zu können.

Um den Betroffenen die bestmögliche Hilfe anbieten zu können, haben sich verschiedene Organisationen, darunter auch die Kreispolizeibehörde und Gleichstellungsstellen, zusammengetan, um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen.
Bild nicht mehr vorhandenSie setzen sich für Vergewaltigungs-Opfer ein.
Wenn eine Frau sexuelle Gewalt, zum Beispiel eine Vergewaltigung oder eine andere sexuelle Handlung gegen ihren Willen, erleben musste, kann sie ab sofort zu jeder Zeit die Frauen- und Kinderklinik St. Louise (Husener Straße 81 in Paderborn), aufsuchen und dort in der Gynäkologischen Ambulanz die Spuren der Tat kostenlos und vor allem anonym sichern lassen.

Die Spuren werden unter einer Chiffrenummer im Rechtsmedizinischen Institut in Münster für mehrere Jahre gelagert. Entschließt sich die Betroffene zu einem späteren Zeitpunkt zur Anzeige, kann sie dann auf die Spuren zugreifen.

Wichtig ist dabei, dass die Spuren möglichst zeitnah nach der Tat gesichert werden, damit die Spuren nicht zerstört werden. Den betroffenen Frauen wird deshalb auch angeraten, nach der Tat nicht zu duschen oder die Kleidung zu wechseln.

Die Frauenklinik arbeitet eng mit den Paderborner Beratungsstellen Lilith, BELLADONNA und dem WEISSEN RING e.V. zusammen und weist die von sexueller Gewalt betroffenen Frauen auf deren unterstützenden Angebote hin. Die Beratungsstellen begleiten bei Bedarf bis zum Prozess und darüber hinaus.

Alle Beteiligten des Arbeitskreises sind sich einig: Die Täter sexueller Gewalt sollen nicht davonkommen! Der Arbeitskreis erhofft sich vom ASS-Konzept, dass mehr Gewalttaten als bisher aufgeklärt werden können.

Im Jahr 2015 wurden im Kreis Paderborn 124 Anzeigen wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und anderer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gestellt, wobei die Dunkelziffer ungleich höher ist
Tag24
0



Benutzeravatar
Salva
Administrator
Administrator
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen: 519
Beiträge: 7783
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Wohnort: Cadolzburg
Alter: 57
Status: Offline

Re: So können Vergewaltiger auch nach Jahren noch bestraft werden

#2

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 28. Feb. 2017, 02:19

Ein weiterer guter Ansatz, denn die Möglichkeit der anonymen Beweissicherung gibt es bereits seit 2011 und zwar vom WEISSEN RING e.V.:
Wenn Sie zunächst auf eine Anzeige verzichten, kann die Polizei notwendige Maßnahmen zur Beweissicherung nicht veranlassen. Dennoch besteht für Sie die Möglichkeit, bei Krankenhäusern in Ihrer Region oder bei rechtsmedizinischen Instituten Spuren der Gewalttat anonym und gerichtsverwertbar sichern zu lassen. In den Instituten für Rechtsmedizin werden die Spuren für längere Zeit gelagert und Ihre Angaben vertraulich behandelt. Sollten Sie sich später zur Anzeigenerstattung entschließen, haben Sie die Möglichkeit, die Ärztin oder den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und dadurch sicherzustellen, dass der Polizei die Untersuchungsergebnisse bzw. die Proben übergeben werden können.
[...]
Seit 2011 bietet die Opferhilfeorganisation WEISSER RING Gewaltopfern neben Gutscheinen/Schecks für anwaltliche/psychologische Erstberatung, auch die Kostenübernahme bei einer anonymen medizinischen Spurensicherung (Blut-/Urinprobe, körperliche Untersuchung) an.
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes


Einige gravierende Probleme werden dennoch nicht gelöst werden können und die betreffen gerade diese wichtige Spurenlage bzw. Beweissicherung:

Opfer häufiger häuslicher sexueller Gewalt - und das ist leider die große Mehrzahl - fügen sich sehr oft ihrem Schicksal und lassen die Handlungen zumeist widerstandslos über sich ergehen. Entsprechend mager fällt die Spurenlage aus. Längst nicht alle Opfer werden grün und blau geschlagen oder weisen andere eindeutige Verletzungen auf und selbst wenn, heißt das noch lange nicht, dass die Handlungen gegen den Willen des Opfers durchgeführt wurden. Oder wirklich durch Fremdeinwirkung entstanden sind.

Opfer, die z.B. unter vorgehaltener Waffe zu sexuellen Handlungen gezwungen werden - es muss dabei ja nicht immer eine Penetration stattfinden - werden hinterher kaum in der Lage sein, gerichtsverwertbare Spuren und Beweismittel liefern zu können. Und selbst wenn, heißt auch das noch lange nicht, dass die Handlungen gegen den Willen des Opfers durchgeführt wurden.

Was ist mit diesen Opfern?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Diese Zahl ergibt sich, wenn man von 13 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland ausgeht, von denen rund zwei Drittel – gut acht Millionen Kinder und Jugendliche – eine allgemeinbildende Schule besuchen. Damit ist von rund zwei Drittel Schülerinnen und Schülern unter den betroffenen Mädchen und Jungen in Deutschland auszugehen. Folglich sind ca. 600.000 Schülerinnen und Schüler betroffen, die sich – bei einer angenommenen durchschnittlichen Schülerzahl von 20 – auf ca. 400.000 Klassen verteilen. Damit ist pro Schulklasse von ein bis zwei betroffenen Kindern auszugehen.
hilfeportal-missbrauch.de

Natürlich sind das theoretische Zahlenspiele. Aber wenn im Durchschnitt jährlich ~ 13.000 einschlägige Anzeigen erstattet werden, wie hoch dürfte da die Dunkelziffer sein? Und was ist mit den ganz jungen Opfern, wenn die Angehörigen tatsächlich nichts vom Missbrauch bemerken oder erst garnichts davon wissen wollen? Welche Möglichkeiten haben sie?

Das sind nur einige Szenarien.


Ein weiteres Problem ergibt sich auch aus dem umstrittenen Sexualstrafrecht und dem Slogan "Nein heißt Nein":
Im Sexualstrafrecht gilt künftig das Prinzip "Nein heißt Nein": Der Bundestag beschloss einstimmig das neue Gesetz, mit dem eine sexuelle Handlung auch dann als Vergewaltigung gewertet wird, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt.
tagesschau.de

Ist zwar gut gemeint, aber praktisch nicht umsetzbar weil gerichtssicher beweispflichtig und zwar seitens des Opfers!

Äußerst bedenklich: vor dieser erneuten Reform des Sexualstrafrechts im letzten Jahr, führten nur ~ 8% der angezeigten Vergewaltigungen zu einer Verurteilung der Täter. Nur 8%, wegen mangelhaften oder nicht vorhandenen Beweismittel. Und jetzt muss ein Opfer noch beweisen, dass es Nein gesagt hat UND keine Möglichkeit hatte, sich der Untat zu entziehen. Wie soll das ein Kind umsetzen, wenn es selbst wesentlich Älteren kaum möglich ist? Da gibt es also noch verdammt viel zu tun.
0

Antworten <>

Zurück zu „Vergewaltigung“

Wer ist online?

0 Mitglieder | 1 Gast