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Alabama

Diskussionsleitung
Eagle
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Alabama

#1

Ungelesener Beitrag von Eagle » Sa, 31. Okt. 2015, 17:15

In Alabama dürfen Richter Gott spielen... und das tun sie nicht einmal selten.
Jeder fünfte Todestraktinsasse in Alabama verdankt seine Strafe einem Richter, der sich über die Entscheidung der Geschworenen hinwegsetzte. Dies trifft auch auf einen Häftling zu, der zu Unrecht verurteilt war und erst kürzlich auf freien Fuß gesetzt wurde.
Wer denkt, in den USA könne die Todesstrafe nur durch ein einstimmiges Urteil einer zwölfköpfigen Geschworenenjury verhängt werden, liegt falsch. Dies mag zwar in fast allen Bundesstaaten so gehandhabt werden, Alabama nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein – mit beträchtlichen Auswirkungen.
Bezogen auf die Einwohnerzahl werden im Bundesstaat Alabama die meisten Todesurteile ausgesprochen. Die Quote ist sogar mehr als sechsmal höher als in Texas, wo im Übrigen die mit Abstand meisten Urteile vollstreckt wurden.
Eine der Hauptursachen dafür findet sich in der in Alabama gebräuchlichen Regelung des ‚judge override‘, die einem Richter erlaubt, sich über die andernorts übliche Entscheidung durch zwölf Geschworene eigenmächtig hinwegzusetzen und die Strafzumessung selbst vorzunehmen. Hat sich die Jury beispielsweise für die Todesstrafe ausgesprochen, könnte der Richter den Angeklagten "nur" zu lebenslänglich verurteilen.
Für Gegner der Todesstrafe mag sich dies zunächst einmal nicht schlecht anhören, könnte doch der Richter theoretisch Schwachstellen der Laienjustiz mit seinem Fachwissen und geschultem Fokus auf Fakten statt auf Emotionen ausgleichen – doch dies entpuppt sich als reine Wunschvorstellung.
Denn das ‚judge override‘ funktioniert gleichermaßen eben auch in die andere Richtung: Richter dürfen ein Todesurteil verhängen, selbst wenn die Jury dies für nicht angemessen erachtet. Das Leben des Angeklagten hängt damit nicht mehr von zwölf Personen ab, sondern letztlich von der Sichtweise einer einzigen Person.
Genau genommen ist Alabama nicht der einzige Bundesstaat, der seinen Richtern einen derart weiten Ermessensspielraum gewährt. Auch in Florida und Delaware existiert eine solche Regelung, allerdings gelten dort striktere Vorgaben, wie sie anzuwenden ist.
Das Recht auf ein ‚judge override‘ hat ein Richter in Alabama selbst dann, wenn sich die Jury mit 12-0 klar gegen die Todesstrafe ausspricht.
Das ‚judge override‘ hat darüber hinaus negative Auswirkungen auf das Selbstverständnis der Geschworenen und damit auf ihre Arbeit, da die endgültige Entscheidung nicht bei ihnen liegt. Sie fühlen sich weniger persönlich verantwortlich für das Schicksal des Angeklagten, schenken den Juryanweisungen weniger Aufmerksamkeit und beratschlagen sich kürzer. Kurzum, sie nehmen ihre Aufgabe nicht so ernst wie sie sollten, woraus leichtfertig abgegebene Todesstrafenempfehlungen resultieren können. Gerät ein Angeklagter zudem an einen Richter, der aus Prinzip solchen Empfehlungen folgt, befindet er sich in einer denkbar schlechten Lage.
In Anbetracht all dessen sind durchaus Zweifel an Alabamas Justizwesen angebracht. Der Bundesstaat schafft es mit seinem Sonderweg der Strafjustiz, Amerikas Umgang mit der Todesstrafe noch ungerechter und willkürlicher zu gestalten.
Erst vor wenigen Wochen wurde Montez Spradley nach mehr als drei Jahren in Alabamas Todestrakt als freier Mann entlassen. Sein Todesurteil kam durch ein ‚judge override‘ zustande, obschon die Jury mit 10-2 für eine lebenslange Haftstrafe gestimmt hatte. Dieses Fehlurteil sollte für den Staat Alabama Anlass genug sein, seine Praktiken hinsichtlich der Todesstrafe zu überdenken und sein System dem der anderen US-Staaten zumindest anzunähern. Besser wäre natürlich, diese Strafe gleich vollständig abzuschaffen.[/quote]

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Zuletzt geändert von Salva am Fr, 30. Sep. 2016, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.



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Re: Alabama

#2

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 22. Jun. 2016, 21:27

Gesetz zur Todesstrafe rechtmäßig
Ein Berufungsgericht in Alabama ordnet die Rücknahme des im Frühjahr von einer Bezirksrichterin gefällten Urteils an, das das Verurteilungsschema in Bezug auf die Todesstrafe in Alabama für unrechtmäßig erklärte.

Im März dieses Jahres erklärte Tracie Todd, Jefferson Countys Bezirksrichterin, in einem 28-Seiten starken Urteil das Prozedere eines Todesurteils für unrechtmäßig. Es könne nicht sein, dass ein Richter die Jury überstimmen könne. Durch dieses Urteil wurden vorerst vier Männer vor einem Todesurteil bewahrt.

Die Staatsanwaltschaft reagierte prompt und beantragte eine gerichtliche Verfügung, um das Urteil seitens Todd wieder rückgängig zu machen.
Das Berufungsgericht gab dem statt und fordert nun Tracie Todd auf, ihr Urteil zurückzunehmen, da das Gesetz für die Entscheidungshoheit eines Richters rechtmäßig sei.
Ausserdem dürfe der Staat nun über das Schicksal der vier Insassen entscheiden, welche erneut einem Todesurteil entgegen sehen.

„Die heutige Entscheidung des Berufungsgerichtes in Alabama ist die erste, die nach der Entscheidung im Fall Hurst vs. Florida das Todesstrafenprozedere für rechtmäßig erklärt hat“, so der Generalstaatsanwalt Luther Strange über das gefällte Urteil.

Bislang ist noch unklar, inwiefern diese Entscheidung - im Hinblick auf das vom Obersten US-Gerichtshof gefällte Urteil zu Beginn des Jahres in Florida - die Fälle von Todestraktinsassen Kenneth Eugene Billups, Stanley Brent Chapman, Terrell Corey McMullin und Benjamin Todd Acton beeinflusst.
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Re: Alabama

#3

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 30. Sep. 2016, 16:32

23.09.2016 | Gesetzesentwurf könnte Wartezeiten im Todestrakt verkürzen

Die Zeit, die ein Todeskandidat im Todestrakt verbringt, könnte mit dem neuen Gesetzesentwurf halbiert werden, so Bezirksstaatsanwalt Jay Town. Dieser Gesetzesentwurf steht für die Legislaturperiode im kommenden Jahr an. Dieser Entwurf kam nur eine Woche nachdem der Oberste Gerichtshof in Alabama Hinrichtungstermine für zwei Insassen bekanntgegeben hat.
Jay Town ist der Ansicht, irgendwas müsse in Alabama geschehen, um die Wartezeit in den Todestrakten zu verkürzen. Genauere Angaben zum vorliegenden Gesetzesentwurf oder wer diesen unterstützen würde, machte er zwar nicht, aber er erklärte, wie das zukünftig laufen soll. „Nach ungefähr zehn Jahren sollten alle Berufungen und Anträge seitens des Insassen dem Gericht vorliegen und das Gericht habe dann innerhalb der nächsten zwei Jahre zu entscheiden.“

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Re: Alabama

#4

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 15. Nov. 2016, 20:28

14.11.2016 | Todeskandidaten kosten zu viel Geld

Alabamas Staatsbeamte kritisieren die enormen Kosten, die für einen Todeskandidaten aufgrund der langen Wartezeiten und ewigen Berufungen entstehen. Diese Zeiten sollen nun deutlich verringert werden.
Die Gesetzgebung sollte sich entscheiden, was sie tun will, so der Republikaner Lynn Greer. Die Todesstrafe sei nun mal da und wenn diese nicht durchgeführt würde, sollte man diese speziellen Gesetze abschaffen.

Der Fall von Thomas Douglas Arthur, der seit 33 Jahren im Todestrakt sitzt, sei nur ein Beispiel dafür, wie lange sich der Zeitraum von der Verurteilung bis zur Hinrichtung hinziehen kann. Arthur, der einer der am längsten in Haft befindlichen Todeskandidaten ist, konnte erst kürzlich seiner Hinrichtung temporär entkommen, zum siebten Mal.
Millionen Dollar seien für seine unendlichen Berufungen geflossen. Millionen, die die Steuerzahler zu leisten haben.

Nun arbeitet Greer mit anderen Verantwortlichen daran, die Zeiten bis hin zu einer Hinrichtung zu verkürzen. Augenblicklich könne es bis zu 25 Jahren dauern, bis es zu einem Hinrichtungstermin kommt. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt laut des Staatsanwaltsbüros in Alabama ungefähr 15,5 Jahre. Im Vergleich sind es etwas über 10 Jahre in Texas.

Von den unnötigen Kosten abgesehen, sei es auch für die Opferfamilien eine Qual, immer und immer wieder mit Hinrichtungsterminen, Aufschüben und weiteren Berufungen konfrontiert zu werden.

Sherri Stone, die Tochter von Arthur, ist gegen die Todesstrafe und würde sie gern abgeschafft sehen. Wenn ein Täter lebenslang hinter Gittern käme, könnte ebenfalls ein Auf- und Ab der Opferfamilien verhindert werden und beide Seiten könnten ihr Leben wiederaufnehmen.
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Re: Alabama

#5

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 15. Nov. 2016, 20:33

15.11.2016 | Hinrichtungen möglicherweise bald nur noch mit einem Medikament

Das aktuelle Hinrichtungsprotokoll in Alabama sieht eine Kombination aus drei Medikamenten bei Hinrichtungen vor. Nun könnte es zur Verwendung von nur einem Medikament kommen - bei der am 8. Dezember geplanten Hinrichtung von Ronald Bert Smith.
Zur Einleitung einer Hinrichtung wird in Alabama normalerweise das Sedativum Midazolam gegeben, ein höchst umstrittenes Medikament, das in der Vergangenheit auch schon bei verpfuschten Hinrichtungen angewandt wurde. Anschließend kommt ein Paralytikum zum Einsatz, dem das Herz stoppende Medikament Kaliumchlorid folgt. Letzteres ist sehr schmerzhaft und den Insassen erscheint das Risiko zu groß, enorme Schmerzen zu spüren.
So klagten sie vor dem Obersten Gerichtshof gegen dieses Protokoll bzw. den Einsatz des letzten Medikaments.

Der Gerichtshof gab dem Ganzen insofern statt, dass er von den Gefangenen Alternativen hören wollte. Eine der genannten Alternativen soll eine einzige, sehr hohe Dosis Midazolam sein. Damit wäre Alabama der erste Bundesstaat, der dieses Sedativum als alleiniges Hinrichtungsmedikament verwendet. Üblicherweise wird es kombiniert mit anderen Medikamenten.

Bezirksrichter Keith Watkins wies den Staat an, ein „Ein-Medikamenten-Protokoll“ aufzusetzen, das Midazolam als alleiniges Hinrichtungsmedikament beinhaltet. Ronald Smith, der Insasse, den die Umstellung als erstes treffen würde, habe dann 48 Stunden Zeit, sich für diese oder doch lieber für die Kombination aus drei Medikamenten zu entscheiden.

Die gleiche Wahl hatte ein Jahr zuvor auch Christopher Brooks, der sich schlußendlich aber für die Kombination aus drei Medikamenten entschied. Es gebe kein offizielles „Ein-Medikamenten-Protokoll“ und es solle erst entschieden werden, ob die Dreier Kombination überhaupt rechtmäßig sei, so Brooks. Er wurde am 21. Januar hingerichtet. Ein Zeuge habe ausgesagt, dass Brooks' Augen auch noch nach der eigentlichen Bewußtseinsüberprüfung geöffnet waren, sogar bis sich der Vorhang zum Zuschauerraum schloss.
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Oberster Gerichtshof lässt Richtern die Macht über ein Todesurteil

#6

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 29. Jan. 2017, 23:33

24.01.2017 | Oberster Gerichtshof lässt Richtern die Macht über ein Todesurteil
Am Montag wies der Oberste US-Gerichtshof verschiedene Anträge zurück, die dazu führen sollten, dass ein Richter in Alabama nicht allein darüber entscheiden dürfe, ob ein Todesurteil verhängt würde oder nicht.

Alabama ist mittlerweile der einzige Bundesstaat, in dem ein Richter sich über die Jury hinwegsetzen kann, wenn diese sich für eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf Bewährung ausspreche.
In Florida wie auch Delaware sind diese Gesetzespassagen erfolgreich angefochten worden.
Der Bundesstaat Alabama argumentiert aber damit, dass es Unterschiede zu Florida gebe. Beispielsweise sei es in Alabama notwendig, dass die Jury mindestens einen erschwerenden Faktor finden müsse, um einen Delinquenten für die Todesstrafe vorsehen zu können.

Einer aktuellen Studie der „Equal Justice Initiative“ (eine der Gruppen, die gegen das Todesstrafensystem kämpft) zufolge, wurden in vier Jahrzehnten 107 Juryempfehlungen überstimmt, in den meisten Fällen wurde ein Todesurteil verhängt.
Ebenso zeigt die Studie, dass 42 von 199 Todeskandidaten durch solch eine Richterübermacht ihr Todesurteil erhielten.
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Jury soll über Todesurteile entscheiden

#7

Ungelesener Beitrag von Salva » Sa, 18. Feb. 2017, 14:03

18.02.2017 | Jury soll über Todesurteile entscheiden
Erst vor wenigen Wochen wies der Oberste Gerichtshof Anträge auf Änderung des aktuellen Gesetzes in Alabama zurück, das besagt, dass die Richter in einem Todesstrafenprozess das entscheidende Urteil allein fällen dürfen, unabhängig von der Empfehlung der Jury.

Am Mittwoch hat ein Justizkommittee einen Gesetzesentwurf genehmigt, der der Jury die finale Entscheidung überlassen würde anstelle des Richters.
Der Entwurf, der von Republikaner Chris England ins Leben gerufen wurde, soll nicht nur der Jury die alleinige Macht über ein Urteil bringen, sondern das Urteil muß einstimmig sein. Somit müssen sich alle zwölf Juroren einig sein, wenn ein Todesurteil gefällt werden soll.
Bislang ist es so, dass zehn von zwölf Juroren einer Meinung sein müssen.

Mit einem Voting von 10-2 Stimmen genehmigte das Kommittee den Entwurf, der nun dem Senat vorgelegt werden muß.

Die „Equal Justice Initiative“ hat 2011 einen Bericht veröffentlicht, der aussagte, dass seit 1976 in 107 Fällen Alabamas Richter die Jury überstimmten. 92 % dieser Fälle endeten schließlich mit dem Todesurteil, obwohl die Jury eine lebenslange Haftstrafe empfahl.
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20.04.2017 | Hinrichtung durch Stickstoff erlaubt

#8

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 23. Apr. 2017, 10:06

20.04.2017 | Alabamas Senat stimmte am Dienstag zu, einem Todeskandidaten die Option auf eine Hinrichtung durch Stickstoff (Nitrogenium) zu gewähren. Dieses Verfahren ist bislang unerprobt, einige Befürworter sehen darin eine menschlichere Form der Tötung.
Fast exakt zwei Jahre ist es her, dass Oklahoma Nitrogenium als alternative Hinrichtungsmethode eingeführt hat. Auch Mississippi hat dies als sog. Back-up-Methode. Nun zieht auch Alabama nach. Der Gesetzesentwurf wurde mit 25 - 8 Stimmen für gut befunden und wird nun im Repräsentantenhaus vorgelegt.

Wie viele weitere Bundesstaaten, die die Todesstrafe im Gesetz haben und aktiv ausführen, kämpft auch Alabama damit, die im Protokoll verankerten Medikamente zu beschaffen. Besonders das Sedativum Midazolam ist in der Kritik.
Ronald Bert Smith wurde im vergangenen Dezember in Alabama hingerichtet; auch hierbei wurde Midazolam eingesetzt. Zeugen der Hinrichtung sagten aus, Smith habe 13 Minuten lange nach Luft geschnappt und gehustet, die Hinrichtung habe insgesamt 34 Minuten gedauert.

Nitrogenium - oder auch Stickstoff genannt - würde dem Insasse per Maske verabreicht oder er würde in einer speziellen Gaskammer untergebracht.
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Hypoxie durch Stickstoff

Durch Stickstoff (Sauerstoff-Mangel = Hypoxie) kommt es über dem bekannten "Höhen-Rausch" (Visionen, euphori­sche Stimmung) zum "Abschalten unseres Protein-Computers" (Ge­hirn).

Die Symptome der "Stickstoff-Narkose" sind:

► Euphorie (man wird fröh­lich und gelöst)
► Farben-Sehen, Visionen (man wird berauscht). Nach Meinung vieler Medi­ziner sind die sog. „Nahtod-Erfahrungen“ Effekte, die durch Sauerstoff-Mangel im Gehirn hervorgerufen wer­den!
► Schmerzlose Bewusstlosigkeit (man wird müde)
► Tod (man stirbt. Das Ge­hirn stellt die Arbeit ein; die Vitalfunktionen, wie Herz­schlag, Atmung usw. werden beendet)

Der Tod durch Stickstoff, d.h. durch Sauerstoff-Mangel (Hypoxie), tritt ohne Krämpfe, Luftnot, Körper-Ausscheidungen, Angstgefühle usw. ein.
Man spricht deshalb auch von einer Stickstoff-Narkose bzw. Stickstoff-Betäubung.


Quelle: Dr. Helmuth Herterich
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02.05.2017: 33 Hinrichtungen könnten verhindert werden!

#9

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 4. Mai. 2017, 21:20

02.05.2017 | Das erst kürzlich in Alabama in Kraft getretene Gesetz, das den Richtern die alleinige Entscheidungsmacht über ein Todesurteil entzieht, möchte Senator Hank Sanders insofern ausweiten, dass es auch rückwirkend gelten soll.
Sollte dies ebenfalls in Kraft treten, müssten von den aktuell 184 Todeskandidaten 33 Fälle noch einmal überarbeitet werden bzw. die Häftlinge würden grundsätzlich den Todestrakt verlassen können.
Alabama war der letzte Bundesstaat, der sein Gesetz so änderte, dass der Richter sich nach der Entscheidung der Jury zu richten hat. Delaware und Florida führten diese Gesetzesänderung schon im vergangenen Jahr durch.

Hank Sanders, der gegen die Todesstrafe ist, strebt neben dem genannten Entwurf noch weitere an. Zum einen möchte er die Todesstrafe gänzlich abschaffen und zum anderen sähe er gern ein dreijähriges Moratorium in Kraft treten. Im Kommittee erscheinen diese Vorschläge allerdings als nicht erfolgreich.

In Alabama wurde die Möglichkeit, dass ein Richter sich über die Meinung der Jury hinwegsetzt, in historischen Ausmaßen gegen den Willen der Gemeinde und zudem noch überproportional in Wahljahren in Fällen mit weißen Opfern und afroamerikanischen Tätern zum Einsatz gebracht, so Robert Dunham, Geschäftsführer des Death Penalty Information Center.
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11.05.2017 | Beschleunigung der Prozesse bei Todesurteilen angestrebt

#10

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 11. Mai. 2017, 21:48

11.05.2017 | Der Ausschuss des Repräsentantenhauses in Alabama hat einen Gesetzesentwurf genehmigt, der die Prozesse und Berufungen in einem Todesstrafenfall verkürzen soll. Dienstag wurde er an die nächste höhere Instanz weitergeleitet.
Aktuell wird eine Klage oder Berufung nach der anderen eingereicht und abgearbeitet. Künftig sollen Insassen alle Klagepunkte gleichzeitig einreichen, das verkürze die Zeit zwischen Urteil und Vollstreckung um Jahre, so der Plan.

Der republikanische Senator Cam Ward argumentierte seine Befürwortung des Entwurfs damit, dass die Prozesse aktuell Jahrzehnte dauern würden und für eine Verschleppung von Berufungen missbraucht würden. Laut Ward würde Alabama nun die Prozesse dem texanischen Prinzip anpassen wollen.

Chris England, ein Demokrat aus Tuscaloosa, hielt mit der Tatsache dagegen, dass wenn man die Prozesse verkürzen oder beschleunigen würde, die Gefahr deutlich höher wäre, einen Unschuldigen hinzurichten. Er führte das Beispiel Ray Hinton an, der nach fast 30 Jahren in Alabamas Todestrakt schließlich 2015 als unschuldig entlassen werden konnte.
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16.05.2017 | Beschleunigung der Anträge könnte ernsthafte Probleme aufwerfen

#11

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 16. Mai. 2017, 19:24

16.05.2017 | Alabamas Gesetzgebung plant eine Beschleunigung der Berufungsprozesse eines zum Tode verurteilten Insassen. Das Risiko, einen Unschuldigen hinzurichten, steigt dadurch deutlich an, so die Präsidentin der American Bar Association (ABA) Linda A. Klein.
In einem Brief seitens der ABA an den Senat und das Repräsentantenhaus macht Linda Klein ihre Haltung bezüglich der geplanten Gesetze (H.B. 260 und S.B. 187) deutlich. Beim sog. „Fair Justice Act“ seien Fehler vorprogrammiert und es könnte dazu führen, dass künftig vermehrt Unschuldige hingerichtet werden.
Lesen Sie hierzu auch diesen Bericht!

Eine Version des Gesetzesentwurfes besagt, alle Anträge und Berufungen seien innerhalb von 180 Tagen einzureichen, eine andere Version - die des Senats - sieht eine Zeitspanne von einem Jahr vor.
Diese Deadline mache Alabama zu einem Aussenseiter, so ABA. Außerdem erschwere es zusätzlich die Arbeit des Anwalts, der bemüht ist, den Fall eingehend zu untersuchen, um seinen Klienten bestmöglich verteidigen zu können.

Die ABA respektiere die Wichtigkeit der endgültigen und auch gerichtlichen Effizienz, dennoch sollte bei Fällen, bei denen Leben auf dem Spiel stehen, die Schnelligkeit nicht die oberste Priorität sein. Im Vordergrund sollten grundsätzliche Fairness und Genauigkeit bei den Verurteilungen stehen.
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31.05.2017 | Beschleunigung der Berufungsmöglichkeiten ab August

#12

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 6. Jun. 2017, 01:17

31.05.2017 | Gouverneurin Kay Ivey unterzeichnete kürzlich den Gesetzesentwurf, der für eine Beschleunigung der Berufungsmöglichkeiten in Fällen der Todesstrafe sorgen wird. Diese Informationen wurden in einer Pressekonferenz von Generalstaatsanwalt Steve Marshall bekanntgegeben.
Der sog. „Fair Justice Act“ soll nicht die Gründlichkeit einer Berufung verringern, sondern den Prozess so rationalisieren, dass die direkte Berufung gleichzeitig mit der staatlichen Phase nach einer Verurteilung stattfindet, so Marshall.

Ivey sagte in der Pressekonferenz, dass das neue Gesetz eine wichtige Balance zwischen den Rechten eines Verurteilten und den staatlichen Interessen darstelle.
Gegner des Fair Justice Act, inklusive der Armerican Bar Association, warnen, dass sich die Wahrscheinlichkeit, einen Unschuldigen hinzurichten, dadurch erhöht.

Nun sind die Delinquenten angehalten, bestimmte Berufungsanträge innerhalb bestimmter Fristen einzureichen. Aber auch der Staat ist damit verpflichtet, in ebenfalls neu gesetzten Fristen über die Anträge zu entscheiden.
Senator Cam Ward, der das Gesetz entworfen hat, erklärte, dass die Verkürzungen der Berufungsmöglichkeiten ungefähr sechs Jahre einsparen würde. Von bislang 15 bis 18 Jahre auf rund neun bis zwölf Jahre. Berufungen, die an das Bundesgericht gestellt würden, seien nicht betroffen.

Das Gesetz tritt ab dem 1. August in Kraft und betrifft alle nach diesem Datum Verurteilten.
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04.07.2017: Erweiterung der Liste der für die Todesstrafe vorgesehenen Straftaten

#13

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 6. Jul. 2017, 19:07

04.07.2017 | Der Republikaner Lynn Greer möchte in der nächsten Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf einreichen, der für die Ausweitung der Straftaten, die mit dem Tode sanktioniert werden können, sorgen soll.
Morde, die beispielsweise an Schulen begangen werden, sollen künftig mit dem Tod bestraft werden können. „Wenn du auf ein College Gelände oder in eine Kindergartengruppe gehst und dort Menschen tötest, solltest du die Todesstrafe bekommen,“ so Greer vergangene Woche.
Weiterhin soll ein Mord aus Rache an Staatsanwälten und an Polizisten zu einem Todesurteil führen können, ebenso wie der Mord an Familienmitgliedern der Exekutive, wie Polizisten und auch Gefängniswärtern, außerdem die Ermordung von Richtern.
Greer unterzeichnete den Entwurf, der allerdings verließ nie das Justizkommittee.

Im Augenblick, so der Vorsitzende des Städtischen Entwicklungsausschusses, Randall Shedd, liege die Priorität der aktuellen Legislaturperiode auf der Ausweitung eines Breitband Internetzugangs, dessen Fehlen in der Vergangenheit für Probleme in der Bildung und ökonomischen Entwicklung sorgte.
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