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Rheurdt: Mann vergeht sich an Stute

Tierquälerei und -tötungen.
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Rheurdt: Mann vergeht sich an Stute

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 11. Mär. 2018, 15:56

11. März 2018 | Ein Mann hat im nordrhein-westfälischen Rheurdt eine Stute mindestens zwei Mal für sexuelle Handlungen missbraucht. Als die Besitzerin Wesensveränderungen an ihrem Tier bemerkte, installierte sie eine Kamera.
Videoaufnahmen bewiesen, dass sich der 44 Jahre alter Mann einmal im Oktober 2017 und ein weiteres Mal am 21. Januar an dem Pferd verging. Das berichtete RP-Online.

Die Polizei Geldern wertete die Aufnahmen aus und identifizierte den Mann als Rheurdter. Gegen ihn wird nun wegen Hausfriedensbruch und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
Quelle: Focus
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Rheurdt: Mann vergeht sich an Stute

#2

Ungelesener Beitrag von Lastlove » So, 11. Mär. 2018, 19:00

Ich dachte sodomie sei seit 85 wieder erlaubt..
*ironieoff*

Ich kanns bis heute nicht begreifen dass im zuge der änderung des homosexuellengesetzes auch sodomie erlaubt wurde damals..
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Rheurdt: Mann vergeht sich an Stute

#3

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 11. Mär. 2018, 19:26

@Lastlove
§ 3 TierSchG (Tierschutzgesetz):
Es ist verboten, ...

13. ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.
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#4

Ungelesener Beitrag von Lastlove » So, 11. Mär. 2018, 20:40

ah ok..was hatte ich denn da im gedächtnis?

:thinking:
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#5

Ungelesener Beitrag von Lastlove » So, 11. Mär. 2018, 20:42

http://www.einfachtierisch.de/tierisch/ ... n-id00541/
Das Thema Sodomie war Bestandteil der im November 2012 beschlossenen Reform des Tierschutzgesetzes. Das präziser als Zoophilie bezeichnete sexuelle Vergehen an Tieren ist nun verboten, rechtlich allerdings kein Straftatbestand. Viele Tierfreunde sind überrascht, denn ihnen war nicht bewusst, dass Sodomie unter bestimmten Umständen bis dahin überhaupt geduldet wurde.
Bis 1969 war Sodomie in Deutschland ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafe geahndet werden konnte. Im Zuge der damaligen großen Strafrechtsreform wurde die Strafbarkeit von Zoophilie jedoch aufgehoben. Artwidriger sexueller Missbrauch an Tieren wurde seither nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn die Tiere dabei Schmerzen erleiden mussten – für Tierfreunde eine furchtbare Vorstellung.

Sodomie und Zoophilie in Deutschland: Gesetzliche Regelung

Der Beschluss zum Verbot von Sodomie trat in Deutschland am 13. Juli 2013 inkraft. Seitdem ist es laut Paragraph 3 Satz 1 Nummer 13 untersagt, ein Tier "für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen". Der Besitz von Pornografie, die sexuelle Handlungen zwischen Tieren und Menschen zeigen, ist nicht verboten, die Verbreitung solchen Materials hingegen schon.

Zoophilie gilt jedoch nicht als Straftatbestand, sondern nur als Ordnungswidrigkeit. Wer gegen das Gesetz verstößt, kommt demnach nicht ins Gefängnis, sondern muss mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen.
also und hier kann man doch wohl nur noch mit dem kopf schütteln
Werden Tiere hingegen nicht zu den sexuellen Handlungen gezwungen, sondern ist davon auszugehen, dass sie sich der Situation jederzeit entziehen können, keine Schmerzen erleiden und nicht zu "artwidrigem Verhalten" genötigt werden, so ist Zoophilie laut Gesetzesformulierung nicht strafbar.
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#6

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 12. Mär. 2018, 19:06

@Lastlove
Alles richtig :like: Kurzum: Sodomie wäre eine "Sachbeschädigung". Warum der Gesetzgeber so seine Mühe mit diesem Thema hat, frage ich mich schon lange. Aber wen wundert's, wenn es selbst für Sex mit Kindern oder Leichen Lobbyisten gibt, die diesen ganzen Schweinekram lieber heute als morgen liberalisieren würden :thinking:
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