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Mönchengladbach: Warum stoppt niemand diesen Seriendieb?

Einbrüche, Raubüberfälle, Diebstahls- und Betrugsdelikte.
Diskussionsleitung
Eagle
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Mönchengladbach: Warum stoppt niemand diesen Seriendieb?

#1

Ungelesener Beitrag von Eagle » Do, 8. Okt. 2015, 10:30

64 Taten in 19 Monaten – und er klaut immer weiter | Warum stoppt niemand diesen Seriendieb?

Bild nicht mehr vorhandenDer Seriendieb kassierte schon 64 Strafanzeigen, auch das ZDF berichtete schon über ihn. Zu einem Prozess kam es noch nicht

Mönchengladbach – Er ist der Schreck aller Einzelhändler im Mönchengladbacher Stadtteil Rheydt: Ein dreister Serientäter ist dort seit 19 Monaten unterwegs - und klaut und klaut und klaut. Immer wieder wurde er erwischt, kassierte schon 64 Strafanzeigen.

Und was passiert? Nichts. Er klaut weiter...

Bild nicht mehr vorhandenDie Fußgängerzone in Rheydt, hier kommt es immer wieder zu Ladendiebstählen

Der Mann wurde jetzt Thema für die Landespolitik, Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) musste gerade auf eine Kleine Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Jens Kamieth, antworten. Kutschatys Schreiben war aber schon wieder überholt, denn die Mönchengladbacher Polizei hatte den Täter bereits einen Tag später wieder beim Ladendiebstahl erwischt! Das bestätigte ein Sprecher auf BILD-Anfrage.

Warum der Täter immer noch auf freiem Fuß ist? Das fragt sich auch Roland Beeten, Inhaber eines Textilgeschäftes in Rheydt. Für ihn ist klar: „Einige haben hier die Lizenz zum Klauen.“

Bild nicht mehr vorhandenRoland Beeten vor seinem Textilgeschäft.
Er hat sogar die Staasanwaltschaft Mönchengladbach angezeigt

Er verliere durch die ungeahndeten Straftaten das Vertrauen in den Rechtsstaat, sagt Beeten, der bisher „nur“ zwei Mal Opfer des Serientäters wurde. Laut Kutschaty ist der Mann noch auf freiem Fuß, weil er einen festen Wohnsitz hat, keine Fluchtgefahr bestehe.

Liste der Straftaten

35 x Diebstahl von Bekleidung (u.a. Socken, Damenkleidung, Bettwäsche). Schaden: 4264,54 Euro

16 x Diebstahl aus KfZ (teilweise nur im Versuch). Schaden: 2714 Euro

5 x Diebstahl von diversen Dingen wie Lebensmittel, Pralinen, Brettspiel, Badematten. Schaden: 89,70 Euro

5 x Diebstahl von „Waren“ ohne weitere Angaben. Schaden: 212,98 Euro

3 x Hausfriedensbruch


Den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gebe es außerdem nur bei „Diebstahl in einem besonders schweren Fall“. Kutschaty zitiert dazu Urteile, denen zufolge Laden- und Gelegenheitsdiebstähle mit Schäden von „nur mehreren Hundert Euro“ die Rechtsordnung nicht schwerwiegend beeinträchtigen...

P.S.: Am 26. März wurde Anklage gegen den Dieb erhoben, ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch in Arbeit.

bild.de

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