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Schweiz: Doppelmörder schlägt erneut zu - Messer steckte noch im Opfer

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sweetdevil31
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Schweiz: Doppelmörder schlägt erneut zu - Messer steckte noch im Opfer

#1

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Do, 19. Nov. 2015, 10:54

Der Doppelmörder von Hägendorf SO hat wieder zugeschlagen
Das Messer steckte noch in ihrem Rücken
Seit vier Jahren ist Heinz S.*, der Doppelmörder aus Hägendorf SO, auf freiem Fuss – trotz lebenslänglicher Haftstrafe. Jetzt wurde er wieder zum Mörder.
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Es ist unfassbar: 1994 wird Heinz S.* (61) zum eiskalten Doppelmörder. Er bekommt lebenslänglich. Im Jahr 2011 kommt er bedingt frei. Letzte Woche wurde er wieder zum Mörder!

Weil seine Ex-Freundin Iris K.* († 64) keine Beziehung mehr wollte, sticht S. sie gegen 21.30 Uhr beim offenen Carport vor ihrer Wohnung in Frenkendorf BL nieder. «Ich sah eine Tasche und ein Messer beim Eingang», sagt Nachbarin Maria O.* (43). «Als ich zu ihrem Auto blickte, sah ich Iris, tot hinter dem Steuer, halb zur Tür heraushängend. Das zweite Messer steckte noch in ihrem Rücken. Alles war voller Blut!»
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Rückblick: Am 24. Februar 1994 dreht Kaufmann Heinz S. durch, weil ihn seine Freundin Daniela N.* († 27) drei Tage zuvor verlassen hat. Er fährt nach Hägendorf SO und richtet sie und ihren Bruder Arno († 30) mit 40 Schüssen aus einem Sturmgewehr hin.

Auch BLICK berichtet damals über den Fall. Und findet 1995 heraus, dass S., obwohl er erst im vorzeitigen Vollzug sitzt, bereits Hafturlaub hat. Der Strafvollzug und ein Psychiater sehen «praktisch» keine Rückfallgefahr. Dennoch wird S. zurückgebunden. Weil er Mithäftlinge terrorisiert. Und weil er über einen Angehörigen dem damaligen BLICK-Reporter ausrichten lässt, dass er ihn töte, wenn er wieder frei sei.

Am 12. Juni 1996 kommt S. in Solothurn vor Gericht. Am 13. folgt das Urteil: lebenslänglich. Im Februar 2009 will er nach 15 Jahren Haft raus. Ein Gutachten und eine Fachkommission sagen Nein. S. legt Rekurs ein. Im November 2009 entscheidet das Verwaltungsgericht: Eine Neubeurteilung ist angebracht. Ende November 2009 ist S. laut Gutachter nicht mehr gemeingefährlich. Im Juli 2011 kommt der Doppelmörder frei. Probezeit: bis Juli 2016. Heinz S. muss weiter zur Bewährungshilfe und zum Psychologen. «Er war kooperativ und hielt sämtliche Termine ein», sagt Thomas Fritschi, Chef vom Solothurner Amt für Justizvollzug. Und: «Es bestanden keinerlei Anzeichen für eine neuerliche Gewaltstraftat.»

Ein Restrisiko bestand, wie sich am letzten Donnerstag zeigte. Noch am gleichen Abend wird Heinz S. in einem nahen Quartier verhaftet.

Die Trauer um Iris K. ist gross: bei ihrem Arbeitgeber, einer Schule in Liestal, aber auch bei ihrem Mann in Laufen BL. Heinz S. ist wieder im Gefängnis. Diesmal als Dreifachkiller.
Blick
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Re: Schweiz: Doppelmörder schlägt erneut zu-Messer steckte noch im Opfer

#2

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Do, 19. Nov. 2015, 11:02

Dreifachmörder Heinz S. war schon in RS als «Vulkan» bekannt

19.11.15 - 09:57 Uhr
...
Beziehung mit Betreuerin

Schon eineinhalb Jahre nach der Tat 1994 geriet der Mann bereits wieder in die Schlagzeilen. Der «Blick» empörte sich, dass S. in der halboffenen Strafanstalt Witzwil BE einsass. Er machte eine Lehre als Bäcker und fuhr einmal wöchentlich ohne Begleitung zur Schule. Kein Problem sah der damalige Leiter des Solothurner Strafvollzuges. «Nach unserer und nach Einschätzung des Psychiaters ist er ein typischer Beziehungstäter. Diese werden praktisch nie rückfällig». Eine Fehleinschätzung, wie sich vergangene Woche zeigte. S. brachte wieder eine Frau um. Wieder ein Beziehungsdelikt.

Auch 2004, zehn Jahre nach der Tat, stand der Gewalttäter erneut im Fokus der Medien: Der «Sonntagsblick» wusste, dass S. in der Strafanstalt Wauwilermoos LU eine Beziehung zu einer Häftlingsbetreuerin gehabt hatte. Die Beziehung flog auf, als S. nach einem amtlichen Termin abends nicht mehr zurückkehrte. Erst zwei Tage später meldete er sich freiwillig wieder im Gefängnis. Er kam in eine geschlossene Anstalt.
BZ
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Re: Schweiz: Doppelmörder schlägt erneut zu-Messer steckte noch im Opfer

#3

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Do, 19. Nov. 2015, 11:12

2011 wurde Heinz S. von den Solothurner Justizbehörden vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen. Warum? Antworten der Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern stehen noch aus.
...
Wo passierte der Fehler?

Brisant sind einige der offenen Fragen:

Warum hat sich die Kommission im Februar 2009 gegen die bedingte Entlassung ausgesprochen?

Und warum wechselte sie ihre Meinung plötzlich?

Denn schon im November 2009 beurteilte die Fachkommission den Mann als nicht mehr gemeingefährlich.
Lag das Gutachten falsch oder war der Entscheid der Kommission falsch?

Die Kommission hat ihre Arbeit 2009 begonnen und war kurze Zeit später im Verzug, wie ein Bericht der «Berner Zeitung» 2011 monierte. Hatte dies einen Einfluss auf die in diesem Fall exakt 2009 und 2011 ausgestellten Empfehlungen?

Ganz grundsätzlich geht es um die Frage, wie zuverlässig Forensisch-Psychiatrische Gutachten sind. Könnte es nicht auch umgekehrt sein, dass Menschen verwahrt, bzw. in Haft gelassen werden, ohne dass dies nötig wäre?

Zudem: Es gibt schweizweit nur wenige Forensisch-Psychiatrische Gutachter. Der Kreis der Fachleute ist klein, man kennt sich. In der Kommission sitzen gleich mehrere bekannte Namen. Besteht da nicht die Gefahr, dass man sich gegenseitig nicht kritisiert, wenn sich alle kennen?

Und nicht zuletzt geht es auch um brisante politische Fragen. Die Gesellschaft wünscht sich, wie Initiativen gezeigt haben, eine maximal mögliche Minimierung des Rückfallrisikos. Inwieweit ist dies überhaupt möglich?
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Re: Schweiz: Doppelmörder schlägt erneut zu-Messer steckte noch im Opfer

#4

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 19. Nov. 2015, 11:51

Interessanter Fragenkatalog. Leider nicht neu, denn solche Fehler geschehen immer wieder.
Gerade vor eingen Tagen habe ich eine Dokumentation zum Thema Sicherheitsverwahrung in Deutschland gesehen und da wurden Fälle vorgestellt, da muss man sich wirklich fragen, was in den Köpfen der Verantwortlichen vorgeht und wie zuverlässig solche Gutachten und Prognosen sind.
Eines ist jedenfalls sicher: wegen solcher Fehlentscheidungen werden es rehabilitierte Straftäter in Zukunft noch schwerer haben, eine reale (frühzeitige) Chance auf ein Leben in Freiheit zu bekommen. Und andere werden aus Angst, falsche Prognosen aufzustellen, sicherheitshalber im Bau gelassen.
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