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Schweiz: 16 Jahre Haft für Vater - 4 Mordversuche an seiner Tochter

Diskussionsleitung
Eagle
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Schweiz: 16 Jahre Haft für Vater - 4 Mordversuche an seiner Tochter

#1

Ungelesener Beitrag von Eagle » Di, 22. Dez. 2015, 07:48

Ein Krankenpfleger versuchte mehrmals sein neugeborenes Kind umzubringen. Seine Freundin bekam im April 2014 eine Tochter, die Beziehung stand auf der Kippe. Der Mann führte ein Doppelleben, liebte eine andere Frau, das neugeborene Kind (November) war ihm im Weg - und musste weg. Das Baby wurde zu früh geboren,war in einer Klinik und dort startete der Mann schon im Dezember den 1. Mordversuch. Er verabreichte der Kleinen über die angeschlossene Magensonde 4 Tabletten Temesta, die Tochter überlebte. Ein weiterer Versuch Ende Dezember. In der Wohnung seiner Freundin versetzte er die Babymilch mit Temesta und die unwissende Freundin vergiftete ihr Kind. Das Mädchen wurde in eine Klinik gebracht, überlebte. Noch in der Klinik der nächste Versuch des Mannes, wieder mit Temesta. Im Januar dann der 4. Mordversuch, erneut mit Temesta und 12 Einheiten Insulin, welches er seiner Tochter spritzte. Die Ärzte wurden misstrauisch, der Mann wurde festgenommen.

Bild nicht mehr vorhandenDie Ärzte schöpften erst nach dem vierten Mordversuch Verdacht.
Nach zwei Monaten Untersuchungshaft gab der Vater schliesslich zu, seine kleine Tochter vergiftet zu haben. Er bestreitet jedoch, dass er sie töten wollte. Er habe nur Zeit gewinnen und seine Tochter in der Obhut des Spitals halten wollen.

2014 wurde er vom Bezirksgericht Winterthur wegen mehrfachen Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die erste Instanz verneinte aber einen direkten Vorsatz und ging davon aus, dass der Beschuldigte den Tod seiner Tochter in Kauf genommen habe. Allerdings in skrupelloser Art und Weise. Beide Seiten legten Berufung ein und sahen sich am Freitag vor dem Zürcher Obergericht.
«Ich wollte meine Tochter nie töten», erklärte der Beschuldigte und liess seinen Rechtsanwalt auf einfache Körperverletzungen sowie 30 Monate Gefängnis plädieren. Im schlimmsten Fall wegen schwerer Körperverletzung auf 45 Monate.
Der Verteidiger führte aus, dass sein Klient bei einer wahren Tötungsabsicht andere, wirksamere Mittel wie Morphin hätte einsetzen können. Er hab auch niemals die Dosis der Temesta erhöht.
Das Obergericht stufte das Vorgehen des Pflegefachmannes als besonders skrupellos ein. Er sei nicht davor zurückgeschreckt, das Leben seines eigenen Kindes auszulöschen. Er sei planmässig, gezielt, hinterhältig und heimtückisch vorgegangen.
Er habe auch auf perfide Weise das Spitalpersonal getäuscht. Da das Obergericht eine Verminderung der Schuldfähigkeit ausschloss, sah es von einer Strafsenkung ab. Es verneinte auch eine tätige Reue des Beschuldigten.
blick.ch



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