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Indien: 14-jähriges Vergewaltigungsopfer darf nicht abtreiben

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sweetdevil31
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Indien: 14-jähriges Vergewaltigungsopfer darf nicht abtreiben

#1

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Sa, 25. Jul. 2015, 14:48

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/i ... 45300.html


Gerichtsentscheid in Indien: 14-jähriges Vergewaltigungsopfer darf nicht abtreiben

Ein Arzt in Indien vergewaltigt eine 14-Jährige, die Jugendliche wird schwanger. Sie darf das Kind nicht abtreiben, hat nun das Oberste Gericht des Bundesstaats Gujarat entschieden - die Schwangerschaft sei zu weit fortgeschritten.

Ein im sechsten Monat schwangeres Vergewaltigungsopfer aus Indien darf keine Spätabtreibung vornehmen lassen. Das Oberste Gericht im Bundesstaat Gujarat verbot der 14-Jährigen den Schwangerschaftsabbruch, weil das indische Recht einen solchen Eingriff nach der 20. Woche verbiete, sagte der Anwalt der 14-Jährigen, Pradip Bhate. Das Urteil sei bereits am Donnerstag gefallen, nachdem der Vater des Mädchens einen Antrag auf Spätabtreibung gestellt hatte.

Laut der "Times of India" wurde die Jugendliche schwanger, als sie im Februar bei einem Arztbesuch vergewaltigt wurde. Der Mediziner habe dem Mädchen Beruhigungsmittel verabreicht und sie dann sexuell misshandelt, hieß es von der Familie des Opfers. Der Arzt wurde von der Polizei festgenommen und befindet sich in Gewahrsam.

Die Richterin Abhilasha Kumari sagte laut der "Times of India", die Entscheidung sei schwierig gewesen. Man sei sich des Schicksals des Vergewaltigungsopfers bewusst - des Traumas, des Leidens und der sozialen Ächtung. Aber "wie auch immer die Umstände waren, unter denen das Kind gezeugt wurde, wie auch immer das Trauma der jungen Mutter ist - das Kind kann auch nichts für die Umstände seiner Zeugung", sagte sie. "Es hat nicht darum gebeten, geboren zu werden." Das ungeborene Kind sei "ebenso unschuldig wie das Opfer, seine Mutter".

Der Anwalt der Familie sagte, der Vater sei ein Arbeiter und habe nicht genug Geld, um das Baby zu ernähren. Die Eltern überlegten nun, den Fall vor eine höhere juristische Instanz zu bringen.

Das Gericht betonte, für das Wohlergehen und die Ausbildung des Kindes müsse gut gesorgt werden. Der Staat soll für eine sichere Geburt und die weitere Unterstützung von Mutter und Kind sorgen. Insbesondere soll die 14-Jährige weiter zur Schule gehen können. Möglich sei auch eine Adoption.

Eine ähnliche Lösung hatte im April bereits eine 24-Jährige gewählt. Dasselbe Gericht hatte der Frau ebenfalls eine Spätabtreibung verboten. Sie war nach einer Gruppenvergewaltigung schwanger geworden und gab das Kind in staatliche Obhut.
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