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Neuseeland: Wird Megaupload-Gründer Kim Dotcom an die USA ausgeliefert?

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Eagle
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Neuseeland: Wird Megaupload-Gründer Kim Dotcom an die USA ausgeliefert?

#1

Ungelesener Beitrag von Eagle » Mo, 28. Sep. 2015, 19:30

Pozessauftakt in Neuseeland / Wird Megaupload-Gründer Kim Dotcom an die USA ausgeliefert?

Die Verhandlung über die US-Auslieferung von Kim Dotcom, bürgerlich Kim Schmitz und geboren in Kiel, hat begonnen. Der Internetunternehmer bestreitet alle Vorwürfe und inszeniert sich auf Twitter.

Megaupload-Gründer Kim Dotcom vor seinem Anwesen in Neuseeland
Bild
Megaupload-Gründer Kim Dotcom nutzt bewusst die Medien und gibt Interviews vor dem Verfahrensauftakt, wie hier auf seinem Anwesen in Neuseeland. © Nigel Marple/Reuters

Das US-Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom in Neuseeland hat begonnen und ist direkt auf Donnerstag vertagt worden. Die Verteidigung am Gericht im neuseeländischen Auckland beantragte einen Aufschub oder eine komplette Aufhebung des Verfahrens gegen den gebürtigen Kieler. Der Richter unterbrach zunächst die Sitzung und entschied dann, dass die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt wird. Bereits seit drei Jahren beschäftigt sich die Justiz mit der Frage, ob der 41-jährige Dotcom und seine Kollegen Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato wegen Urheberrechtsverletzungen an die USA ausgeliefert werden sollen.

Dotcom selbst sieht sich als Opfer der US-Behörden und inszeniert sich entsprechend auf Twitter:

"Ich bin heute vor Gericht. Die Frage ist: (bin ich ein) Innovator oder ein Raubkopierer? Die Antwort wird entweder Internet-Freiheit oder Zensur sein."

"In diesem Fall geht es nicht nur um mich. In diesem Fall geht es darum, wie viel Kontrolle wir den US-Firmen und der US-Regierung über das Internet erlauben."

Ein halbe Milliarde Euro Schaden laut US-Behörden

Die US-Justiz will Dotcom, der mit der Onlineplattform Megaupload ein Vermögen verdiente, wegen Urheberrechtsverletzungen, Unterschlagung und Geldwäsche den Prozess machen. Die Plattform war eine der ersten, die es ihren Nutzern ermöglichte, große Mengen Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Seine Millionen soll Dotcom vor allem durch Urheberrechtsverletzungen verdient haben. Denn auf Megaupload wurden nicht nur legal Daten getauscht, sondern auch urheberrechtlich geschützte Filme, Musik und Software. Der Schaden soll eine halbe Milliarde US-Dollar betragen.

Dotcom, der als Kim Schmitz in Kiel geborenen wurde und als Erwachsener seinen Namen offiziell ändern ließ, stellt sich hingegen als gewöhnlicher Unternehmer dar, den die US-Justiz auf Betreiben der mächtigen Unterhaltungsindustrie verfolgt. In der Anhörung zu dem US-Auslieferungsgesuch werden seine Anwälte voraussichtlich argumentieren, dass derart schwere Vorwürfe wie Geldwäsche üblicherweise nur Verbrechern gemacht werden. Urheberrechtsverletzungen würden hingegen üblicherweise in zivilrechtlichen Verfahren behandelt und für ein solches könne keine Auslieferung beschlossen werden.
Gewohnt schillernder Auftritt

Bei seinem Auftritt im Gerichtssaal hatte der schillernde Internetunternehmer einen eigenen Ledersessel mitgebracht, den er nach eigenen Angaben wegen Rückenproblemen benötigt. Zuvor war er mit einem großen schwarzen Geländewagen mit dem personalisierten Kennzeichen KIM.COM vorgefahren.

Nach einer Razzia im Jahr 2012 auf dem Anwesen des Unternehmers in Neuseeland hatten die US-Justizbehörden die Auslieferung beantragt. Seitdem wehrt sich Dotcom dagegen. Der Termin zur Prüfung des Auslieferungsantrags der USA wurde immer wieder verschoben. Dem 41-Jährigen und seinen Kollegen drohen bei einer Verurteilung durch die US-Justiz dort lange Haftstrafen.

"Ich habe nie dort gelebt. Ich bin nie dorthin gereist. Ich hatte keine Firma dort. Aber alles, wofür ich gearbeitete habe, gehört nun den USA."

Quelle: http://www.stern.de/panorama/stern-crim ... 62298.html



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Re: Neuseeland: Wird Megaupload-Gründer Kim Dotcom an die USA ausgeliefert?

#2

Ungelesener Beitrag von Eagle » Mo, 28. Sep. 2015, 19:32

Gericht vertagt Auslieferungsverfahren gegen Kim Dotcom

Wellington - Das US-Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom in Neuseeland ist auf Donnerstag vertagt worden.

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Bei seinem Auftritt im Gerichtssaal hatte Dotcom einen eigenen Ledersessel mitgebracht, den er nach eigenen Angaben wegen Rückenproblemen benötigt. Foto: Geraldine Clermont © dpa-infocom GmbH

Das US-Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom in Neuseeland ist auf Donnerstag vertagt worden.

Die Verteidigung am Gericht im neuseeländischen Auckland beantragte einen Aufschub oder eine komplette Aufhebung des am Montag aufgenommenen Verfahrens.

Der Richter unterbrach zunächst die Sitzung und entschied dann, dass die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt wird. Bereits seit drei Jahren beschäftigt sich die Justiz mit der Frage, ob der 41-jährige Dotcom und seine Kollegen Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato wegen Urheberrechtsverletzungen an die USA ausgeliefert werden sollen.

Die US-Behörden werfen Dotcom als Gründer der Tauschplattform Megaupload massive Verletzungen von Urheberrechten mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor.

Dotcom bestreitet die Vorwürfe. Bei seinem Auftritt im Gerichtssaal hatte der schillerende Internetunternehmer einen eigenen Ledersessel mitgebracht, den er nach eigenen Angaben wegen Rückenproblemen benötigt. Zuvor war er mit einem großen schwarzen Geländewagen mit dem personalisierten Kennzeichen KIM.COM vorgefahren.

Im Vorfeld der Verhandlung hatte sich Dotcom kritisch auf Twitter über das Auslieferungsverfahren geäußert: «Ich bin heute vor Gericht. Die Frage ist: (bin ich ein) Innovator oder ein Raubkopierer?» Die Antwort werde zeigen, ob im Internet Freiheit oder Zensur herrsche, postete er vor dem Termin.

Nach einer Razzia im Jahr 2012 bei dem Unternehmer hatten die US-Justizbehörden die Auslieferung beantragt. Seitdem wehrt sich Dotcom dagegen, der als Kim Schmitz in Kiel geborenen wurde und als Erwachsener seinen Namen offiziell ändern ließ. Der Termin zur Prüfung des Auslieferungsantrags der USA wurde immer wieder verschoben. Dem 41-Jährigen und seinen Kollegen drohen bei einer Verurteilung durch die US-Justiz dort lange Haftstrafen.
DPA

http://www.stern.de/digital/computer/ge ... 62250.html

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Re: Neuseeland: Wird Megaupload-Gründer Kim Dotcom an die USA ausgeliefert?

#3

Ungelesener Beitrag von Eagle » Do, 24. Dez. 2015, 15:56

Von Neuseeland nach Amerika Kim Dotcom darf ausgeliefert werden

Ein Richter in Neuseeland hat der Auslieferung an die USA zugestimmt. Kim Dotcom drohen dort bis zu 20 Jahre Haft. Nach einer längeren Anhörung sei die Beweislast enorm. Dotcom will das Urteil anfechten, ein Berufungsverfahren könnte sich, lt. Aussage seines Anwaltes, über mehrere Jahre hinziehen.
Die Vorwürfe der USA: Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche und Betrug.
Nach Berechnungen der amerikanischen Behörden soll Megaupload mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar (knapp 160 Millionen Euro) gemacht haben, während die Hersteller von Filmen, Musik und Software Verluste von 500 Millionen Dollar verzeichneten.
Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der amerikanischen Geschichte ein.
faz

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Re: Neuseeland: Wird Megaupload-Gründer Kim Dotcom an die USA ausgeliefert?

#4

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mo, 29. Aug. 2016, 04:02

Kim Dotcom vor Gericht

29.08.2016, 03:08 Uhr
Für den umstrittenen Internet-Unternehmer Kim Dotcom beginnt heute in Neuseeland der Berufungsprozess gegen die Auslieferung an die USA.
Bild nicht mehr vorhandenKim Dotcom.
Dem deutschstämmigen Gründer der mittlerweile geschlossenen Tauschplattform Megaupload wird von US-Ermittlern Urheberrechtsverletzung, Erpressung und Geldwäsche vorgeworfen. Bereits im Dezember 2015 hatte ein Gericht in Auckland entschieden, dass er und drei andere Angeklagte von Neuseeland an die USA ausgeliefert werden könnten, wogegen die Vier Berufung einlegten.

Dotcom war im Zusammenhang mit Megaupload 2012 auf Betreiben der US-Behörden bei einer spektakulären Razzia auf seinem Luxusanwesen in Auckland vorübergehend festgenommen worden, die Plattform wurde abgeschaltet. Nach Ansicht der US-Ankläger entging Musik- und Filmproduzenten rund eine halbe Milliarde Dollar, weil Nutzer über die Plattform urheberrechtlich geschütztes Material austauschten. Dotcom argumentiert, dass er die Plattform nur zur Verfügung gestellt habe. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA jahrelange Haft.

Der als Kim Schmitz in Kiel geborene Millionär hat für Januar 2017 den Start von "Megaupload 2.0" angekündigt, einen Nachfolger mit mehr Anonymität und Verschlüsselung. Der Prozess in Auckland wird voraussichtlich sechs Wochen dauern.
T-Online
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