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Hochzeit statt Hinrichtung: Vergewaltiger heiratet jugendliches Opfer

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Salva
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Hochzeit statt Hinrichtung: Vergewaltiger heiratet jugendliches Opfer

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Sa, 10. Dez. 2016, 21:46

10.12.2016 - Ein 22-jähriger Iraner, der eine 16-Jährige vergewaltigt hatte, wurde danach zum Tode verurteilt. Nun nahm die Mutter des Opfers die Anzeige zurück - wenn der Täter ihre Tochter heirate.
Um seiner Hinrichtung zu entgehen, wird ein wegen Vergewaltigung verurteilter Iraner sein Opfer heiraten. Nach Angaben der Tageszeitung "Iran" (Samstag) war der 22 Jahre alte Student Wahid voriges Jahr wegen Vergewaltigung der 16-jährigen Nachbarstochter zum Tode verurteilt worden. Auch im Berufungsgericht rechnete er lediglich mit der Bestätigung des Todesurteils. Doch dann kam die Mutter des Vergewaltigungsopfers mit einem unerwarteten Vorschlag.

Wenn Wahid ihre Tochter heiraten, ihr eine Wohnung im Wert von einer halben Milliarde Toman (125.000 Euro) kaufen "und auch immer lieb zu ihr" sein würde, werde sie ihre Anzeige zurücknehmen und damit auch seine Hinrichtung verhindern, sagte die Mutter. Wahid brach darauf in Tränen aus und nahm, wie der Richter auch, den Vorschlag sofort an.

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Jason Darkstone
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Re: Hochzeit statt Hinrichtung: Vergewaltiger heiratet jugendliches Opfer

#2

Ungelesener Beitrag von Jason Darkstone » Sa, 10. Dez. 2016, 22:33

Einfach nur krank :(
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Re: Hochzeit statt Hinrichtung: Vergewaltiger heiratet jugendliches Opfer

#3

Ungelesener Beitrag von Salva » Sa, 10. Dez. 2016, 23:43

@Jason Darkstone
Auf den ersten Blick... ja.
Auf den zweiten: welche Chance hätte denn ein 16-jähriges, derart "beflecktes" Mädchen in einem Land, in dem die Scharia angewandt wird? Ich glaube, die Mutter hat zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: durch diese Heirat ist die Tochter wieder ehrbar und zudem versorgt.
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Jason Darkstone
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Re: Hochzeit statt Hinrichtung: Vergewaltiger heiratet jugendliches Opfer

#4

Ungelesener Beitrag von Jason Darkstone » So, 11. Dez. 2016, 00:09

@Salva
Mir ist das schon klar, dass die Mutter das durchaus nicht aus Böswilligkeit getan hat. Der Jammer ist eben, dass ein Vergewaltigungsopfer als befleckt gilt. Der Vergewaltiger ja, aber doch nicht das Opfer.
Ich habe durchaus eine Sexualmoral, die manche vielleicht als veraltet oder streng betrachten würden, und würde mir bei meinen (nicht vorhandenen) Kindern auch nicht wünschen, dass sie schon "viel herumkommen" und egal jetzt ob Sohn oder Tochter. Aber bei einer Vergewaltigung hätte das die Tochter eben nicht getan, auch dann nicht, wenn irgendjemand meint, dass sie unvorsichtig war. Somit verstehe ich eben nicht, dass diese strenggläubigen Menschen eine erlebte Vergewaltigung mit einem freiwilligen Akt gleichsetzen.
Wobei zumindest die Gerichtsbarkeit in diesem Fall dies nicht tut, weil ja der Täter an sich zum Tode verurteilt wurde, das Opfer nicht. Aber in den Hirnen der Menschen, wurde das Opfer zu einem Menschen zweiter Klasse. Und das finde ich krank.
Der einzige Ausweg, den die Mutter des Opfers dann auch gewählt hat, war eben eine Heirat mit dem Vergewaltiger.

Diese Sache wird in einigen afrikanischen Gegenden sgar bewusst zur Brautsuche benutzt. Sehr junge Mädchen werden entführt und vergewaltigt und dann müssen sie den Vergewaltiger heiraten, der genau das wollte.
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Duchonin
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Hochzeit statt Hinrichtung: Vergewaltiger heiratet jugendliches Opfer

#5

Ungelesener Beitrag von Duchonin » Mi, 13. Mai. 2020, 13:25

Man darf aber auch nicht vergessen:

Bis zum 1. April 1998 gab es im deutschen Strafgesetzbuch mit § 217 alter Fassung eine spezielle Norm im Rahmen der Tötungsdelikte, die zuletzt mit Kindestötung benannt war. Aufgehoben wurde sie mit dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts von 1998. Dieser Tatbestand legte einen milderen Strafrahmen fest und stellte gegenüber anderen Tötungsdelikten eine Privilegierung dar. Damit verdrängte der damalige § 217 a. F. StGB den Totschlag bzw. Mord.

Der Tatbestand der Kindestötung umfasste die Tötung des nichtehelichen Kindes durch die Mutter während oder unmittelbar nach der Geburt. Die angedrohte Mindestfreiheitsstrafe waren 3 Jahre, daher hatte das Delikt Verbrechenscharakter im Sinne von § 12 StGB. Die Höchststrafe betrug fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe. Minder schwere Fälle hatten einen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren (bis 1953 (Bundesrepublik) bzw. 1968 (DDR) betrug die Strafe mindestens 2 Jahre).

Die Privilegierung ergab sich aus der psychischen Zwangslage der Mutter, ein Kind unter den Umständen der Nichtehelichkeit zu gebären oder geboren zu haben. Durch die gesellschaftliche Entwicklung, die inzwischen die Nichtehelichkeit (früher: Unehelichkeit) von Kindern als gewöhnlich akzeptiert, ist der Tatbestand obsolet geworden. Die psychische Zwangslage der Mutter aufgrund einer nichtehelichen Geburt kann heute aber zur Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags führen.

Eingeführt wurde der § 217 alter Fassung "Kindestötung" mit dem Reichsstrafgesetzbuch vom 1. Januar 1872

Also solange sind wir auch nicht von solchen Auffassungen entfernt.
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