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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

DiegoTristan
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#31

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Mo, 10. Sep. 2018, 20:36

Ein Bericht zum 11. Verhandlungstag (13.7.2018):
Fall Johanna: Missbrauch nicht mehr nachweisbar

Die Frage, ob der Angeklagte Rick J. 1999 die damals achtjährige Johanna auch missbraucht hat, bleibt unbeantwortet. Auch ein Forensik-Experte konnte kein Licht ins Dunkel bringen.

Hat Rick J. Johanna Bohnacker missbraucht, weshalb ihre Leiche nackt im Wald abgelegt wurde? Oder lassen sich die Fundumstände der Bekleidungsreste sowie das Fehlen ihrer Unterwäsche völlig anders erklären?

Eindeutige Antworten auf diese für den Prozess essenziellen Fragen blieb am Freitag am Gießener Landgericht ein forensischer Experte schuldig.

Forschungen zur Leichenliegezeitbestimmung betreibt in Deutschland die Abteilung Forensische Biologie am Institut für Rechtsmedizin des Universitäts-Klinikums Frankfurt.

Unterwäsche fehlte

Ein Ergebnis: Von Johanna Bohnackers Leiche, Anfang September 1999 im Wald bei Alsfeld abgelegt, dürfte nach nur 30 Tagen fast nichts mehr übrig gewesen sein.

Privatdozent Dr. Jens Amendt, Experte für forensische Insektenkunde am rechtsmedizinischen Institut in Frankfurt, ist ein gefragter Spezialist, der gestern am Gießener Landgericht als Sachverständiger gehört wurde.

Im Fokus des Interesses stand die Frage, ob sich aus der Situation am Fundort von Johannas Leiche Rückschlüsse auf deren Bekleidungszustand zum Zeitpunkt des Ablegens ziehen ließen.

Zur Erinnerung: Bei Auffinden der Leichenteile sieben Monate nach ihrem Tod lagen Überreste ihrer Jeans und ihres T-Shirts 30 bis 40 Meter entfernt, während die Unterwäsche vollständig fehlte.

Hoffnungen zerschlagen

Daraus leitete die Nebenklage die Vermutung ab, Johannas Leiche und ihre Oberbekleidung seien getrennt abgelegt worden, Johanna also zu diesem Zeitpunkt nackt gewesen. Dies wiederum hätte ein Indiz für einen sexuellen Missbrauch des Mädchens sein können.

Nach der Aussage von Dr. Amendt hatten sich die Hoffnungen auf Klärung dieser Fragen allerdings zerschlagen. 1999 sei es bis in den Oktober hinein warm und sonnig gewesen, führte der Experte aus – beste Bedingung für all jene Insekten, die tote Körper sofort wittern und als Brutplatz nutzen. Kleintiere, Vögel und Wildschweine täten dann ein Übriges.

Nach 30 Tagen vollständig zersetzt

Amendts Fazit: Unter den gegebenen klimatischen Bedingungen sei ein menschlicher Körper nach etwa 30 Tage vollständig zersetzt. Mit anderen Worten: Dass überhaupt noch Teile von Johannas Skelett gefunden wurden, ist Glück und Zufall zu verdanken.

Nichts Ungewöhnliches vermochte der Wissenschaftler in der Distanz zwischen Johannas Schädel und den Bekleidungsresten zu sehen. Es wäre völlig normal, wenn Wildschweine Beute oder Beuteteile über längere Strecken zerrten, um sich in Ruhe mit ihnen zu beschäftigen.

Gummistiefel spurlos verschwunden

So könnte auch ein Schuh – einer der beiden Gummistiefel der Achtjährigen ist bis heute nicht aufgetaucht – unauffindbar vom Fundort der Leiche entfernt worden sein. Beweisen lasse sich dies aber nicht.

Bezüglich der Unterwäsche vermochte der Experte ebenfalls keine eindeutige Auskunft zu geben: Es könne (müsse aber nicht) sein, dass Johannas Unterwäsche infolge des Wildfraßes völlig verschwunden sei.

Fazit des kurzen Verhandlungstages: Weder sieht sich die Anklage in ihrem Vorwurf bestätigt, Rick J. habe Johanna missbraucht, bevor er die Leiche im Wald ablegte, noch wird die Version des Angeklagten gestützt, er habe Johanna – von der Entführung und diversen Fesselungsvorgängen abgesehen – nicht angerührt. Der nächste Verhandlungstag ist für den 8. August angesetzt.
Link zum Bericht aus der Gießener Allgemeinen: https://www.giessener-allgemeine.de/reg ... 189,458497
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#32

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 12. Sep. 2018, 20:00

Offenbar geriet seine Strategie ins Wanken, bloß nicht als sexuell motivierter Kindermörder entlarvt zu werden. Weil auch er weiß, dass seine Haftstrafe dann von langer Dauer sein wird.
Der Angeklagte hat eine mords Angst, dass er in den Maßregelvollzug muss und da gehört er auch hin! Vielleicht war der Mord an Johanna sein einziges Tötungsdelikt. Dass es aber nur zwei Fälle von Kindesmissbrauch in seinem Leben gegeben haben soll, glaube ich jedoch nicht. Typen mit derartigen Neigungen hören nämlich erst dann auf, wenn sie erwischt werden.
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DiegoTristan
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#33

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » So, 16. Sep. 2018, 21:56

Salva schrieb:
Der Angeklagte hat eine mords Angst, dass er in den Maßregelvollzug muss und da gehört er auch hin!
In dem ersten der beiden Texte, die ich am Mi, 27. Jun. 2018, 01:10 gepostet hatte, steht aber:
Nach dem Absitzen einer Haftstrafe, die bis zu 20 Jahre ausfallen könnte, wird der Mann trotzdem nicht in Sicherungsverwahrung genommen, wie Staatsanwalt Hauburger am Rande wissen ließ. Das Gesetz lasse dies nicht zu, sondern nur in Fällen, in denen mindestens zwei gleich gelagerte Taten die Grundlage des Urteils sind. Der brutale und schreckliche Fall Johanna reicht dazu nicht aus.
In Sicherungsverwahrung wird er also jedenfalls schon mal nicht kommen (Maßregelvollzug ist nicht das gleiche wie Sicherungsverwahrung, das ist mir klar).


Ein Bericht zum 12. Verhandlungstag (8.8.2018):

Die vertane Chance mit "Spur 203/560"

Johanna Bohnacker wurde 1999 entführt, gefesselt, getötet. Warum der mutmaßliche Mörder der Achtjährigen erst jetzt angeklagt ist, offenbart der Auftritt des damaligen Soko-Leiters vor Gericht.

18 Jahre lang lebte Rick J. mit dem Geheimnis, für den Tod der 1999 entführten Johanna Bohnacker verantwortlich zu sein. Er hat zugegeben, das achtjährige Mädchen am 2. September 1999 an einem Sportplatz im hessischen Ranstadt-Bobenhausen im Wetteraukreis entführt und gefesselt zu haben. Rick J. behauptet, Johanna sei durch einen Schlag auf die Nase gestorben. Ermordet aber habe er sie nicht. Ihr Tod sei ein Unfall gewesen.

Der 42-Jährige trägt auch an diesem Verhandlungstag vor dem Landgericht Gießen sein weinrotes Kurzarmhemd, die viel zu lange Hose hochgekrempelt und die schulterlangen Haare offen. Wie immer hält er den Kugelschreiber für Notizen bereit.

Aber er schreibt kaum mit, dabei ist es ein äußerst relevanter Tag für ihn: Eine Sachverständige des hessischen Landeskriminalamtes stellt ihr Gutachten zu Textilfaserspuren vor, die sie untersucht hat.

Johannas Mund und Augen waren mit silbernem Panzerband, ihr Kopf zudem in etwa 29 Zügen mit einem 15 Meter langen braunen Paketband verklebt. Johanna erstickte. Staatsanwalt Thomas Hauburger ist davon überzeugt, dass die auffallende Verklebung eine große Rolle in Rick J.s sexuellen Fantasien spielt.

Im August 2016 beobachteten Passanten Rick J. bei "sexuell motivierten Fesselungsspielen" mit einer 14-Jährigen in einem Maisfeld bei Nidda im Wetteraukreis. Rick J. verwendete auffallend viel Klebeband - wie beim Verbrechen an Johanna.

Rick J. streitet einen solchen Fetisch ab: Er sei an jenem Septembertag 1999 auf der Suche nach einem Mädchen gewesen, ja, er habe sich auch an ihm vergehen wollen, ja. Aber Johannas Unfalltod habe seine Pläne zunichte gemacht, er sei nicht über sie hergefallen.

Gutachten widerspricht den Angaben des Angeklagten

Hauburger glaubt ihm nicht. Auch nicht, dass Rick J. das Mädchen angezogen mit dem Paketband gefesselt haben will. Das Gutachten zu den Textilfaserspuren stützt nun die Vermutung des Staatsanwaltes: "Es gab kein Verkleben des Opfers im bekleideten Zustand." Da ist sie wieder, diese erschütternde Vermutung, dass Johanna nackt verklebt und sexuell missbraucht wurde. Nachzuweisen ist sie nicht.

Für Johannas Mutter muss dieser Verhandlungstag in doppelter Hinsicht bedrückend sein. 18 Jahre lang lebten sie und ihre Familie mit der unerträglichen Ungewissheit, was Johanna widerfahren ist und wer sie aus dem Leben riss.

Bei allem Leid und allem Schmerz hätte man ihr zumindest diese lange Verzweiflung ersparen können, wenn man an diesem Tag den damaligen Soko-Leiter im Gericht hört. Karl-Heinz L. war 1999 Leiter des Kommissariats 10, zuständig für Tötungsdelikte. Heute sei er "Kriminalbeamter im Ruhestand", sagt Karl-Heinz L. nicht ohne Stolz.

Stolz scheint der 68-Jährige auch auf die Suchaktionen zu sein, die er im Vermisstenfall Johanna Bohnacker federführend betreute: Nach der Meldung des Vaters habe man Johanna die ganze Nacht gesucht, am nächsten Morgen Wälder durchkämmt, Nachbarn befragt. Eine Woche lang seien 600 bis 700 Beamte im Einsatz gewesen, auch Hubschrauber und Taucher.

Ermittler hatten Rick J. im Visier - stellten die Spur aber zurück

Ein Zeuge, zufällig Kfz-Mechaniker, gab einen entscheidenden Hinweis: Er hatte zum Zeitpunkt von Johannas Verschwinden einen VW Jetta gesehen, mit dem Kennzeichen HG für Hochtaunuskreis/Bad Homburg. Er habe den Zeugen sogar hypnotisieren lassen, sagt Karl-Heinz L. im Gericht. Auch unter Hypnose blieb dieser bei seinen Angaben: VW Jetta, Kennzeichen HG, Farbe braun, Fahrer langhaarig.

Mehr als 590 Jettas waren damals gemeldet. Die, die infrage kamen, wurden überprüft - und so fuhr der Soko-Leiter persönlich mit einem Kollegen zu Rick J. nach Friedrichsdorf. Auf ihn passten drei der Kriterien: Es war die "Spur 203/560".

Der ehemalige Soko-Leiter erinnert sich vor Gericht an eine kleine verdreckte, chaotische Wohnung und einen ungepflegten Bewohner mit langen Haaren. Rick J. habe die beiden Polizeibeamten in die Tiefgarage geführt und ihnen seinen Jetta gezeigt. Die Ermittler schauten in den Kofferraum und vermerkten später auf dem Revier: "Die Spur wird zurückgestellt."

Ein fataler Fehler. Dietmar Kleiner, Anwalt der Familie Bohnacker, erinnert den Soko-Leiter an "Spur 99", die ihm damals vorgelegen haben müsste. Darin stand, dass Rick J. als Sittentäter geführt wurde. "Als ich mit meinem Kollegen Rick J. aufgesucht habe, wusste ich nichts über die Person Rick J." Betretenes Schweigen im Saal. Johannas Mutter schüttelt den Kopf.

"Der könnte es sein!"

Der Kollege, der Karl-Heinz L. damals begleitete, ist auch für diesen Verhandlungstag geladen, erscheint aber nicht vor Gericht. Die Vorsitzende Richterin verliest ein Attest, wonach ihn die Wiederaufnahme der Ermittlungen im Jahr 2017 traumatisiert habe, seine Vernehmung in der Hauptverhandlung berge die Gefahr einer Retraumatisierung.

Dafür erscheint ein anderer Kriminalhauptkommissar. Er besichtigte mit dem Zeugen, dem Kfz-Mechaniker, Rick J.s Wagen. Er habe den Jetta gesehen und sofort den Impuls gehabt: "Der könnte es sein!", sagt der Beamte. Ein Impuls, den der Zeuge nicht gehabt habe. Wegen der Farbe habe der Mechaniker dieses Modell kategorisch ausgeschlossen. Rick J.s Jetta hatte eine besondere Metallic-Lackierung. Je nach Lichteinfall wirkte die Farbe anders.

Wer denn damals entschieden habe, ob Rick J. und sein Fahrzeug "eine heiße oder kalte Spur" seien, will Staatsanwalt Hauburger von dem Kommissar wissen. Die Farbe habe nicht gepasst, antwortet der Ermittler. Er vermute, dass das "das entscheidende Kriterium" gewesen sei, die Spur zurückzustellen. Dass Rick J. jedoch "als Sittentäter bereits auffällig geworden war", sagt der Beamte, "das habe ich gewusst."
Link zum Bericht aus dem Spiegel: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/g ... 22229.html
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#34

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 17. Sep. 2018, 22:26

@DiegoTristan

Maßregelvollzug heißt, der verurteilte "Patient" landet in einer Klinik für Forensische Psychiatrie. Die gesetzliche Grundlage hierfür:

§ 63 StGB - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Bezieht sich auf schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung als für die Allgemeinheit gefährlich gelten und von denen weitere erhebliche Straftaten (Gewaltdelikte, aber auch Sexualdelikte) zu erwarten sind. Diese Maßregel ist unbefristet.
Und vor dem hat der Angeklagte hier schiss.
Nach dem Absitzen einer Haftstrafe, die bis zu 20 Jahre ausfallen könnte, wird der Mann trotzdem nicht in Sicherungsverwahrung genommen, wie Staatsanwalt Hauburger am Rande wissen ließ. Das Gesetz lasse dies nicht zu, sondern nur in Fällen, in denen mindestens zwei gleich gelagerte Taten die Grundlage des Urteils sind. Der brutale und schreckliche Fall Johanna reicht dazu nicht aus.
Der § 66 StGB - Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gibt schon ein bisschen mehr her. Z.B.:
Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn
4. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Und das sollte ein Gericht checken (lassen).
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#35

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Di, 18. Sep. 2018, 23:20

@Salva

Daß
die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.
ist doch im Grunde eine Tatsache. Oder etwa nicht? Die Dinge, die in diesem Thread hier nachzulesen sind und sein werden, dürften das eigentlich eindeutig beweisen. Aber scheinbar reicht dieser Punkt nicht aus (wahrscheinlich müssen alle oder mehrere Punkte in dem von dir verlinkten Gesetzestext erfüllt sein - da muß man nochmal drüber nachdenken). Wäre es aber KEINE Tatsache, wie lange könnte man ihn denn dann wegsperren?


Hier ein Bericht zum 13. Verhandlungstag (14.8.2018):
(in der "echten" Gießener Allgemeinen beginnt der ansonsten identische Text mit dem Satz "Als er den Saal betritt, stehen Schweißperlen auf der Stirn von Rick J." Dann kommt "Am Dienstag geht es....")
Zum Wegschauen

Am Dienstag geht es am Gießener Landgericht erstmals seit Prozessauftakt im April nicht darum, dass Rick J. 1999 Johanna Bohnacker entführt, missbraucht und getötet haben soll, sondern um einen ganz anderen Vorwurf: den Besitz von Kinderpornografie.

Einige Prozessbeteiligte wenden den Blick angewidert ab. Rick J. nicht. Er starrt auf den Bildschirm. Stiert regelrecht darauf. Minutenlang. Zu sehen sind Kinder- und Jugendpornos. J. dürfte die Videos und Fotos kennen: Sie waren auf seinem Computer, auf SD-Karten und Festplatten gespeichert.
Verteidiger Uwe Krechel hatte zu Beginn der Verhandlung gesagt: »Die Frage ist, ob wir uns das überhaupt alles anschauen müssen. Wenn er hier verurteilt wird, kann man sich das doch abschminken.« Richterin Regine Enders-Kunze erwiderte: »Na ja, es ist angeklagt.« Bedeutet also: Ja, es muss angeschaut werden. Krechel legte nach: »Mich interessiert dieser ganze Anklagepunkt nicht, mich interessiert, wie er 1999 getickt hat.«
Damals traf sein Mandant in Ranstadt auf Johanna Bohnacker. Er entführte das acht Jahre alte Mädchen. Wenige Stunden später war Johanna tot. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass J. die Schülerin missbraucht und ermordet hat. Rick J. bestreitet das, stellt Johannas Tod als einen Unfall dar. Bislang ging es im Verfahren ausschließlich darum.
Am Dienstag ging es um andere Kinder. Um Kinder, die missbraucht und dabei fotografiert oder gefilmt worden waren. Die Dateien hatte sich J. im Internet beschafft. Die Polizei fand sie bei einer Hausdurchsuchung, nachdem J. vor zwei Jahren bei Sexspielen mit einer damals 14-Jährigen in einem Maisfeld erwischt worden war.

Undankbare Aufgabe

Zwei Ermittler schilderten, wie sie die Dateien – gefunden auf rund zwei Dutzend Datenträgern – sortiert und aufbereitet hatten. Ein Team, bestehend aus zehn Personen der Bereitschaftspolizei Lich, hatte die Aufgabe, die Bilder zu kategorisieren. Danach, ob es sich um Kinder- oder Jugendpornografie handelt, oder »um ein Foto, das für den unbedarften Betrachter vielleicht so aussieht wie Kinderpornografie, aber gar keine ist«, berichtete ein Oberamtsrat. Inhaltlich sei für den Prozess eine Vorauswahl getroffen worden. »Sonst würden wir Weihnachten noch hier sitzen.«
Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Nebenklage und Gutachter mussten sich also »nur« Dutzende Bilder und Videos ansehen. Den Zuschauern blieb der Anblick gänzlich erspart: Der große Fernseher im Sitzungssaal war mit der Rückseite zu ihnen gedreht. Dateinamen wie »Young Girl got raped«, also »Junges Mädchen wird vergewaltigt« ließ lediglich erahnen, was sich die Prozessbeteiligten ansehen mussten. Einen Einblick in das Seelenleben von J. dürften sie bekommen haben. Ob die Bilder und Videos seine sexuelle Gesinnung von 1999 widerspiegeln, ist fraglich. Lediglich eine Festplatte könnte aus der damaligen Zeit stammen, alle anderen hat J. dem Herstelldatum der Datenträger nach zu urteilen später angeschafft.
Die Mutter von Johanna, sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf, war nicht zur Verhandlung erschienen. Der Prozess soll am Montag, 3. September, fortgesetzt werden. Dann wird es wieder um die Frage gehen, ob J. Johanna ermordet hat oder nicht.
Link zum Text aus der Gießener Allgemeinen: https://www.giessener-allgemeine.de/reg ... 189,471363
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#36

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Mi, 19. Sep. 2018, 01:29

Ein Bericht zum vierzehnten Verhandlungstag (3.9.2018):
Fall "Johanna": Polizeiarbeit wirft Fragen auf - Prozess in Gießen

Das Landgericht Gießen befasste sich mit den "Sexspielchen", die zur Verhaftung des Angeklagten geführt hatten. Ein aufmerksamer Jagdpächter hatte den Hinweis gegeben.


BOBENHAUSEN/GIESSEN - Wie hochexplosiv gefährlich der des Mordes Angeklagte im Fall Johanna Bohnacker auch anderweitig war, wurde gestern vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen deutlich, als es darum ging, nähere Umstände jener Vorgänge zu eruieren, die sich im August 2016 in einem Maisfeld bei Nidda ereigneten und letztendlich dazu führten, dass der 42-jährige Friedrichsdorfer dingfest gemacht werden konnte. Denn die vor zwei Jahren ermittelten Spuren führten die Polizei aufgrund neuer Technik zum Fall Johanna, der sich bereits 1999 ereignete. Das Maisfeld bei Borsdorf wurde dem Angeklagten deswegen zum Verhängnis, weil ein aufmerksamer Jagdpächter dieses Terrain einzäunen wollte und zu jener Zeit, Mitte August, die Grenzen abschritt, um einen Überblick über die Größe des Vorhabens zu gewinnen. So schilderte es vor Gericht bei seiner Zeugenaussage ein 50-jähriger Kripo-Hauptkommissar, der mit den Geschehnissen betraut war.

Bei seinem Rundgang vernahm der Jagdpächter aus dem Feld Stimmen eines Mannes und eines Mädchens, was für ihn schon ungewöhnlich genug war, um die Polizei zu informieren, deren Streife dann aber erst nach zwei Stunden eintraf und beim Eindringen ins Feld niemanden mehr antraf, allerdings eine kleine, niedergetretene und mit Heu ausstaffierte Fläche entdeckte. Die Polizei vereinbarte daraufhin mit dem Jagdpächter, sollte sich erneut eine ähnliche Situation ergeben, möge er selbst unter Hinzuziehung möglichst einer weiteren Person nach dem Rechten sehen. Dem so Beauftragten ließ das jedoch keine Ruhe, er wandte sich noch am selben Tag an den Ortslandwirt von Borsdorf, der sich bereit erklärte, wenn es nötig werde, ebenfalls mit ins Feld zu ziehen.

Das wurde nötig. Schon 14 Tage später. Da waren aus dem Feld wieder Stimmen zu vernehmen. Der Ortslandwirt, sein Enkel, ein weiterer Mitpächter sowie der Jagdpächter machten sich zu viert von verschiedenen Seiten des Feldes auf, um die Sache genau zu beleuchten. Was sie auf der kleinen Freifläche inmitten vom Mais sahen, verschlug ihnen die Sprache. Dort entdeckten sie ein Mädchen, das geknebelt und gefesselt war, ihre Arme hinterm Rücken verbunden, der Kopf umwickelt und die Brüste so verschnürt, dass einige Stellen schon blau angelaufen waren. Neben der 14-Jährigen wurde ein Mann gesichtet, der angab, es handele sich hier um "ein Sexspielchen auf freiwilliger Basis".

Den Angaben des Kripomannes zufolge wurde erneut die Büdinger Polizei informiert, doch von dort sei die Angabe erfolgt, eine Streife sei so schnell nicht abkömmlich, man möge doch bitteschön selbst die Personalien der beiden Angetroffenen feststellen. Was jetzt vor Gericht ein mehr als fragwürdiges Bild vom Selbstverständnis der Büdinger Polizeiarbeit aufwarf. Nichtsdestotrotz gelang es dem Jagdpächter, aus dem Rucksack des Mannes eine EC-Card zu holen, die dessen Namen aufwies, was dann der Polizei gemeldet wurde.

Der Hauptkommissar nahm, so schilderte er, kurze Zeit später eine Besichtigung am Ort vor, fand zwei Zigarettenkippen, auf der später die DNA des Beschuldigten und des Mädchens sichergestellt wurde. Außerdem sah sich der Kripo-Mann von einer sichergestellten Kamera Videoaufnahmen der sexuellen Handlungen im Maisfeld an, die der Friedrichsdorfer angefertigt hatte. Die Schlussfolgerung des Zeugen vor Gericht: "Da war der Eindruck von Panik und Todesangst zu erkennen." Die 14-Jährige habe offenbar um ihr Leben gekämpft. Diese Erkenntnisse mit der Sicherstellung des Namens des Beschuldigten waren ganz offensichtlich die Grundlage, warum der Friedrichsdorfer ins Netz ging und mit dem Fall Johanna in Zusammenhang gebracht werden konnte. Wobei das Mädchen aus dem Maisfeld, das zu jenem Zeitpunkt den geistigen Stand einer etwa Zehnjährigen aufwies, für die Beamten zu einer weniger großen Hilfe geriet, weil sie die schrecklichen Geschehnisse einfach verdrängen wollte, aus eigener Scham nicht mal zugab, dass sie es war, die da im Feld zugegen war, wie eine weitere Kripobeamtin aussagte.

Diese Zeugin war später bei der Bildauswertung des umfangreichen Materials, das bei der Hausdurchsuchung des Angeklagten gefunden wurde, in wichtiger Funktion bei der Soko im Einsatz. Der Friedrichsdorfer hatte zahlreiche Kinder ohne deren Wissen gefilmt, aber auch im Netz Kontakte zu jungen Mädchen gesucht mit üblen Aufforderungen, an sich sexuelle Handlungen vorzunehmen. Diese Auswertungen führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt vier weitere Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen den Angeklagten anordnete.
Link zum Text aus dem Gießener Anzeiger: https://www.giessener-anzeiger.de/lokal ... n_19041611


Und ein weiterer Bericht zum vierzehnten Verhandlungstag (3.9.2018):
Angeklagter im Fall Johanna: Brutale Fesselspiele mit 14-Jähriger

Drogen, sexuelle Fantasien und der Drang, diese mit möglichst jungen Mädchen auszuleben, bestimmten 25 Jahre lang das Leben von Rick J. aus dem Fall Johanna Bohnacker.

Das Mädchen war gerade 14 Jahre alt, als sie – vermutlich in den ersten Monaten des Jahres 2016 – über Instagram in Kontakt mit Rick J. kam.

Ob unter dessen richtigem Namen oder einer seiner auf jugendlich getrimmten Fake-Identitäten, blieb am gestrigen 14. Verhandlungstag vor dem Gießener Landgericht offen, weil unter anderem die Handy-Chatverläufe des jungen Mädchens aus dieser Zeit nicht mehr überprüfbar waren.

Der 42-Jährige ist wegen der Entführung, Vergewaltigung und Ermordung der achtjährigen Johanna Bohnacker aus Ranstadt-Bobenhausen im September 1999. Zu seinen Opfern zählt aber auch eine heute 16-Jährige aus Nidda.

Kind aus gescheiterter Beziehung
Aus zig anderen Chatverläufen lassen sich jedoch Inhalte rekonstruieren, über die der damals bereits 40-Jährige vielleicht auch mit ihr gechattet haben könnte: über vorhandene sexuelle Erfahrungen, seinen Wunsch nach Nacktfotos, nach Fotos von Selbstberührungen, nach Fotos beim Toilettengang. Im Mai 2016 war die 14-Jährige vom Vater zur Mutter und deren neuer Familie gezogen.

Von den Social-Media-Kontakten ihrer 14-jährigen Tochter, deren geistige Reife einem amtlichen Gutachten zufolge etwa um vier Jahre hinter ihrem tatsächlichen Alter zurück ist, bekam die Mutter ebenso wenig mit wie von den Treffen, die Rick J. mit dem Mädchen vereinbarte.

Von Radfahrer überrascht
Insgesamt sechs sollen es gewesen sein; zuvor hatte sich Rick J. im Internet über eventuelle juristische Konsequenzen des Geschlechtsverkehrs mit 14-Jährigen informiert.

Beim Schmusen auf einer Wiese wurde das ungleiche Paar von einem Radfahrer überrascht. Die Jugendliche soll daraufhin den Umzug ins angrenzende Maisfeld vorgeschlagen haben.

Am 14. August 2016 jedenfalls hörte der örtliche Jagdpächter, der das Feld zum Schutz gegen Wildschweine einzäunen wollte, Stimmen aus den Maisstauden. Er rief die Polizei in Büdingen, die allerdings erst zwei Stunden später eintraf – zu spät.

Bis zur Blaufärbung abgeschnürt
Zwei Wochen später dieselbe Situation. Auf Rat der Polizei holte sich der Jäger Verstärkung im Ort: ein Landwirt, dessen Enkel und ein weiterer Jäger begleiteten ihn zum Ort des Geschehens.

Auf einer zweieinhalb mal drei Meter großen Fläche, mit Mais und Stroh als Lager ausgepolstert, fanden die vier Männer Rick J. neben dem an Armen und Beinen gefesselten, geknebelten und am Kopf mit Klebeband umwickelten Mädchen.

Ihre Brüste waren bis zur Blaufärbung abgeschnürt – laut Rick J., um ihr den Geschlechtsverkehr, gegen den sie sich beim vorherigen Treffen »immer wieder weggedreht« hatte, angenehmer zu machen.

Vorgänge auf Video dokumentiert
Die 14-Jährige, die den Zeugen noch spontan erklärt hatte, freiwillig mit Rick J. im Feld zu sein, zeigte bei der polizeilichen Vernehmung zwei Wochen später sowie bei folgenden Gesprächen mit Ermittlungsbeamten alle Anzeichen einer schweren Traumatisierung.

An die auf Video dokumentierten Vorgänge im Maisfeld – das Filmmaterial wurde bei einer ersten Durchsuchung von J.s Wohnung in Friedrichsdorf sichergestellt – vermochte sie sich angeblich nicht zu erinnern, leugnete den Kontakt zu ihm, leugnete selbst, sich auf den sichergestellten Selfies zu erkennen.

Vier weitere Ermittlungsverfahren
Ein einziges Mal äußerte sie sich gegenüber einer auf Sexualdelikte spezialisierten Kriminalbeamtin – distanziert in der dritten Person. »Ein Mädchen«, so die Aussage der inzwischen 16-Jährigen, habe im Maisfeld Angst gehabt, »sich bestimmt Scheiße gefühlt«, nicht sagen können, dass er aufhören solle, Schmerzen gefühlt und Dinge erlitten, »die ihr nicht gefallen haben«.

Zwei Freundinnen aus der Schule gaben zu Protokoll, ihre Freundin habe ihnen gegenüber von »einem Mädchen« gesprochen, das »im Maisfeld vergewaltigt« worden sei.

Aus den Auswertungen der diversen Chatverläufe ergaben sich nach Angaben einer Kriminalbeamtin vier weitere Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs gegen Rick J., die derzeit bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt anhängig sind.
Link zum Text aus der Wetterauer Zeitung: https://www.wetterauer-zeitung.de/regio ... 189,480739
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#37

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Mi, 19. Sep. 2018, 01:49

Ein Bericht 15. Verhandlungstag (7.9.2018):
Fall Johanna: Abgründe hinter der Fassade des Angeklagten

Der 15. Verhandlungstag im »Fall Johanna« gibt weitere Einblicke in die Abgründe hinter Rick J.’s Fassade. Jugendlichen soll er absichtlich Überdosen LSD gegeben haben.

Einziger Erwachsener, der mit kleinen Kindern im Planschbecken des Eschersheimer Freibads sitzt; impotenter Sexbesessener bei unterschiedlichsten Analpraktiken mit einer durch Fesselung wehrlosen, teilweise vor Schmerzen wimmernden Frau; dämonisch grinsender Dealer, der naive, noch minderjährige Schüler mit LSD-Überdosen auf lebenslang prägende Horrortrips schickt – dem Bild des Psychopathen, das seit Monaten im Landgericht Gießen von Rick J. gezeichnet wird, fügten Zeugen am gestrigen 15. Verhandlungstag weitere verfeinernde Pinselstriche hinzu.

Drei Jahre vor dem Verschwinden der achtjährigen Johanna im September 1999 lernte ein damals 16-Jähriger, heute selbstständiger Fliesenleger, den vier Jahre älteren Rick J. kennen, der ihm als Dealer empfohlen worden war. Haschisch stand auf der Wunschliste des Schülers und seiner Clique. Beschreibungen von Bekannten zufolge erwartete er einen durchtrainierten hochgewachsenen Kampfsportler und war enttäuscht vom dem, was er vorfand: »eine kleine Kreatur, in der Ecke des Bettes sitzend, mit wirrem, irrem Blick«. Gleichwohl nutzten er und seine Freunde J.’s chaotische Wohnung als Refugium für ungestörtes Kiffen.

Überdosis LSD
Irritiert wurde der heute 38-jährige Zeuge hin und wieder von J.’s Angewohnheit, sich mit Freundin Annette (Name geändert) oder einem der anderen drei Mädchen seines Umfelds nach dem Genuss von Drogen teilweise stundenlang im Bad der Wohnung einzuschließen. Dabei seien auch Schreie zu hören gewesen – ob aus Lust oder Qual ausgestoßen, habe man nicht erkennen können.

Das auf Schwarzlichtwirkung hin ausgestaltete Badezimmer mit den durch fluoreszierende Motive verzierten Wänden spielte auch eine Rolle bei einem Schlüsselerlebnis des Zeugen mit J.: Dieser habe ihn, den unerfahrenen Schüler, neugierig gemacht auf die angeblich belustigende Wirkung von LSD, ihn dann aber gleich sieben Trips auf einmal, in Cola aufgelöst, konsumieren lassen.

Die Folge der Überdosierung beschrieb der Zeuge noch nach zwanzig Jahren mit sichtlicher Erregung als »Höllentrip meines Lebens«, den er nie vergessen könne, Rick J. als grinsenden Dämonen, der sich an dem Zustand des Jugendlichen weidete, ihn in dieser hilflosen und als beängstigend empfundenen Situation mit Genuss vorführte und verspottete, ihn seine Macht spüren ließ.

Junge Leute »auf LSD zu bringen«, sie nachher mit Valium »wieder herunterzuholen«, dann wieder »hochzubringen«, sei J.’s Spezialität gewesen, sexuelle Handlungen mit unter Drogen gesetzten Mädchen eine regelmäßige Folge. Er selbst, so der Zeuge, sei »wie ein geprügelter Hund zu seinem Herrchen« immer wieder zu J. gegangen.

Aufgestaute Wut bei Zeugen
Seinen Bruch mit J. 1998 führte denn auch nicht die LSD-Überdosis herbei. Den Ausschlag gab ein ihn schockierender Fund von Zeitschriften mit Fotos nackter Kinder in J.’s Wohnung während dessen Abwesenheit. Lang aufgetaute Wut brach sich am Ende der Vernehmung Bahn, als der Zeuge J. zum Abschied zurief: »Und dir wünsche ich, dass du in der Hölle schmorst, du Bastard!«

Elf Stunden lang ist eines der Videos, die im Zuge der Ermittlungen gegen J. wegen des »Maisfeld-Falles« bei einer Wohnungsdurchsuchung gefunden worden waren. Es zeigt in zwei von drei stundenlangen Sequenzen unterschiedlichste Analpraktiken, die J. an einer später ermittelten erwachsenen, drogen- und alkoholabhängigen Frau vornahm, während diese gefesselt und zeitweise auch geknebelt war; teilweise wimmerte die Frau und bat darum, aufzuhören.

Im August 2017 war dann auch die Soko Johanna auf J.s Fährte, ließ ihn observieren. Den 29. August verbrachte J. im Freibad in Eschersheim, wo er mal als einziger Erwachsener im Planschbecken bei den kleinen Kindern herumtollte, mal die Rutsche ins Becken herunterrutschte und zwischen den Kindern landete, dann das Becken umrundete, und zwar, wie der Beamte sich erinnerte, »mit suchendem Blick«.
Link zum Text aus der Gießener Allgemeinen: https://www.giessener-allgemeine.de/reg ... 189,483010


Zukünftige Verhandlungstermine im Landgericht Gießen:

• 25.09.2018 um 14:00 Uhr
• 16.10.2018 um 13:30 Uhr
• 18.10.2018 um 09:00 Uhr
• 23.10.2018 um 09:00 Uhr
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#38

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 19. Sep. 2018, 19:57

@DiegoTristan
DiegoTristan hat geschrieben:Daß

die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.

ist doch im Grunde eine Tatsache. Oder etwa nicht? Die Dinge, die in diesem Thread hier nachzulesen sind und sein werden, dürften das eigentlich eindeutig beweisen. Aber scheinbar reicht dieser Punkt nicht aus (wahrscheinlich müssen alle oder mehrere Punkte in dem von dir verlinkten Gesetzestext erfüllt sein - da muß man nochmal drüber nachdenken). Wäre es aber KEINE Tatsache, wie lange könnte man ihn denn dann wegsperren?
Zunächst einmal: es müssen nicht mehrere Punkte aus dem Gesetzestext erfüllt sein, um die SV verhängen zu können. Einer reicht da völlig aus. Wenn es um die Frage der SV geht, sind zunächst die Psychiater mit ihren Gutachten gefragt. Und es werden natürlich die bis dato begangenen Straftaten bewertet plus die Prognosen.

Wie hoch die Haftstrafe des Angeklagten sein könnte, hängt zunächst davon ab, ob er wegen Mord verurteilt werden kann. Und natürlich von seiner Schuldfähigkeit. Da der Missbrauch an Johanna nicht mehr nachgewiesen werden kann, dürfte es für das Gericht nicht einfach sein, ein Mordmerkmal feststellen zu können. Mord wegen Verdeckung einer anderen Straftat (Missbrauch) entfällt schon mal. Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen dürfte ebenfalls kein Thema sein und dass die Tat heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln verübt wurde, muss ich leider bzw. trotz allem auch bezweifeln.
Was bleibt, wäre dann § 212 StGB - Totschlag:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Wird er wegen Totschlag verurteilt, entfällt auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Meine persönliche Einschätzung derzeit: 8 - 10 Jahre für die Tötung der kleinen Johanna. Maximal.
Meine Hoffnung auf die SV hat sich ja bereits zerschlagen, so dass ich noch den Hauch einer Chance sehe, dass dieser Verbrecher in den Maßregelvollzug muss und dann heißt es: open end!
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#39

Ungelesener Beitrag von schimmel-reiter » Fr, 9. Nov. 2018, 19:40

Salva hat geschrieben:
Mi, 19. Sep. 2018, 19:57
dass dieser Verbrecher in den Maßregelvollzug muss und dann heißt es: open end!
Wenn das was passiert sein soll zutrifft ... dann wurde JB zweimal ermordet.
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#40

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 12. Nov. 2018, 19:51

Am Freitag, dem 09.11.2018, war am Landgericht Gießen der letzte Prozesstag mit den Plädoyers:

Der Staatsanwalt Thomas Hauburger fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und schweren sexuellen Missbrauchs und beantragt die besondere Schwere der Schuld.

Die Verteidiger Uwe Krechel und Thomas Ohm beschreiben ihren Mandanten
als Sohn aus gutem Haus, mit besten Voraussetzungen, der durch seinen exzessiven Drogenkonsum nichts mehr im Griff hatte. Der "in der vollkommenen Asozialität und Dissozialität" vor sich hinvegetierte, ohne Korrektiv, völlig isoliert und desorientiert.
und plädieren auf Totschlag. Zudem beantragen sie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ein Strafmaß nennen sie aber nicht.

Angesichts des Leids und des Schmerzes, den ich verursacht habe, kann alles, was ich jetzt noch sagen könnte, nur lächerlich klingen.[/b]
Rick J.'s letzte Worte beim Prozess.

Quelle: Spiegel
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#41

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 19. Nov. 2018, 21:31

Mo, 19. November 2018: Knapp 20 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der acht Jahre alten Johanna hat das Landgericht Gießen Rick J. (42) wegen Mordes und versuchter sexueller Nötigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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Rick J. (42). Foto: RTL
Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe "ohne jeden Zweifel" Johanna überwältigt, betäubt und in seinen Kofferraum gesperrt. Der Deutsche habe den Kopf des Kindes mit 15 Metern Klebeband umwickelt - das Band sei so zum "Mordwerkzeug" geworden.

Die Schwurgerichtskammer verurteilte ihn auch wegen versuchter sexueller Nötigung von Johanna und sieht eine besondere Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht hatte an rund 20 Verhandlungstagen Zeugen, Ermittler und Sachverständige befragt.
Quelle und mehr: Stern
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

#42

Ungelesener Beitrag von PommesAgnum » So, 16. Aug. 2020, 18:05

Ah, der "Johanna Bohnacker"-Fall?!
Ich weiß noch, wie ich im Ufo-Forum da mitgelesen habe, und wie ich um die kleine Johanna besorgt war, und wie ich mit gezittert und mit gefiebert habe, das man den "Scheißkerl" doch endlich kriegt.
Jaaa... Blah, blah...
Dann, die Ernüchterung. "Down the rabbit hole" - Auf der einen Seite ist das wie gesagt "cool", weil man weiß viel mehr, als alle anderen, auf der anderen Seite stellt man natürlich fest, das man lediglich bloß in einer Illusion lebte. So auch hier.

Der "Johanna"-Fall ist im Grunde absolut identisch mit einem gewissen "Düsseldorfer"-Fall (ich weiß, eigentlich ist es Grevenbroicher Gebiet, aber, wer Bock hat: https://www.facebook.com/Düsseldorf-69- ... ARCX3G8nPs)

Weil nicht sein kann, "was" nicht sein darf. Dann lasst Euch gesagt sein, liebe Crime-Headz: "Es sitzt der Falsche im Knast, warum auch immer." - Und... Nein! Ich hab kein Mitleid mit der Frau Mutter, von der Johanna. Buhäää...Buhäää...Buhäää! Ohhh... Diese alte Kuh hat doch Jahrelang weggesehen, versteht Ihr das nicht?! Ihr "Nixblicker"! "In fast allen Mord-& Vermisstenfällen entstammt der Täter aus dem direkten Umfeld des Mädchens." So sieht es aus, Ihr Vollidioten! Da gibt es keinen "Fremdtäter"! Da gibt es für mich höchstens einen Grund zum Fremdschämen. Im Johanna-Fall gibt es keinen Fremdtäter, genauso wie es im Claudia Ruf Fall keinen gibt, oder im Jessica Kopsch Fall, oder im Inga Gehricke Fall... oder, oder, oder (Vollidioten!)

Der Claudia-Fall erinnert mich halt in erschreckend genialer Weise an den Johanna-Fall, der sich nur knapp drei Jahre später im Rheinland-Pfälzischen Taunus (Nein, nicht der alte Seel!) abspielte. Der Täter, sowie der Modus Operandi sind absolut gleich, völlig identisch. Welcher Täter benutzt Feuer oder Wasser, um seine Spuren zu verwischen?! = Ein fremder Täter?! = Wohl kaum. Der "Johanna Bohnacker-Fall" ist mit dem Claudia Ruf-Fall absolut identisch. Diesen bescheuerten "Jetta"-Fahrer, ich weiß nicht, wer der Mann ist, oder was der sein soll, ich weiß nur, das er mit dem Mord an der kleinen Johanna nix zu tun hat. Der wahre Täter verstarb vor vier Jahren (2016). Ich denke, "Gabriele" weiß ganz genau, "wer" Ihre kleine Tochter jeden Abend in Ihrem Bettchen besucht hat. Schließlich ist Sie selber Juristin. Das Sie sich etwas vormacht, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, das wird Sie früher oder später mit einer ganz anderen "Partei" ausmachen, davon bin ich überzeugt. "Ich bin mit Claudia & ich bin mit Johanna!" - Danke!
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#43

Ungelesener Beitrag von PommesAgnum » So, 16. Aug. 2020, 18:28

PS:
Ja, ich weiß, die Wahrheit tut weh. Die is nicht schön. Das Leben ist "Scheiße", ja, das weiß ich alles. Ihr müsst Euch einfach nur mal damit abfinden, das die Mädchen, Frauen, Töchter, von Ihren eigenen Vätern missbraucht werden. Ich würde mir auch lieber einen fremden Täter herbei wünschen, aber wir haben keine Zeit mehr für diesen Mickey-Mouse-Bullshit, deswegen muss ich Euch die Schnellversion beibringen. Ich weiß, das ist Scheiße, das ist alles nicht schön. Aber... Meine Fresse! So ist das halt.
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#44

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 16. Aug. 2020, 19:16

@PommesAgnum
Du glaubst, dass Rick J. nicht Johannas Mörder ist? Warum? Er hat gestanden. Er hat sich für seine Tat entschuldigt und dann gab es ja auch noch die Spurenlage. :thinking:

PommesAgnum hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 18:28
Ja, ich weiß, die Wahrheit tut weh. Die is nicht schön. Das Leben ist "Scheiße", ja, das weiß ich alles. Ihr müsst Euch einfach nur mal damit abfinden, das die Mädchen, Frauen, Töchter, von Ihren eigenen Vätern missbraucht werden.
HÄ?
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#45

Ungelesener Beitrag von PommesAgnum » So, 16. Aug. 2020, 19:53

Die sogenannte "Spurenlage" ist doch wohl ein absoluter Witz. Womit sind Ihm die Ermittler nochmal auf die Schliche gekommen?! Weil er eine 14-jährige im Maisfeld vernaschen wollte, und weil der gordische Knoten die aufmerksamen Superermittler auf die Spur gebracht hatte?! Weil einem Ermittler der Knoten bekannt vorkam?! Hä?!

Ja, "Rick J." (wat für ein Scheiß-Name!) ist nicht der Mörder von Johanna. Das ist korrekt. Der Mörder und der Vergewaltiger von Johanna lebte ja auch mit Ihr unter einem Dach. Warum tut der große "Salva" denn bitte so überrascht?! Remember = "Babenhausen"! Du weißt doch, wie die sind. Andreas sitzt unschuldig hinter Gittern, Du weißt das - und ich weiß das. Der Benecke Mark, der weiß das übrigens auch. Wir haben leider nur keine Zeit mehr für diesen Mickey Mouse Bullshit, wie ich bereits sagte.
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#46

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 16. Aug. 2020, 20:24

PommesAgnum hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 19:53
Die sogenannte "Spurenlage" ist doch wohl ein absoluter Witz.
Finde ich jetzt nicht... viewtopic.php?p=21416#p21416
PommesAgnum hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 19:53
Warum tut der große "Salva" denn bitte so überrascht?!
Auf ner Boxerzeitung geschlafen? Oder macht dich COVID-19 aggro? :)
PommesAgnum hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 19:53
Remember = "Babenhausen"! Du weißt doch, wie die sind. Andreas sitzt unschuldig hinter Gittern, Du weißt das - und ich weiß das.
Dass ich Darsow für unschuldig halte, hat ja durchaus zahlreiche und berechtigte Gründe. Welche gibt es denn im Fall "Rick J."?

PS: Seit wann stehst du denn auf Darsows Seite? ;)
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#47

Ungelesener Beitrag von PommesAgnum » So, 16. Aug. 2020, 21:28

Salva hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 20:24
Auf ner Boxerzeitung geschlafen? Oder macht dich COVID-19 aggro?
Boah! Wir beide im Ring?! - Kannste vorstellen?! "Rumble in the Crime-Jungle", Yo! Allerdings, glaube ich, das ich verlieren werde. Obwohl, ich bin auch ein riesiger Bruce Lee Fan, wie Du vielleicht weißt. Verzeih mir mal bitte den provokativen Push-Versuch. Zuviel "Schöfferhofer"-Naturtrüb.
Salva hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 20:24
PS: Seit wann stehst du denn auf Darsows Seite?
Sagen wir mal eine gute Fee hat mir ins Gewissen geredet. Kennste diese Fernseh-Dialoge, von wegen: "Meine Quellen gebe ich niemals preis"

Die Spurenlage im Fall "Johanna" bezieht sich auf "was"?!
Auf einen "Knoten"?!
Auf einen Fingerabdruck, der eigentlich ein halber Handabdruck war?!
Das ist der typische Bullshit, wenn die nix anderes zu bieten haben. Erinnert an einen gewissen Tunnel in Frankfurt H., würde ich sagen.
Ich meine, "was"... "was" verbindet denn "Rick J." mit dem Mord, der Entführung, der Vergewaltigung, der Leichen-Verbrennung, an der kleinen Johanna?! Warum sollte er die Leiche verbrennen wollen?! Das machen ausschließlich immer nur Täter, die eine persönliche Beziehung zu dem Opfer führen.
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#48

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 16. Aug. 2020, 22:24

PommesAgnum hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 21:28
Boah! Wir beide im Ring?! - Kannste vorstellen?! "Rumble in the Crime-Jungle", Yo! Allerdings, glaube ich, das ich verlieren werde. Obwohl, ich bin auch ein riesiger Bruce Lee Fan, wie Du vielleicht weißt. Verzeih mir mal bitte den provokativen Push-Versuch. Zuviel "Schöfferhofer"-Naturtrüb.
Alles gut :like: War nur Spaß ;)
PommesAgnum hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 21:28
Sagen wir mal eine gute Fee hat mir ins Gewissen geredet. Kennste diese Fernseh-Dialoge, von wegen: "Meine Quellen gebe ich niemals preis"
:ups: Hauptsache ist, dir wurden die Augen geöffnet :like:

Erkläre mir doch bitte, warum J. nicht der Täter sein soll. Weil in etwa 75% der Fälle von Kindesmissbrauch/ Mord die Täter im nahen bis engem Umfeld der Opfer zu finden sind? Da bleiben noch gut 25% "Externer" übrig. Also jeder vierter Missbrauch geht auf das Konto fremder Täter, im Jahr 2019 waren das in etwa 10 Missbrauchsfälle. Täglich.
PommesAgnum hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 21:28
Warum sollte er die Leiche verbrennen wollen?! Das machen ausschließlich immer nur Täter, die eine persönliche Beziehung zu dem Opfer führen.
Oder solche die Spuren vernichten wollen weil sie vorbestraft und spurentechnisch bereits erfasst sind. Zum Beispiel.
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

#49

Ungelesener Beitrag von PommesAgnum » So, 16. Aug. 2020, 23:59

Salva hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 22:24
"...in etwa 75% der Fälle"
Na, ne, also, ich weiß nicht recht. Da will ich mich jetzt nicht festlegen, aber da würde ich sagen, da liegt die Ziffer, meiner bescheidenden Meinung nach, viel höher. Das ein Kind, das ein Mädchen hier in Deutschland abgegriffen wird, entführt wird, von einer fremden Person, das ist (Gott, Lob!) ziemlich unwahrscheinlich, bis im Grunde genommen, gar nicht drinnen.
Es kommt halt so gut wie überhaupt nicht vor. Siehe Mühlinghaus, Kopsch, Ruf, Debbie, Hilal, Inga, Georgine, Peggy, etc, etc. Das waren alles keine Fremdtäter, das waren alles die Väter, oder eben die Stiefväter. So. Das ist bedauerlicherweise im "Johanna"-Fall nicht anders. Weil, wo zum Henker sind denn bitte die schlagfertigen, unwiderlegbaren "Beweise", gegen Rick J.?! Weil er einen Jetta fuhr, zur ausschlaggebenen Zeit?! Weil er "Rinder-Pornos" (hab ich extra falsch geschrieben!) konsumierte?! "Was" verbindet Ihn denn bitte mit Johanna, außer dem Scheiß- (Entschuldigung!) Geständnis?! Fotos, Fingerabdrücke, DNA-Beweise, Rückstände der Kleinen, Kleidung etwa?! = Nix! Da ist gar nix, weil, da gibt es ja auch nix. Der Vater von Claudia hat es doch genauso gemacht. Die Leiche anzuzünden, das machen nur die nahen, bzw., die nächsten Verwandten. Wie hieß die Mutter 1989, oder 1988, war das in Ihrem VW-Passat mit Ihrem 2-Jährigen Sohn?! Das war selbstverständlich der Scheiß-Ehemann. Oder der kleine Zigeuner-Junge mit seinem Fussball im Wasser, dieser Aggro-Kanacke, der Wichser, das war selbstverständlich der Vater des Jungen. Oder Claudia aus Hemmerden, das war selbstverständlich der Vater des Mädchens. Oder, oder, oder... Du weißt das doch, Du kennst das doch. Der Modus Operandi ist doch immer derselbe, wenn Feuer oder Wasser im Spiel ist, dann kannste Deinen Hut drauf verwetten, dann steckt da immer ein naher Verwandter dahinter. Im Falle von Mädchen, oder von jungen Frauen ist das natürlich immer der Vater. Jetzt nochmal... Die kleine Johanna wurde am hellichten Tag entführt?! Aus Ihrer normalen Umgebung?! Von Ihrem Spielplatz?! Vom Fahrrad gerissen?! Und kein Schwein hat etwas gesehen, noch etwas bemerkt?! Wo war Johanna denn vorher?! Ich meine, von wo kam sie?! Wo ist die Timeline?! Mitten am Tag?! Wo war sie denn?! Wo sind Ihre letzten Stunden, bzw., Minuten?! Sie war auf dem Spielplatz?! Ganz alleine?! Mittags?! Wo war sie denn vorher?! Wo wollte sie hin?! Wo ist denn mal eine vernünftige "Timeline" des Falles?! - Das alles ist nur der typische mega Bullshit, weil es keine Timeline gibt, weil das Mädchen vom eigenen Vater missbraucht wurde, sonst nix. Es ist dasselbe, wie bei Debbie Sassen (ein ganz bekannter Düsseldorfer Fall, ich wohne quasi 2 Straßen weiter, ich weiß, das Funke es war!), oder Claudia Ruf (das klingt jetzt bescheuert, aber 2 Straßen von Claudia bin ich aufgewachsen, ich weiß, das es der Vater war!). Es war der alte Bohnacker, glaub mir. Die Mama ist Staatsanwältin (von daher, sollte ich lieber die Fresse halten!), jedoch macht sie sich wie alle geprellten, geschändeten Frauen lediglich nur etwas vor. Wer soll Johanna denn entführt haben, am hellichten Tag, in Ihrer Umgebung?! Das ist einfach ein "No-Go". Es ist völlig bescheuert, das das keiner bemerkt haben soll. Und welche Rolle spielt hier Rick. J.?! Fingerabdrücke = negativ_DNA = negativ_ Spuren, Fotos, Bilder Hinweise, Zeugen, irgendetwas?! Es gibt nix, gar nix. Nur ein angebliches Scheiß-Geständnis, aber wie immer nix handfestes, und das sollen wir einfach so glauben. Klar. Es gibt keinen fremden Täter. Es war der eigene Vater, verdammt. Ja, natürlich kann ich das nicht beweisen, ich habe kein Video von Herrn B., welcher den Beischlaf mit seiner Tochter vollzieht, Sorry.
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#50

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 17. Aug. 2020, 01:31

@PommesAgnum

Beweise im Fall Johanna gegen Rick J.:

- Übereinstimmungen des an Johannas Leiche (-> Klebeband) sichergestellten Teil-Fingerabdrucks mit dem linken Daumenabdruck des Verurteilten

- Übereinstimmung von Acrylfasern der Klebebänder an Johannas Leiche mit Fasern aus der Wohnung des Verurteilten

- fuhr zum Tatzeitpunkt einen VW Jetta II

- Am 4. August 2011 griff sich J. in Friedrichsdorf unter Drogeneinfluss eine 7-jährige Schülerin.Verbindungen zum Fall Johanna wurden allerdings nicht erkannt

- Am 25. Oktober 2017 wurde der Verurteilte festgenommen. Vor dem Haftrichter gestand er den überwiegenden Teil der Vorwürfe (-> Entführung und die der Tat zugrunde liegende sexuelle Motivation), bestreitet aber die Mordabsicht

(- 17 Millionen Dateien auf Hunderten Datenträgern und Hunderte Videokassetten mit teilweise kinder- und jugendpornografischem Inhalt sowie Klebebänder)

PommesAgnum hat geschrieben:
So, 16. Aug. 2020, 23:59
Es war der eigene Vater, verdammt. Ja, natürlich kann ich das nicht beweisen, ich habe kein Video von Herrn B., welcher den Beischlaf mit seiner Tochter vollzieht, Sorry.
Dann hast du doch sehr viel weniger in der Hand als die Polizei damals gegen Rick J. und trotzdem behauptest du, Johannas Vater sei ihr Mörder. So einfach geht das aber nicht.
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#51

Ungelesener Beitrag von PommesAgnum » Di, 18. Aug. 2020, 16:45

Puh!
Ja, wirfste mir jetzt den Federhandschuh hin, hätte ich auch nicht so ein großes Maul haben sollen, weil, ehrlich gesagt, ich gebe das ja offen und ehrlich zu, da bin ich gar nicht richtig "familiar" mit dem Fall (Na, warum reisst Du dann erst dazu Dein Maul so auf?!). Ja, gute Frage. Gute, und berechtigte Frage. Es geht auch ein bissl um Menschenkenntnis, um gewisse Erfahrungen mit dieser Art von Fällen. Du musst aber zugeben, das eine Übereinstimmung von Acrylfasern an Johannas Leiche nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss sein können. Weil, wat heißt das jetzt auf gut deutsch?! Das Rick J. dasselbe Klebeband benutzt haben soll?! Nicht Dein Ernst. Das sich der Scheißkerl an einem anderen Mädchen verging ist natürlich schlimm genug, hat aber nix mit Johanna zu tun. Dann werde ich mich mal in den Fall reinlesen, ich wollte den sowieso mal gemacht haben, aber wegen dem Covid-Hoax kommt man ja zu nix. Und das der Arsch denselben PKW gefahren haben soll, also Entschuldigung, wie unsere Führerin immer so schön sagt, aber dat is jetzt auch nicht gerade der optimale Totschlagbeweis, würde ich mal behaupten. Vielleicht könnte ich Dir ja ein Indiz bieten, im Gegenzug. So ne' Art "Quid pro quo", wie Clarice bei Dr. Lecter. Wenn der Vater, oder der Stiefvater für den Tot der Tochter verantwortlich ist, dann sind die Paare immer kurz nach dem Tod der Tochter geschieden, dann gehen die getrennte Wege. Es muss nur mal einer herausfinden, ob die "B's" noch gemeinsame Wege gegangen sind, nach Johannas Tod. Wenn dem so war, dann halte ich hiermit meine Fresse, und brauche gar nicht mehr in dem Fall recherchieren.
Ich habe erstmal ganze 2 Punkte zu dem Fall Johanna.
Wer hat diesen Jetta-Fahrer ins Spiel gebracht, ich meine, "wer" war der Zeuge für dieses Auto?! Ich bin mir ziemlich sicher, da wirst Du keinen kriegen, weil die Familie selber diesen Quatsch ins Leben gerufen hat. Für diesen Jetta-Fahrer wird sich auf wundersame Weise kein Zeuge finden lassen, da bin ich mir ziemlich sicher.
2. = Die Alibis. Wo waren denn Vater und Mutter zum Zeitpunkt von Johannas verschwinden?! Auch hier bin ich mir ziemlich sicher, wirst Du niemals etwas zu gelesen haben. Speziell Herr B. ist natürlich wichtig dafür. Man möge mich bestrafen, wenn es denn nicht so ist, aber ich wette für Herrn B. gibt es kein Alibi. Weil es überhaupt keine vernünftige Timeline gibt in dem Fall. Machen wir einen dritten Punkt draus. Ich wette zusätzlich, das die Eltern sich haben Scheiden lassen, so ungefähr ein halbes Jahr nach Johannas Tod. Ich fresse einen Besen, wenn Frau B. noch mit Herrn B. länger zusammen war. Kannste in jedem Fall sehen. Liebs, nach 6 Monaten geschieden, Rufs, nach 6 Monaten geschieden, Gehrickes, nach 6 Monaten geschieden, usw., usw. Unsere Kloakenpresse und dümmere Leute argumentieren dann immer selbstverständlich, Jaaa, die sind halt daran zerbrochen, wat n'Scheiß. Gerade in so eine Phase würde ein Paar noch enger zusammenrücken, es sei denn der Kerl ist für den Tod der Tochter, oder Stieftochter verantwortlich, in dem Fall bleibt keine Frau länger mit dem Typen zusammen, logisch. Zieh Dir den McCann-Fall rein. Weßt Du voran ich erkenne, das die kleine Maddie vorher noch nie missbraucht worden ist?! Die McCanns sind immer noch zusammen.
Also, 3 Aspekte im Johanna-Fall:
  • Alibi - Wo war Herr B. zum Zeitpunkt des Verschwindens
  • Der VW-Jetta - Woher/Von wem kommt diese Info
  • Scheidung der Eltern - Trennung der B's
Diese 3 Punkte gilt es in dem Fall zu ergründen, dann kommt man ein wenig weiter. Wie gesagt, kann sich das in unserem Fall natürlich nur noch, wenn überhaupt, um "Indizien" handeln, sonst nix. Schon klar. Aber dasselbe Klebeband und dasselbe Auto lasse ich nicht so einfach gelten, bei allem nötigen Respekt, versteht sich.
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

#52

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 18. Aug. 2020, 20:57

PommesAgnum hat geschrieben:
Di, 18. Aug. 2020, 16:45
Du musst aber zugeben, das eine Übereinstimmung von Acrylfasern an Johannas Leiche nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss sein können. Weil, wat heißt das jetzt auf gut deutsch?! Das Rick J. dasselbe Klebeband benutzt haben soll?!
Das heißt, dass die Fasern am Klebeband von Johannas Leiche dieselben sind wie jene, die in der Wohnung von J. gefunden wurden.

PommesAgnum hat geschrieben:
Di, 18. Aug. 2020, 16:45
Das sich der Scheißkerl an einem anderen Mädchen verging ist natürlich schlimm genug, hat aber nix mit Johanna zu tun.
Das stimmt natürlich. Es sei denn, es gab da gewisse "zufällige" Übereinstimmungen hinsichtlich der Spurenlage, Tatablauf o.ä.

PommesAgnum hat geschrieben:
Di, 18. Aug. 2020, 16:45
Alibi - Wo war Herr B. zum Zeitpunkt des Verschwindens
Dazu auf die Schnelle:
Vater Richard Bohnacker erlitt ein Schicksal, das der Hölle ähnlich gewesen sein muss. Er war vor dem Tod seiner Tochter eher ein Außenseiter, den die Nachbarschaft aber akzeptierte. Der Mann wurde der alternativen Szene zugerechnet, verdiente sein Geld unter anderem mit restaurierten Möbelstücken auf Flohmärkten. Er hob sich äußerlich ab, indem er beispielsweise als Haarschmuck einen Zopf trug. Und ausgerechnet einen Mann mit Zopf sahen Zeugen in einem Auto, das zur Tatzeit durch Bobenhausen fuhr. In der Folge geriet der Vater in den Kreis der Verdächtigen, was sich jetzt als haltlos erwies – in der tiefen Trauer um seine Tochter auch noch verdächtigt zu werden: Eine Fehleinschätzung, die wegen recht nachlässiger Ermittlungsarbeit der damaligen Friedberger Polizei-Sonderkommission zustande kam, weil der wirkliche Täter mehrfach durch die Maschen schlüpfte.
Quelle: Oberhessische Zeitung
:hm:


PommesAgnum hat geschrieben:
Di, 18. Aug. 2020, 16:45
Der VW-Jetta - Woher/Von wem kommt diese Info
Ein Zeuge, zufällig Kfz-Mechaniker, gab einen entscheidenden Hinweis: Er hatte zum Zeitpunkt von Johannas Verschwinden einen VW Jetta gesehen, mit dem Kennzeichen HG für Hochtaunuskreis/Bad Homburg. Er habe den Zeugen sogar hypnotisieren lassen, sagt Karl-Heinz L. im Gericht. Auch unter Hypnose blieb dieser bei seinen Angaben: VW Jetta, Kennzeichen HG, Farbe braun, Fahrer langhaarig.
Quelle: Spiegel


PommesAgnum hat geschrieben:
Di, 18. Aug. 2020, 16:45
Scheidung der Eltern - Trennung der B's
Keine Ahnung, finde auch nichts darüber. Allerdings weiß ich von Hinterbliebenen, dass nach so einem Schicksalsschlag die Trennung der Eltern oft voraussehbar war, weil die Ehe z.B. eh nur wegen dem Kind aufrechterhalten wurde und wenn diese Verbindung nicht mehr existiert, krachts eben. Andere und sogar häufigere Ursachen für eine Trennung nach einem Schicksalsschlag wie diesem, aber auch bei Fällen von Langzeitvermissten Kindern: ein Elternteil kommt mit der Situation nicht zurecht, zieht sich zurück, das Paar entfremdet sich. Oder es gibt Schuldzuweisungen bzw. -vorwürfe.
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

#53

Ungelesener Beitrag von PommesAgnum » Mi, 19. Aug. 2020, 17:35

Doppel-Top!
Salva hat geschrieben:
Di, 18. Aug. 2020, 20:57
Das heißt, dass die Fasern am Klebeband von Johannas Leiche dieselben sind wie jene, die in der Wohnung von J. gefunden wurden.
Ahhh, Fuck! Siehste, dat hab ich nicht gecheckt, das natürlich schon wieder was anderes, ich dachte gemeint sind die Klebeband-Fasern.
Salva hat geschrieben:
Di, 18. Aug. 2020, 20:57
"Der Mann wurde der alternativen Szene zugerechnet..."
Herr Gehricke ist übrigens in der Links-Partei. Die Grünen warben bis weit in die 80'er noch für Pädophilie.
Salva hat geschrieben:
Di, 18. Aug. 2020, 20:57
"...indem er beispielsweise als Haarschmuck einen Zopf trug. Und ausgerechnet einen Mann mit Zopf sahen Zeugen in einem Auto."
What???
Mein lieber Allcrime-Admin, das... Ist jawohl... mega-Krass! Klasse Recherche. Aber, What?!
Salva hat geschrieben:
Di, 18. Aug. 2020, 20:57
In der Folge geriet der Vater in den Kreis der Verdächtigen.
Doppel-"WHAT?!"
Na, dann ist das doch quasi eigentlich alles gar nix Neues, wat ich hier anspreche.
Hm, also ich hab leider keine Zeit, sonst würde ich mich ja echt mal in den Fall hinein lesen, ich meine aber mir hat eine Dame auf Fatzebuch erklärt, das die B's auch kurz darauf getrennte Wege gingen. Offenbar hatte Sie jedoch den Namen behalten, was man natürlich auch der Schein Wahrung und Aufrechterhaltung, der Lüge wegen, tun kann. Ich find dat aber krass, das das was ich schrieb gar nix Neues ist (Also, Sorry ich bin im Johanna-Fall ein Nixblicker, sozusagen!). Dann hat man den Alten ja durchaus auf dem Schirm gehabt. Hm...
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

#54

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 19. Aug. 2020, 23:04

PommesAgnum hat geschrieben:
Mi, 19. Aug. 2020, 17:35
Herr Gehricke ist übrigens in der Links-Partei. Die Grünen warben bis weit in die 80'er noch für Pädophilie.
Selbst bei denen oder die mit den Jesuslatschen bereiften Haxn waren und sind nicht alle Möchtegernkinderficker.

PommesAgnum hat geschrieben:
Mi, 19. Aug. 2020, 17:35
What???
Mein lieber Allcrime-Admin, das... Ist jawohl... mega-Krass! Klasse Recherche. Aber, What?!
Bleib ruhig :) Der Ricki hatte auch so eine Matte auf seinem Haupt! Nachdem sich der Verdacht gegen Johannas Vater nicht erhärten lies, standen die Ermittler plötzlich ohne Tatverdächtigen da. Lief offensichtlich ein bisschen was schief damals, denn auf dem Schirm hatten die den guten Rick J.

PommesAgnum hat geschrieben:
Mi, 19. Aug. 2020, 17:35
Na, dann ist das doch quasi eigentlich alles gar nix Neues, wat ich hier anspreche.
Du weißt doch selbst, dass praktisch immer von "Innen nach Außen" ermittelt wird. Erst recht, wenn sonst kein TV in Reichweite ist oder wie hier der Vater so ein linksgrüner Hare Krishna- Verschnitt mit Zopf war und ausgerechnet ein solcher in einem Auto gesichtet wurde. War eine dumme Situation: einerseits passten lt. Zeugenaussage zwar die Haare, dafür aber das Auto nicht. Wen soll man da glauben? Der Mechaniker, der sogar unter Hypnose seine Aussage bestätigte, war im Nachhinein offensichtlich der glaubwürdigere.


Mit den vorhandenen Indizien und Beweisen kannst du in meinen Augen Rick J. jedenfalls nicht entlasten.
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

#55

Ungelesener Beitrag von PommesAgnum » So, 18. Apr. 2021, 01:10

Ouh, man...
Auch auf die sehr wahrscheinliche Widerholungsgefahr hin, aber da gibt es auf YouTube seit kurzem einen Podcast des Hessischen Staatsfunks zu hören und zu sehen. Auf dem Kanal der "hessenschau" und der Serie "Crime Time" entnommen, man nagle mich da bitte nicht fest. Und bevor sich jetzt der ein oder andere fragt: "Oh, Gott! Gnade, hab erbarmen, muss ich mir das reinziehen?!" - Weil es natürlich für kritischere Zeitgenossen kaum, bis schwer erträglich ist, sich durch solch Staatsanwaltschaftliche Propaganda zu kämpfen. Ab YT-Time 8:00 wird es sofort interessant, ungefähr ab dem Zeitpunkt, an dem die Dame etwas von nicht vorhandenen Ermittlungsansätzen schwafelt.

https://www.youtube.com/watch?v=UZpb8xURnEo

Die Userin "Celestia 666" (Oh, je, ich hoffe sie ist sich der Zahlenkombi wirklich bewusst!) macht da, meiner bescheidenen Meinung nach, eine echt vortreffliche Anmerkung. Wobei das eigentlich gar nicht richtig beschreibt, worauf "Celestia" hier hinweist. Das ist im Grunde einer, wenn nicht "der" alles entscheidende Punkt in dem Fall. Damit versenkt sie nicht nur ganz direkt alle Schiffe, sie geht damit auch sehr direkt über Los, besser gesagt, geht sie erfolgreich "All In", aber bevor ich noch jemandem auf den Keks gehe mit meiner Spiele-Analogie, poste ich einfach mal ihren vorzüglichen kleinen Beitrag.

Celestia 666
"Ich habe die Doku in der ARD Mediathek gesehen und frage mich warum die Polizei von dem Jettazeugen, nicht auch den mutmaßlichen Täter identifizieren ließ, sondern nur das Auto ..."

Kawumm! Autsch, ich meine, macht in der Tat nur wenig Sinn, wenn man mich fragt. Alleine schon von "nicht vorhandenen Ermittlungsansätzen" zu schwadronieren, wirkt bei so einem Zeugen irgendwie deplatziert, bei allem nötigen Respekt. Was wollte man denn noch, das Ganze auf Video, in HD inkl. Nebengeräusch entfernter Audiospur, wenn ich raten darf. Man konfrontierte den Hauptzeugen, der ja offensichtlich so ziemlich alles bis auf die TÜV-Plakette, jedes kleinste Detail, inklusive Fahrer, sprich, den mutmaßlichen Täter (?!) genau beschreiben konnte, lediglich bloß mit dem PKW?! What?! Nebenbei bemerkt, erscheinen mir die "Unstimmigkeiten", die man vorgab aufgrund der Farbe des PKW's (braun/blau) gehabt zu haben, bei so einem aufmerksamen Augenzeugen genauso fragwürdig, besonders wenn es sich bei diesem Zeugen auch noch um einen waschechten KfZ-Mechaniker gehandelt haben soll. Was genau war also der Grund, warum damalige Ermittler einem (im Gegensatz zu vielen anderen Fällen!) offensichtlich derartig kompetenten Zeugen, nicht auch einfach mal den mutmaßlichen Täter gegenüber stellten/stellen wollten?!
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1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

#56

Ungelesener Beitrag von Duchonin » Do, 29. Apr. 2021, 22:15

Viele Fehler von Staatsanwaltschaft und Polizei vor und nach der Tat:

Chronologie

1993 - Im Jahr 1993 verletzt der Mann aus Friedrichsdorf ein junges Mädchen in Bad Homburg. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den damals 17-Jährigen auch wegen sexueller Nötigung. Er erhält eine Verurteilung wegen Körperverletzung, aber nicht wegen eines Sexualdelikts.

1995 - Im Jahr 1995 berührt er ein Mädchen in einem Schwimmbad unsittlich.

1999 - Johanna wird entführt und ermordet. Nach der Entführung und Ermordung von Johanna Bohnacker 1999 gerät er aber nicht wegen dieser Vorfälle ins Visier der Ermittler, sondern als einer von rund 600 Haltern eines VW Jetta aus dem Hochtaunuskreis. Ein Zeuge hatte den Wagen in der Nähe des Tatorts in Ranstadt-Bobenhausen gesehen.

2000 - Im Jahr 2000 kommt der Mann wegen Drogendelikten ins Gefängnis. Die Fingerabdrücke zeigen bei einer Datenbank-Suche keine Übereinstimmung zu den im April 2000 gefundenen Fingerabdrücken bei der Leiche Johannas.

2006 - 2006 werden dem Friedrichsdorfer erneut Fingerabdrücke abgenommen – diesmal im Zuge einer Reihenuntersuchung von Jetta-Fahrern im Fall Johanna. Wieder rutscht er durchs Raster.

2011 - Nach Recherchen des Hessischen Rundfunks ist der Mann auch für einen Vorfall aus dem Jahr 2011 in Friedrichsdorf verantwortlich. Er versuchte, ein siebenjähriges Mädchen in Friedrichsdorf-Köppern zu entführen. Ihr Vater und ein Nachbar können das Kind an sich ziehen, der Vater erleidet eine Handverletzung. Ermittelt wird wegen Körperverletzung.

2016 - Nidda-Borsdorf: In dem Feld hatte der Tatverdächtige ein damals 14-jähriges Mädchen mit Klebeband gefesselt, sie auch geknebelt. Zeugen sprachen zunächst von einem Pärchen, zwei Männer hielten den Verdächtigen schließlich fest und verständigten die Polizei in Büdingen.
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#57

Ungelesener Beitrag von Duchonin » So, 2. Jan. 2022, 19:08

Ich muss hier nochmal "nachtreten"
Bei einer Haussuchung 2016 wurden als Zufallsfund mehr als 17 Millionen Dateien auf Hunderten Datenträgern und Hunderte Videokassetten mit teilweise kinder- und jugendpornografischem Inhalt sowie Klebebänder sichergestellt.
In der Verhandlung wurde ihm der Besitz von mehr als 150 Bild- und Videodateien kinder- und jugendpornografischen Inhalts zur Last gelegt.
Was war mit dem "Rest" bis 17 Millionen ?
Oder gab es die gleichen Dateien auf vielen Datenträgern ?
Das würde auf einen Handel kinder- und jugendpornografischem Material hinweisen.
Wurde in dieser Richtung nicht ermittelt ?
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#58

Ungelesener Beitrag von Omas Bioladen » So, 2. Jan. 2022, 19:54

@Duchonin
Duchonin hat geschrieben:
So, 2. Jan. 2022, 19:08
Zufallsfund mehr als 17 Millionen Dateien auf Hunderten Datenträgern
Wie viele Dateien sind auf einem PC? 400.000 dateien auf einem "jungfräulichen" Rechner sind völlig normal.
Quelle: alleantworten.de

Tja, wer regelmäßig seine Festplatte sichert kommt mindestens auf dlie gleiche Menge.
Duchonin hat geschrieben:
So, 2. Jan. 2022, 19:08
...sowie Klebebänder sichergestellt...
Nicht wahr jetzt. Bei mir habe ich Paketschnüre, Kabelbinder, Paketband, Panzertape, Klarsichtband, Tesafilm, Maskierband, Isolierband, Rolladenband, Hanfseile 3mm und Nylon 2mm und Drähte in unterschiedlichen Stärken und außerdem wiederverschließbare Plastiktüten in unterschieldichen Größen - ach jawoll und Rohrschellen, die eignen sich ja auch um Kinderhände in Ketten zu legen.
Übereinstimmungen des an Johannas Leiche (-> Klebeband) sichergestellten Teil-Fingerabdrucks mit dem linken Daumenabdruck des Verurteilten
Duchonin hat geschrieben:
So, 2. Jan. 2022, 19:08

Wie umwickelt man einen Kinderkopf mit 15m Klebeband, ohne dabei massenweise eigene Haare, DNS und Fingerabdrücke für Jahrzehnte zwischen den Lagen zu konservieren? Im Reinraumlabor in Schutzausrüstung?

150 Kinderpornodateien ist eigentlich alles was die wirklich haben. Ich halte seine Unschuld in dem Fall nicht für ausgeschlossen.

Ich muß Pommes hier zustimmen, solange der nicht einwandfreies Täterwissen preisgibt, welches ihm nicht zugesteckt worden sein konnte ist das ganze äußerst fadenscheinig.
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