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Kitzingen: Behinderten misshandelt, sexuell genötigt und Tat gefilmt l Urteil

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sweetdevil31
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Kitzingen: Behinderten misshandelt, sexuell genötigt und Tat gefilmt l Urteil

#1

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 22. Apr. 2020, 05:32

Behinderten misshandelt, sexuell genötigt und Tat gefilmt

21.04.2020 11:57
Drei Mädchen aus Unterfranken sollen einen geistig behinderten 19-Jährigen schwer misshandelt und sexuell genötigt haben.
Am kommenden Dienstag (28. April) muss sich das Trio vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Die heute 17, 18 und 19 Jahre alten Frauen sollen das Opfer im November 2017 in einem Partyraum in Segnitz bei Kitzingen angegriffen haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg vom Dienstag fesselten sie den 19-Jährigen auf einer Matratze, zogen ihn aus und nötigten ihn sexuell. Auch sollen die angeklagten Deutschen den jungen Mann mit einer brennenden Zigarette verletzt, geschlagen und getreten haben.

Die Übergriffe dauerten nach Erkenntnis der Ermittler etwa 20 Minuten und wurden mit einem Handy der Mädchen gefilmt. Erst als ein unbeteiligter Zeuge hinzukam, sollen die Verdächtigen von dem Behinderten abgelassen haben. (…)
Quelle: Tag24
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sweetdevil31
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Kitzingen: Behinderten misshandelt, sexuell genötigt und Tat gefilmt

#2

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 2. Jun. 2021, 07:01

Behinderten sexuell misshandelt: Frauen rechtskräftig verurteilt

07.10.2020, 12:23 Uhr
Wegen schwerer Misshandlung und sexueller Nötigung eines Menschen mit geistiger Behinderung sind drei junge Frauen jeweils zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Das Urteil gegen drei junge Frauen wegen schwerer Misshandlung und sexueller Nötigung eines Mannes mit geistiger Behinderung ist rechtskräftig. Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Kitzingen am Mittwoch mit. Von keinem der Prozessbeteiligten seien Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt worden.

Am 29. September verurteilte das Jugendschöffengericht die 17 bis 19 Jahre alten Angeklagten zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Zudem müssen zwei der Frauen jeweils 80 Stunden soziale Arbeit leisten. Die andere 19-Jährige muss eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen. Laut Gericht sei das Tatopfer in erhöhtem Maße schutzwürdig. (...)
Quelle: BR
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