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Köln: Geiselnahme am Hauptbahnhof

Unterschiedlich motivierte Geiselnahmen.
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Köln: Geiselnahme am Hauptbahnhof

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 15. Okt. 2018, 19:15

Mo., 15. Oktober 2018 | Köln: Die Polizei hat eine Geiselnahme am Hauptbahnhof beendet. Über Stunden hatte ein Mann eine Frau in seiner Gewalt, dann griff ein SEK-Team zu. Der Täter mit vermutlich arabischer Herkunft forderte die Freilassung von Frauen und einen sicheren Flug nach Syrien.

Bild
Beamte eines Sondereinsatzkommandos vor der abgesperrten Passage am Kölner Hauptbahnhof.
Foto: Michael Gottschalk/Getty Images/ Zeit
Am Montagmittag kam es im Kölner Hauptbahnhof zu einer Geiselnahme. Laut Angaben der Polizei hat ein Sondereinsatzkommando (SEK) den Täter überwältigt. Dem REDAKTIONSNETZWERK INFORMER liegen brisante Informationen vor über den Mann vor. Der Täter könnte Mitglied der Terrororganisation IS sein.

Der Mann sei vermutlich arabischer Herkunft und habe vor der Geiselnahme eine 14-Jährige am Bein angezündet, heißt es aus Sicherheitskreisen. Danach sei er mit gezogener Faustfeuerwaffe in eine Apotheke in der Ladenzeile des Hauptbahnhofs geflüchtet.

In der Apotheke hatte der Mann offensichtlich eine Frau als Geisel genommen. Laut den vorliegenden Informationen habe er die Freilassung von Frauen aus dem Gefängnis gefordert und zudem einen sicheren Flug in seine angeblich syrische Heimat. Dabei habe er selbst angegeben, Mitglied der "Daesh" zu sein. "Daesh" ist ein Akronym für "IS", dessen Verwendung die Mitglieder der Terrororganisation aber ablehnen.
Beim Zugriff der SEK-Beamten wurde der Täter schwer verletzt. Er musste noch vor Ort reanimiert und anschl. in eine Klinik gebracht werden. Auch ein unbeteiligtes Mädchen wurde nach Polizeiangaben schwer verletzt. Hinweise auf weitere Mittäter gebe es nicht.

Quellen: Focus | Zeit
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Köln: Geiselnahme am Hauptbahnhof

#2

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 16. Okt. 2018, 17:41

Di, 16. Oktober 2018: Geiselnehmer von Köln identifiziert - Syrischer Flüchtling ist insgesamt 13-mal polizeilich in Erscheinung getreten
Der Geiselnehmer von Köln ist identifiziert. Bei dem Täter handele es sich zweifelsfrei um den Mann, dessen Papiere die Polizei am Tatort gefunden hatte, sagte ein Sprecher. Dieser sei ein 55 Jahre alter Syrer mit offiziellem Flüchtlingsstatus. Er sei polizeibekannt.

Er sei erstmals 2016 kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten, sagte der Leitende Kriminaldirektor Klaus-Stephan Becker. Dabei habe es sich um ein Drogendelikt gehandelt. Bis zur Tat am Montag sei der Mann insgesamt 13-mal polizeilich in Erscheinung getreten - wegen Drogen, Diebstahl, Bedrohung, Betrug und Hausfriedensbruch.

Er war nach Polizeiangaben arbeitslos. Der 55-Jährige habe in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft gelebt und sei psychisch nicht in der Lage gewesen, einer Arbeit nachzugehen, sagte ein Polizeisprecher. Ein Sohn und ein Bruder des Mannes leben laut Becker in Deutschland. Die Frau des Geiselnehmers halte sich noch in Syrien auf. "Sie hat zweimal einen Einreiseantrag gestellt, der jeweils abgelehnt wurde."

Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete unter Berufung auf den Hausverwalter der Flüchtlingsunterkunft, dass der Mann in Syrien als politischer Häftling und Gegner des Regimes von Präsident Assad im Gefängnis gesessen haben solle. "Er sagte, dass er dort gefoltert wurde. Mit Stromschlägen, mit Wasser, mit Licht", sagte der Hausverwalter. "Das hat ihn psychisch krank gemacht. Er war hier in Köln deswegen auch in Behandlung." Die Polizei hat eigenen Angaben zufolge keine Informationen über eine Haftzeit in Syrien.
Quelle und mehr: Spiegel
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Köln: Geiselnahme am Hauptbahnhof

#3

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 18. Okt. 2018, 19:10

Do, 18. Oktober 2018: 13 mal in den Akten der Polizei – Behörden erklären, warum Mohammed A.R. nicht abgeschoben wurde
Betrug, Hausfriedensbruch, Körperverletzung – die Liste der Einträge des Kölner Geiselnehmers in den Akten der Polizei ist lang. Trotzdem musste der Syrer die Bundesrepublik nicht verlassen. Dafür gibt es gute Gründe.

Der 55-jährige Syrer, der am Montagnachmittag im Kölner Hauptbahnhof den Brandanschlag und die anschließende Geiselnahme verübt hat, ist der Polizei schon seit längerem bekannt – und dennoch wurden bislang keine ausländerrechtlichen Konsequenzen gezogen. Das sorgt insbesondere in den Kommentarspalten der sozialen Netzwerken bisweilen für Unverständnis – zumal Politiker fast jeder Couleur immer wieder fordern, straffällig gewordene Ausländer abzuschieben. Dabei gibt es handfeste Gründe dafür, warum Mohammed A.R. Deutschland trotz seiner kriminellen Vergangenheit nicht verlassen musste.

Geiselnehmer von Köln ist nicht vorbestraft

Die Liste der Delikte, in deren Zusammenhang der Name des Geiselnehmers in den Polizeidatenbanken auftaucht, ist lang. Drogenbesitz, Ladendiebstahl, Betrug, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Körperverletzung – es gibt laut Kölns Kripochef Klaus-Stephan Becker insgesamt 13 Einträge. Das klingt nach Intensivtäter, zumal die entsprechenden Taten erst in den vergangenen zwei Jahren begangen wurden.

Doch zur Wahrheit im Fall Mohammed A.R. gehört auch, dass Eintrag nicht gleich Verurteilung bedeuten muss. "Er ist noch nicht vorbestraft", stellte eine Sprecherin der Kölner Staatsanwaltschaft bereits am Dienstag im Gespräch mit dem stern klar. Später ergänzte sie auf einer Pressekonferenz, dass derzeit eine Anklage beim Amtsgericht Köln wegen Betruges in mehreren Fällen vorliege. Weitere Taten seien "nicht zur Anklage gekommen". Die anderen Verfahren seien "zum Teil eingestellt, etwa weil kein Tatnachweis erbracht werden konnte oder nach anderen Vorschriften".

Um welche "anderen Vorschriften" es sich handelt und warum welche Fälle konkret nicht weiter verfolgt wurden, will die Kölner Staatsanwaltschaft nicht sagen. "Wir werden keine weiteren Auskünfte zum (strafrechtlichen) Vorleben des Beschuldigten geben", teilte die Anklagebehörde mit.

[...]
Quelle: Stern
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Köln: Geiselnahme am Hauptbahnhof

#4

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 4. Jan. 2019, 16:25

Fr, 4. Januar 2019: Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof legt Beschwerde gegen Haft ein
Das Landgericht Köln hat die Haftbeschwerde, mit der der 55-Jährige auf freien Fuß zu kommen versuchte, zurückgewiesen, denn deren Begründung greife den dringenden Tatverdacht nicht an. Ohne Zweifel liege der „besondere Haftgrund der Schwerkriminalität“ vor, auch weil bei dem Beschuldigten trotz seiner angeschlagenen Gesundheit Fluchtgefahr bestehe.

Die 11. Große Strafkammer wies in ihrem Beschluss drauf hin, er könnte einen Dritten veranlassen, ihm zur Flucht zu verhelfen. Überdies sei im Gefängnis eine ausreichende medizinische Versorgung möglich, befand die Kammer. Alternativen der Unterbringung - zum Beispiel in einer Rehabilitationsklinik, die bereit wäre, den Mann aufzunehmen - seien „weder ersichtlich noch in der Beschwerdegründung aufgezeigt worden“, auch weil der 55-Jährige nicht krankenversichert sei.

Beim Zugriff einer Spezialeinheit zur Befreiung der Geisel wurde der Mann, der aus Syrien stammt, durch einen Kopfschuss schwer verletzt. Er musste reanimiert werden und lag zwei Monate im Koma. Als er im Dezember wieder zu Bewusstsein kam, verkündete ihm ein Richter in der Uniklinik den Haftbefehl. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, des Amtsgerichts und nun auch des Landgerichts Köln ist er dringend verdächtig , sich des versuchten Mordes in mehreren Fällen, der gefährlichen Körperverletzung und der Geiselnahme schuldig gemacht zu haben.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger
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