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Wieder Hinrichtung nach über 60 Jahren!

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Salva
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Wieder Hinrichtung nach über 60 Jahren!

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 22. Jul. 2016, 00:47

Auf den Malediven wird erstmals nach 64 Jahren wieder eine Exekution vorbereitet: Wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International mitteilte, soll der 23-jährige Hussain Humaam wegen angeblichen Mordes hingerichtet werden.
Nachdem das Oberste Gericht auf den Malediven das Todesurteil gegenüber dem wegen Mordes angeklagten 23-jährigen Hussain Humaam Ahmed am 24. Juni bestätigt hatte, teilte Präsident Abdulla Yameen mit, dass die Exekution der gesetzlichen Frist entsprechend innerhalb von 30 Tagen nach der Urteilsverkündung durchgeführt werden würde.
Bild nicht mehr vorhandenPräsident Abdulla Yameen. Foto: Telegraph

Der 23-jährige Hussain Humaam Ahmed war wegen angeblichen Mordes an dem Parlamentsmitglied Dr. Afrasheem Ali verurteilt worden und soll der üblichen Exekutionsmethode entsprechend gehängt werden. Amnesty International äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des durchgeführten Prozessverlaufs und ruft international zur Unterstützung auf, um die Hinrichtung noch abzuwenden. Nach Aussage des Verurteilten sei sein Geständnis durch Bedrohung seiner Familie erzwungen worden.

Die Hinrichtung wäre die erste Exekution auf dem islamischen Instelstaat seit dem Jahr 1952. Per Gesetz war die Todesstrafe jedoch nie abgeschafft worden. Im Mai diesen Jahres hatte die Regierung ihre Gesetze bezüglich der Ausführung von Todesurteilen neu angepasst, nachdem Diskussionen in Bezug auf Kapitalverbrechen und deren Verurteilung auf öffentlicher Seite wie auch auf Regierungsebene neu aufgeflammt waren. Dunya Maumoon, entschiedene Gegnerin der Todesstrafe, hatte in Folge dessen ihr Amt als Außenministerin am 5. Juli niedergelegt.

Laut Amnesty International befinden sich derzeit 17 weitere zum Tode Verurteilte in maledivischen Gefängnissen, darunter mindestens fünf Minderjährige. Die Menschenrechtsorganisation ruft um internationale Unterstützung auf, um der Wiederaufnahme der Todesstrafe auf den Malediven entgegenzuwirken und insbesondere die angekündigte Hinrichtung Hussain Humaam noch abzuwenden.
initiative-gegen-die-todesstrafe.de

Über den Verurteilten und die Hintergründe:
Es gibt ernsthafte Zweifel daran, dass das Verfahren von Hussain Humaam Ahmed den internationalen Standards für faire Verfahren entsprochen hat. Diese Zweifel sind auch Gegenstand eines umfangreichen Berichts der NGO Demokratisches Netzwerk der Malediven. Afrasheem Ali wurde am 1. Oktober 2012 tot in seinem Haus aufgefunden. Einige Stunden später nahm man Hussain Humaam Ahmed fest und warf ihm vor, den Abgeordneten mit einem scharfen Gegenstand getötet zu haben. Während seines Verfahrens zog er ein "Geständnis" zurück und gab an, dieses während der Untersuchungshaft abgelegt zu haben, nachdem die Behörden gedroht hatten, seiner Familie etwas anzutun. Dennoch wurde das "Geständnis" vor Gericht als Beweis gegen ihn zugelassen. Dies stellt einen Verstoß gegen Artikel 14 (3) (g) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dar, zu dessen Vertragsstaaten die Malediven gehören. In dem Artikel heißt es, dass niemand gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen oder sich schuldig zu bekennen. Zudem besagt Artikel 52 der Verfassung der Malediven, dass ausschließlich Aussagen als Beweismittel in einem Verfahren verwendet werden dürfen, die vor Gericht gemacht wurden.

Hussain Humaam Ahmed und seine Familie geben darüber hinaus an, dass er an einer geistigen Beeinträchtigung leidet. Aus diesem Grund hatten sie während des Verfahrens ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten zur Beurteilung seiner geistigen Gesundheit gefordert. Nach Kenntnis der Verteidiger_innen von Hussain Humaam Ahmed und seiner Familie ist bisher kein solches Gutachten erstellt worden. Seine Familie gibt zudem an, dass er seine Rechtsbeistände aufgrund seiner geistigen Beeinträchtigung nur bedingt unterstützen könne. Da er während des Verfahrens mehrfach neue Verteidiger_innen erhalten hatte, wirke sich dies direkt auf die Effektivität seiner Verteidigung aus. Das Völkerrecht verbietet die Verhängung der Todesstrafe gegen geistig behinderte Menschen.
Amnesty International
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