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Zu Unrecht in Psychiatrie? Mordprozess nach 30 Jahren neu aufgerollt

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Salva
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Zu Unrecht in Psychiatrie? Mordprozess nach 30 Jahren neu aufgerollt

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 14. Mai. 2017, 11:03

11. Mai 2017 - Dortmund: Fast 30 Jahre lang ist ein Mann in der Psychiatrie eingesperrt. Er soll ein Kind ermordet haben. Doch jetzt gibt es Zweifel. War das Urteil ein Justiz-Irrtum?

Bild nicht mehr vorhandenIm Landgericht Dortmund ein Mordprozess neu aufgerollt. Foto: Marcel Kusch/DPA
23. April 1985. In einem Essener Wäldchen wird eine Kinderleiche entdeckt. Arme und Beine des Jungen sind gebrochen, es gibt Würgemale am Hals. Das Opfer war einen Tag zuvor von einem Spielplatz entführt worden. Der Junge wird nur sieben Jahre alt.

Die Polizei nimmt schon kurz darauf einen Verdächtigen fest. Doch ist der inzwischen 53-Jährige tatsächlich ein Kindermörder? Der geistig schwer minderbegabte Mann gesteht die Tat erst bei der Polizei, das Geständnis wird später aber widerrufen. Die Richter am damals zuständigen Essener Schwurgericht verurteilen ihn trotzdem. Wegen seiner Behinderung können sie ihn zwar nicht wegen Mordes mit lebenslanger Haft bestrafen. Sie weisen ihn allerdings auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein, weil sie ihn für besonders gefährlich halten.

Drei Jahrzehnte unschuldig eingesperrt?

Anfang 2016 wird der Verurteilte wieder freigelassen, inzwischen hat ein anderer Mann den Mord gestanden. Sein Anwalt strengt erfolgreich ein Wiederaufnahmeverfahren an. Das Oberlandesgericht Hamm schließt nicht aus, dass die Essener Richter zu einem anderen Urteil gekommen wären, hätte es das andere Geständnis auch damals schon gegeben.

"Unser Ziel ist jetzt ein eindeutiger Freispruch", sagt Verteidiger Achim Lüdeke vor Beginn der neuen Verhandlung. Auf die Frage, wie er den Fall seines Mandanten einschätze, antwortet er: "Ich möchte jetzt noch nicht von einem Justizskandal sprechen." Sollte sich aber herausstellen, dass sein Mandant tatsächlich mehr als drei Jahrzehnte unschuldig eingesperrt gewesen sei, dann sei dieser Fall in der deutschen Rechtsgeschichte wohl einmalig. "So etwas kennt man ja sonst nur aus amerikanischen Filmen", sagt Lüdeke.

Geständiger Mann wird neu befragt

Gegen den 53-Jährigen wird komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Bei sogenannten Sicherungsverfahren, bei denen es allein um die Frage einer mögliche Unterbringung in der Psychiatrie geht, können die Richter diesen Weg gehen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird parallel zu dem jetzigen Wiederaufnahmeverfahren auch gegen den anderen geständigen Mann ermittelt. Doch dies gestaltet sich offenbar alles andere als einfach. Denn auch dieser Mann hält an seinem Geständnis inzwischen nicht mehr fest.
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