Schon Mitglied bei Allcrime?
Werde jetzt Teil unserer Community und du kannst auf unserer kostenlosen und werbefreien Kriminalplattform u.a. Themen erstellen, Beiträge verfassen, chatten, dich privat mit anderen Mitgliedern austauschen sowie alle Board-Funktionen nutzen. [Mitglied werden]

Re: Bergisch Gladbach: Zwei Frauen mit Beil getötet | Urteil | Fall muss neu aufgerollt werden - Frist versäumt

Benutzeravatar
Diskussionsleitung
sweetdevil31
Forum Moderator
Forum Moderator
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen: 102
Beiträge: 6156
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Alter: 51
Status: Offline

Re: Bergisch Gladbach: Zwei Frauen mit Beil getötet | Urteil | Fall muss neu aufgerollt werden - Frist versäumt

#1

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 26. Aug. 2015, 05:18

Urteil im Doppelmord-Prozess
Lebenslange Haft für Bergisch Gladbacher


Bild
Der Angeklagte Hans W. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt

Zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist am Dienstag ein 53-Jähriger aus Bergisch Gladbach verurteilt worden. Der Mann hatte im Juni 2014 zwei Frauen mit einem Beil getötet.

Bergisch Gladbach.

Für seine tödliche Gewalttat an zwei Frauen in Bergisch Gladbach ist ein Mann in Köln zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mit einem Beil habe der 53-Jährige im Juni 2014 zunächst seine Bekannte (58) erschlagen, nachdem die beiden um die Rückzahlung seiner Schulden bei ihr gestritten hatten. Danach tötete er auch die Mutter der Frau.

Die erste Bluttat wertete das Landgericht am Dienstag als Totschlag, da es sich nicht um einen geplanten Gewaltakt gehandelt habe, sondern eine „situationsbedingte Eskalation“, wie der Vorsitzende Richter Heinz Hemmers sagte. Als sich aber die 84-jährige Mutter des Opfers genähert habe, habe der Angeklagte auch ihr mit dem Beil den Schädel zertrümmert. Das sei „Mord aus Verdeckungsabsicht“. Der Richter sprach von einer „brutalen und massiven Gewalttat“ und einer „Gewaltexplosion“.

Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine lebenslange Freiheitsstrafe endet in der Regel nach 15 Jahren, allerdings nicht in diesen Fällen.

Keine Regung bei Urteilsverkündung

Der 53-Jährige nahm die Urteilsverkündung ohne eine äußerlich erkennbare Regung hin. Binnen einer Woche kann gegen das Urteil Revision eingelegt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Doppelmordes verlangt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Bei der Urteilsbegründung sprach der Richter auch mit Blick auf das Ausmaß der Gewalt von einem außergewöhnlichen Fall. Der 53-Jährige - Ehemann und Vater - hatte sich bei den Frauen rund 1600 Euro geliehen, davon erst 400 Euro zurückgezahlt. Am Tattat hatte er eine Rückzahlung versprochen, tatsächlich aber kein Geld bei sich. Zunächst trank er in der Küche noch Kaffee mit seinen späteren Opfern. In dem Haus kannte er sich gut aus, erledigte dort öfters Handwerksarbeiten.

Als es zum Streit um das geliehene Geld kam, tötete der Mann zunächst mit elf Beilhieben die gehbehinderte 58-Jährige in ihrer Dachkammer. Er zog einen Teppich über die Leiche und verriegelte den Raum. Als sich ihre Mutter näherte, schlug der 53-Jährige erneut mehrfach zu. Das Beil blieb im Kopf des wehrlosen Opfers stecken, wie der Richter schilderte. Der Täter schüttete Grünabfälle über die tote Frau.

Der 53-Jährige sei voll schuldfähig, betonte der Richter. Aus der Summe der beiden Strafen für Totschlag und Mord könne sich zwingend nur die Gesamtstrafe „lebenslang“ ergeben.

Rundschau
0
Zuletzt geändert von Gast am Do, 16. Jun. 2016, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel ergänzt, Beitrag verschoben



Eagle
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen:
Status: Offline

Re: Bergisch Gladbach: Zwei Frauen mit Beil getötet | Urteil | Fall muss neu aufgerollt werden - Frist versäumt

#2

Ungelesener Beitrag von Eagle » Do, 16. Jun. 2016, 20:10

Folgenreiche Behördenpanne
Frist verstrichen: Landgericht Köln muss Mordprozess neu aufrollen

Im August 2015 verurteilte das Landgericht Köln einen Mann wegen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafe. Weil es anschließend versäumte, eine wichtige Frist einzuhalten, hob der Bundesgerichtshof das Urteil nun auf.

Das Landgericht Köln spricht von einem "Rechenversehen", das zur Fristüberschreitung führte

Wegen eines Rechenfehlers des Landgerichts Köln muss ein Mordprozess komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aus dem August 2015 auf, weil das Gericht nach Prozessende eine wichtige Frist nicht einhielt. Der BGH-Beschluss wurde am Donnerstag veröffentlicht, das Landgericht bestätigte den Vorgang.

Die Frist, bis wann ein Urteil mit Stempel und Unterschrift bei den Akten sein müsse, berechne sich nach der Zahl der Verhandlungstage, sagte ein Kölner Gerichtssprecher der Deutschen-Presse Agentur. Dabei sei es zu einem "Rechenversehen" bei der zuständigen Kammer gekommen - die Frist wurde gerissen. Nun muss der Fall neu verhandelt werden.
Stern

Antworten <>

Zurück zu „Berufungen, Revisionen, Wiederaufnahmeverfahren“

Wer ist online?

0 Mitglieder | 1 Gast