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Zivilcourage= Helfen statt wegschauen!

Bürger helfen!
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Salva
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Zivilcourage= Helfen statt wegschauen!

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 26. Sep. 2016, 02:09

Offen gegen Lüge und Unrecht eintreten
Bild nicht mehr vorhandenZivilcourage= Helfen statt wegschauen!


Zivilcourage zeigen heißt, mutig in der Öffentlichkeit für Humanität und Demokratie aufzutreten.
Mit diesem Wort bezeichnet man

► das Einschreiten in brenzligen Alltagssituationen, um sich und andere vor körperlichen Angriffen Dritter zu schützen,

► das öffentliche Äußern seiner eigenen, von den staatlichen oder gesellschaftlichen Institutionen abweichenden Meinung,

► das Öffentlichmachen von illegalem Verhalten eines Arbeitgebers - und auch

► das offene Eintreten gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus.

• Links

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Präventionsportal der Polizei
Polizeiliche Kriminalprävention
Wikipedia
eingreifen.de
wissen.de
Aktion Zivilcourage e.V.

Aktion "Tu was" - 6 Regeln für den Ernstfall

► Ich helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen
► Ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf
► Ich beobachte genau und präge mir Tätermerkmale ein
► Ich organisiere Hilfe unter Notruf 110
► Ich kümmere mich um Opfer
► Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung



• Zivilcourage aus rechtlicher Sicht- Was muss ich, was darf ich, was kann ich?

Bild nicht mehr vorhandenZivilcourage bedeutet zu helfen, ohne sich selbst zu gefährden! Foto: DDRockstar, fotolia

► Generell gilt für alle Notsituationen: Jeder ist verpflichtet in dem Rahmen zu helfen, in dem es ihm möglich ist. Aber niemand muss sich dabei selbst in Gefahr bringen

► Jeder ist prinzipiell in der Lage, die Notrufnummer 110 zu wählen und sollte dies im Bedarfsfall auch tun

► Man sollte stehenbleiben und das Geschehen beobachten - und keinesfalls einfach weitergehen

► Die meisten Menschen haben ein sehr gutes Gespür dafür, wann etwas "nicht stimmt". Diesem Gefühl sollte man unbedingt vertrauen. Sobald mir mein Bauchgefühl sagt: "Das könnte gefährlich werden, ich fühle mich unwohl und unsicher", sollte ich nicht lange warten und überlegen, sondern sofort die Polizei informieren und den Beamten telefonisch die Situation schildern

► Selbstbewusst auftreten - Verbündete suchen

► Festnahmerecht von jedermann
In manchen Situationen kann es hilfreich sein, auf eher ungewöhnliche Weise einzuschreiten. In welchem Rahmen man dies tun kann, regelt etwa der Paragraph 127, Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), der das so genannte "Festnahmerecht von jedermann" beschreibt. Nach diesem Gesetz ist jeder befugt, einen fremden Täter, der auf frischer Tat ertappt wird, so lange festzuhalten, bis die Polizei kommt

► Notwehr - nötiger Schutz bei Angriffen

► Schutz- und Trutzwehr - Eigentum bleibt Eigentum


Unterlassene Hilfeleistung – Wegsehen ist strafbar
Bild nicht mehr vorhandenWegsehen ist strafbar! Foto: Weißer Ring/RuhrNachrichten.de
Jeder Mensch ist verpflichtet zu helfen, wenn jemand anders in Not geraten ist, sonst kann er wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB belangt werden. Dabei gilt: Jeder muss das tun, was ihm möglich ist, ohne sich selbst zu gefährden. Das kann individuell sehr unterschiedlich aussehen, denn je mehr man kann, desto mehr muss man helfen. „Von einem gut trainierten Mittzwanziger, der gerade einen frischen Erste-Hilfe-Kurs hinter sich hat, wird mehr erwartet, als von einer 85-jährigen gebrechlichen Seniorin“, so Braun. „Was jeder tun kann und muss, ist in der Regel, Polizei und Feuerwehr zu verständigen – das ist das Mindeste.“ Geht es um die Strafzumessung bei einer unterlassenen Hilfeleistung, wird vor Gericht sehr genau geprüft, welche Beteiligten wie hätten helfen können.

Vollständiger Artikel unter polizei-dein-partner.de
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brianbolzmann
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Zivilcourage= Helfen statt wegschauen!

#2

Ungelesener Beitrag von brianbolzmann » Mo, 16. Sep. 2019, 13:44

Es gibt nichts wichtigeres als Zivilcourage!
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