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Bubi Scholz - Fahrlässige Tötung - 22. Juli 1984 - Berlin

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Granus
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Bubi Scholz - Fahrlässige Tötung - 22. Juli 1984 - Berlin

#1

Ungelesener Beitrag von Granus » Do, 4. Feb. 2016, 04:24

Am 22. Juli 1984 erschoss Scholz in der gemeinsamen Berliner Villa im Alkoholrausch seine 49-jährige Frau Helga, die er 1955 geheiratet hatte, und wurde am folgenden Tag festgenommen. Am 1. Februar 1985 wurde er nach einem aufsehenerregenden Prozess wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, nachdem ihm das Gericht keinen Tötungsvorsatz hatte nachweisen können. Bubi Scholz starb mit 70 Jahren im August 2000.
Bild nicht mehr vorhandenDas Erste Bild nicht mehr vorhandenDie Welt

Der tragische Fall wurde auch mit Götz George und Benno Führmann 1998 verfilmt, mit dem Titel:
" Die Bubi Scholz-Story" und es gibt eine Doku aus der Reihe "Die großen Kriminalfälle" von 2012.

Bild nicht mehr vorhandenGötz GeorgeSüddeutsche

Den ganzen Fall und das Leben von Boxerlegende Bubi Scholz können Sie z.B. in der Berliner Morgenpost nachlesen.
Morgenpost

Bild nicht mehr vorhandenWikipedia

Die Doku von 2012 aus "Die grossen Kriminalfälle"

Video: Die grossen Kriminalfälle: Bubi Scholz @ 2012
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Marie
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Re: Bubi Scholz - Fahrlässige Tötung - 22. Juli 1984 - Berlin

#2

Ungelesener Beitrag von Marie » Sa, 4. Jun. 2016, 19:14

Da fass ich mich mal ganz kurz: Herr Scholz ist ein Mörder.

Ob Alkohol hin oder her oder sonstwas...ich schieße einfach nicht in der Gegend rum.
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Re: Bubi Scholz - Fahrlässige Tötung - 22. Juli 1984 - Berlin

#3

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 5. Jun. 2016, 15:35

@Marie
"Alkohol macht Birne hohl" sagt man nicht umsonst und allermeist gibt's für ein Tötungsdelikt im Alko- und Drogenrausch mildernde Umstände. Gerecht ist das nicht. Eher gefährlich. Aber ob Scholz gleich ein Mörder war? Der Vorsatz konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
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Marie
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Re: Bubi Scholz - Fahrlässige Tötung - 22. Juli 1984 - Berlin

#4

Ungelesener Beitrag von Marie » Sa, 11. Jun. 2016, 15:39

@Salva

Ich weiß, daß unterschieden werden muß zwischen Mord, Totschlag, vorsätzlich, nicht vorsätzlich... Ich drück mich da halt immer unglücklich aus. Mensch wird von nem anderem umgebracht...ergo, Mord (so halt in meinem Sprachgebrauch, der Gesetzgebung ungeachtet).

Und auch da kann man nicht verallgemeinern, daß, wenn einer säuft, hohl in der Birne ist. Beispiel: Ich habe im Bekanntenkreis einen Jäger. Sein Alkoholkonsum ist nicht ohne ;-). Aber er würde NIE eine Waffe in seinem Rausch raus holen und los ballern, bloß weil er etwas will bzw. nicht nach seinem Kopf geht.

Und glaub mir, sei Frau ist nicht einfach und die 35 Ehejahre waren/sind nicht ohne ;-). Aber wie gesagt, er würde NIE zur Waffe greifen.

Meine Meinung ist, daß Herr Scholz ein Mörder ist. Er hat mit einer Schußwaffe auf ne Tür geschossen, hinter der sich seine Frau in einem beengten Raum befunden hat. Ob besoffen oder nicht, er hätte damit rechnen können, daß eine Kugel sie mit Sicherheit trifft.

Aber ich verstehe Dich, wie Du das meinst.
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Salva
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Re: Bubi Scholz - Fahrlässige Tötung - 22. Juli 1984 - Berlin

#5

Ungelesener Beitrag von Salva » Sa, 11. Jun. 2016, 20:39

@Marie
Das mit dem Sprachgebrauch ist in Verbindung mit einer Straftat halt immer so eine Sache. Wenn wir z.B. in einem Forum einen Menschen als Mörder betiteln, obwohl er keiner ist, kann das ganz andere Konsequenzen mit sich ziehen als wenn wir den gleichen Wortlaut im Cafe um's Eck' zu Freunden sagen. Ich habe mir im Laufe der Jahre diese Sprache in der Öffentlichkeit weitestgehend abgewöhnt, aber nicht aus Angst vor Repressalien, sondern aus Korrektheit. Verstehen kann ich diese Sprache trotzdem noch ganz gut :smile:

Natürlich ist längst nicht jeder Trinker ein potenzieller Killer. Aber das Alkohol enthemmt oder aggressiv machen kann, ist kein Geheimnis. Für Drogen gilt das auch. Ich habe in jungen Jahren und im Suff mal einen Kerl fast tot geschlagen und zwar wegen nix. Mich machte der Alk eben aggressiv. Und wie! Inzwischen bin ich im 30. Jahr, ohne je wieder einen Tropfen von dem Zeugs getrunken zu haben. Drogen habe ich erst gar nicht probiert. Wenn ich im Leben etwas gelernt habe... jedenfalls würde ich im Bezug auf einen anderen Menschen das Wort "Nie" nicht benutzen wollen. Zahllose Fälle haben bewiesen, dass das eine Farce wäre.
Marie hat geschrieben:Ob besoffen oder nicht, er hätte damit rechnen können, daß eine Kugel sie mit Sicherheit trifft.
Wenn er durch den Alkohol enthemmt war oder wortwörtlich benebelt, dann eher nicht. Oder es wäre ihm aufgrund dessen egal gewesen. Deshalb gibt es ja den (juristischen) Begriff "Unzurechnungsfähig" und eine entsprechend geringere Strafe, weil sich dessen Schuld in diesem Zustand vermindert. Hätte man Scholz z.B. nachweisen können, dass er sich absichlich betrunken hat weil er wusste, wie abgefuckt er dann reagieren würde (Umgangssprachlich "Mut ansaufen"), wäre das Urteil sicherlich härter ausgefallen.
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