Der Fall Monika (Weimar) Böttcher
Verfasst: Mo, 7. Mär. 2022, 18:59
von Ehemaliges Mitglied
[/quote]Lass' mich doch bitte mal deine Theorie zu den damaligen Ereignissen lesen. Ich bin gespannt, wie du die bekannten Fakten wie z.B. die kaputte Windschutzscheibe, Sparkasse, Auto am Parklatz etc. und MW's Aussagen bzw. (angebliche) Handlungen unter einen Hut bekommen würdest.
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Das Urteil geht davon aus, dass MW die Kinder zwischen 11:30 und ihre Rückkehr um die Mittagszeit rmordet und abgelegt hat. Hätte das Telekomprotokoll nun ergeben, dass MW diesen Franz K. bereits am frühen Morgen kontaktiert hat, wäre das schon ein sehr starkes Indiz dafür, dass das nicht stimmen kann. Weshalb hätte sie am frühen Morgen die Spur der Kinder verfolgen lassen sollen, wenn sie da noch am Leben waren. Ihre anfängliche war ja die der Entführung vom Spielplatz durch den Unbekannten.
Petra Cichos hat für ihr Buch "Mordakte Weimar" Originalakten dieser Ermittlung und davon eine Auswahl zusammengestellt hat. Letztlich ist jeder von Uns auf Quellen angewiesen, um die eigene Sicht zu stützen. Ich muss also davon ausgehen, dass die von Frau Cichos genannte Daten für die Aussagenprotokolle stimmt und auch, dass sie die Aussage von Franz K. nicht dazu gedichtet hat. Ob ich inhaltlich alles glaube ist eine andere Sache. Ich halte die Nachtversion für möglich, aber deswegen bin ich zum Beispiel trotzdem misstrauisch gegenüber Ausssagen von Familienmitgliedern, deren Aussagen mir zu passgenau darauf zugeschnitten scheinen.
Folgende Überlegungen vorweg
1. Bei denjenigen, die von MWs Schuld überzeugt sind wird oftmals darauf hingewiesen, dass MW Aussagen oft erst dann korrigiert hat, wenn sie bei einer Lüge ertappt wird, was typisches Muster für Täter sei. Dieses Muster zeigt sich meiner Ansicht nach bereits am 06. August 1986 in einer Aussage, und möglicherweise auch in ihrer Nichterwähnung des Anrufs bei Franz K. mit seinem Spürhund in einem frühen Stadium der Ermittlungen, beides Aussagen, die das Potential zur Entlastung MWs hätten. (siehe meine Überlegungen zur Aussage MWs vom 06. August und der Aussage vom 28.08.1986 durch Franz K
2. Mir scheint, dass die Aufmerksamkeit doch sehr stark auf den Aussagen der Zeugen liegt, die aussagten, die Kinder am Morgen noch gesehen haben, dass andere Aussagen aus dem Blickfeld gerieten, die ein anderes Licht auf den Fall werfen könnten.
3. Ich habe den Eindruck, dass man Hinweise auf Telefonate in den Zeugenaussagen nicht überprüft hat, obwohl doch gerade das zur zeitlichen Einordung hätte helfen können. Das kann natürlich an Frau Petra Cichos liegen, wenn sie entsprechende Aktenvermerke nicht im Buch erwähnt. Ich finde es zumindest auffällig, dass solche Hinweise komplett fehlen, während Sie die Überprüfung anderer Aussagen (Post, Zahnarzt, Sparkasse, Supermarkt) durchaus benennt. Deswegen denke ich eher, dass es nicht an der Autorin liegt, sondern, dass es einfach nicht gemacht wurde. Ich bekenne mich dazu, dass ich der Zeitangabe durch die Telekom im Normalfall mehr trauen würde, als meinem eigenen Gedächtnis.
Ein Protokoll aller aus- und eingehenden Anrufe bei Weimars zwischen dem 03. und 07. August hätte womöglich konkretere Ergebnisse erbringen können als die spätere Abhöraktion, von der wohl doch alle Beteiligten irgendwann etwas ahnten, auch im Hinblick auf einen möglichen Helfer.
4. Ich halte schon die Prämisse, dass es am Tag nur sie gewesen sein kann, für falsch. Das mit der Nachtversion könnte MW auch gesagt haben, weil sie in der Zeit ein Alibi hat. Aus dieser Motivation folgt aber nicht zwingend, dass sie die Täterin ist.
Der Verplapperer bezüglich Karola bei der Befragung durch den Ermittler Kaufmann könnte ja auch daran liegen, dass sie wochenlang eine Tagversion vertreten hat. Ich finde ihre Erklärung, sie hätte das gesagt, weil sie das immer so gesagt hat, gar nicht so abwegig.
Dass MW das Familienauto am Morgen des 04. August alleine fuhr, scheint festzustehen, es sei denn, sie hätte einen Mitfahrer verschwiegen.
Mit einem Helfer hätte RW auch in einem anderen Auto unterwegs sein können.
Was ist mit der Zeitspanne, bevor MW gegen 10:45 in den Ort fuhr? RW hat kein Alibi und zudem widersprüchliche Aussagen zu seinen Schlafenszeiten gemacht.
5. Wenn man ihrer Aussage glaubt, dass sie sich anfangs außerstande sah, RW auszuliefern, machen ihre anfänglichen Lügen absolut Sinn. Ich finde es auch nachvollziehbar, dass sich der Selbsterhaltungstrieb durchsetzte, als sich die Story vom unbekannten Entführer vom Spielplatz nicht mehr halten ließ und sich der Mordverdacht gegen sie richtete. Natürlich hat sie sich nicht gerade klug verhalten, aber nicht jeder juristisch unerfahrene Mensch, der sich unklug verhält, ist deswegen auch schuldig.
6. Beim Protokollieren von Aussagen können sich allein dadurch Fehler ergeben, dass das, was derjenige aussagt, nicht nur zu Protokoll genommen sondern auch interpretiert wird. Nun ließe sich einwenden, dass demjenigen, der das Protokoll unterschreibt, das Protokoll vor der Unterschrift vorgelegt wird. Aber auch das setzt voraus, dass der Fehler beim Durchlesen vor der Unterschrift auffällt. (siehe meine Überlegungen zu Adele As. Aussage vom 11. August 1986 bezüglich der Abfahrt der Freunde des Ehepaar N.). Außerdem würde ich nicht darauf setzen, dass jeder den Nerv hat, eine Diskussion zu führen, wenn Teile des Protokolls nicht genau dem entsprechen, was man aussagen wollte. (siehe meine Überlegungen zur Aussage von Anna S. vom 07. August und vom 14. Oktober 1986)
Ich versuche mir bei den Aussageprotokollen die mögliche Fragestellung mitzudenken. Deshalb ist selbstverständlich auch meine Interpretation fehleranfällig.
7. Ein Indiz gegen MW, was immer genannt wird ist, dass sie die Kleidung der Kinder so genau beschreiben konnte. Im Aktenvermerk zur Auffindung Karolas vom 07. August finde ich aber einen Hinweis der Ermittler, dass es eine Abweichung gibt, was Socken und Schuhe betrifft. (siehe meine Überlegung zur Kleidung unter Bezugnahme auf die Aussage von Franz K. vom 28.08.1986)
Die folgenden Zitate, Zusammenfassungen von Aussagen stammen aus der Onlineausgabe des Buch „Mordakte Weimar von Petra Cichos. Amazon.de (kindle unlimited), das einen Monat lang umsonst bei amazon mitgelesen werden kann. Durch rechtzeitige Kündigung kann ein kostenpflichtiges Abonnement verhindert werden. Ich habe Kommentare eingefügt, wenn mir etwas aufgefallen ist und ich mache Querverweise auf andere Aussagen. Da das Buch chronologisch ist, dürfte die Auffindbarkeit nicht so schwer sein, auch wenn die Seitenzahl der Buchausgabe eine andere sein sollte.
Aussage Adele A. vom 05. August 1986 (S. 13)
„… Ich habe die Kinder gestern gegen 11:00 bis 11:15 gesehen. Zu dem Zeitpunkt wollte meine Enkelin auf die Post fahren. …“
Anm.: Zu dem Zeitpunkt soll MW laut Urteil doch auf dem Parkplatz gewesen, um diesen auszukundschaften. (20 Minuten lang?)
Da der Motorradfahrer einen Zahnarzttermin hatte, scheint mir dessen Zeitangabe zu den zuverlässigsten unter den Zeugenaussagen überhaupt zu zählen. Es spricht also dafür, dass das Gespräch mit Adele A. früher stattfand. (siehe nächste Aussage MWs. Vom 06. August und die Aussage Adele As. vom 11.08.1986.
06.August 1986 Monika Weimar (S.17) „…Es kann sein, dass ich gestern eine Stunde früher unterwegs war, denn meine Nachbarin Frau Anna S. hat mir mit mitgeteilt, dass ich bereits um 11:30 zuhause war und bereits zu diesem Zeitpunkt nach den Kindern gefragt habe.“
-Anm.: In diesem Zeitraum soll MW doch laut Gerichtsurteil angeblich ihre Kinder ins Auto gelockt haben, ein Urteil was MW am 06. August aber ebenso wenig voraussehen konnte wie die Aussage des Motorradfahrers vom 11. August 1986.
Meine These ist die folgende.
MW fühlte sich durch die Zeugin Anna S. bei einer Lüge ertappt (siehe Vorüberlegung 1), nämlich der ursprünglichen Schilderung des Tagesablaufes, weswegen sie vorsorglich darauf hinwies, sie habe sich womöglich um eine Stunde geirrt. Deswegen halte ich es auch für glaubwürdig, dass Anna S. es gegenüber MW genau so kommuniziert hat, wie MW es in ihrer Aussage wiedergab.
07. August, Aussage Anna S. (S. 26)
„Ich habe Monika am Montag am Wäscheplatz getroffen, als diese ihre Kinder gesucht hat. Gegen Mittag.“
Anm.: Zeitangabe entspricht nicht der Aussage von MW vom 06. August. Anna S. hat die Aussage am 14.10.1986 (siehe weiter unten) korrigiert und darin steht genau die Uhrzeit 11:30, die von MW am 06. August genannt wurde. Monika Weimars ersten Anwalt zufolge (28.10.1986) waren an diesem Tag Mann und Tochter gerade zurückkommen, was die zeitliche Eingrenzung der Zeugin glaubwürdig macht.
08. August, Aussage Hans F. und Sonja Z. (S. 26)
„Ich, Hans F. bin der Bruder von Elisabeth N. Am Montag, 4. August fuhren wir wieder los. Es war gegen 10:30 oder 11:00 Uhr. … Als wir vom Haus losfuhren standen beide Mädchen da und winkten uns zum Abschied zu….“
Aussage MWs Mutter Gertrud B. 11. August 1986 (S. 32)
1. „… Am Montag gegen 10:30 bis 10:40 hat mich Monika angerufen und gefragt, ob sie was ausfüllen muss. Einen Auftrag für die Sparkasse hat sie von mir nicht bekommen...“
2. Sie sagte außerdem aus, ihre Mutter sei geistig fit und wenn diese sage, die Kinder gesehen zu haben, dann wäre das auch so.
Anm. zu 1.: Wurde dieser Anruf überprüft oder hat man sich auf die Zeitangabe in der Aussage von Monikas Mutter verlassen? 10:40 ist schon recht dicht an dem Zeitpunkt dran, als MW sich auf dem Herfaer Parkplatz aufgehalten hat. (siehe die nächste Zeugenaussage). Hätte der Anruf früher stattgefunden, ergäbe sich ein größeres Zeitfenster zwischen dem Anruf und der Sichtung des Familienautos der Weimars an Melanies Ablageplatz.
Anm. zu 2. : Bei einer solchen Aussage würde mich doch interessieren, was die vorangegangene Fragestellung war. Gab es eventuell doch Zweifel an den Aussagen Adele As? Warum muss Gertrud B. extra betonen, dass ihre Mutter geistig fit ist?
11. August (S. 33)
Hans Joachim B. gibt an, einen weißen Passat mit schwarzen Streifen zwischen 11:00 und 11:20) auf dem Parkplatz zwischen Herfa und Heringen gesehen zu haben. Er wisse das deshalb so genau, weil er einen Zahnarzttermin hatte.
Anm.: Zahnarzttermin wurde überprüft, Aussage daher glaubwürdig.
Aussage Adele A vom 11. August 1986 (S. 38)
„… Gegen 10:00 kam die Monika zu mir und fragte mich, ob ich etwas brauchen würde. … Im Flur kam mir Melanie entgegen. … Auch Karola sagte „Guten Morgen Ange… gegen 11:30 schaute ich dann aus dem Küchenfenster. Ich sah, dass der Besuch der Familie N. wieder wegfuhr. Melanie und Karola habe ich nicht gesehen …“
Anm.:
Sichtung am Morgen im Flur wurde im Gegensatz zur Aussage vom 05. August 1986 von Adele A. um eine Stunde früher angegeben. Das korrespondiert mit der Aussage MWs vom 06. August unter Berufung auf Anna S., sie hätte schon eine Stunde früher nach den Kindern gesucht. Das spricht wiederum dafür, dass die Vorverlegung der Zeit nicht auf eine veränderte Erinnerung der Großmutter bezüglich der Zeit zurückzuführen ist, sondern in Absprache geschah.
Das bringt mich zum nächsten Punkt. Gab es womöglich mehr Absprachen bei den frühen Zeugenaussagen Adele As., als man auf den ersten Blick denken könnte?
Die Aussage vom 05.08.1986 durch Adele A. vom 05. August passt zeitlich besser zum ursprünglich von MW genannten Tagesablauf am 05. August 1986, die Aussage vom 11. August passt besser zur korrigierten Fassung MWs unter Berufung auf Anna S. vom 06. August 1986. MW wird bei Anna S. Befragung nicht dabei gewesen sein und konnte daher nicht wissen, dass diese etwas anderes unterschrieben hat, als was Anna S. ihr gegenüber mündlich kommuniziert hat. Das Urteil, demzufolge sie gegen 11:30 die Kinder ins Auto gelockt hat, gab es ja noch nicht. Ihr konnte nicht klar sein, dass der Zeitpunkt 11:30 das Potential zum Alibi haben würde. Am 06. August waren ja noch nicht mal die Leichen der Kinder gefunden. Deswegen glaube ich MW trotz ihrer Lügen, dass das Gespräch mit Anna S. tatsächlich so stattgefunden hat, wie sie es am 06. August 1986 ausgesagt hat. Es passt eben auch zum Muster der Aussagenkorrektur beim Ertapptwerden bei einer Lüge, nur dass es in dem Fall nicht die ermittelnden Beamten sondern Anna S. gewesen wäre, die sie dabei ertappte, wenn denn meine These stimmte.
Mit der Aussage über die Abfahrt des Besuchs der Ns. die Urgroßmutter der Kinder die Aussage von Herrn F. und Frau Z. zwar insofern bestätigt, dass sie den Besuch der Ns. abfahren sah, nicht aber in Bezug auf die Sichtung der Kinder. Am 11. August gab es noch keine Nachtversion.
Ist 11:30 womöglich ein Fehler, der sich beim Protokollieren der Aussage Adele As. eingeschlichen hat? (Vergleiche meine grundsätzlichen Vorüberlegungen zum Aussageprotokoll und Aussage vom 08.08. durch Herrn F. und Frau Z.) Womöglich hat sich Adele A. aber auch mit dem Zeitpunkt der Abfahrt einfach vertan.
Wurde überprüft, ob der von Herrn F. und Frau Z. genannte Standort der Kinder vom Küchenfenster Adele As. einsehbar war? Immerhin stimmen die Aussagen der Zeugin Adele A. und Herrn F. und Sonja Z., was die Sichtung der Kinder bei deren Abfahrt angeht, nicht überein.
28.08.1986
Adele A. besteht nachwievor darauf, die Kinder noch am Vormittag gesehen zu haben. Sie sagt aber auch aus, dass sie gegen 11:30 gemeinsam mit MW nach den Kindern gesucht hat und Frau S. ihnen in diesem Zusammenhang entgegenkam.
Anm.: Das ist zwar keine 100%-ige Übereinstimmung mit der korrigierten Aussage von Anna S. (vergleiche nächstes Zitat), aber es ist nicht anzunehmen, dass die Urgroßmutter dank hellseherischer Fähigkeiten vorhergesehen hat, dass es Übereinstimmungen zwischen ihrer Aussage vom 28.08. und der Aussage Anna S. vom 14. Oktober 1986 geben würde. Gerade, weil die Aussagen nicht 100%-ig übereinstimmen, spricht es auch dagegen, dass eine Absprache zwischen Anna S. und Adele A. stattgefunden hat. Zwischen MW und Adele A. könnte es schon eine Absprache gegeben haben, zumindest bezüglich der Zeitangabe.
14. Oktober 1986, geänderte Aussage Anna S.: (S. 190)
„Gegen 11:30 kam ich vom Wäscheplatz. Die Monika Weimar, und ihre Schwester Brigitte kamen mir entgegen. Da haben alle drei haben nach den Kindern gesucht.“
Anm: 10 Min. nachdem der Motorradfahrer, laut seiner Aussage den weißen Passat am Herfaer Parkplatz gesehen.
MWs. Anwalt am 28.10.1986 (S. 200)
„... Die Zeugin S. fühlt sich von der Kripo verhöhnt … Die Zeugin weiß deshalb so genau die Uhrzeit, weil ihr Mann und ihre Tochter kurz vorher gekommen waren. …“
Eines steht jedenfalls fest.
Die Zeitangabe in der korrigierten Aussage vom 14.10.1986 entspricht dem, was MW am 06. August in ihrer Aussage unter Berufung auf die Nachbarin Frau Anna S. ausgesagt hat (eine zeitliche Korrektur, weil sie sich durch Anna S. bei einer Lüge ertappt fühlte?) Anna S. Aussage vom 14.10.1986 korrespondiert auch weitgehend mit der Aussage Adele As. vom 28.08.1986 vom Beginn der Suche nach den Kindern um 11:30. Ihre Aussage stand dem Anwalt MWs zufolge auch im Zusammenhang mit einem konkreten Ereignis, nämlich der Rückkehr von Mann und Tochter. Selbst wenn sich in dem Zeitraum zwischen den 07.08. – 14.10.1986 etwas in Anna S. Erinnerung geändert haben sollte, die Schwester Brigitte bspw. nicht bei der Suche dabei gewesen wäre, ändert das nichts daran, dass die Rückkehr von Mann und Tochter von einer Reise, deren zeitliche Einordnung glaubwürdig macht.
Welchen Grund hätte Anna S. haben sollen, ihre Aussage nach so langer Zeit zu ändern?
Leider habe ich im Buch von Petra Cichos keinen Hinweis auf eine Aussage Anna S. vor Gericht gefunden. Allerdings wird Frau Cichos auch eine Auswahl getroffen haben. Wenn im Buch nichts steht, heißt es nicht, dass nichts ausgesagt wurde. Aber vielleicht habe ich auch etwas dabei übersehen.
Es gibt lediglich Hinweise auf einen Zeitungsartikel in der HR vom 27.10.1986 (Mordakte Weimar S.199), denen zu entnehmen ist, dass Anna S. sich über die ermittelnden Beamten beschwerte, man hätte sie nicht ausreden lassen … . Aber dem von Frau Cichos zitierten Zeitungsartikel, war nicht zu entnehmen, ob sich diese Beschwerde auf die Befragung vom 07.08.1986 oder die vom 14.10.1986 bezog.
Frau Cichos zitiert noch eine Stellungnahme der Ermittler, Anna S. hätte sich in ihren Zeitangaben widersprochen.
Aber auch hier frage ich mich, ob sich die Ermittler auf die Diskrepanz der schriftlichen Aussage vom 07. August und der späteren vom 14. Oktober bezogen. Das geht für mich aus der von Frau Cichos zitierten Erklärung nicht eindeutig hervor. Sollte jedoch die erste Unterschrift unter Druck zustande gekommen sein, wäre einer solchen Argumentation natürlich die Grundlage entzogen. (siehe Anmerkung zur Aussage vom 07. August)
Ich finde es sehr frustrierend, dass es in Bezug auf die Zeiten so wenig verlässliches gibt.
Haben die Mitarbeiter bei der Bank lediglich MWs Anwesenheit sondern auch den Zeitpunkt der Anwesenheit bestätigt? Anders als bei einer Onlineüberweisung ist der Zeitpunkt des Ausfüllens eines Überweisungsformular nicht zwingend simultan mit der Verbuchung. Deswegen scheint mir der Überweisungsbeleg nur bedingt zur Feststellung des genauen Zeitpunkt des Bankbesuchs geeignet.
Es gibt noch eine weitere Aussage, die dafür spricht, dass MW erst am 04. August erfuhr, wo die Kinder waren.
Am 28.08.1986 (S. 83) sagte Franz K. aus, MW habe ihn am 04. August angerufen, um mit seinem Spürhund die Spur der Kinder zu verfolgen. Er sei dann auch gleich gekommen.
Anm.: Die Ermittler scheinen sich herzlich wenig für den Zeitpunkt des Anrufs interessiert zu haben. Die ganze Aussage enthält keinen Hinweis auf ein irgendeine Uhrzeit. Auch hier wurde eine Chance vertan, für eine halbwegs exakte Zeit zu bekommen, obwohl doch explizit eine Telefonanruf erwähnt wurde. (siehe Vorüberlegung 3)
Es gibt lediglich im Anschluss an dessen Aussage einen Aktenvermerk, dass der Spürhund zum selben Ergebnis gekommen sei, wie der die der Kripo.
Sollte MW bereits vor ihrer Fahrt in den Ort gegen 10:45 die Spur ihrer Kinder verfolgen haben lassen
ist das durchaus mit der Sichtung der Kinder durch die Zeugen am Vormittag vereinbar, stellt jedoch die angegeben Zeiten der Zeugen infrage. Das Ehepaar N. hatte übrigens am 04. August zunächst ausgesagt, sich nicht genau an den Zeitpunkt zu erinnern. (siehe Vorüberlegung 4 und den Hinweis auf die Zeitspanne vor MWs Erledigungen im Ort)
In Verbindung mit der Aussage von Anna S., MW hätte bereits um 11:30 nach den Kindern gesucht, wäre das Zeitfenster zwischen der Abfahrt in den Ort gegen 10:45 auch zu eng, wovon sie 20 Minuten auf dem Parkplatz verweilte auch sehr eng. Das macht wiederum glaubwürdig, dass sie außer bei Bank und Post tatsächlich nur am Parkplatz Melanies war.
Ich vermute, dass MW Franz K. im Anschluss an ihre Nachtversion gebeten hat, zu bestätigen, dass sie ihn am 04. August kontaktierte hatte, um ihrer Aussage Glaubwürdigkeit zu verleihen, dass sie am Morgen des 04. August nicht wusste, wo die Kinder sind. Bei ihren ersten Aussagen vertrat sie ja noch die Tagversion, dass sie die Kinder erst um die Mittagszeit vermisste in Verbindung mit der Entführung durch den Unbekannten vom Spielplatz. (siehe Vorüberlegung 1 und 5).
Letztere hätte nicht mit einem Eingeständnis einer eigeninitiativ veranlassten Spurensuche zusammengepasst, zumindest dann nicht, wenn das am Vormittag vor der Vermisstenanzeige gewesen wäre.
Gerade bei dieser Aussage ist mir noch etwas aufgefallen. Herr K. sagte aus, MW habe ihm die zuletzt getragenen Kleidungsstücke der Kinder gegeben. Das wirft möglichweise ein anderes Licht auf ihre Aussage, die Kinder hätten in der Kleidung vom Vortag tot in den Betten gelegen. Ist die Kleidung, in der man die Kinder gefunden an den Ablageorten gefunden hat, womöglich eine andere als die, die sie in den Betten anhatten? (siehe Vorüberlegung 7)
Sollten die Kinder nach dem Ablegen nochmal umgezogen worden sein, wäre auch erklärt, warum sich von der Kleidung des Fundortes keine nennenswerten Fasernspuren auf der Bettwäsche befanden. Allerdings müsste ich unter dieser Prämisse das Faserngutachten, derzufolge die Kleidung Melanies mit den Spuren von MWs Bluse kontaminiert war, ernster nehmen. War die Brennesselwand womöglich doch zu umgehen und hat sie das tote Kind nochmal in den Arm genommen, wobei diese Kontamination erfolgte? Jürgen61 wies im Allmysteryforum darauf hin, dass in einigem Abstand von Melanies Leiche eine Haarspange gefunden wurde, was dann doch gegen die Wurftheorie sondern eher für ein Ablegen spricht. Das mit der Haarspange steht übrigens auch in den Aktenvermerken nach Auffinden der Kinder.
Das Urteil geht davon aus, dass die Ermordung der Kinder und die Umbettung der Leiche Melanies in einem Zug stattfand. An Melanies Auffindeort gab es keine Kletten. Dass sich das Kind auf dem Kinderspielplatz in den Kletten gewälzt hat, ist doch eher nicht anzunehmen. Melanies Leiche soll mit Kletten übersäät gewesen sein. Ist das nicht Grund zur Annahme, dass die Leiche eine Weile am Bengendorfer Grund lag, bevor sie umgebettet wurde? Die Klettenspuren an der Innenseite der sauberen Unterhose –ein Hinweis darauf, dass die Kinder vor ihrem Transport zum Bengendorfer Grund noch gewaschen wurden? (Stichwort möglicher Helfer, vielleicht sogar MW selbst) und dass ihnen die Kleidung am Bengendorfer Grund übergezogen wurde.
Ich habe im Buch übrigens auch einen indirekten Hinweis gefunden, der dafür spricht, dass der Aufenthalt am Spielplatz, zumindest von einem Teil der Ermittler bereits vor der Nachtversion MWs bezweifelt wurde.
Am 11. August (S.42) sagte MWs Schwester Ursula etwas aus wie, die Kinder seien beim Spielen nicht sehr vorsichtig und hätten sich bestimmt schmutzig gemacht hätte. Auch hier interessier t mich, was gefragt wurde. Bei mir erweckt es den Eindruck, dass die Ermittler sich gewundert haben, warum die Kleidung der Kinder beim Auffinden der Leichen sauber waren, wenn sie kurz vor der Ermordung noch am Spielplatz waren. (vgl S. 21 zu Melanies und S. 23 zu Karolas Kleidung beim Auffinden der Leichen)
Die Sache mit der Windschutzscheibe. Hat eigentlich jemals jemand erwogen, dass das gar nicht MW sondern RW passiert ist? Auch das würde zu ihrer anfänglichen Version passen. (siehe Vorüberlegung 5) Dann wäre auch erklärt, warum sie es letztlich nicht erklären konnte. Da sie aber bereits so viele Erklärungen dafür abgegeben hat, war ihr womöglich klar, dass ihr niemand mehr glauben würde, was immer sie auch dazu sagt.
Interessant fand ich auch die Zeugenaussage des 1. Staatsanwalt Sauter im Fuldaer Gerichtsverfahren, der unter anderem zu entnehmen war, dass sich die SOKO offenbar so einig doch nicht war. Einige Beamten seien sich nach der Vernehmung RWs sehr sicher gewesen, dass er es war.
MW war schon unter Verdacht, als es noch ein Vermisstenfall war. Das sagt mir ganz klar die Tatsache, dass RWs Schwägerin Ruth Weimar von der Polizei beauftragt wurde, MW zuzureden, den Aufenthaltsort der Kinder zu preiszugeben. Man stelle sich mal vor, es wäre umgekehrt gewesen, man hätte RW im Verdacht gehabt, die Kinder irgendwo zu verstecken und man hätte MWs Mutter damit beauftragt, enstprechend auf RW einzuwirken. Das zeigt mir schon, dass die Ermittlungen sich schon zu diesem Zeitpunkt einseitig auf sie konzentrierten und es einfach eine falsche Behauptung ist, dass sie erst nach dem Auffinden der Leichen verdächtigt wurde. Hierzu weiß ich nicht mehr die Seitenzahl, weil ich den kostenfreien Zugriff nicht mehr habe.
Ich bin der Auffassung, dass in dubio pro reo hätte entschieden werden müssen. Ich schließe auch gar nicht aus, dass ich unter anderen Voraussetzungen zu einem anderen Schluss kommen würde.
Der Fall Monika (Weimar) Böttcher
Verfasst: Di, 21. Mär. 2023, 09:27
von Miri
pfiffi hat geschrieben: ↑Mo, 23. Mär. 2015, 21:13
Mageninhalt usf) fand ich das, was in der Folge "Die großen Kriminalfälle" on einem Ermittler geschildert wurde, besonders beeindruckend: "ich dachte, sie sei tot!"[/b]
Stichwort Mageninhalt.
MW hat am 12.08.1986, also definitiv zu einem Zeitpunkt, als die offizielle Version noch die Tagversion war, ausgesagt, die Kinder hätten nur etwas getrunken. Es gibt ein Gutachten, demzufolge etwas gegessen wurde. Woher resultiert also die Annahme MWs (gelogenen?) Angaben zum Frühstück hätten mit dem des Gutachten übereingestimmt?
12.08.1986
„…Karola und ich haben Kaba getrunken und Melanie Milch. Weder Karola noch Melanie haben etwas gegessen.“Petra Cichos: „Mordakte Weimar“, S. 43, Abs. 2)
“ Aus dem Bericht über das Magengutachten vom 11.08.1986
Beide Mädchen haben mit Sicherheit ein weizenmehlhaltiges Gebäck vor
ihrem Tod gegessen. Die braune Farbe könnte auf Kakao hinweisen. Es gibt
keine Fleischreste. Wurst wurde mit Sicherheit nicht zu sich genommen. Kakao ist
mikroskopisch nicht nachweisbar. Es fand sich aber Extrakt von Theobronin,
geringe Mengen von Koffein … Anzeichen von milchhaltigen Substanzen“
(Petra Cichos „Mordakte Weimar, S. 38, Abs. 4
Was den Verplapperer bei Herr Kaufmann angeht, würde mir eine alternative Erklärung einfallen.
Ich verweise auf die Aussage der Urgroßmutter Adele A. vom 11.08.1986 und eine Aussage Reinhard Ws. Vom 17.10.1986 hin.(siehe weiter unten)
Alle Seitenangaben sind, sofern nicht anders gekennzeichnet aus „Mordakte Weimar“ von Petra Cichos.
Adele A. wurde augenscheinlich gefragt, ob sie das von Raymond E. am 08.08.1986 und von Brigitte E. am 11.08.1986 bestätigte Weinen ihrer Urenkelin Karola in der Nacht vom 03.08 auf den 04.08.1986 gehört hätte. In dem Zusammenhang erwähnt sie, dass Karola in der Vergangenheit bereits einmal eingenässt hatte, aber eben auch, dass das eine Ausnahmesituation war. Am 17.10.1986 sagt wiederum RW aus, dass er ein paar Wochen vor dem 04.08.1986 –Tag der Vermisstenmeldung- bei Karola einen Höschenwechsel vorgenommen hat. Davon könnte Karola ihrer Mutter am nächsten Morgen doch tatsächlich erzählt haben. Wer weiß unter was für einem Druck MW stand, als sie diese Aussage bei Herrn Kaufmann machte?
Raymond E am 08.08.1986 (Freitag) (S. 24)
„Ich war mit meiner Ehefrau in der Nacht vom Sonntag auf den Montag in der Wohnung, weil die kleine Karola so geschrieen hat…
Auf Nachfrage antworte ich, dass ich mit dem Tod der Kinder nichts zu tun habe und die Kinder auch nicht weggebracht habe… Ich bin also einverstanden, dass mein Auto auf Spuren untersucht wird.“
Brigitte E. 11. August 1986 (Montag) (S. 30, die beiden letzten Absätze)
„… gegen 2:30 hat mich mein Mann geweckt. Er sagte, dass die Kinder unten bei Monika schreien würden. … Nach etwa 10 Min. sagte aber mein Mann, ich solle doch mal schauen gehen. …Mir ist nicht bekannt, ob andere das Weinen gehört haben.
Monika war am Montag so gegen 10.30 Uhr bei uns oben und hat gefragt, ob wir nicht arbeiten müssen. Mein Mann hatte verschlafen, ich hatte schwere Migräne …“
11. August 1986, Aussage Adele A. (S. 35, Abs. 2)
„…Melanie und Karola waren schon recht selbständig. Es ist nicht zutreffend, dass Karola noch ins Bett gemacht hat. Nur einmal hat sie meiner Meinung nach ins Bett gemacht. Aber nur deshalb, weil sie den Lichtschalter nicht gefunden hat. […] Immer wenn Monika Nachtdienst hatte, schliefen die Kinder bei mir oder meiner Tochter. Ich kann deshalb mit Sicherheit bestätigen, dass das Kind sauber war. […]
In der Nacht vom Sonntag zu Montag habe ich keine Geräusche wahrnehmen können. Ich hätte es auch gehört, wenn eines der Kinder geweint oder geschrieben hätte. Dies war aber nicht der Fall …“
Aussage vom 12.08.1986 durch RW
„… Um 2 Uhr bin ich aufgewacht. Ich habe auf die Uhr geschaut. Da war meine Frau noch nicht da. Ich habe nicht gehört, dass eines meiner Kinder geweint oder geschrien hat…“
Staatsanwalt Raimund Sauter äußert sich am 04.09.1986 wie folgt: (S. 134, 6)
„Der Beschuldigte RW hat wechselnde Angaben zu seinen Schlafenszeiten gemacht. Wenn er um 2:30 wach war, hätte er die weinende Karola hören müssen.“
Aussage RW vom 17.10.1986 (S. 176, Abs. 3, S. 177, Abs. 2)
„… Ich bin Montag morgen gegen 10:30 aufgewacht. Meine Frau telefonierte da. […]
Ich kann nicht sagen, ob meine Frau die Täterin war. Oder jemand anderes. Etwa 2- 3 Wochen vor dem 04. August 1986 war Karola mal wach, ich hatte es gehört. Sie saß im Esszimmer auf der Bank und hatte eine nasse Unterhose. Sie hatte vorher geweint. Es war normale Lautstärke, ich hatte es gehört. Ich habe dann ihr Höschen gewechselt. …“
Anmerkung von mir: Den möglichen Schluss, dass es womöglich gar nichts zu hören gab, zieht Herr Sauter offenbar nicht. Adele A. gibt am 11.08.1986, ebenfalls an, nichts gehört zu haben. Hat RW bis 11:30 geschlafen oder hat er zwischen 10:00 und 11:00 mitbekommen wie seine Frau telefoniert hat?
In den zeitnahen Aussageprotokollen, von Jürgen und Ursula Z. findet sich[/b], zumindest im Buch von Frau Cichos kein Hinweis, dass diese ebenfalls gefragt worden wären, ob sie das von RE am 08.08. ausgesagte und von BE am 11.08.1986 bestätigte Weinen Karolas gehört hätten.
Ursula Z. sagt am 11.08.1986 (S. 37)
„… Mir ist bekannt, dass es tätliche Auseinandersetzungen zwischen ihr und Reinhard gab. Die waren auch lautstark…“
Es wäre schon etwas seltsam, wenn Zimmermanns zwar einen Ehekrach hören können, ein laut BE immerhin 10 Min. anhaltendes Weinen aber nicht. Immerhin war deren Wohnung direkt neben der des Ehepaar Weimar.
In der Aussage Brigittes vom 11.08.1986 ist von „den Kindern“, die geweint hätten, die Rede und im Zusammenhang mit dem Betreten der Wohnung nur noch von einem Kind. RE sagt wiederum am 14.08.1986 aus, Melanie hätte geschlafen, was von Brigitte am 28.08.1986 bestätigt wird.
14.08.1986 Raymond E, Petra Cichos (Mordakte Weimar, S. 62)
"... Es ist richtig, dass es in unserer Ehe nicht mehr stimmt. Das geht nur meiner Person und meiner Frau was an. [...] Aber ich kann mich erinnern, dass Melanie mit den Zähnen geknirscht hat. Das macht sie im Schlaf häufiger. ..."
28.08.1986, Aussage Brigitte E. (S. 74, Abs. 1)
„… Melanie hat nach meinen Feststellungen fest geschlafen…“
29.08.1986, Aussage Brigitte E. (S. 102)
„Wenn ich gefragt werde, ob Melanie leblos im Bett lag könnte das durchaus möglich sein. […] Mein Mann war nicht selbst bei Melanie. Er stand die ganze Zeit in der Tür. …“
Ich habe inzwischen massive Zweifel, dass der Höschenwechsel, in der vom Ehepaar Elliott ausgesagten Form überhaupt stattgefunden hat, weil ich es nicht glaubhaft finde, dass es ausgerechnet in der Wohnung, die am weitesten weg ist, gehört worden sein soll und sonst alle anderen im Haus von einer plötzlichen Taubheit überfallen worden sein sollen.
„07.08.1986 Konkretes Protokoll der Leichenfundsituation der Kinder …Höschen trocken, kein Kot. Leichen liegen allerdings schon länger…“ (S. 22, Abs. 2)
Dass es bei einem Höschenwechsel durch wen auch immer an den Leichen der Kinder niemand gehört hätte, würde mir mehr einleuchten. Ich weiß, dass im Allmysteryforum einige auch angemerkt haben, dass das Einkoten nicht zwangsläufig sei. Wie wahrscheinlich ist es, dass bei einem Tod durch Ersticken bzw. Erwürgen gleich beide Kinder nicht eingekotet hatten? Legt nicht alleine dieser Umstand die Vermutung nahe, dass jemand die Leichen gewaschen hat?
Unter Verweis auf Brigittes Aussage vom 29.08.1986, RE wäre nicht bei Melanie gewesen, schließe ich mit einem Zitat aus dem allmystery-Forum aus einem frühen Stadium des Threads zum Fall Weimar.
„Wie kann man denn bitte Zähneknirschen hören, wenn man in einem anderen Zimmer ist?“
Quelle: allmystery.de, Der Mordfall Weimar, S. 24, Beitrag von rudi 555 vom 4.02.2013 https://www.allmystery.de/themen/km66985-23