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Ursula Herrmann: Das Mädchen in der Kiste

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Ursula Herrmann: Das Mädchen in der Kiste

#1

Ungelesener Beitrag von pfiffi » So, 12. Jul. 2015, 20:45

http://www.stern.de/panorama/stern-crim ... 39478.html

Bild
merkur.de

Da schauderts einen. Aber ich finde es beeindruckend, dass der Bruder Sicherheit haben will.

Zum Fall selber:

http://www.de.wikipedia.org/wiki/Entf%C ... a_Herrmann
Die zehnjährige Schülerin Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee in Bayern war am 15. September 1981 gegen 19:35 Uhr mit dem Fahrrad auf dem Heimweg von ihrer Großmutter in Schondorf am Ammersee, als sie entführt und in ein präpariertes Versteck, einer in einem Waldstück namens „Weingarten“ (zwischen Schondorf und Eching) im Waldboden vergrabenen Kiste, gebracht wurde. Die Kiste hatte die Maße 72 cm × 60 cm × 139 cm und verfügte über Beleuchtung, Lebensmittelvorräte und einen Toiletteneimer. Zur Belüftung sollte ein aus dem Waldboden ragendes Rohr dienen. Dieses war jedoch zu lang, um einen Luftaustausch zu ermöglichen, so dass das Mädchen schon nach wenigen Stunden erstickte.

Obwohl dies den Entführern bekannt gewesen sein musste, forderten sie ein Lösegeld von zwei Millionen DM. Der oder die Täter nahmen mittels Telefonanrufen, bei denen die Erkennungsmelodie von Bayern 3 abgespielt wurde, ohne dass es zu Gesprächen kam, Kontakt zu den Eltern auf. Am 18. September traf ein Brief mit der Lösegeldforderung ein. Am 21. September traf ein weiterer Brief mit Anweisungen zur Geldübergabe ein. Danach brach der Kontakt ab. Die Kiste mit der Leiche des Kindes wurde am 4. Oktober gefunden.

Die Polizei verfolgte mehrere Spuren und zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, jedoch ohne Erfolg. Da die Tat juristisch gesehen nicht unbedingt den Tatbestand des Mordes, sondern möglicherweise den des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge erfüllte, drohte die Verjährung nach 30 Jahren.

Der Fall war 1982 und 2002 Thema in der ZDF-Fernsehserie Aktenzeichen XY … ungelöst, allerdings ohne Erfolg.

2005 wurde der Fall wieder aufgenommen, indem mehrere Haare, die seinerzeit in der Kiste gefunden worden waren und die nicht von Ursula Herrmann stammten, mittels DNA-Analyse untersucht wurden. Der genetische Abdruck gehörte aber zu einem Kriminaltechniker, der mit dem Fall befasst gewesen war.[1]

2006 verfolgten die Ermittler einen Hinweis genauer. Er bezog sich auf einen 42-jährigen Mann aus dem Raum Amberg, der seit 2005 in Taiwan wegen Drogenhandels inhaftiert ist. Er bestritt eine Beteiligung an der Tat und gab freiwillig eine Speichelprobe ab. Ein Abgleich seiner DNA mit seinerzeit gesicherten Spuren gelang nicht.[2][3]
Der Prozess gegen Werner M. vor dem Augsburger Schwurgericht

Im Mai 2008 wurde ein 58-jähriger Mann in Kappeln festgenommen. Er wohnte Anfang der 1980er Jahre im Nachbarort der Familie, betrieb dort ein Radio- und Fernsehgeschäft und war hoch verschuldet. Es war schon kurz nach der Tat gegen ihn ermittelt worden. Zeugen lieferten damals aber ein Alibi. Der Beschuldigte bestreitet die Tat bis heute. In seiner Wohnung wurde ein Tonbandgerät Fabrikat Grundig Modell TK 248 beschlagnahmt, für das im April 2008 ein aufwendiges Phonetikgutachten erstellt wurde. Dem Gutachten zufolge weist das Tonbandgerät technische Auffälligkeiten auf, die auch bei den mitgeschnittenen Telefonanrufen festgestellt wurden. Im Oktober 2008 wurde Anklage gegen den 58-jährigen Fernsehtechniker und seine Ehefrau erhoben.

Im Februar 2009 begann ein Prozess gegen den Hauptverdächtigen Werner M. und seine Frau.[4] Der mutmaßliche Tathelfer Klaus P. war inzwischen verstorben und konnte deshalb nicht mehr rechtlich belangt werden.[5] Der Münchner Gerichtsmediziner Wolfgang Eisenmenger trat in dem Verfahren als Gutachter auf.[6] Nach 55 Verhandlungstagen forderte die Augsburger Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge.[7] Am 25. März 2010 wurde Werner M. wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt, womit das Landgericht Augsburg dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Seine Ehefrau wurde freigesprochen.[5][8] Nachdem der Bundesgerichtshof am 25. Januar 2011 diese beiden Urteile bestätigt hat, sind sie rechtskräftig geworden.[9]

Seit 2015 klagt der Bruder der entführten Ursula Herrmann in einen Zivilprozess vor dem Landgericht Augsburg gegen den verurteilten Täter auf 20.000 Euro Schmerzensgeld wegen des Todes seiner kleinen Schwester[10].
Mordfall Charlotte Böhringer

Im Mai 2007 geriet der Fall Herrmann wieder in die Schlagzeilen, als DNA-Spuren im Zusammenhang mit der Tötung der wohlhabenden 59-jährigen Parkhausbesitzerin Charlotte Böhringer gesichert wurden, die dem Fall Herrmann zugeordnet werden konnten. Im Mai 2008 wurde Böhringers Neffe Benedikt T. festgenommen und nach einem Indizienprozess im März 2010 zu lebenslanger Haft wegen Mordes an seiner Tante verurteilt.
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Re: Ursula Herrmann - Das Mädchen in der Kiste

#2

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 26. Aug. 2015, 08:15

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Re: Ursula Herrmann - Das Mädchen in der Kiste

#3

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 26. Aug. 2015, 08:26

Bruder von Ursula Herrmann klagt auf Schmerzensgeld


Vor 34 Jahren wurde die zehnjährige Ursula Herrmann entführt und starb qualvoll in einer Holzkiste. Nun könnte es erneut einen Gerichtsprozess zu dem Fall geben.
Ursulas Bruder hat eine Schmerzensgeldklage gegen den verurteilten Täter eingereicht.
Es ist noch offen, ob es dem Kläger damit tatsächlich um die Geldsumme geht oder ob er über den Umweg eines Zivilverfahrens eine neue strafrechtliche Bewertung anstrebt - etwa weil er an der Täterschaft des Verurteilten zweifelt.

Was bisher über die Schmerzensgeldklage bekannt ist

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik, die Entführung der kleinen Ursula Herrmann vor 34 Jahren, könnte in einem Prozess neu aufgerollt werden.

Die Zehnjährige war 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Holzkiste vergraben worden, das Mädchen erstickte darin qualvoll.

Gegen den in Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilten 64 Jahre alten Täter sei nun eine Schmerzensgeldklage aus Herrmanns Familie eingereicht worden, berichtet die Augsburger Allgemeine. Walter Rubach, der Verteidiger des 64-Jährigen, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass Ursulas Bruder 20 000 Euro verlange. Der Bruder war bisher nicht zu erreichen.

Das Augsburger Landgericht bestätigte der Zeitung den Eingang der Zivilklage, einen Verhandlungstermin in dem Verfahren gebe es aber noch nicht.

Ebenfalls ist noch offen, ob es Ursulas Bruder tatsächlich um das Schmerzensgeld geht oder ob er mit der juristischen Aufarbeitung bisher nicht zufrieden ist und hofft, über den Umweg einer Zivilklage eine neue strafrechtliche Bewertung zu erreichen - etwa weil er an der Täterschaft des Verurteilten zweifelt.
Wie es zu der Verurteilung kam

Der Entführer des kleinen Mädchens war fast drei Jahrzehnte nach der Tat überführt und vom Landgericht in Augsburg nach einem mehr als einjährigen Prozess wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge verurteilt worden.

Erst nach so langer Zeit konnten Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes an einem Tonbandgerät eine Spur sichern, die zu den alten Erpresseranrufen passte. Im Jahr 2011 bestätigte der Bundesgerichtshof die lebenslange Haft.
Wie Ursula Herrmann entführt wurde und dann qualvoll starb

Am 15. September 1981 hatte der Mann demnach bei Eching am Ammersee das Mädchen vom Kinderfahrrad gerissen, in der Kiste vergraben und von der Familie zwei Millionen Mark gefordert. Als der Täter feststellte, dass Ursula erstickt war, brach er den Kontakt zur Familie ab.

Das Kind war bereits nach kurzer Zeit umgekommen, weil Laub das primitive Belüftungssystem der Kiste verstopft hatte. 19 Tage später entdeckten die Fahnder die Leiche. Obwohl 15 000 Spuren nach der Entführung ausgewertet wurden und der später verurteilte Radio- und Fernsehtechniker auch damals schon im Blick der Ermittler war, konnte der Kriminalfall in den 80ern nicht gelöst werden.

Der heute 64-Jährige beteuerte stets, mit dem Verbrechen nichts zu tun zu haben. "Ich bin mir sicher, dass ich am Ende frei gesprochen werde", sagte er im Prozess.

Bild
Werner Mazurek mutmaßlicher Täter

Das Zivilverfahren sei nun "eine Möglichkeit, eine Beweisaufnahme nochmals zu versuchen", sagte Anwalt Rubach. Dadurch gebe es die Chance, dass auch der Strafprozess in einem Wiederaufnahmeverfahren neu aufgerollt werde.

sueddeutsche
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Re: Ursula Herrmann: Das Mädchen in der Kiste

#4

Ungelesener Beitrag von pfiffi » Fr, 25. Sep. 2015, 09:07

Hallo Sweetdevil - das Urtel ist rechtskräftig, juristisch ist Werner Mazurek der Täter. Ob er es wirklich war, ist natürlich eine andere Frage.
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