Schon Mitglied bei Allcrime?
Werde jetzt Teil unserer Community und du kannst auf unserer kostenlosen und werbefreien Kriminalplattform u.a. Themen erstellen, Beiträge verfassen, chatten, dich privat mit anderen Mitgliedern austauschen sowie alle Board-Funktionen nutzen. [Mitglied werden]

Landgericht HAMBURG: Spendenkonto eröffnen wegen rechtskräftigem Urteil aus Prozeßbetrug

Wenn Unrecht Recht wird.
Benutzeravatar
Diskussionsleitung
M.Grube
Level 0
Level 0
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen: 0
Beiträge: 1
Registriert: 20.03.2016
Status: Offline

Landgericht HAMBURG: Spendenkonto eröffnen wegen rechtskräftigem Urteil aus Prozeßbetrug

#1

Ungelesener Beitrag von M.Grube » Mo, 21. Mär. 2016, 22:57

Hallo,

um eine ellenlange Geschichte vom September 2012 mit Urteil vom Sommer 2014 kurz zu machen:
Ich bin leider Opfer eines Prozeßbetruges geworden, weil jemand einen einen gefälschten Kaufvertrag beim Landgericht Hamburg eingereicht, und aufgrund dieser Täuschung sich ein rechtskräftiges Urteil ergaunert hatte.

Nachdem Urteil (Grundbucheintragung in Höhe von € 12300,--) hatte er dann noch € 15000,-- gefordert, ansonsten würde er mein Haus zwangsversteigern lassen.

Ich hatte mehrere Telefongespräche mit ihm geführt, die ich aufgezeichnet, und dann seinem Anwalt zugespielt hatte, weil sein Mandant neben der Urkundenfälschung im Sept.2012 und dem Prozeßbetrug schon wieder mehr Geld gefordert hatte.

Das war Anfang 2016.

In der Nacht vom 29.FEBR. 2015 zum 01.März 2016 bin ich dann überfallen worden.
Was in der Zeitung und den Medien nicht berichtet wurde:
Der Räuber forderte die Audio-Aufnahmen, und nahm mein Smartphone und ein Diktiergerät mit.

http://www.abendblatt.de/region/nieders ... -Haus.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... ch620.html

***********************************************************************************************************************************

Sein Anwalt will jetzt die Zwangsversteigerung meines Hauses einleiten und pocht auf das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hamburg.

Ich habe keine Kraft mehr, da dieser Terror jetzt schon über 3 Jahre andauert, und ich schon deswegen nach einem Selbstmordversuch
im Oktober 2015 in psychotherapeutischer Behandlung bin, und Beruhigungsmittel einnehmen muss.

Ich denke jetzt an eine öffentliche Spendenaktion, um die Gelder zusammen zu sammeln, damit er das Geld aus dem rechtskräftigem Urteil bekommt.

Wie kann ich das am Besten machen?

Ein Konto auf meinen Namen -wo diese Spenden eingehen- geht nicht, da ich Hartz-4 Empfängerin bin, also würde man mir dieses Geld sofort wieder wegnehmen, da es als "Einkommen" gelten würde.
0



Benutzeravatar
Salva
Administrator
Administrator
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen: 519
Beiträge: 7779
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Wohnort: Cadolzburg
Alter: 57
Status: Offline

Re: Landgericht HAMBURG: Spendenkonto eröffnen wegen rechtskräftigem Urteil aus Prozeßbetrug

#2

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 24. Mär. 2016, 00:04

Hallo @M.Grube

Aus deinem Beitrag ergibt sich für mich natürlich die eine oder andere Frage, aber ungeachtet dessen würde ich mich an deiner Stelle beraten lassen:

Deutsche Anwaltshotline

Die Anwälte werden eventuell nach dem entsprechenden Aktenzeichen und den detaillierten Hintergründen fragen. Bereite dich also vor.


Was deine Idee mit der öffentlichen Spendenaktion betrifft:

Wer sollte dir Geld für einen "Urkundenfälscher" und "Prozessbetrüger" geben wollen? Dir wäre besser geholfen, wenn du Geld für einen angemessenen Anwalt zusammentragen könntest.
0

Eagle
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen:
Status: Offline

Re: Landgericht HAMBURG: Spendenkonto eröffnen wegen rechtskräftigem Urteil aus Prozeßbetrug

#3

Ungelesener Beitrag von Eagle » Do, 24. Mär. 2016, 06:41

@M.Grube
Ich schließe mich in allen Punkten den Ausführungen von @Salva an.

Das bisher kein Rechtsbeistand involviert ist - für mich nicht nachvollziehbar und absolut unverständlich, denn auch als Leistungsempfängerin steht dir dieser zu.
Rechtspflege einkommensschwachen Bürgern:
Beratungshilfe (Beratungshilfeschein) für die außergerichtliche Information durch einen Rechtsanwalt
Prozesskostenhilfe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Wege eines Gerichtsverfahrens (PKH, § 114 ff ZPO).
Verfahrenskostenhilfe in Verfahren nach dem FamFG (Familiensachen, Betreuungssachen). Regelungsgegenstand und Regelungszweck sind mit der PKH deckungsgleich.
Prozesskostenhilfe kann für jedes zivil- und verwaltungsgerichtliche Verfahren gewährt werden. Im Strafprozess wird auf Staatskosten ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
Ausführliche Informationen unter Hartz IV Org

Antworten <>

Zurück zu „Justizirrtümer und -skandale“

Wer ist online?

0 Mitglieder | 1 Gast