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Justizopfer Harry Wörz erhält 450.000 Euro Entschädigung

Wenn Unrecht Recht wird.
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Justizopfer Harry Wörz erhält 450.000 Euro Entschädigung

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 9. Jan. 2017, 20:58

Harry Wörz saß jahrelang unschuldig im Gefängnis. Was ist eine angemessene Entschädigung für ein von der Justiz zerstörtes Leben? Der 50-Jährige hat sich nun mit dem Land Baden-Württemberg geeinigt.

Bild nicht mehr vorhandenJustizopfer Harry Wörz 2010. Foto: DPA
Justizopfer Harry Wörz und das Land Baden-Württemberg haben sich nach langem Rechtsstreit auf eine Entschädigung von 450.000 Euro verständigt. Beide Seiten hätten nach einer mündlichen Verhandlung im Juni 2015 außergerichtlich weiterverhandelt und nun eine Einigung erzielt, teilte das Landgericht Karlsruhe mit.

Der 50 Jahre alte Wörz steht für einen der spektakulärsten Justizirrtümer Deutschlands: Viereinhalb Jahre lang saß der gelernte Installateur und Bauzeichner unschuldig im Gefängnis. Der Mann aus Birkenfeld bei Pforzheim war 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner von ihm getrennt lebenden Frau verurteilt worden. Sie war 1997 mit einem Schal gewürgt worden und ist seitdem schwerbehindert.

Das Gericht stellte den Vergleich mit Beschluss vom 22. Dezember 2016 fest. Wörz, seit Jahren psychisch angeschlagen und arbeitsunfähig, werde mit der Summe im Wesentlichen für vergangenen und künftigen Verdienstausfall entschädigt. Die bislang monatlich gezahlte Entschädigung sei letztmals im Dezember 2016 fällig geworden.
[...]
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Re: Justizopfer Harry Wörz erhält 450.000 Euro Entschädigung

#2

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 18. Jan. 2017, 08:21

"Es läuft draußen noch einer rum"

17.01.2017 15:00 Uhr
Harry Wörz saß jahrelang unschuldig im Gefängnis. Nun erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Polizei und fordert, die Suche nach dem Täter müsse weitergehen.
Justizopfer Harry Wörz verlangt, dass die Ermittlungen zum versuchten Totschlag an seiner Ex-Frau fortgesetzt werden. "Es läuft draußen noch einer rum", sagte er in Pforzheim. Die Polizei müsse weiter nach dem wahren Täter suchen. Das wolle die Polizei allerdings nicht, kritisierte Wörz, weil sie dann in den eigenen Reihen suchen müsse.

Der 50-Jährige aus Birkenfeld bei Pforzheim war 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Frau, einer Polizistin, zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Paar lebte zum Tatzeitpunkt bereits getrennt.

Viereinhalb Jahre saß er im Gefängnis, heute gilt er als unschuldig. Im Dezember 2010 wurde er vom Bundesgerichtshof endgültig rehabilitiert.Vor kurzem hatte sich Wörz mit dem Land Baden-Württemberg auf eine Entschädigung von 450.000 Euro geeinigt.

Die Ermittler hatten sich lange nur auf Wörz als Tatverdächtigen fokussiert. Der wahre Täter ist bis heute nicht ermittelt. Auch der Vater des Opfers als auch ihr damaliger Freund arbeiteten bei der Polizei.
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Re: Justizopfer Harry Wörz erhält 450.000 Euro Entschädigung

#3

Ungelesener Beitrag von pfiffi » Do, 2. Mär. 2017, 10:41

Da ist das Land billig weg gekommen, möchte ich mal sagen. Sein Leben ist zerstört (dass er arbeitsunfähig ist, glaube ich ihm sofort!), und man rechne mal durch,w as ein gut verdienender Facharbeiter im Lauf sein es Lebens so nach hause schleppt - inklusive Altersversorgung.

Noch schlimme ist es Monica de Montgazon ergangen. Dass sie teile der Kosten fürs Gutachten, das ihre Unschuld bewies, selber tragen muss, ist ein Skandal und weiter gar nichts. Die miese, schäbige Rache des kleinen Mannes aka Justiz.
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Hollywood
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Justizopfer Harry Wörz erhält 450.000 Euro Entschädigung

#4

Ungelesener Beitrag von Hollywood » Mi, 4. Apr. 2018, 05:21

Solche Fälle lassen einen nur mit dem Kopf schütteln.

Und sie suchen nicht, weil sie sonst in den eigenen Reihen suchen müssten? Das ist schier unglaublich.
Das ist für den Mann einen Schlag und ebenso für die Frau, weil da einfach so mit zweierlei Maß gemessen wird.
Was soll man dazu noch sagen?

450.000 €... Für 4 1/2 Jahre... So 273 pro Tag...ohne Freiheit, weder physisch noch geistig, denn was kann man schon tun, wenn man sich noch engeren Regeln unterordnen muss und so viele andere Dinge nicht machen kann? Ist nicht ganz aufgewogen, wie ich empfinde.
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Justizopfer Harry Wörz erhält 450.000 Euro Entschädigung

#5

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 5. Apr. 2018, 19:26

@Hollywood
Der Regelsatz für eine Haftentschädigung beträgt in Deutschand 25 Euro pro Tag. Abzüglich 5 Euro für die Verpflegung. Da kann sich Herr Wörz also noch glücklich schätzen!
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#6

Ungelesener Beitrag von Hollywood » Do, 5. Apr. 2018, 22:27

Salva hat geschrieben:
Do, 5. Apr. 2018, 19:26
@Hollywood
Der Regelsatz für eine Haftentschädigung beträgt in Deutschand 25 Euro pro Tag. Abzüglich 5 Euro für die Verpflegung. Da kann sich Herr Wörz also noch glücklich schätzen!
Ja, das halte ich ja auch für absolut unverschämt. 25 sind viel zu wenig und dann auch noch mal fürs Essen abziehen, was man ja brauch, damit man überlebt. Als hätte man sich dazu entschieden, dort zu essen.
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#7

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 5. Apr. 2018, 23:49

@Hollywood
Sag' das mal den Verantwortlichen! Und: Dieses Dilemma betrifft ja auch diejenigen, die wochen- oder monatelang in U-Haft brummen mussten und im Prozess dann freigesprochen wurden! Nicht nur, dass es dafür keine angemessene Entschädigung gibt, für dieses Unrecht wird in der Regel auch kaum jemand zur Rechenschaft gezogen.
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Justizopfer Harry Wörz erhält 450.000 Euro Entschädigung

#8

Ungelesener Beitrag von Duchonin » Mi, 13. Mai. 2020, 23:02

Diesen Fall halte ich für ganz extrem.
Eine Polizeibeamtin wird vermutlich mit Tödungsabsicht gewürgt.
Sie lebt von ihrem Ehemann getrennt und hat eine Affäre mit einem Polizeibeamten der gleichen Dienststelle.
Hier hätte es nur eine Entscheidung sowohl des Leiters der Dienststelle als auch des ermittelnden Staatsanwalt geben dürfen.
Übergabe der Ermittlungsarbeit an eine andere Polizeidienststelle.

Hier gab es ja auch einen besonderen Sachverhalt.
Als der Vater der Ehefrau die Tat bei der Polizei gemeldet hatte, hat der Diensthabende die Polizei in Würzburg auch beauftragt, das Fahrzeug des Harry Wörz zu überprüfen.
Die beiden Polizeibeamten, die zur Adresse des Harry Wörz gefahren sind, haben festgestellt, dass der PKW auf dem Parkplatz stand und eine Raureifschicht auf der Motorhaube war. Damit konnten also Harry Wörz nicht zum Wohnort seiner Frau gefahren sein. Diese Information fehlte dem Gericht im ursprünglichen Verfahren und tauchte erst im Wiederaufnahmeverfahren auf.
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