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Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann

Wenn Unrecht Recht wird.
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sweetdevil31
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Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann

#1

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » So, 16. Aug. 2015, 08:07

Prozeß in Lüneburg
Ein Vater erklärt, warum der Mörder seiner Tochter frei ist
Vor 34 Jahren wurde Frederike von Möhlmann (17) ermordet

Bild
Hans von Möhlmann (72) mit Reporter Holger Karkheck auf dem Friedhof bei Celle. Hier wurde Frederike vor 34 Jahren bestattet. Ihr Grab ist inzwischen eingeebnet

In drei Tagen spricht das Landgericht Lüneburg Ungerechtigkeit. Denn am Mittwoch wird dort die Klage von Hans von Möhlmann verhandelt. Der Vater (72) hat den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter auf Schmerzensgeld verklagt. Der Termin steht fest: 11.30 Uhr, Saal 142. Und auch der Ausgang des Verfahrens steht wohl fest. Der freundliche Rentner in Gesundheitsschuhen wird nicht weit kommen. Weil Recht und Gerechtigkeit zwar so ähnlich klingen, aber eben auch nur so ähnlich sind.

Seit 34 Jahren ist von Möhlmanns Tochter Frederike tot. Seit zwei Jahren ist im Prinzip klar, wer ihr Mörder ist. Ins Gefängnis muss der wahrscheinliche Täter trotzdem nicht. Grund dafür ist eine, unjuristisch ausgedrückt, sehr merkwürdige Gesetzgebung.

Frederike von Möhlmann ist 17 Jahre alt, als sie am 4. November 1981 von einer Chorprobe im niedersächsischen Celle abends nach Hause trampt. Die Gymnasiastin wohnt im rund zehn Kilometer entfernten Dorf Hambühren. Die Bundesstraße 214 führt durch dichten Wald.

Der Mann, zu dem Frederike ins Auto steigt, vergewaltigt sie. Als die Schülerin fliehen will, sticht er elfmal auf sie ein und schneidet ihr die Kehle durch.

Das Gericht verurteilt den türkischen Arbeiter Ismet H. zu lebenslanger Haft. Reifen- und Faserspuren am Tatort scheinen ausreichende Indizien zu sein. Im Berufungsverfahren bezweifelt ein Gutachter, dass es H. gewesen sein könne. Das Verfahren endet am 13. Mai 1983 mit einem Freispruch.

Bild
Das letzte Foto von Frederike (17), es entstand etwa zwei Monate vor ihrem Tod

Ismet H. kann sein Leben weiterführen wie gewohnt. Hans von Möhlmann wirft der Mord an seiner Tochter völlig aus der Bahn. Der Vater weist sich selbst für mehrere Monate in die „Klapsmühle“ ein, wie er es formuliert.

Von Frederikes Mutter lebt er seit Jahren getrennt. Die beiden haben geheiratet, da ist Hans gerade 18 Jahre alt. Er ist im Heim aufgewachsen, wurde von katholischen Brüdern missbraucht. Nach der Scheidung wird von Möhlmann obdachlos, schläft im Männerheim „Pik As“ in Hamburg. Dann bekommt er mit fast 30 Jahren endlich die Kurve. Er macht Abitur und studiert Sozialpädagogik in Hildesheim. Und dann ermordet jemand seine Tochter.

Die Suche nach dem Täter wird Hans von Möhlmanns Lebensaufgabe. Jahrelang sucht er in Zeitungen nach Fällen, die Parallelen aufweisen. Er liest viel über die Fortschritte der Kriminalistik. Irgendwann bittet er den damaligen niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) um Hilfe. Der lässt den Fall neu aufrollen.

Dann der Durchbruch: Durch neue Methoden können die Beamten 2012 die DNA von Ismet H. an der Unterwäsche von Frederike nachweisen. Ein erdrückender Beweis. Und was passiert? Nichts.

Bild
Von Möhlmann mit seinem Anwalt Dr. Wolfram Schädler. Der 67-Jährige ist ehemaliger Bundesanwalt am Bundesgerichtshof

Der Freispruch von 1983 gilt für alle Ewigkeit. „Wäre der Prozess damals nur eingestellt worden, könnte man den Täter heute wieder vor Gericht bringen“, sagt Rechtsanwalt Wolfram Schädler, der Hans von Möhlmann vertritt. „Aber wer einmal freigesprochen wurde, kann wegen des gleichen Verbrechens nicht neu angeklagt werden.“ Strafprozessordnung, Paragraf 362. Nur wenn Ismet H. ein Geständnis ablegen würde, könnte ihm erneut der Prozess gemacht werden. Doch H. schweigt.

Dieses Gesetz wollen von Möhlmann und sein Anwalt jetzt ändern. Sie haben auf change.org eine entsprechende Petition gestartet. Und sie hoffen auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Von Möhlmann: „In Ländern wie Österreich, Schweden oder England ist es längst möglich, dass ein abgeschlossenes Verfahren neu aufgerollt wird, wenn es neue Beweise gibt.“

Und was ist mit dem Prozess um Schmerzensgeld? „Mord verjährt nie, Schmerzensgeldansprüche allerdings nach 30 Jahren“, sagt Anwalt Schädler. „Das wäre in diesem Fall also 2011 der Fall gewesen. Auch das ist nicht nachvollziehbar. Wie sollte Herr von Möhlmann Schmerzensgeld verlangen, solange er nicht wusste, wer der Täter ist?“ Der Prozess nächste Woche ist also mehr dazu da, die Justiz wachzurütteln als Geld zu bekommen.

Es ist kompliziert. Und auch wieder nicht. Am Ende geht es nur um eines: Gerechtigkeit. „Ich will, dass der Mörder meiner Tochter eine Strafe bekommt“, sagt Hans vom Möhlmann.

http://www.bild.de/news/inland/mord/hie ... .bild.html
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Re: Falsche Freisprüche

#2

Ungelesener Beitrag von pfiffi » Mo, 17. Aug. 2015, 19:36

So, wie ich bei Verurteilten dafür bin, den Wiederaufnahmekorb nicht allzu hoch zu hängen, so sollte es umgekehrt auch möglich sein, einen irrtümlichen Freispruch neu zu verhandeln.

Ich verstehe das Argument "Rechtssicherheit" (laienhaft gesagt: irgendwann muss mal Schluß sein) sehr gut - deswegen sollte man das bei Bagatellsachen auch nicht ausufern lassen. Aber bei Mord, Totschlag, Entführung - also bei schweren Verbrechen, die ja auch entsprechend selten sind - sollte man das m.E. neu regeln. Wohlgemerkt: In beide Richtungen!
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Re: Falsche Freisprüche

#3

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Do, 20. Aug. 2015, 05:59

Der verzweifelte Kampf eines Vaters um Gerechtigkeit
Ich will, dass der Mörder meiner Tochter bestraft wird


Bild
Vater Hans von Möhlmann mit einem Bild seiner ermordeten Tochter Frederike auf dem Friedhof. Ihr Grab ist schon eingeebnet

Hambühren/Lüneburg – Sein Blick: versteinert. Die Lippen: zusammengekniffen. Erstarrt steht er vorm Richtertisch, kerzengerade. Als könne er nicht glauben, was er da hört...

Seit mehr als 34 Jahren wartet ein Vater aus Hambühren bei Celle darauf, dass der gewaltsame Tod seiner Tochter gesühnt wird.

Der mutmaßliche Killer ist der Polizei bekannt und läuft frei herum – doch er kann nicht mehr bestraft werden!
Ein Fall, der ganz Deutschland aufwühlt und für Diskussionen sorgt!

Der Vater: Hans von Möhlmann (72), ehemaliger Sozialarbeiter. Weil ein Strafverfahren ausgeschlossen ist, reichte er Zivilklage auf Schmerzensgeld ein, um den Verdächtigen vor Gericht zu bringen. Vergeblich.

Die Zuhörer im Saal 142 des Landgerichts Lüneburg spüren die jahrzehntelang aufgestaute Wut, die Verzweiflung: Seine damals 17-Jährige Tochter Frederike wurde 1981 bei Celle erst vergewaltigt, dann mit 11 Messerstichen totgemetzelt.

Der Kurde Ismet H. geriet in Verdacht, wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt – aber im Revisionsverfahren später freigesprochen. Er bekam sogar Haftentschädigung.

2012 rollte das LKA den Fall wieder auf, die Beamten werteten Beweismaterial mit neuen DNA-Methoden aus. Und siehe da: Die sichergestellte DNA im Slip des Opfers stammt von Ismet H. (heute 56, hat Familie).

Doch: Eine erneute Mordanklage ist nach deutschem Recht nicht möglich!
Deshalb der ungewöhnliche Weg einer Zivilklage.
Der Vater wendet sich zum Richtertisch: „Ich will, dass der Mörder meiner Tochter bestraft wird!“

Zivilrichterin Christa Dopatka blickt ihn mitfühlend an, belehrt ihn: „Vom Zivilgericht wird niemand bestraft!“

Hannovers Top-Anwalt Matthias Waldraff (63), der den Kurden vertritt: „Die Klage ist aussichtslos. Schadensersatz-und Schmerzendgeldansprüche sind nach 30 Jahren verjährt!“

Wie gerecht ist dieses Recht?

Der Mord an Frederike von Möhlmann (17) vor 34 Jahren bleibt ungesühnt. Trotz der belastenden DNA-Spuren sind Polizei und Richtern nach dem Freispruch des Schwurgerichts Stade 1983 die Hände gebunden.

Denn nach deutschem Recht kann ein rechtskräftig Freigesprochener in der gleichen Sache nicht noch einmal angeklagt werden – so steht es im Grundgesetz. Ausnahme: Der Täter legt nach seinem Freispruch doch ein Geständnis ab.

Der Anwalt des Vaters will nun erreichen, dass ein weiterer Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren (§362 STPO) gesetzlich verankert wird, z. B. wenn neue DNA-Ergebnisse nahelegen, dass ein Freigesprochener doch der Täter ist. In unserem Nachbarland Österreich ist das möglich.

Quelle: Bild.de
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Re: Falsche Freisprüche

#4

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 20. Aug. 2015, 15:38

Wieso wurde diese Analyse nach 31 Jahren überhaupt noch durchgeführt, wenn der Fall eh schon verjährt war? Was sollte damit erreicht werden, wenn der Täter nicht mehr bestraft werden kann und der Mord somit ungesühnt bleibt?
Alles was jetzt bleibt sind verzweifelte Hinterbliebene und ein "Täter", dessen tatsächliche Schuld erst vor Gericht bewiesen werden müsste, um den auch als solchen an den Pranger stellen zu können. DNS- Analyseergebnisse hin oder her.
Unterm Strich: viel heiße Luft und Wirbel um nichts. Eine Gesetzesänderung wird auch dieser Fall nicht erzwingen können, falls diese "Aktion" dafür gedacht war.
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Re: Falsche Freisprüche

#5

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 9. Sep. 2015, 12:27

1981 vergewaltigt und getötet
Mord an Frederike († 17) bleibt ungesühnt


Bild
Vater Hans von Möhlmann mit einem Foto seiner Tochter

Lüneburg – Auch im Zivilprozess um den grausamen Mord an Schülerin Frederike († 17) vor mehr als drei Jahrzehnten ist die Tat ungesühnt geblieben.

Das Landgericht Lüneburg lehnte eine Klage des Vaters Hans von Möhlmann auf Schmerzensgeld ab. Das wurde am Mittwoch verkündet. Die Ansprüche seien verjährt, begründete die Kammer.

Die junge Frau war 1981 nahe Hambühren bei Celle vergewaltigt und getötet worden. Ein heute 56-Jähriger wurde 1983 freigesprochen.

LKA-Experten konnten 2012 jedoch DNA-Spuren sichern, die den Mann schwer belasten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist aber nur möglich, wenn der 56-Jährige die Tat gesteht. Das geschah jedoch bislang nicht.

Quelle: Bild
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Re: Falsche Freisprüche

#6

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 9. Sep. 2015, 12:31

Und damit hat es sich wohl leider für den Vater erledigt...echt traurig, wo sie den Täter direkt vor der Nase haben :(
Es sollte was das angeht, tatsächlich eine Gesetzesänderung geben...sollten Täter, egal nach wie vielen Jahren, erwischt werden, haben sie dafür gerade zu stehen.
sweetdevil31 hat geschrieben:LKA-Experten konnten 2012 jedoch DNA-Spuren sichern, die den Mann schwer belasten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist aber nur möglich, wenn der 56-Jährige die Tat gesteht. Das geschah jedoch bislang nicht.
Wer wäre schon so dumm und würde es nach über 30 Jahren zugeben?!
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Eagle
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Hambühren: Der Fall Fredericke 1981

#7

Ungelesener Beitrag von Eagle » Mi, 9. Sep. 2015, 16:14

Fall Frederike
Keine Entschädigung für Mord an Tochter

Seit mehr als drei Jahrzehnten ist der Mord an Frederike ungesühnt. Der Vater hat jetzt Hoffnungen in eine Zivilklage gelegt – und wurde wieder enttäuscht.

09.09.2015
Mordfall Frederike
Bild© dpa
Hans von Möhlmann zeigt ein Foto seiner ermordeten Tochter.

Hans von Möhlmann will Gerechtigkeit, doch Recht hat er jetzt nicht bekommen.

Seine Tochter Frederike wurde 1981 im niedersächsischen Hambühren ermordet, ein Tatverdächtiger zwei Jahre später aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Zwar konnten Experten des Landeskriminalamtes 2012 mit neuen Methoden DNA-Spuren sichern, die den schon damals verdächtigen Mann schwer belasten. Aber nach dem Freispruch wäre ein neuer Prozess nur möglich, sofern der heute 56 Jahre alte Mann die Tat gesteht. Strafrechtlich blieb die Tat ungesühnt, nun ist der Vater auch zivilrechtlich gescheitert.

„Für mich ist es nicht zumutbar, dass er frei herumläuft“, sagt von Möhlmann. Er hatte deshalb eine Zivilklage angestrengt: Er forderte vor dem Landgericht Lüneburg für die erlittenen Leiden 7000 Euro Schmerzensgeld – vergeblich.

„Die Klage ist abgewiesen“, heißt es bei einem Verkündungstermin am Mittwoch kurz. Die Ansprüche seien verjährt, begründet die Kammer ihre Entscheidung. Die vorgesehene Höchstfrist von 30 Jahren ist verstrichen. Die Prozessbeteiligten sind zu dem Termin in dem nüchternen Büro nicht erschienen, er dauert auch nur wenige Minuten. Von Möhlmann muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Vergewaltigt und erstochen

„Wir werden den Eingang des schriftlichen Urteils abwarten und die Urteilsgründe sorgfältig prüfen“, hatte von Möhlmanns Anwalt Wolfram Schädler am Tag zuvor mitgeteilt. „Wir meinen aber bereits jetzt, dass die Frage, ob der Anspruch von Herrn von Möhlmann verjährt ist, obergerichtlich entschieden werden sollte.“ Weder Schädler noch Frederikes Vater wollen am Mittwoch weitere Erklärungen abgeben. Das Gericht hatte schon im August signalisiert, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. „Mein Mandant hatte nie die Gelegenheit, seinen Anspruch zu stellen, bevor er verjährt war“, hat Schädler argumentiert, der Täter sei ihm ja nicht bekannt gewesen.

Von Möhlmann wollte mit der Zivilklage auf den Tod seiner Tochter aufmerksam machen. Frederike war am 4. November 1981 vergewaltigt und erstochen worden. Auf dem Heimweg von einer Chorprobe war sie als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Der frühere Sozialarbeiter kämpft mit seinem Anwalt für eine Wiederaufnahme, er hat eine Petition für eine Gesetzesänderung gestartet. Erdrückende neue Beweismittel müssten berücksichtigt werden, fordert er, der Appell hat bereits mehr als 60.000 Unterstützer gefunden.

„Der Beklagte hat als unschuldig zu gelten“

Rechtsanwalt Matthias Waldraff, der den Beklagten vertritt, sagte der der Entscheidung: „Das Urteil der zweiten Zivilkammer entspricht meiner Erwartung und meinem Antrag.“ Das Gericht sei der eindeutigen Rechtslage gefolgt. Von Möhlmann werde auch bei einer Berufung vor dem Oberlandesgericht in Celle scheitern, prognostizierte der Jurist. Das Gericht werde die Berufung ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege zurückweisen.

Auch ein neuer Wiederaufnahmegrund bei Strafprozessen würde von Möhlmann nicht helfen, sagte Waldraff. „Selbst falls der Gesetzgeber eine solche Änderung veranlassen sollte, würde er rückwirkend davon nicht profitieren.“ Eine Gesetzesänderung wäre verfassungskonform nur für zukünftige Fälle gültig. „Unverändert gilt: Der Beklagte hat als unschuldig zu gelten. Weder er noch seine Familie dürfen sozial geächtet werden“, betonte Waldraff.


Quelle: dpa http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 93561.html

Eagle
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Re: Hambühren: Der Fall Fredericke 1981

#8

Ungelesener Beitrag von Eagle » Mi, 9. Sep. 2015, 16:20

Vater eines Mordopfers: Der lange Kampf des Hans von Möhlmann

Von Gisela Friedrichsen, Lüneburg

Frederike von Möhlmann wurde vor 34 Jahren ermordet. Neue DNA-Spuren belasten den mutmaßlichen Täter - doch sein damaliger Freispruch verhindert einen neuen Prozess. Der Vater des Opfers hofft nun auf einen juristischen Umweg.

Der wohl steinigste und verschlungenste Weg überhaupt, der überdies auch noch teuer werden kann, ist der des Rechts. Diesen Weg zu beschreiten, einen Leidensweg, hat sich der 72-jährige Hans von Möhlmann entschlossen, dessen Tochter Frederike in der Nacht vom 4. November 1981 im Alter von 17 Jahren von einem Unbekannten vergewaltigt und ermordet wurde.

Jüngste Station auf diesem Weg: die Verhandlung vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg mit der Vorsitzenden Richterin Esther Pfister. In dieser Sitzung ging es nicht um das sogenannte gute Recht eines Angehörigen, der verlangt, dass sich der mutmaßliche Mörder seines Kindes endlich vor Gericht zu verantworten habe. Es ging auch nicht um die Frage, ob es sein kann, dass ein so gut wie überführter Mörder straflos davonkommt. Sondern es wurde über eine Verjährungsfrist gestritten, die die Tür öffnen könnte zu einer Wiederaufnahme des Falls - zuungunsten des mutmaßlichen Täters. Diese Frist aber ist verstrichen.

Damals, vor 34 Jahren, war der Verdacht auf den 22 Jahre alten türkischen Einwanderer Ismet H. gefallen, der 1982 vom Landgericht Lüneburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Doch nach erfolgreicher Revision sprach eine Kammer des Landgerichts Stade H. frei. Und dieser Freispruch wurde rechtskräftig.

Heute aber "ist der Staat schlauer geworden", wie sich Möhlmanns Anwalt Wolfram Schädler ausdrückte. Denn was weder die Staatsanwaltschaften noch die Richter in den achtziger Jahren wussten, liegt, als Beweismittel vom Bundesgerichtshof anerkannt, inzwischen auf dem Tisch: die DNA Ismets H.s an einer Binde des jungen Mädchens, die exakt die gleichen Merkmale aufweist wie eine Haarprobe des Verdächtigen.

Nur wenn er gesteht, droht ein neuer Prozess

Zusammen mit weiteren Verdachtsmomenten wie Reifenspuren am Tatort, einem Waldgebiet in der Nähe von Hambühren, und Fasern an Frederikes Oberbekleidung und Unterwäsche, die in vielen Merkmalen mit Textilien in H.s Auto übereinstimmten, dürfte mittlerweile kaum noch ein Zweifel an seiner Täterschaft bestehen. Außerdem hatte der Mann kein Alibi für die Tatzeit.

Die Wiederaufnahme zulasten eines Freigesprochenen aber ist, mit seltenen Ausnahmen, schier ein Ding der Unmöglichkeit, allein deshalb, weil der freigesprochene mutmaßliche Täter vom Gesetz weitreichend geschützt ist. So darf die Staatsanwaltschaft H. nicht zu einer neuerlichen Vernehmung laden. Neue Beweismittel wie bei der Wiederaufnahme zugunsten eines Verurteilten reichen für eine Wiederaufnahme gegen einen Freigesprochenen nicht aus. H. könnte nur ein neuer Prozess gemacht werden, wenn er gesteht - eine Kuriosität im Strafrecht.

Frederikes Vater peinigte jahrzehntelang die Ungewissheit, wer sein Kind, das sich verzweifelt gewehrt haben musste, grausam ermordet hat. Für diese Qualen verlangt er von H. auf dem Weg des Zivilrechts Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro. Doch auf Geld kommt es dem Vater nicht an. Er will die Täterschaft H.s festgestellt wissen, und sei es von einem Zivilgericht, was wiederum Grundlage einer Klage vor einem Strafgericht sein könnte.

Mord verjährt nicht, Anspruch auf Schmerzensgeld schon

Nach dem Gesetz verjährt zwar das Delikt, Mord, nicht. Ansprüche auf Schmerzensgeld hingegen verjähren nach 30 Jahren - "ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis", wie es in Paragraph 199 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs heißt. Warum das so ist, darauf gibt der Gesetzgeber keine Antwort. Wahrscheinlich wurde eine atypische Fallgestaltung wie in Sachen von Möhlmann einfach übersehen.

Anwalt Schädler hält die Regelung für verfassungswidrig. Sein Mandant sei innerhalb der 30-Jahre-Frist nicht imstande gewesen, Schmerzensgeldansprüche gegen H. geltend zu machen, da er ja nicht gewusst habe, wer seine Tochter nun tatsächlich getötet hat. "Hätte er diesen Anspruch etwa anlässlich des Freispruchs von H. in Stade erheben sollen?" fragte Schädler das Gericht.

Die drei Richterinnen gingen darüber mit der Feststellung hinweg, es liege eine "absolute Verjährung" vor. Schädler hielt dagegen: "Eine Verjährungsregelung muss einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Schuldner und Gläubiger darstellen. Dazu gehört, dass der Gläubiger eine faire Chance haben muss, seinen Anspruch geltend zu machen." Der Beklagte H. habe zudem durch "wahrheitswidriges Bestreiten seiner Täterschaft" das Verstreichen der Verjährungsfrist mit verursacht.

Die Richterin warnt

Die Lüneburger Zivilkammer zeigte sich für die Argumentation des Opfers und seines Anwalts nicht aufgeschlossen. Auch auf die Anregung Schädlers, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anzustrengen, ging das Gericht nicht ein. Das allerdings ist nicht verwunderlich; die wenigsten Richter trauen sich einen solchen Schritt zu.

Was bleibt, wenn es wie absehbar zu einem ablehnenden Urteil kommt? Von Möhlmann kann Rechtsmittel einlegen. Dann würde der Fall beim Oberlandesgericht Celle landen. Wenn dieses, etwa wegen der Bedeutung der Rechtsfrage, eine Revision zuließe, hätte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden. "Wie sieht das mit einer Rechtsschutzversicherung bei Ihnen aus?" fragte die Lüneburger Vorsitzende besorgt. "Oder wenn eine anderes Gericht die Verjährung feststellt? Sie blieben auf den Kosten sitzen! Sie wären Schuldner im zivilrechtlichen Sinn! Es gibt zwar gute Gründe, Rechtsmittel einzulegen. Aber das wird ein weiter Weg sein", warnte sie.

Eine Entscheidung wird das Gericht nach weiteren Beratungen am 9. September verkünden.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 48901.html

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Re: Falsche Freisprüche

#9

Ungelesener Beitrag von pfiffi » Do, 29. Okt. 2015, 19:13

Salva hat geschrieben:Wieso wurde diese Analyse nach 31 Jahren überhaupt noch durchgeführt, wenn der Fall eh schon verjährt war? Was sollte damit erreicht werden, wenn der Täter nicht mehr bestraft werden kann und der Mord somit ungesühnt bleibt?
Alles was jetzt bleibt sind verzweifelte Hinterbliebene und ein "Täter", dessen tatsächliche Schuld erst vor Gericht bewiesen werden müsste, um den auch als solchen an den Pranger stellen zu können. DNS- Analyseergebnisse hin oder her.
Unterm Strich: viel heiße Luft und Wirbel um nichts. Eine Gesetzesänderung wird auch dieser Fall nicht erzwingen können, falls diese "Aktion" dafür gedacht war.
Mord verjährt nicht, wohl aber eben Schadensersatzansprüche. Da Mord nicht verjährt, war die DNA-Analyse durchzuführen.

Wie geht man damit um? Im Prinzip kennt man den Täter (jenseits aller noch möglichen Zweifel war er es, punkt)...ich sage: Bessere Chancen für Wiederaufnahme/Neuverhandlung...aber in beide Richtungen!
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Re: Der Fall Frederike von Möhlmann

#10

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Di, 24. Nov. 2015, 11:20

Ein Vater gibt nicht auf

24.11.2015 – 10:06 Uhr
Obwohl Hans von Möhlmann, 72, im Kampf um eine Wiederaufnahme des Strafprozesses gegen den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter zuletzt eine Niederlage hinnehmen musste, ist sein Wille ungebrochen: Er will Gerechtigkeit erlangen. Am heutigen Dienstag findet dazu ein erstes Gespräch zwischen Vertretern des Bundesjustizministeriums und dem Vater, seinem Anwalt Wolfram Schädler sowie dem Direktor des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht, Hans Jörg Albrecht, in Berlin statt.

Albrecht unterstützt als Experte das Anliegen des Vaters. Ziel ist es, falls sich mindestens 100.000 Unterstützer anschließen, Bundesjustizminister Heiko Maas persönlich eine Petition zur Änderung der Strafprozessordnung zu überreichen. Denn bisher ist die Wiederaufnahme eines Falls zu Lasten eines Freigesprochenen so gut wie unmöglich. Zur Zeit beläuft sich die Zahl der Unterstützer auf mehr als 70.000.
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Re: Der Fall Frederike von Möhlmann

#11

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 24. Nov. 2015, 21:03

Eine sehr sehr tragsche Geschichte.
Ich bin der Meinung, dass die Gesetzgebung den technischen Analysemöglichkeiten mitunter hinterher hinkt. Wenn ein zu Unrecht Verurteilter nach vielen Jahren aufgrund der fortgeschrittenen Spurenanalytik noch rehabilitiert werden kann, dann muss es bei einem nun mehr überführten Mörder auch möglich sein, ihn noch mal vor Gericht zu bringen und ihn für sein Vergehen zu bestrafen.

Hier der Link zu Herrn von Möhlmanns

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Eagle
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Re: Der Fall Frederike von Möhlmann

#12

Ungelesener Beitrag von Eagle » Do, 24. Mär. 2016, 14:55

Das Oberlandesgericht Celle verhandelt nun die Schadensersatzklage von Hans von Möhlmann, das Urteil wird im April 2016 erwartet.
Mittwoch, 23.03.2016 – 20:07 Uhr
Bild nicht mehr vorhandenHans von Möhlmann mit seinem Anwalt Wolfram Schädler
Jetzt halten es schon zwei Zivilgerichte für unstrittig, dass Ismet H. 1981 die 17 Jahre alte Schülerin Frederike von Möhlmann vergewaltigt und anschließend getötet hat. Ein Erfolg für den Vater des Opfers, Hans von Möhlmann?
(...)Eine Zivilklage auf Schadensersatz, die der Vater vor dem Landgericht Lüneburg anstrengte, schien der einzige Weg zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Wiederaufnahme eines Strafprozesses gegen den rechtskräftig freigesprochenen Angeklagten zu sein. Doch die Klage blieb erfolglos, denn die zivilrechtlichen Ansprüche waren nach 30 Jahren verjährt. Möhlmann legte dagegen Rechtsmittel ein. Sein Argument: Da er bis 2013 den Täter nicht gekannt habe, habe er keine Chance gehabt, Schäden wegen körperlicher und seelischer Beeinträchtigung geltend zu machen (...)
(...)Möhlmann legte dagegen Rechtsmittel ein. Sein Argument: Da er bis 2013 den Täter nicht gekannt habe, habe er keine Chance gehabt, Schäden wegen körperlicher und seelischer Beeinträchtigung geltend zu machen (...).
Nun verhandelte das Oberlandesgericht Celle den Fall, der dem Laien so klar zu sein scheint, den Juristen aber schier unlösbar. Dem 5. Zivilsenat mit dem Vorsitzenden Richter Becker war der Unmut anzusehen, mit dem er die Sache behandelte (...).
So stellte der Senat gleich zu Beginn der Sitzung klar, dass der Tod eines Kindes keineswegs für einen "eigenen Anspruch" des Klägers auf Schadensersatz ausreiche. Es sei denn, der Kläger könne eine "besondere Beeinträchtigung" nachweisen. Der Vorsitzende: "Dass er zum Beispiel durch die Nachricht und das ganze Drumherum, wie man heute zu sagen pflegt, besonders traumatisiert wurde."(...)
(...) Möhlmanns heutiger Anwalt Schädler sagt: "Herr von Möhlmann hatte damals nicht die Möglichkeit, sagen wir mal: sich zivilrechtlich in Szene zu setzen. Es war für ihn nicht realistisch zu sagen, er wolle nun Schmerzensgeld für den Aufenthalt in der Psychiatrie. Bedenken Sie seine subjektive Sicht!" Die ist nicht gerade Sache des Senats. Der Vorsitzende: "Aber dann hatte er drei Jahre Zeit, in denen er eine zivilrechtliche Klage hätte erheben können!"
Resultat dieses Gerichtstages: Der Vater ist tief enttäuscht. Soll er weiterkämpfen? Oder aufgeben? Das Recht erreicht die ihm Unterworfenen nicht immer. Der Fall Möhlmann ist dafür ein Paradebeispiel. Am 14. April will der Senat seine Entscheidung verkünden. Überraschend wird sie kaum ausfallen.
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Marie
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Re: Der Fall Frederike von Möhlmann

#13

Ungelesener Beitrag von Marie » So, 2. Okt. 2016, 20:22

Salva » 24 Nov 2015, 21:03 hat geschrieben:Eine sehr sehr tragsche Geschichte.
Ich bin der Meinung, dass die Gesetzgebung den technischen Analysemöglichkeiten mitunter hinterher hinkt. Wenn ein zu Unrecht Verurteilter nach vielen Jahren aufgrund der fortgeschrittenen Spurenanalytik noch rehabilitiert werden kann, dann muss es bei einem nun mehr überführten Mörder auch möglich sein, ihn noch mal vor Gericht zu bringen und ihn für sein Vergehen zu bestrafen.

Hier der Link zu Herrn von Möhlmanns

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Sehe ich genauso!

Und wenn der Täter nen Arsch in der Hose hätte, dann würde er es zugeben und sagen, daß er damals Schei... gebaut hat. Aber dazu ist der Kerl ja zu feige.

Auch verstehe ich dessen Familie nicht. Klar, vielleicht wußten sie nix von seiner schrecklichen Tat. Aber anhand der DNA-Analyse steht halt mal fest, dass er der Täter ist.

Mit Verlaub, also wenn mein Mann oder mein Vater als Mörder identifiziert wurde bzw. dessen DNA dem Mordfall zugeordnet werden kann, dann halt ich dem nimmer die Stange. Was mich betrifft, möchte ich nicht mit einem Mörder unter einem Dach leben.

Der Kerl läuft trotz seiner schrecklichen Tat noch frei rum...geschützt von unserem tollen Gesetz...pffff.
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Der Fall Frederike von Möhlmann

#14

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 2. Okt. 2016, 22:05

Marie hat geschrieben:Und wenn der Täter nen Arsch in der Hose hätte, dann würde er es zugeben und sagen, daß er damals Schei... gebaut hat. Aber dazu ist der Kerl ja zu feige.
Das Dilemma ist ja, dass wohl selbst ein Geständnis zu keiner Verurteilung führen würde, weil er wegen des Vorwurfes bereits freigesprochen wurde. Deshalb auch diese Petition, die zu einer Gesetzesänderung führen soll.

Der eigentliche Skandal ist primär der damalige Freispruch, der trotz der fast schon eindeutigen Spurenlage erfolgte:
... Reifenspuren seines BMW 1602 am Tatort, an der Kleidung Frederikes, auch an ihrer Unterwäsche, fanden sich drei Fasertypen, die in Farbe, Form, Querschnitt, Durchmesser und Material mit den Textilien in Ismets Wagen (über dem Teppichboden lagen dort Teile eines Läufers mit orientalischem Muster) übereinstimmten. Auch Fasern von den Sitzfellen sowie von Sitzkissen auf der Beifahrerseite, der Rückenlehne und des Kopfstützenfells wurden am Pullover, an der Hose und der Unterwäsche der Getöteten gefunden. Die „ungewöhnliche Kombination von 7 verschiedenen Faserspuren“, die es ausgeschlossen erscheinen lasse, „dass zur Tatzeit im Celler Bereich ein anderes Fahrzeug existierte, das eine völlig identische Textilausstattung wie das des Angeklagten aufwies“, hätte für eine Verurteilung bereits ausreichen müssen. Zudem hatte der Mann kein Alibi für die Tatzeit. Zuerst behauptete der Türke am Abend des 4. November sei er zu Hause gewesen. Dafür benannte er Verwandte und einen Nachbarn als Zeugen, die zu Besuch gewesen seien. Allerdings verweigerten die Verwandten später vor Gericht die Aussage, und der Nachbar wusste nichts von einem Besuch am 4. November. Zudem scheiterte der Versuch von Ismets Bruder, einen weiteren Nachbarn zu der Aussage zu bewegen, er habe das Auto an jenem Novemberabend gegen 20 Uhr vor dem Haus stehen gesehen.
oding.org

Klarer Fall von Fehlurteil. Für mich, jedenfalls.

Zur Info, der Tathergang:
„Der Täter hatte die 17-Jährige entsetzlich zugerichtet. Das Mädchen war vergewaltigt worden, bei der Obduktion der Leiche stellten die Rechtsmediziner eine frische Defloration fest. Danach muss der Täter mit einem wahrscheinlich zweischneidigen Messer auf sein Opfer eingestochen haben: zweimal in die Brust durch den Herzbeutel bis in die Herzkammer und die Lunge hinein; siebenmal in die Hüfte, wobei Bauchdecke, Leber und Nieren durchstoßen wurden. Zweimal drang das Messer durch den linken Arm des Mädchens, das sich nach Meinung der Rechtsmediziner verzweifelt gewehrt hat. Schließlich muss der Mann der Sterbenden die Kehle durchgeschnitten haben. Der Hals war bis zur Wirbelsäule durchtrennt, eine tiefe, klaffende Wunde von 22 Zentimeter Länge reichte von einem Ohr zum anderen. … Die Spuren deuteten darauf hin, dass das Mädchen sich gerade wieder anzog, als der Täter zustach. Es hatte ohne Schuhe zu fliehen versucht. An den Sohlen seiner Strümpfe klebte frischer Schmutz.

Quelle: oding.org
Was die Angehörigen von Ismet H. betrifft... ich habe keine Ahnung, wie sie damit zurecht kommen. Erst recht nicht, wie er selbst mit seiner Tat umgeht. Es gibt Dinge zwischen Himmel und Hölle, die begreifen wahrscheinlich nicht einmal solche grausamen Kindermörder.
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Re: Der Fall Frederike von Möhlmann

#15

Ungelesener Beitrag von Marie » Do, 20. Okt. 2016, 20:57

Salva » 02 Oct 2016, 22:05 hat geschrieben: Das Dilemma ist ja, dass wohl selbst ein Geständnis zu keiner Verurteilung führen würde, weil er wegen des Vorwurfes bereits freigesprochen wurde.
Ich weiß jetzt nicht wo ich das gelesen hab und kann leider keine Quelle zu nennen, aber ich meine mich zu erinnern, daß ein Geständnis sehr wohl zu einer Verurteilung führen würde.

Er würde zwar nicht das volle Strafmaß erhalten (da geständig), aber das Geständnis seiner Tat würde zur Verurteilung führen.
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Re: Der Fall Frederike von Möhlmann

#16

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 21. Okt. 2016, 00:38

@Marie
Steht hier im Thread: in Eagle's Beitrag vom Mi, den 09.09.2015 um 16:20 zitiert und dem dort verlinkten Spiegel- Artikel entnommen.

Und hier ein sehr wichtiger Gesetzestext dazu:

§ 362 StPO (Strafprozeßordnung) - Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;

4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Juris/ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Die Möglichkeit besteht demnach. In der Theorie. Das die "Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten" durch ein glaubwürdiges Geständnis zulässig wird bedeudet nicht zwangsläufig, dass die Richter die Wiederaufnahme "malam partem" auch zulassen. Dazu bzw. evtl. warum:
Im Grundgesetz (GG), Art. 103 Abs. 3 GG, steht dazu: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."

Der Wortlaut scheint den Fall der Frederike zwar nicht zu treffen, weil dort der Täter ja gerade nicht bestraft, sondern freigesprochen wurde. Die Zunft der Juristen versteht diesen Satz aber nahezu einhellig so, dass grundsätzlich auch ein Freispruch ein erneutes Verfahren verhindern soll.

Immerhin wird dieser Grundsatz nicht absolut gesehen. Im Verfassungsrecht werden Grundrechte und Verfahrensprinzipien gegeneinander abgewogen. Man will eine "praktische Konkordanz" zwischen kollidierenden Interessen, so der inzwischen verstorbene Freiburger Verfassungsrechtler Konrad Hesse. Besteht also doch noch Hoffnung für die Eltern von Frederike? Muss eine Abwägung nicht dahin gehen, dass gerade bei neuen tatsächlichen Erkenntnissen aufgrund besserer technischer Möglichkeiten ein abgeschlossenes Verfahren doch wieder aufgerollt werden kann? Oder muss man zumindest das einfache Recht der Strafprozessordnung ergänzen?
Legale Tribune Online

Alles in einem verdammt schwammig wenn man bedenkt, dass wir hier von einem grausamen, sexuell motiviertem Tötungsdelikt sprechen. Es kommt also sehr auf die Bereitschaft der Justiz an, einen Fehler zugeben zu wollen und das kann und darf einfach nicht sein.

Ein weiteres Problem im Fall Frederike ist der Tatvorwurf Mord. War es überhaupt Mord? Oder doch "nur" z.B. Totschlag? Nur Mord verjährt nämlich nicht!
Unerörtert bleibt etwa die Möglichkeit, dass das Nichtvorliegen von Mordmerkmalen sich in einem durchzuführenden Wiederaufnahmeverfahren herausstellt, und eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt. Muss das Verfahren dann aus Rechtsgründen beendet werden?
Organisationsbüro Strafverteidigervereinigungen

Das Gericht muss zunächst den "Mord" auch als solchen erkennen! Ist es kein Mord, wäre die Tat verjährt und das war's dann mit der Verurteilung des tatsächlich Schuldigen. Trotz Geständnis.

Und was u.a. die Zulassung neuer Beweismittel wie DNS betrifft, da gab es bereits im Jahr 2009 eine Abfuhr in puncto Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts:
Das vom Bundesrat eingebrachte Gesetzesvorhaben zur Erweiterung der Wiederaufnahmegründe eines Strafverfahrens zu Ungunsten des Angeklagten wird von den Strafverteidigervereinigungen abgelehnt.
Es widerspricht den Grundsätzen des freiheitlich orientierten Rechtsstaates, wie er nach dem Grundgesetz konzipiert ist.
Daraus:
Unklar bleibt auch, was die Formulierung im neuen § 362 Abs. 5 StPO bedeutet , "neue Untersuchungsmethoden, die bei Erlass des Urteils nicht zur Verfügung standen". Muss es sich dabei um gänzlich neu erfundene Untersuchungsmethoden handeln - oder reicht es aus, dass es sich um eine Methode handelt, die zwar grundsätzlich existierte, aber im damaligen Fall nicht angewandt wurde resp. nicht zur Verfügung stand?

Wie wird unter den Voraussetzungen des neuen § 362 Abs. 5 StPO der nahe liegenden Befangenheit des Richters entgegengewirkt, der auch über die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags entschieden hat und eine "hohe Wahrscheinlichkeit einer Überführung des Freigesprochenen", "dringende Gründe für die Annahme einer Verurteilung" festgestellt hat (Entwurf, Besonderer Teil zu § 370 Abs.1 StPO). Steht hier nicht zu befürchten, dass die Unschuldsvermutung eines (erneut) Angeklagten auf der Strecke bleibt?
Organisationsbüro Strafverteidigervereinigungen (sehr empfehlenswerter Artikel!)

Tatsächlich gibt es diesen Absatz 5 im § 362 StPO bis heute nicht und wie du siehst, ist trotz des § 362 StPO samt eventuell vorhandenem Geständnis nicht alles ganz so einfach, @Marie.
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Re: Der Fall Frederike von Möhlmann

#17

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 21. Okt. 2016, 00:55

Da es noch niemand erwähnt hat, auch ich als Mitunterzeichner nicht, hole ich das jetzt nach:

Es ist vollbracht: Wir haben 104.630 Unterschriften übergeben
Vom 23. September 2016
Bild nicht mehr vorhandenHans von Möhlmann, change.org
Wir haben einiges erreicht:

Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil im Zivilprozess festgestellt, dass der Täter meine Tochter im Jahr 1981 vergewaltigt und anschließend ermordet hat und DNA-Beweise ihn überführen. Ein Novum in der Rechtsgeschichte in Deutschland. Nun ist klar - er war es, auch öffentlich.

(...)

Ich gebe nicht auf - doch wir müssen jetzt erst einmal unsere Kräfte sammeln. Mit der Übergabe der Unterschriften beende ich nun meine Change-Petition.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle noch einmal herzlich danken. Ihr Glaube an unsere Forderung nach Gerechtigkeit für den Mord an meiner Tochter und die Änderung der Strafprozessordnung, Ihre Kommentare und Ihre finanzielle Unterstützung - all das hat mir viel Mut gemacht und mich sehr gestärkt.

Ich danke Ihnen allen sehr.

Ihr Hans von Möhlmann
change.org

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Re: Falsche Freisprüche

#18

Ungelesener Beitrag von Hollywood » Mi, 4. Apr. 2018, 10:16

Ein unglaublicher Fall.
Dass jemand auch dann noch ungeschoren davon kommt, wenn man weiß, dass er es war, das ist unglaublich.
Ein armer schicksalgeplagter Mann, der erneut einen schweren Verlust erleiden musste.
Das ist eine Zumutung.
So viel Pech und Grausamkeit darf kein Mensch aushalten müssen.
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Re: Falsche Freisprüche

#19

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 19. Apr. 2022, 12:42

18. April 2022: Mord nach 40 Jahren wegen eines neuen Gesetzes wieder aufgerollt

Rückblick:

Am Abend des 4. November 1981 steigt die damals 17-jährige Frederike in Celle in ein fremdes Auto ein, um von der Chorprobe nach Hause zu kommen. Die Schülerin will ins zwölf Kilometer entfernte Olde.

Vier Tag später wird ihre Leiche gefunden. Der Täter hat sie vergewaltigt und ihr die Kehle durchgeschnitten. Und er hat Spuren am Tatort hinterlassen.

Schnell rückt der junge Mann Ismet H. in den Fokus der Ermittlungen. Er hat kein Alibi, Spuren an der Kleidung der toten Frederike lassen sich einem Teppich in seinem BMW zuordnen. 1982 wird er vom Landgericht in Lüneburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Doch schon kurz darauf wird das Urteil wegen eines Rechtsfehlers zurückgenommen, ein Jahr später wird der Täter überraschend freigesprochen.

2014 bringt die neue DNA-Technik die Wende in dem Fall: Ein Haar von Ismet H., das damals gesichert wurde, passt mit Spuren aus der Unterwäsche von Frederike zusammen.

Doch obwohl die Schuld von Ismet H. nun erwiesen ist, kann er nicht verurteilt werden. Denn in Artikel 103 Absatz III des Grundgesetzes steht, dass niemand aufgrund derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf. Es gilt der Grundsatz "ne bis in idem", nicht zweimal in derselben Sache.

Mit diesem Gesetz soll dem Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Rechtsstaatsprinzip Rechnung getragen werden. "Es soll verhindert werden, dass man wegen derselben Tat immer wieder verfolgt wird", erklärt die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven.


Gesetzesänderung durch Petition und erneute Haft für den mutmaßlichen Mörder

Mit seinem Anwalt Wolfram Schädler strengt Frederikes Vater Hans von Möhlmann einen Zivilprozess auf Schmerzensgeld an. Den verliert er zwar, weil die Ansprüche verjährt sind, doch das Oberlandesgericht Celle stellt fest: Ismet H. ist der Mörder von Frederike.

Hans von Möhlmann schöpft neue Hoffnung und startet 2016 eine Petition, um eine Gesetzesänderung zu erreichen. Mehr als 100.000 Menschen unterstützen seine Initiative und bewirken so, dass der Bundestag 2021 für eine Änderung des § 362 StPO stimmt. Der Paragraph bekommt den Annex Nr.5 der besagt, dass die Verurteilung eines Freigesprochenen dann möglich ist, wenn dieser eine besonders schwere Straftat begangen hat und neue Tatsachen oder Beweise vorliegen.

Begründet wird er damit, dass Hinterbliebenen der Opfer solch furchtbarer Verbrechen nicht zugemutet werden könne, bei Vorliegen neuer Beweismittel auf die Durchführung eines Strafverfahrens zu verzichten.

Er ist begrenzt auf wenige gravierende Straftaten wie den Mord und findet nun im Fall Ismet H. zum ersten Mal Anwendung. Das Landgericht Verden hat Haftbefehl gegen ihn erlassen, weil das Gericht Fluchtgefahr annimmt und befürchtet, dass der Beschuldigten in die Türkei absetzen könnte, sitzt er seit Februar 2022 in Untersuchungshaft.

Quelle und mehr: Tagesspiegel
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Re: Falsche Freisprüche

#20

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 19. Apr. 2022, 12:49

Hollywood hat geschrieben:
Mi, 4. Apr. 2018, 10:16
Dass jemand auch dann noch ungeschoren davon kommt, wenn man weiß, dass er es war, das ist unglaublich.
Dass der Verurteilte aufgrund eines Verfahrensfehler freigesprochen werden musste, war der eigentliche Skandal in diesem Fall.
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Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann

#21

Ungelesener Beitrag von Duchonin » Sa, 25. Feb. 2023, 20:51

Der Verdacht fiel damals auf einen Arbeiter, der aus der Türkei stammte und erst seit drei Jahren in Deutschland lebte. Reifenspuren, die auf einen BMW 1602 hindeuteten, brachten die Polizei auf seine Spur - er fuhr denselben Typ. Und es fanden sich Faserspuren an der Kleidung Frederikes, die wahrscheinlich aus dem Wagen des Verdächtigen stammten. Das Landgericht Lüneburg verurteilte ihn im Juli 1982 zu lebenslanger Haft.

Dann nahm der Fall seine erste Kehrtwendung. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, und in einem zweiten Prozess sprach das Landgericht Stade den Mann frei. Die Beweise genügten den Richtern nicht.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/wi ... -1.2588678
An der Kleidung des Opfers fanden sich mehrere Faserspuren, die zu den Sitzfellen und anderen Textilien in H.s. Pkw passten. H. wurde zunächst vom Landgericht Lüneburg wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch wieder auf. In einem zweiten Prozess am Landgericht Stade wurde H. 1983 freigesprochen. Die Faserspuren genügten nicht als Beweis.
https://taz.de/Mord-an-Frederike-von-Mo ... /!5849814/

Es war damals ein Indizienprozess. Mindestens 3 Indizien sprachen für eine Schuld des Ismet H.(es waren Faserspuren von Sitzfellen und anderen Textilen auf der Leiche.
Das in irgendeinem anderen BMW 1602 die gleichen Sitzfelle und die gleichen Textilien vorhanden gewesen sind, erscheint mir unwahrscheinlich.
Deshalb ist es mir unverständlich, warum der BGH das Urteil aufgehoben hat.
Gab es da politischen Einfluß ?
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Zuletzt geändert von Duchonin am Sa, 25. Feb. 2023, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann

#22

Ungelesener Beitrag von Duchonin » Sa, 25. Feb. 2023, 20:58

Das ist der Zeitplan

„Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich am 14. oder 15. Januar 2023 eine Entscheidung treffen“, sagte Sara Teufel, Sprecherin des Landgerichts Verden, auf Anfrage der CZ. Wenn die Karlsruher Verfassungsrichter zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesetzesänderung verfassungskonform ist, müsse das Schwurgericht in Verden über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages entscheiden. „Sollte die Kammer dies für begründet erachten, wird ein Hauptverhandlungstermin bekanntgegeben“, erläutert Teufel das Prozedere. Der spektakuläre Prozess in Verden könnte dann im Frühjahr oder Sommer stattfinden.
https://www.cz.de/celler-land/hambuehre ... -im-januar

Der 15. Januar ist vorbei.
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