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Was ist "Politisch motivierte Kriminalität"?

Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.
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Salva
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Was ist "Politisch motivierte Kriminalität"?

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 28. Jan. 2018, 11:31

Definition

Der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Straftaten zugeordnet, wenn die Tatumstände und/oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie

► den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,

► sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,

► durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

► gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus werden Tatbestände gem. §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Entsprechende Straftaten werden - je nach Motivation in die Phänomenbereiche

• Politisch motivierte Kriminalität – links,
• Politisch motivierte Kriminalität – rechts sowie
• Politisch motivierte Ausländerkriminalität

unterteilt. Terroristische Straftaten stellen eine der extremsten Ausprägungen der Politisch motivierten Kriminalität dar.


Einstufung von Personen

Im Bereich der Gefahrenabwehr kann die jeweilig zuständige Länderpolizei oder das BKA eine Person aufgrund vorhandener Erkenntnisse als Gefährder oder Relevante Person einstufen.
Die Begriffe Gefährder und Relevante Person sind auf polizeilicher Ebene wie folgt definiert (es handelt es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Definition):

Ein "Gefährder" ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, begehen wird.

Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer

(a) Führungsperson,

(b) eines Unterstützers/Logistikers,

(c) eines Akteurs

einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder

(d) es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a Strafprozessordnung, handelt.

Beispiele politisch motivierter Straftaten

Die historische Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland reicht vom Linksterrorismus in den 70er und 80er Jahren über die fremdenfeindlichen Gewalttaten zu Beginn der 90er Jahre bis hin zu den schrecklichen Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und den aktuellen islamistischen Terroranschlägen.

Traurige Beispiele sind insbesondere:

- die linksextremistischen Straftaten der Angehörigen der Roten Armee Fraktion, der Bewegung 2. Juni sowie der Revolutionären Zellen,

- die fremdenfeindlichen Pogrome und rechtsextremistischen Anschläge von Hoyerswerda, Rostock, Mölln und Solingen sowie die Mordserie des NSU und

- der islamistische Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz.

Neben diesen Straftaten mit fatalem Ausgang zählen zur politisch motivierten Kriminalität aber auch militante Ausschreitungen auf Demonstrationen, die sich insbesondere gegen die Polizei richten. Beispielhaft anzuführen sind hier die Gewaltexzesse anlässlich der Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank (EZB) im März 2015 und beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017. Dabei verübten Autonome teilweise lebensbedrohliche Angriffe auf Polizisten wie auch Bürgerinnen und Bürger. Ein weiteres Beispiel sind die Auseinandersetzungen, die sich regelmäßig am 1. Mai in Berlin und Hamburg abspielen.

Auch bei weniger beachteten Straftaten, beispielsweise im Rahmen von militanten Tierschutzaktionen oder bei Sachbeschädigungen an Strommasten und Oberleitungen durch Angehörige der Anti-AKW-Szene, handelt es sich um politisch motivierte Kriminalität.

Quellen: Bundeskriminalamt (BKA) | Bundesministerium des Inneren (BMI) |
Gesetzestexte: dejure.org
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Was ist "Politisch motivierte Kriminalität"?

#2

Ungelesener Beitrag von PommesAgnum » So, 8. Mär. 2020, 14:48

Salva hat geschrieben:
So, 28. Jan. 2018, 11:31
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Straftaten, Tatumstände, Tätereinstellung, Anhaltspunkte

demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen,
gegen die Realisierung politischer Entscheidungen gerichtet

Deiwel, oder auf hoch deutsch = Teufel!
Weil es ja wohl kaum an bester Winkeladvokaten-Manier mangelt (oder sollte ich besser: Advocati Diaboli sagen?!), und von juristischen Schachzügen wimmelt es auch nur so, das es kracht! Da würde selbst Breaking Bad-Mafia Anwalt "Saul Goodman" vor Neid erblassen! Mit so einem juristischen Pseudo-Gewichse werden einfach mal, so ganz locker, am dummen Blöd-Bürger vorbei, einschneidende Gesetze erlassen, da träumt der Papst von?! Gesetze, die im Grunde genommen jeden Bundesbürger, sollte er denn bis 3 zählen können, auf die Straße treiben sollten! Aber, was ist passiert?! = Richtig, nix! Dem online Portal der Süddeutschen Zeitung war das Ganze aber wenigstens einen emotional, ausufernden 3-Zeilen Artikel wert. Der damalige Chef der Münchener Kloaken-Gazette, Heribert Prantl, ließ sich sogar dazu herab, die analytisch kalten, bis teilweise rational ungiftigen 3 Zeilen selber in spe, und höchst persönlich zu verfassen. Wow! Das ist halt genau das Ding! Das ist ein erstklassiges Feldbeispiel des zutiefst aus den Fugen geratenen Anti-Journalismus unserer Tage. Weil das an Arroganz, Hochmut, und abgrundtief böser Verachtung auf uns, auf den einfachen Bürger, diese totale Verachtung des Proletariats lässt erschaudern. Mitunter frage ich mich selbstverständlich auch, was habe ich eigentlich getan, das einen Herrn Augstein, oder einen Herrn Prantl, denn bitte so erzürnte, das er mit einer solchen Abneigung auf mich herab schaut, und mir ganz offensichtlich nichts weiter, als den baldigen Tod wünscht?!
Zu meiner Verteidigung möchte ich aber nochmal anmerken, das mir bis dato aber auch niemals die Chance gegeben wurde, auch nur irgendwie mal, auf nur irgendeine Entwicklung/Gestaltung/Richtung unseres Landes einzuwirken. Wie kann man sich demnach anmaßen, zu behaupten: ich würde die Demokratie sowieso nur kaputt machen, weil ich viel zu klein geistig für die hoch komplizierten Mechanismen der Macht-Eliten bin, wenn ich andererseits dafür aber noch niemals, auch nur den Hauch einer entscheidenden Variabel stellen vermochte, oder einen Richtungsweisenden Knopf drücken konnte?! Dat finde ich ganz einfach unfair, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn man uns eventuell auch mal ran lassen würde, und wir nach ein paar Jahren auch vor einem Scherbenhaufen, ala, Armageddon, Klimawandel, Offenbarung des Johannes, Corona-Virus, Banken-& Finanz Crash, stehen! Der gescheiterte Kapitalismus, der gescheiterte US-Tel Aviv Imperialismus, der alles zerfressende Neo-Liberalismus!

Bayern führt die Unendlichkeitshaft ein, titelte seinerzeit die "sz"

Wer in Bayern unter Verdacht steht, ein Gefährder zu sein, kann schon bald lange in Haft gehen - unendlich lange.

  • Gefährder können ab August in Bayern länger vorbeugend eingesperrt werden.

  • Der Landtag in München stimmte mit den Stimmen der CSU für das Polizeiaufgabengesetz, das die Erhöhung der Präventivhaft von bisher 14 Tagen auf unbefristete Zeit vorsieht.

  • Alle drei Monaten soll ein Richter darüber entscheiden müssen.


In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:

In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen "drohender Gefahr", unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem einst Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wurde, schon fast vorbildlich aus.

Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern, länger als anderswo. Künftig aber, nach der Reform des Polizeiaufgabengesetzes, können diese 14 Tage ewig dauern; es gibt keine Höchstfrist mehr; und die richterliche Kontrolle ist sehr unzureichend.

Das alles ist eigentlich unvorstellbar; bei diesem Gesetz "zur Überwachung gefährlicher Personen" denkt man an Guantanamo, Erdogan oder die Entrechtsstaatlichung in Polen. Die Haft ad infinitum wurde aber im Münchner Landtag beschlossen. Die CSU sollte sich schämen; die Opposition, deren Aufstand nicht einmal ein Sturm im Wasserglas war, auch. Dieses Gesetz ist eine Schande für einen Rechtsstaat.

Es führt im Übrigen auch die Fußfessel für Personen ein, von denen eine Gefahr ausgeht. Man sollte die Fessel, am besten auch für die Hände, den Abgeordneten anlegen, die für so ein Gesetz stimmen.


https://www.sueddeutsche.de/bayern/gefa ... -1.3594307

Gab es hier irgendeinen intensiveren Aufschrei?
Gab es eine gesunde bürgerliche Empörung?
Gab es Proteste, oder Demonstrationen?
Gab es überhaupt nur irgendeinen Diskurs, irgendeine Art von Kritik?

https://www.youtube.com/watch?v=tHFdyxmgkK0
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Was ist "Politisch motivierte Kriminalität"?

#3

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 11. Mär. 2020, 20:05

PommesAgnum hat geschrieben:
So, 8. Mär. 2020, 14:48
Gab es hier irgendeinen intensiveren Aufschrei?
Gab es eine gesunde bürgerliche Empörung?
Gab es Proteste, oder Demonstrationen?
Gab es überhaupt nur irgendeinen Diskurs, irgendeine Art von Kritik?
Nö. Und warum nicht? Weil diejenigen, die sich öffentlich dazu geäußert haben, als Systemkritiker usw. verunglimpft und somit automatisch der rechten Fraktion zugeordnet werden was dazu führt, dass die und ihre Einwände einfach ignoriert werden und weil es nach der Meinung der Masse wahrscheinlich eh nur Rechtsradikale oder Reichsbürger betrifft.
Spricht man die islamistischen Gefährder an, gilt man auch wieder als Hetzer oder Rassist oder Islamophob. Mit dem gleichen Ergebnis!

Gestern hat in München ein 34-jähriger polizeibekannter Syrer einem Autofahrer mit einem Axthieb beinahe das halbe Gesicht weggehackt. Messerstechereien und -schlitzereien sind eh längst normal. Ich glaube, dass es dem gemeinen Deutschen dabei in erster Linie aber um zwei Fragen geht:

- Wer wischt die Sauerei weg?
- Das war eine "Einmann"-Tat eines durch Kriegswirren traumatisierten Flüchtling der selbstverständlich in die Psychiatrie gehört und bestens versorgt werden muss. Geschieht das auch wirklich??

Wer diese tausenden "Einmann-Taten" gegen die hier länger lebenden Einheimischen ignoriert und auf alles, was nicht schwer Links propagiert, höchst allergisch reagiert, den wundern auch solche Gesetze nicht. Im Gegenteil.
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