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Fußball-Ultras wegen NS-Wiederbetätigung in Salzburg verurteilt

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loraflora
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Fußball-Ultras wegen NS-Wiederbetätigung in Salzburg verurteilt

#1

Ungelesener Beitrag von loraflora » Mo, 26. Nov. 2018, 19:01



Im Geschworenenprozess gegen 14 Männer, fast alle Kroaten, wegen NS-Wiederbetätigung sind die Urteile gefallen.


Am Montag ging der, auch juristisch gesehen, brisante Prozess ins Finale. Die Urteilsverkündung erging um 22.50 Uhr. Ergebnis: Drei Freisprüche, vier Diversionen (rechtskräftig; Auflage: Das Verfahren wird unter Bestimmung einjähriger Probezeit eingestellt, wenn die vier nachweislich ein Konzentrationslager mit einer Führung binnen Jahresfrist besuchen) und sieben Schuldsprüche mit bedingten Haftstrafen (noch nicht rechtskräftig). Der Erstangeklagte erhielt 15 Monate bedingt, der Drittangeklagte 12 Monate bedingt. Fünf weitere Angeklagte wurden zu sechs Monate unter Anwendung außerordentlicher Strafmilderung bedingt verurteilt.
Was war geschehen? Die nicht geständigen Angeklagten, fast alle gut gebildet, leben in Salzburg, Wien, der Schweiz und Deutschland. 13 haben kroatische Wurzeln, zehn den kroatischen Pass. Und alle gehören laut Staatsanwalt Marcus Neher den "Exil Boys" an - einer Splittergruppe der rechten Ultra-Gruppierung von Dinamo Zagreb namens "Bad Blue Boys". Dass Neher die Männer, 23 bis 37 Jahre alt, wegen Verbrechens nach dem Verbotsgesetz angeklagt hat, liegt in einem Treffen begründet, das bereits am 20. und 21. Juni in Hallein bzw. der Stadt Salzburg stattfand.

Bei dem feierlichen Treffen, von den drei in Salzburg lebenden Angeklagten organisiert, sollen alle die faschistische Ustascha-Bewegung verherrlicht haben.
Bei der Feier skandierten die Männer laut Anklage wiederholt den Ustascha-Gruß, der dem Hitlergruß - Erheben des ausgestrecken rechten Armes - gleicht; zudem sangen sie im mit Ustascha-Fahne und Hakenkreuz dekorierten Zelt faschistische Ustascha-Lieder. Nach der Feier sollen die Angeklagten um 4.30 Uhr früh in der Salzburger Theatergasse für ein Erinnerungsfoto posiert haben - wieder mit dem Hitlergruß, den die damalige Ustascha-Diktatur laut Neher von NS-Deutschland übernommen hatte.
Die Verteidiger der Männer, Kurt Jelinek und Manfred Arthofer, wiesen den Vorwurf zurück: Ihre Mandanten seien damals betrunken gewesen und hätten allenfalls übertriebenen Nationalstolz demonstriert. Zudem, so die Anwälte, würden das Zeigen des Ustascha-Grußes bis dato nicht unter das Verbotsgesetz fallen.

Quelle und Volltext: https://www.sn.at/salzburg/chronik/fuss ... t-61149262
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