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Bremen: Per Konvoi zur Beschneidungsfeier

Straftaten im Namen der Religion.
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Salva
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Bremen: Per Konvoi zur Beschneidungsfeier

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 10. Mai. 2018, 11:34

07.05.2018 | Bremen: Laut hupend und mit eingeschaltetem Warnblinklicht fuhr die Autokolonne über den Breitenweg in Richtung Rembertiring. Einsatzkräfte der Polizei stoppten den Konvoi und sprachen den 26-jährigen Fahrer des Spitzenfahrzeugs, eines Range Rovers, auf sein Fehlverhalten hin an. Der zeigte wenig Einsicht. Er erklärte den verdutzten Polizisten, dass sie ihm nichts zu sagen hätten und er mit seinen Gästen durch die Stadt fahren könne, wie es ihm gefiele. Dabei stellte sich heraus, dass die Insassen der Wagen zur Beschneidungsfeier eines jungen Verwandten wollten.

Die Einsatzkräfte ließen sich von den Argumenten des Range Rover-Fahrers nicht überzeugen. Die Personalien aller Beteiligten wurden überprüft und Verfahren wegen verschiedener Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet.

Kolonnenfahrten unter Nutzung von Hupen und mit eingeschaltetem Warnblinklicht können zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Sie sind nicht erlaubt und ziehen in der Regel Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach sich. Sollte es in dem Zusammenhang zu einem Verkehrsunfall kommen, kann unter Umständen auch der Führerschein entzogen werden.

Quellen: Polizei Bremen / Focus

Zur Info: Die Beschneidung eines männlichen Kindes ohne medizinische Erfordernis ist in Deutschland durch den § 1631d BGB - Beschneidung des männlichen Kindes erlaubt und geregelt.
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