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Dortmund: Geklautes iPhone überführt Intensivtäter

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Salva
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Dortmund: Geklautes iPhone überführt Intensivtäter

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Sa, 21. Dez. 2019, 23:59

Fr, 20. Dezember 2019: Bei einer Personenkontrolle im Dortmunder Hauptbahnhof klingelt permanent ein geklautes iPhone. Was die Beamten während der Ermittlungen herausfinden, ist kaum zu glauben.
Gegen 17 Uhr stoppte eine Bundespolizeistreife einen 22-jährigen Marokkaner, fragte ihn nach seinem Ausweis. Er konnte mit keinem dienen, also ging es ab zur Wache. Dort wurden die Fingerabdrücke genommen.

Zugleich wurde das iPhone überprüft, das der junge Mann bei sich hatte. Es schellte ohne Unterlass… da beschlossen die Polizisten: Gucken wir noch mal, wer uns da so dringend sprechen will.

Am anderen Anschluss war die Eigentümerin des iPhones, eine 22-Jährige aus Ahaus. Ihr sei das Gerät auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof gestohlen worden, erzählte sie. Und da der Tatverdächtige gerade präsent war, nahm die Polizei direkt eine fotografische Gegenüberstellung vor: Tatsächlich erkannte die junge Frau den Nordafrikaner als einen Mann wieder, der auf der Rolltreppe direkt hinter ihr gestanden hatte.

Der somit überführte Dieb hätte sich den Griff zu diesem iPhone besser verkniffen. Jetzt wurde nämlich gründlich ermittelt – und dabei kam heraus:

- dass sich der junge Marokkaner seit über zwei Jahren ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhielt (die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus den sog. Maghreb-Staaten ist praktisch Null - Anm.: Bleiben dürfen sie trotzdem),

- zu allem Überfluss war der 22-Jährige erst am 12. Dezember – also eine Woche zuvor – aus der JVA entlassen worden.

- Seit 2015 war er bereits dreimal rechtskräftig verurteilt worden und hatte bereits 1 Jahr und 9 Monate Freiheitsstrafe wegen Diebstählen verbüßt.

Und auch bei der Bundespolizei war der junge Mann kein unbeschriebenes Blatt:

- In 45 Fällen war er bereits wegen Fahrgelddelikten, Diebstählen, Drogendeliten und Körperverletzungen aktenkundig.

Da er erneut als Tatverdächtiger eines Diebstahls gilt, sich zudem ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in der BRD aufhält und sein Asylantrag bereits 2017 abgelehnt worden war, nahmen Bundespolizisten ihn in Gewahrsam und lieferten ihn in das Polizeigewahrsam ein. Von dort aus wird die Untersuchungshaft geprüft.

Und natürlich leitete die Bundespolizei ein weiteres Strafverfahren wegen Taschendiebstahls ein.
Quelle: Rundblick Unna
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