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Chemnitz: Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

Gelöste Fälle, erloschene Fahndungsaufrufe und Warnhinweise.
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sweetdevil31
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Chemnitz: Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

#1

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 24. Jun. 2015, 13:33

http://www.bild.de/regional/chemnitz/ki ... .bild.html

Missbrauch in Chemnitz
Kinderschänder fällt über Jungen (10) her


Bild
Im Botanischen Garten kam es zu dem sexuellen Übergriff

Chemnitz – Ein Kinderschänder hat sich in Chemnitz schon wieder ein Opfer gesucht. Diesmal fiel ein Pädophiler im Botanischen Garten (Stadtteil Borna-Heinersdorf) über einen Jungen (10) her. Erst am 3. Juni wurden am Ortsteil Sonneberg zwei Mädchen (7, 11) missbraucht.

Der Junge war am Dienstag (23. Juni) im Botanischen Garten an der Leipziger Straße gewesen. Gegen 14.40 Uhr ging er ins Aquarienhaus, sah, wie ihm dabei ein Mann folgte.

Der schlacksige Mann mit dunklem kurzem und glatten Haar (Linksscheitel) war ca. 30 Jahre alt, 1,75 Meter groß. Er sprach sächsischen Dialekt, trug hellblaue Jeans, eine grüne Jacke (Ärmel grau) und eine eckige Brille mit dunklen Bügeln, erinnerte sich das Kind später bei der Polizei.

Im Aquarienhaus „nahm der Unbekannte sexuelle Handlungen vor. Danach flüchtete er aus dem Gebäude. Der Junge erlitt leichte Verletzungen“, sagt ein Polizeisprecher.

Die Kripo sucht jetzt dringend Zeugen. Wer hat am Dienstag im Botanischen Garten Beobachtungen gemacht, die mit der Straftat in Zusammenhang stehen könnten? Wer kann Angaben zum Täter machen?

Hinweise bitte an die Chemnitzer Polizei unter Telefon: 0371/387 3445.

Auch der Kinderschänder, der am 3. Juni zwei Mädchen in ein leer stehendes Haus im Stadtteil Sonneberg lockte und dort missbrauchte, ist noch immer auf der Flucht. Nach ihm wird mit einem Phantombild gefahndet.
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Re: Chemnitz-Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

#2

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Di, 30. Jun. 2015, 07:14

http://www.bild.de/regional/chemnitz/ki ... .bild.html

Missbrauch in Chemnitz
Kinderschänder (18) geschnappt


Bild
Im Botanischen Garten kam es zu dem sexuellen Übergriff

Chemnitz – Vor zwei Tagen fiel ein Kinderschänder im Botanischen Garten in Chemnitz (Stadtteil Borna-Heinersdorf) über einen Jungen (10) her. Jetzt hat die Polizei den Pädophilen (18) geschnappt.

„Wir erhielten am Donnerstag einen Hinweis auf einen Mann (18), auf den die Täterbeschreibung passte“, sagte Polizeisprecher Rafael Scholz.

Beamte stellten die Personalien des 18-Jährigen fest, fertigten Lichtbilder an. Bei einer beliebigen Auswahl an Passfotos erkannte das Opfer (10) seinen Peiniger wieder.

„Bei seiner Vernehmung am Freitag gab der Beschuldigte schließlich die Tat zu“, so der Polizeisprecher.

Da keine Haftgründe vorlagen, wurde der Kinderschänder wieder entlassen.
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AndreaManuela
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Re: Chemnitz-Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

#3

Ungelesener Beitrag von AndreaManuela » Mi, 8. Jul. 2015, 13:28

"Da keine Haftgründe vorlagen, wurde der Kinderschänder wieder entlassen."

"keine Haftgründe"... wenn man ein Verbrechen begeht, ist das kein Haftgrund? Super.
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sweetdevil31
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Re: Chemnitz-Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

#4

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mi, 8. Jul. 2015, 19:06

sweetdevil31 hat geschrieben:„Bei seiner Vernehmung am Freitag gab der Beschuldigte schließlich die Tat zu“, so der Polizeisprecher.

Da keine Haftgründe vorlagen, wurde der Kinderschänder wieder entlassen.
@AndreaManuela...ja so einen Widerspruch hab ich seltenst gehört...es ist mehr als lächerlich...das er gesteht, aber gleichzeitig ungeschoren davon kommt?!...unbegreiflich...
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Re: Chemnitz-Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

#5

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 8. Jul. 2015, 21:13

@AndreaManuela
@sweetdevil31

Solche Fälle häufigen sich vermehrt in den letzten Monaten und ich wiederhole mich wenn ich frage, warum die überhaupt das Sexualstrafrecht verschärft haben, wenn inzwischen schon ein überführter und geständiger Täter "ohne Haftgrund" auf freien Fuß gesetzt wird. Da stimmt doch etwas nicht...
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Finlule
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Re: Chemnitz-Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

#6

Ungelesener Beitrag von Finlule » Do, 9. Jul. 2015, 19:42

@Salva
Solche Fälle häufigen sich vermehrt in den letzten Monaten
Solche Fälle gibt es sicher schon immer, ob sie vermehrt statt finden? Vielleicht hat man nur früher weniger gelesen von diesen Fällen weil weniger berichtet wurde. Man ist wachsamer was gerade viele solcher Artikel betrifft und es fällt uns mehr auf.
Glaube gerade Kindesmisshandlungen , Entführungen und Morde gab es immer schon viele. Kann mich aber auch irren.
Heute sind die jungen Menschen oft alleine unterwegs, ich glaube das hat sich so richtig schnell entwickelt. Viele Eltern lassen sie ziehen mit Freunden und fragen nicht: "wer ist denn der Freund mit dem Du abhängst?".

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Re: Chemnitz-Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

#7

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 9. Jul. 2015, 20:45

@Finlule
Was ich sagen wollte ist, dass trotz eindeutiger Beweise oder gar bei Wiederholungstaten in diesem Bereich, die Täter viel zu oft mit max. einem blauen Auge davon kommen können.
Wäre mal gut, die Urteile zu lesen oder die Begründungen zu erfahren, denn ich habe keine Ahnung wie die das immer schaffen, ihren Hals aus der Schlinge zu ziehen!
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Finlule
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Re: Chemnitz-Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

#8

Ungelesener Beitrag von Finlule » Fr, 10. Jul. 2015, 16:58

@Salva da hast Du natürlich recht!Interessant wäre es die Urteile zu lesen,da kommen wir aber sicher nicht dazu das zu lesen.Mitteilungen sind ja meistens dann doch sehr Knapp gehalten.

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Duchonin
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Chemnitz: Kinderschänder fällt über Jungen (10) her

#9

Ungelesener Beitrag von Duchonin » Do, 7. Mai. 2020, 12:39

Leider sind die Haftgründe für Untersuchungshaft sehr begrenzt:

§ 112
Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe

(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

Allerdings wäre in diesem Fall an Wiederholungsgefahr zu Denken:

§ 112a
Haftgrund der Wiederholungsgefahr

(1) 1Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,
1. eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 178 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder
2. wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den §§ 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach § 125a, nach den §§ 224 bis 227, nach den §§ 243, 244, 249 bis 255, 260, nach § 263, nach den §§ 306 bis 306c oder § 316a des Strafgesetzbuches oder nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 10 oder Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes oder nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und in den Fällen der Nummer 2 eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. 2In die Beurteilung des dringenden Verdachts einer Tatbegehung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 sind auch solche Taten einzubeziehen, die Gegenstand anderer, auch rechtskräftig abgeschlossener, Verfahren sind oder waren.
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