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2004 | Düsseldorf | Susanne Lucan (27) ermordet
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DiskussionsleitungSalva
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2004 | Düsseldorf | Susanne Lucan (27) ermordet
Ein Mordfall, der vielleicht nie gelöst werden kann: Der Fall Susanne Lucan
Susanne Lucan wurde in der Nacht zum 20. November 2004 im Schlaf erschlagen
Foto: NRZ
Susanne Lucan wurde am 20. November 2004, zwei Tage nach ihrem 27. Geburtstag, mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen in ihrem Bett in ihrer Wohnung in der Benzenbergstraße in Düsseldorf aufgefunden.
Ihr Ex-Freund Thomas S., heute 41, stand immer unter Verdacht. Er hatte damals eine neue Freundin, mit der er heute verheiratet ist, die er aber verschwieg. Erst 2012 wurde Mordanklage erhoben, im September begann der Prozess. Thomas S. hat stets beteuert, Susanne in der Mordnacht lebend verlassen zu haben. Der Prozess endete mit einem Freispruch für den Angeklagten.
Einen guten Überblick zum Fall, einschl. der Verhandlung, geben die Artikel von RP Online
Ein Artikel über den Ex-Freund Thomas beim Express
Susanne Lucan wurde in der Nacht zum 20. November 2004 im Schlaf erschlagen
Foto: NRZ
Susanne Lucan wurde am 20. November 2004, zwei Tage nach ihrem 27. Geburtstag, mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen in ihrem Bett in ihrer Wohnung in der Benzenbergstraße in Düsseldorf aufgefunden.
Ihr Ex-Freund Thomas S., heute 41, stand immer unter Verdacht. Er hatte damals eine neue Freundin, mit der er heute verheiratet ist, die er aber verschwieg. Erst 2012 wurde Mordanklage erhoben, im September begann der Prozess. Thomas S. hat stets beteuert, Susanne in der Mordnacht lebend verlassen zu haben. Der Prozess endete mit einem Freispruch für den Angeklagten.
Einen guten Überblick zum Fall, einschl. der Verhandlung, geben die Artikel von RP Online
Ein Artikel über den Ex-Freund Thomas beim Express
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2017 | Düsseldorf | Susanne Lucan (27) ermordet
In dieser Woche läuft auf Facebook beim WDR eine Zusammenfassung des Mordes an Susanne.
Ist bestimmt sehenswert! Vielleicht haben die ein paar Details herausfinden können
Das ganze läuft aber nur auf Facebook, was bisschen schade ist aber auf der Facebook-Seite von Frau TV ist es diese Woche zu sehen: https://www.facebook.com/Frautv/
Ist bestimmt sehenswert! Vielleicht haben die ein paar Details herausfinden können
Das ganze läuft aber nur auf Facebook, was bisschen schade ist aber auf der Facebook-Seite von Frau TV ist es diese Woche zu sehen: https://www.facebook.com/Frautv/
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2004 | Düsseldorf | Susanne Lucan (27) ermordet
Hi,
kann man übrigens auch über die HP sehen unter: WDR-FrauTV
kann man übrigens auch über die HP sehen unter: WDR-FrauTV
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2004 | Düsseldorf | Susanne Lucan (27) ermordet
Ein fürchterlicher Fall:
1. Die ersten Streifenpolizisten vor Ort zerstören Spuren
2. Wenn das vermutete Motiv stimmen sollte, dass der freigesprochene Tatverdächtige sich nicht vom Opfer lösen konnte und
deshalb das Opfer in Wut getötet hat, wäre der freigesprochene Tatverdächtige psychisch gestört.
3. Eine Wiederaufnahme zu Ungunsten eines rechtskräftig Freigesprochenen ist nach § 362 Strafprozessordnung (StPO) neben
den in den Nummern 1 bis 3 geregelten Manipulations- und Amtspflichtverletzungen im Grunde nur dann zulässig, wenn der
Freigesprochene nach § 362 Nr. 4 StPO vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubhaftes Geständnis ablegt.
Neue Beweise und auch der Widerruf von Zeugenaussage nutzen da nichts.
4. Da ja hier ein "Übertöten" mit brutaler Gewalt erfolgte, wäre für mich ein anderes Motiv denkbar.
Er wollte mit Susanne Geschlechtsverkehr haben und hat dabei versagt. Susanne hat dann vielleicht noch gelacht.
1. Die ersten Streifenpolizisten vor Ort zerstören Spuren
2. Wenn das vermutete Motiv stimmen sollte, dass der freigesprochene Tatverdächtige sich nicht vom Opfer lösen konnte und
deshalb das Opfer in Wut getötet hat, wäre der freigesprochene Tatverdächtige psychisch gestört.
3. Eine Wiederaufnahme zu Ungunsten eines rechtskräftig Freigesprochenen ist nach § 362 Strafprozessordnung (StPO) neben
den in den Nummern 1 bis 3 geregelten Manipulations- und Amtspflichtverletzungen im Grunde nur dann zulässig, wenn der
Freigesprochene nach § 362 Nr. 4 StPO vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubhaftes Geständnis ablegt.
Neue Beweise und auch der Widerruf von Zeugenaussage nutzen da nichts.
4. Da ja hier ein "Übertöten" mit brutaler Gewalt erfolgte, wäre für mich ein anderes Motiv denkbar.
Er wollte mit Susanne Geschlechtsverkehr haben und hat dabei versagt. Susanne hat dann vielleicht noch gelacht.
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