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Freispruch nicht mehr endgültig Erneuter Prozess gegen Mordverdächtige wird möglich!

Gesetze, Verordnungen und Urteile.
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Freispruch nicht mehr endgültig Erneuter Prozess gegen Mordverdächtige wird möglich!

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 27. Sep. 2021, 20:16

Berlin, 27. September 2021: Bei schwersten Straftaten wie Mord können Prozesse trotz eines früheren Freispruchs künftig unter bestimmten Umständen neu aufgerollt werden.

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Archivfoto: Oliver Berg / dpa / e110

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor den Neuwahlen noch auf einen Widerspruch gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundestags verzichtet und damit die Neuregelung gebilligt.

Hintergrund

Damit ein Prozess wieder aufgenommen werden kann, muss eine Verurteilung des Betroffenen sehr wahrscheinlich sein. Derzeit war dies nur möglich, wenn ein zuvor Freigesprochener später ein Geständnis ablegt. Dies galt selbst dann, wenn nachträglich neue Beweise oder Tatsachen bekannt werden, die jemanden eindeutig belasten. Insbesondere bei schwersten Straftaten wie Mord oder Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei das ein Problem, hieß es jetzt zur Begründung.

Neue Untersuchungsmethoden gewinnen Bedeutung

Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden entstehen. So komme seit den späten 80er Jahren die DNA-Analyse zum Einsatz, heißt es im Gesetz. Künftig könnte die Bedeutung der digitalen Forensik wachsen, also der polizeilichen Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.

Auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer gegen Urheber schwerster, nicht verjährbarer Verbrechen sollen künftig nicht mehr verjähren. Aktuell geschieht dies nach 30 Jahren. Dagegen hat der Bundesrat allerdings Bedenken und die Bundesregierung um eine erneute Überprüfung gebeten.

Quelle: e110
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Omas Bioladen
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Freispruch nicht mehr endgültig Erneuter Prozess gegen Mordverdächtige wird möglich!

#2

Ungelesener Beitrag von Omas Bioladen » So, 21. Nov. 2021, 10:09

Frei nach Oliver Kahn: Nach dem Freispruch ist vor dem Freispruch. Somit kann gleich nach Freispruch wieder Anklage erhoben werden weil das Urteil nicht genehm ist. Klingt erstmal super wird dann aber vor allem dafür verwendet den politischen Gegner in einer Dauer-Aklage-Schleife zu halten.

Es ist kein Zufall, daß das jetzt mit dem Rittenhouse-Fall in den USA Zusammenfällt, bei dem es eben mehr als genug Beweise gab um eine Anklage überhaupt erst nicht zuzulassen, diese aber von den links-grüner-versifften Weltordnungsmedien facebook, youtube und den großen bolschewistischen Fernsehsendern unterdrückt wurden.

Die neuen Techniken, der Beweisführung liegen dabei eher in neuen Techniken und Verfahren Entlastendes zu unterdrücken, verschwinden zu lasssen, Zeugen zu beseitigen und eine großmediale Stimmungslage aufzubauen um eine Verurteilung vor allem im Auge der Öffentlichkeit als wahrscheinlich erscheinen zu lassen.

Auch werden die Verfahren wie Gentechnik völlig als das Allheilmittel verkannt, was es nicht ist und nicht sein kann, da es sehr Fehleranfällig ist und zumeist dazu Dient schlampige Polizeiarbeit zu verschleiern. Mit etwas Vorbereitung lassen sich falsche DNA--Spuren legen, nachträglich platzieren, Austauschen oder Verfälschen. So hat Interpol über Jahre hinweg eine Wattestäbchen-Mörderin gejagt, die in einer Fabrik Wattestäbchen zur Beweismittelaufnahme verpackt hatte und der Mord an Peggy Knobloch wurde den beiden Uwes zugeschrieben denn Kinder mordende Kinderschänder Neonazis, war auch einfach viel zu verlockend um vom GEZ-Apparat nicht auf Deutsche Sofas auszustrahlen.

Der Staat baut seine Macht aus. entlastet sich von der Sorgfaltspflicht und erkürt die hoch manipulative Digitaltechnik zum Segensbringer über die er die alleinige Verfügungsgewalt besitzen zu glaubt und ihm Tür und Tor öffnet eben jede Ergebnisse zu finden oder erzeugen, die ihm gerade politisch in den Kram passen.
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#3

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 21. Nov. 2021, 23:23

Omas Bioladen hat geschrieben:
So, 21. Nov. 2021, 10:09
Frei nach Oliver Kahn: Nach dem Freispruch ist vor dem Freispruch. Somit kann gleich nach Freispruch wieder Anklage erhoben werden weil das Urteil nicht genehm ist. Klingt erstmal super wird dann aber vor allem dafür verwendet den politischen Gegner in einer Dauer-Aklage-Schleife zu halten.
Eine Staatsanwaltschaft kann doch im Rahmen einer Berufung, Revision oder durch ein Wiederaufnahmenverfahren einen Urteilsspruch anfechten und einen neuen Prozess erwirken. Das gleiche gilt natürlich auch für die Verteidigung.

Was mit dieser Neuregelung zukünftig möglich sein soll wird deutlich, wenn man sich den Mordfall Frederike von Möhlmann anschaut:
Frederike von Möhlmann (* 1. Mai 1964; † 4. November 1981 bei Hambühren, Landkreis Celle) war eine deutsche Schülerin. Sie fiel im Alter von 17 Jahren einem Sexualverbrechen zum Opfer. Ein Mordverdächtiger wurde zunächst verurteilt, dann rechtskräftig freigesprochen. DNS-Spuren, die damals noch nicht ausgewertet werden konnten, deuten jedoch auf seine Täterschaft hin.
Es war Frederikes Vater, der mit einer Petition den Weg für die Neuregelung ebnete:
Der Vater von Frederike von Möhlmann, Hans von Möhlmann, übergab im September 2016 dem Bundesjustizministerium eine Petition mit 105.000 Unterzeichnenden, die die Möglichkeit fordern, Verfahren wieder zu eröffnen, wenn neue wissenschaftliche Methoden eine Überführung des Täters möglich machen würden. Im Koalitionsvertrag wurde später vereinbart, dass 2020 ein Gesetz verabschiedet werden soll, das eine Wiederaufnahme von Verfahren ermöglicht, wenn Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden können und sich dadurch ein neuer Verdacht ergibt.
Omas Bioladen hat geschrieben:
So, 21. Nov. 2021, 10:09
Die neuen Techniken, der Beweisführung liegen dabei eher in neuen Techniken und Verfahren Entlastendes zu unterdrücken, verschwinden zu lasssen, Zeugen zu beseitigen und eine großmediale Stimmungslage aufzubauen um eine Verurteilung vor allem im Auge der Öffentlichkeit als wahrscheinlich erscheinen zu lassen.
Es wird sich wohl nie gänzlich vermeiden lassen, dass unliebsamen Menschen Beweismittel untergeschoben, Tatorte und Tatortspuren entsprechend manipuliert oder ganze Prozesse gefaket werden.
Omas Bioladen hat geschrieben:
So, 21. Nov. 2021, 10:09
So hat Interpol über Jahre hinweg eine Wattestäbchen-Mörderin gejagt, die in einer Fabrik Wattestäbchen zur Beweismittelaufnahme verpackt hatte und der Mord an Peggy Knobloch wurde den beiden Uwes zugeschrieben denn Kinder mordende Kinderschänder Neonazis, war auch einfach viel zu verlockend um vom GEZ-Apparat nicht auf Deutsche Sofas auszustrahlen.
Eine Mitarbeiterin eines Herstellers hatte Wattestäbchen verunreinigt, die dann an verschiedenen Tatorten eingesetzt wurden und so ihre DNS hinterlies.

Der Mord an Peggy wurde dem geistig behinderten Ulvi Kulac zugeschoben. Die DNS-Spuren aus dem NSU-Milieu, die später an ihrer Leiche gefunden wurden, sollen der Verunreinigung eines Messstabes geschuldet gewesen sein.
Omas Bioladen hat geschrieben:
So, 21. Nov. 2021, 10:09
Der Staat baut seine Macht aus. entlastet sich von der Sorgfaltspflicht und erkürt die hoch manipulative Digitaltechnik zum Segensbringer über die er die alleinige Verfügungsgewalt besitzen zu glaubt und ihm Tür und Tor öffnet eben jede Ergebnisse zu finden oder erzeugen, die ihm gerade politisch in den Kram passen.
Das ist ein anderes Thema.
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#4

Ungelesener Beitrag von Duchonin » Mi, 20. Apr. 2022, 21:07

Rechtskräftig vom Mordvorwurf freigesprochen, aber dennoch wieder in U-Haft: Am LG Verden wird Rechtsgeschichte geschrieben – möglicherweise eine unrühmliche, da die Rechtsgrundlage verfassungswidrig sein könnte. Greift die Politik ein?

"Im Prozess um den Mord an der 17-jährigen Frederike von Möhlmann hatte das Landgericht (LG) Stade den Angeklagten Ismet H. nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof im Jahr 1983 rechtskräftig freigesprochen. Wegen desselben Tatvorwurfs befindet sich H. seit vergangenem Freitag nach einem Beschluss des LG Verden, der LTO vorliegt, in Untersuchungshaft (Beschl. v. 25.02.22, Az. 1 Ks 148 Js 1066/22).

Was noch bis vor kurzem in Deutschland wegen des in Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verbrieften Grundsatzes "ne bis in idem" ("nicht zweimal in derselben Sache"), nicht möglich war, ist letzte Wahlperiode von der GroKo – entgegen massiven verfassungsrechtlichen Bedenken von Verfassungsrechtlern, Strafrechtlerinnen, Anwaltsverbänden, des Bundesjustizministeriums (BMJ) und zuletzt sogar des Bundespräsidenten – durchgesetzt worden: Eine Ausweitung der Voraussetzungen, nach denen eigentlich abgeschlossene Strafverfahren wieder aufgerollt werden können.

So sieht ein neuer § 362 Ziff. 5 Strafprozessordnung (StPO) seit Ende Dezember 2021 vor, dass u.a. in Fällen von Mord oder Völkermord eine spätere Wiederaufnahme des Verfahrens auch bei rechtskräftigem Freispruch des Angeklagten möglich ist – wenn sich aus nachträglich verfügbaren Beweismitteln die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Freigesprochenen ergibt. Davor konnte ein Strafverfahren zum Nachteil des Verurteilten nach § 362 StPO nur in besonderen Härtefällen wieder aufgenommen werden. Nämlich dann, wenn sich etwa herausstellt, dass eine zugunsten des Angeklagten vorgebrachte Urkunde gefälscht war oder der Freigesprochene selbst später noch ein Geständnis über seine Tat ablegt.
DNA-Spuren von 2012 belasten Freigesprochenen

"Nachträglich verfügbare Beweismittel" im Sinne der neuen Vorschrift könnten nun dem freigesprochenen Ismet H. zum Verhängnis werden: Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll er 1981 Frederike von Möhlmann aus Hambühren (Landkreis Celle) vergewaltigt und getötet haben. Im Jahre 2012 gefundene Spermaspuren auf einem Stück Toilettenpapier im Slip der Getöteten sollen ihn belasten. Neues Beweismittel ist also eine molekulargenetische Untersuchung (DNA-Probe), die viele Jahre nach Abschluss des Strafverfahrens durchgeführt wurde.

Laut Erster Großer Strafkammer des LG Verden, die jetzt über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Verden zu entscheiden hatte, erscheint zwar auch eine andere Beurteilung auf Grundlage eines Ergänzungsgutachtens "möglich". Nach aktuellem Ermittlungsstand spreche das Hauptgutachten jedoch eindeutig für die Spurenverursachung durch den Freigesprochenen.

Erstmals kommt es nun also vor einem deutschen Gericht zur Anwendung der Vorschrift, über die bis zuletzt erbittert gestritten wurde. "Der Antrag der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) auf Wiederaufnahme des Verfahrend gemäß § 362 Nr.5 StPO vom 09.02.2022 wird für zulässig erklärt", entschied das LG. Wegen Fluchtgefahr ordnete das Gericht außerdem die Untersuchungshaft an."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ge-bverfg/
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#5

Ungelesener Beitrag von Duchonin » Mi, 20. Apr. 2022, 21:10

TEXTWiederaufnahme eines Strafverfahrens nach fast 40 Jahren zulässig

"Nach fast 40 Jah­ren hat das Ober­lan­des­ge­richt Celle im Fall der 17-jäh­ri­gen ge­tö­te­ten Fre­de­ri­ke von Möhl­mann die Zu­läs­sig­keit der Wie­der­auf­nah­me be­stä­tigt. Das Ge­richt wies am Mitt­woch die Be­schwer­den des da­mals frei­ge­spro­che­nen An­ge­klag­ten gegen eine Ent­schei­dung des Land­ge­richts Ver­den zu­rück. Das LG hatte darin den An­trag der Staats­an­walt­schaft auf Wie­der­auf­nah­me des Ver­fah­rens für zu­läs­sig er­klärt und Un­ter­su­chungs­haft an­ge­ord­net.

Neues DNA-Gutachten zu Spermaspur am Slip der Getöteten

Der frühere Angeklagte wird verdächtigt, Frederike von Möhlmann im Jahr 1981 vergewaltigt und getötet zu haben. Von diesem Vorwurf hatte ihn das LG Stade 1983 rechtskräftig freigesprochen. Nach einem erst im Jahr 2012 erstellten molekulargenetischen Gutachten des Landeskriminalamts Niedersachsen soll der frühere Angeklagte aber als Verursacher einer Spermaspur am Slip der Getöteten in Betracht kommen.
Neues Beweismittel zunächst wertlos

Aufgrund der Rechtskraft des Freispruchs konnte dieses neue Beweismittel zunächst nicht zulasten des früheren Angeklagten berücksichtigt werden. § 362 StPO bestimmte, dass ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren nur dann zuungunsten des Angeklagten wiederaufgenommen werden konnte, wenn das frühere Verfahren unter bestimmten schweren Mängeln litt oder ein freigesprochener Angeklagter die Tat zwischenzeitlich gestanden hatte.
Beweismittel kann nach Neuregelung berücksichtigt werden

2021 wurden diese Wiederaufnahmemöglichkeiten durch den Gesetzgeber erweitert. Nach dem neu eingefügten § 362 Nr. 5 StPO kommt eine Wiederaufnahme jetzt auch bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln in Betracht, nach denen eine Verurteilung wegen Mordes oder anderer unverjährbarer schwerster Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Diese Neuregelung war sowohl rechtspolitischen als auch verfassungsrechtlichen Angriffen ausgesetzt.
OLG Celle hält Neuregelung für verfassungsgemäß

Das OLG Celle hat die Beschwerden gegen die Entscheidung des LG Verden jetzt zurückgewiesen. Der Senat hält die gesetzliche Neuregelung für verfassungsgemäß. Sie verstoße insbesondere nicht gegen das in Art. 103 Abs. 3 GG gewährleistete Verbot der strafrechtlichen Doppelverfolgung. Sie gelte nur für äußerst eng umgrenzte Fallkonstellationen und sehe hohe Hürden für eine Wiederaufnahme vor. Die Entscheidung des Gesetzgebers, für derartige Ausnahmefälle trotz eines vorangegangenen Freispruchs eine schuldangemessene Bestrafung zu ermöglichen, sei vertretbar und durch das Rechtsstaatsgebot gerechtfertigt. Auch das im Grundgesetz verankerte allgemeine Rückwirkungsverbot hält der Senat nicht für verletzt.
OLG bejaht dringende Gründe für Verurteilung wegen Mordes

In dem konkreten Fall bestünden unter Berücksichtigung des nunmehr vorliegenden DNA-Gutachtens dringende Gründe für eine Verurteilung wegen Mordes. Damit lägen die Voraussetzungen des neuen Wiederaufnahmegrundes in § 362 Nr. 5 StPO vor. Der Senat habe daher auch die vom LG angeordnete Untersuchungshaft aufrechterhalten. Bei dem Beschwerdeführer liege der besondere Haftgrund der Schwerkriminalität gemäß § 112 Abs. 3 StPO vor.
Verfassungsbeschwerde hätte keine aufschiebende Wirkung."

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... -zulaessig
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