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Sexualstrafrecht: erneute Reform steht an

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Salva
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Sexualstrafrecht: erneute Reform steht an

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 9. Aug. 2020, 10:31

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Nach der letzten Reform des Sexualsstrafrechts vom Juni 2016 (Stichwort "Nein ist Nein") und der Verschärfung im Januar 2020 (Kinderpornografie: auch wer nur versucht, sexuelle Kontakte im Internet anzubahnen, wird bestraft), steht eine weitere Änderung bzw. Verschärfungen bevor:

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat ein Reformpaket vorgelegt, in dem sie die Strafen für sexualisierte Gewalt an Kindern als Verbrechen verschärfen will.
Zudem soll der Begriff "Sexueller Missbrauch" abgeschafft und die Präventionsarbeit ausgebaut werden.

Was sich zunächst sinnvoll anhört und vieler Meinungen nach längst überfällig ist, entpuppt sich mehr als kleckern statt klotzen. Wieder einmal. Das zeigt sich alleine schon darin, dass eine vom ehemaligen Justizminister Maas eigens eingerichtete Reformkommission, Expertenmeinungen und Sachverständige erst gar nicht beachtet und angehört wurde. Politisches Kalkül und Populismus? Soll eine politische Diskussion verhindert und das Reformpaket einfach mal eben durchgepaukt werden?
Mit einem Schnellschuss in der parlamentarischen Sommerpause will die Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) schon in der kommenden Woche ihren Referentenentwurf zur Strafverschärfung vorlegen und in die Ressortabstimmung gehen. Ganz offensichtlich soll damit eine öffentliche Diskussion und politische Debatte zum Sexualstrafrecht verhindert werden. Aus diesem Grunde ist K13online gezwungen, die Petition gegen eine solche Strafverschärfung schon vor Ablauf der Mitzeichnungsfrist an das Bundesjustizministerium(BMJV) zu schicken. Der Abschluss des Petitionsverfahrens, wobei der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des BMJV einholen wird, kann nicht abgewartet werden. Der ehm. Bundesjustizmininster Maas(los/SPD) hatte eine Reformkommission mit 12 Experten & 15 Sachverständige eingesetzt, die das gesamte Sexualstrafrecht überarbeiten sollten. Das Ergebnis dieser Kommission lag im Juli 2017 vor und hat bis heute keinerlei Beachtung auf politischer Bundesebene gefunden .

Zum Punkt "Strafverschärfung" und der eigentlichen Problematik ein Auszug eines Interviews mit dem Kriminologen Thomas-Gabriel Rüdiger:
Eine Strafverschärfung alleine bringt in der Regel wenig. Wenn man nicht auch gleichzeitig die Strafverfolgungswahrscheinlichkeit erhöht. Jeder ist schon mal über eine rote Ampel gegangen, weil die Wahrscheinlichkeit, dass das geahndet wird, doch sehr gering ist. Man bleibt aber eher stehen, wenn man die Polizei sieht und Angst vor einer Strafe hat.

So ist es bislang auch bei sexualisierter Gewalt, gerade im Netz. Da wird in Foren und Netzwerken der Eindruck erweckt: Wir sind so viele, das macht doch jeder und die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, ist auch eher gering. Da schreckt auch eine höhere Strafe nicht jeden ab. Wenn aber die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden steigt, dann können auch höhere Strafandrohungen einen Einfluss haben.

Ich finde es aber dennoch wichtig und richtig, auch als gesellschaftliches Signal, darüber zu diskutieren, dass sexualisierte Gewalt an Kindern kein "Vergehen" mehr sein soll, sondern ein "Verbrechen". Das gleiche gilt für den Begriff des "sexuellen Missbrauchs". Es ist gut, den jetzt in "sexualisierte Gewalt" zu ändern. Das ist vielen zu Recht aufgestoßen, weil es suggeriert, es gäbe einen rechtmäßigen "Gebrauch" von Kindern.
Quellen(Texte, Bild): https://krumme13.org/index.php / https://www.tagesschau.de/inland/sexual ... w-101.html
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