Freispruch nicht mehr endgültig Erneuter Prozess gegen Mordverdächtige wird möglich!
Verfasst: Mo, 27. Sep. 2021, 20:16
Berlin, 27. September 2021: Bei schwersten Straftaten wie Mord können Prozesse trotz eines früheren Freispruchs künftig unter bestimmten Umständen neu aufgerollt werden.
Archivfoto: Oliver Berg / dpa / e110
Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor den Neuwahlen noch auf einen Widerspruch gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundestags verzichtet und damit die Neuregelung gebilligt.
Hintergrund
Damit ein Prozess wieder aufgenommen werden kann, muss eine Verurteilung des Betroffenen sehr wahrscheinlich sein. Derzeit war dies nur möglich, wenn ein zuvor Freigesprochener später ein Geständnis ablegt. Dies galt selbst dann, wenn nachträglich neue Beweise oder Tatsachen bekannt werden, die jemanden eindeutig belasten. Insbesondere bei schwersten Straftaten wie Mord oder Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei das ein Problem, hieß es jetzt zur Begründung.
Neue Untersuchungsmethoden gewinnen Bedeutung
Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden entstehen. So komme seit den späten 80er Jahren die DNA-Analyse zum Einsatz, heißt es im Gesetz. Künftig könnte die Bedeutung der digitalen Forensik wachsen, also der polizeilichen Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.
Auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer gegen Urheber schwerster, nicht verjährbarer Verbrechen sollen künftig nicht mehr verjähren. Aktuell geschieht dies nach 30 Jahren. Dagegen hat der Bundesrat allerdings Bedenken und die Bundesregierung um eine erneute Überprüfung gebeten.
Quelle: e110
Archivfoto: Oliver Berg / dpa / e110
Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor den Neuwahlen noch auf einen Widerspruch gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundestags verzichtet und damit die Neuregelung gebilligt.
Hintergrund
Damit ein Prozess wieder aufgenommen werden kann, muss eine Verurteilung des Betroffenen sehr wahrscheinlich sein. Derzeit war dies nur möglich, wenn ein zuvor Freigesprochener später ein Geständnis ablegt. Dies galt selbst dann, wenn nachträglich neue Beweise oder Tatsachen bekannt werden, die jemanden eindeutig belasten. Insbesondere bei schwersten Straftaten wie Mord oder Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei das ein Problem, hieß es jetzt zur Begründung.
Neue Untersuchungsmethoden gewinnen Bedeutung
Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden entstehen. So komme seit den späten 80er Jahren die DNA-Analyse zum Einsatz, heißt es im Gesetz. Künftig könnte die Bedeutung der digitalen Forensik wachsen, also der polizeilichen Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.
Auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer gegen Urheber schwerster, nicht verjährbarer Verbrechen sollen künftig nicht mehr verjähren. Aktuell geschieht dies nach 30 Jahren. Dagegen hat der Bundesrat allerdings Bedenken und die Bundesregierung um eine erneute Überprüfung gebeten.
Quelle: e110