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Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) - ab 02/2022 in Kraft

Gesetze, Verordnungen und Urteile.
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Salva
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Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) - ab 02/2022 in Kraft

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 14. Jan. 2022, 21:40

Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht gegen Hasskriminalität im Netz vorzugehen und sich des gesellschaftlichen Problems angenommen, dass Plattformen genutzt werden, um rechtswidrige Inhalte weitläufig zu verbreiten. Das Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft KIW hat sich die Neuerungen angeschaut und zusammengefasst.

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Mit der Novellierung des NetzDG soll nun auch die Strafverfolgung im Netz erleichtert und sichergestellt werden.
Bild: BR24

Im Zuge des am 30.03.2021 verabschiedeten Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wurde auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) novelliert. Das NetzDG trat bereits 2018 in Kraft und wurde erlassen um Netzwerke gesetzlich zu verpflichten, ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes, diese strafrechtlich relevanten Nutzerinhalte innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen.

Was bedeutet das?

Es sind 21 Straftatbestände aufgeführt, welche zur Löschung führen sollen. Praxisrelevant ist dies insbesondere für soziale Netzwerke, welche verpflichtet wurden, rechtswidrige Äußerungen innerhalb von 24 Stunden von ihrer Plattform zu löschen. Hierbei wird tendenziell auf KI gestützte automatisierte Löschung gesetzt. Weiterhin wurden die Unternehmen verpflichtet Transparenzberichte zu veröffentlichen und leicht zugängliche Beschwerdewege zu eröffnen. Diese gesetzlichen Verpflichtungen standen in der Kritik, dass die Rechtsdurchsetzung privatisiert und eine staatliche Aufgabe auf Privatunternehmen verschoben würde. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Nichtlöschung oder verspätete Löschung von Inhalten Bußgelder nach sich ziehen und Unternehmen tendenziell mehr Inhalte löschen, als nach dem NetzDG notwendig wäre. Dies fühlt zum sogenannten „Overblocking“ was bedeutet, dass die Unternehmen, durch in ihren AGBs verankerten eigenen Standards, mehr Inhalte löschen als strafrechtlich vorgegeben ist.

Was ist zu tun?

Mit der Novellierung des NetzDG soll nun auch die Strafverfolgung im Netz erleichtert und sichergestellt werden. Dazu wurden die bestehenden gesetzlichen Regelungen erweitert. Die Neuregelung sieht vor, dass soziale Netzwerke ab dem 01.02.2022 dazu verpflichtet sind, dem Bundeskriminalamt den Inhalt des rechtswidrigen Posts sowie die IP-Adresse und Portnummer der User über eine eigens eingerichtete Schnittstelle zu melden und die Daten zu übermitteln. Der Umgang mit diesen Übermittlungsvorgängen muss in das bereits bestehende Compliancesystem der Unternehmen eingebunden werden. Ob die Ermächtigung der Sicherheitsbehörden zum Datenabruf einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten würde, ist nicht unumstritten. Und so muss sich zeigen, ob für diese und weitere Neuerungen des Gesetzespakets zur Bekämpfung von Hasskriminalität datenschutz- und verfassungsrechtlich valide Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.



Overblocking: Wird seit dem NetzDG mehr gelöscht als nötig?

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Frühe Bedenken wegen Overblocking!
Bild: gutefrage.net

Um Hass und Hetze in sozialen Medien schärfer ahnden zu können, wurde 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen. Die Sorge damals: Facebook & Co. könnten mehr löschen, als rechtlich nötig ist. Eine Studie bestätigt nun diese Befürchtung.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz - kurz Netz DG - sollte dafür sorgen, dass die Betreiber von Social-Media-Plattformen konsequenter gegen Beleidigungen und andere von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte Äußerungen wie Volksverhetzung vorgehen. 2017 trat es in Kraft.

Das Gesetz setzt zentral auf die User der Plattform: Diese können seither fragwürdige Inhalte - also Posts, Videos, Kommentare - gemäß NetzDG melden. Geschieht dies, müssen Facebook, Youtube, Twitter und Co. diese innerhalb eines festen Zeitrahmens prüfen und gegebenenfalls entfernen. Geschieht dies nicht, drohen Strafzahlungen.

Frühe Bedenken wegen Overblocking

Das Gesetz sah sich seit jeher Bedenken gegenüber. Kritiker warnten vor einem Overblocking - also davor, dass die Social-Media-Betreiber rechtlich eigentlich erlaubte Inhalte löschen könnten, um auf Nummer sicher zu gehen. Und um Bußgelder zu vermeiden.

Wissenschaftler um den Medienrechtler Marc Liesching haben in einer aktuellen Studie gleich mehrere Anzeichen dafür entdeckt, dass es tatsächlich zu Overblocking kommt. Gegenüber BR24 hat der Professor der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig dies genauer dargelegt.

Kaum Löschung wegen NetzDG

Ein gewichtiger Hinweis auf Overblocking ist laut Liesching, dass das NetzDG letztlich nur selten der Grund ist, wenn in soziale Medien Inhalte entfernen. Vielmehr erfolgen etwa bei Facebook und Youtube mehr als 90 Prozent der Inhaltsentfernungen proaktiv und automatisiert, ohne Nutzer-Beschwerde. Grundlage der Löschung sind in aller Regel Verstöße gegen Plattform-eigene Richtlinien. Selbst wenn sich Nutzer gemäß dem NetzDG beschweren, erfolgt die Löschung meist mit Verweis auf AGBs und Richtlinien, nicht auf das NetzDG.

All dies spricht laut Liesching dafür, dass die Plattformen ihre Guidelines so ausgeweitet haben, dass sie mit Verweis darauf vieles löschen können, um gar nicht erst in eine potentiell teure NetzDG-Bredouille zu kommen. Dies ist ein erster Hinweis darauf, dass mehr und schneller geblockt wird als das deutsche Recht es eigentlich hergibt.

Kaum Verstöße gegen NetzDG

Hinzu kommt laut der Studie, dass 80 bis 95 Prozent aller Löschungen und Sperrungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Auch dies spricht dafür, dass im Zweifel lieber schnell gelöscht wird, als eine sorgfältige Prüfung eines Posts vorzunehmen. Das Gesetz räumt für komplexere Fälle eigentlich eine Prüffrist von sieben Tagen ein, die jedoch offenbar selten genutzt wird. Auch die Möglichkeit, sich bei einer Löschentscheidung von außen beraten lassen zu können, wird wohl quasi nicht genutzt.

Ein weiterer Hinweis auf Overblocking laut den Forschern: Bußgelder wegen Verstößen gegen das NetzDG wurden offenbar seit drei Jahren nicht mehr verhängt - obgleich man beim Erlass des Gesetzes mit 500 begründeten Bußgeldverfahren pro Jahr rechnete. Nicht zuletzt sind es auch Angaben der Plattformen selbst, die auf Overblocking hinweisen: Vertreter von Youtube räumen beispielsweise offen ein, dass die engen Fristen und hohen Bußgelder einen starken Anreiz setzen, im Zweifel lieber zu löschen, wie Liesching BR24 erklärt.

Viele Hinweise auf Overblocking

Vieles deutet also darauf hin, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Praxis der sozialen Medien kaum eine Rolle spielt. Die Plattformen haben vielmehr Hausregeln erlassen, die über das hinausgehen, was das deutsche Recht als Grenze der Meinungsfreiheit sieht.

Vergleichbar ist das vielleicht mit einem Club, der nur Gäste ab 18 hineinlässt. Rechtlich gesehen könnten auch 16-Jährige unter Auflagen dort feiern. Dann müsste der Club sich jedoch darum kümmern, dass der Jugendliche um 24 Uhr geht und dass er an der Bar keinen Schnaps bekommt, um Bußgelder zu verhindern. Eine interne Guideline für einen Einlass ab 18 erscheint da einfacher - vor allem, wenn der Club es sich leisten kann, etwa weil er die einzige große Disco der Gegend ist.

Dennoch leiden einige Menschen zwischen 16 und 18 darunter, weil sie rechtlich gesehen dort feiern dürften, der Club es durch Overblocking an der Discotür aber verhindert. Bei Facebook, Youtube und Co. leiden Menschen, die von der Meinungsfreiheit gedeckte Beiträge posten, die als Vorsichtsmaßnahme von den Plattformen gelöscht werden. Nicht zuletzt leidet damit die Meinungsfreiheit selbst.

NetzDG kein Mittel gegen Hass im Netz

Dass die Plattformen allem Anschein nach dazu neigen, eher zu viel als zu wenig zu löschen, heißt im Übrigen nicht, dass Facebook, Youtube und Co. seit 2017 zu friedlichen Orten geworden sind. Das würde wohl auch der Alltagserfahrung vieler Menschen widersprechen. Forscher und Jurist Liesching erklärt hierzu: "‘Hass im Netz‘ ist nicht per se strafbar oder auch nur verboten. Aufgrund der Meinungsäußerungsfreiheit sind viele kritische, aggressive, anfeindende und/oder despektierliche Inhalte noch rechtskonform."

Es sei ein Missverständnis, dass das NetzDG per se gegen Hass im Internet wirke. Vielmehr gehe es bei dem Gesetz darum, dass Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung oder der Aufruf zu Straftaten gelöscht werden. Nur hierauf kann sich daher auch das Overblocking beziehen: Es werden etwa Beiträge gelöscht, die rechtlich noch keine Beleidigung wären, die Facebook und Co. nun aber mit Verweis auf die AGBs als löschwürdig wertet und entfernt.

Eine geplante Novelle des NetzDG sieht hierzu immerhin vor, dass Nutzer sich auch gegen die Löschung wehren können, wenn sie aufgrund der hauseigenen Guidelines passiert ist.

Quelle: BR24



Novellierung des NetzDG - Bundeskriminalamt (BKA) rechnet mit 150.000 Strafverfahren jährlich

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Bild: Demo

Das BKA rechnet wegen des neuen Gesetzes gegen Hass in sozialen Netzwerken mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr. Nach derzeitiger Schätzung sei jährlich mit rund 250.000 Meldungen von Seiten der Social Medias nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zu rechnen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen würden.

Zentrale Meldestelle nimmt Arbeit auf

Die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" mit rund 200 Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen. Ziel sei es, "eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen".

Zwar gehe das BKA derzeit davon aus, dass Facebook und Google vorerst keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden, sagte er weiter. Beide hatten beim Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt. Unabhängig davon würden jedoch "weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen.

Reformi und Wirksamkeit des Gesetzes umstritten

Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. Facebook und Google bezeichnen es jedoch als unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen. Deshalb klagten sie im Juli vergangenen Jahres - sowohl im Eilverfahren, als auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August entschieden, zunächst nicht auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.

Kürzlich hatte auch der Richterbund im Zusammenhang mit dem NetzDG von 150.000 neuen Strafverfahren jährlich gesprochen. Die Wirksamkeit des NetzDG ist umstritten. Viele Nutzer, die auf großen Plattformen wie Facebook oder Youtube Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit befürchten, weichen ohnehin auf Plattformen wie Telegram aus, die sich Experten zufolge oft nicht an das NetzDG halten.

Quelle: Tagesschau


Weitere Links zum Thema: Buzer.de | Bundesamt für Justiz - NetzDG (3. Juni 2021)
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