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Was ist Zoophilie?

Sexuelles Hingezogensein zu Tiere.
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Was ist Zoophilie?

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 23. Jun. 2015, 08:39

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Was ist Zoophilie?

Zoophilie (gr ζώον zóon "Lebewesen", „Tier“ und φιλία philia "Liebe, Freundschaft, Wohlwollen") bezeichnet das sexuelle Hingezogensein zu Tieren. Zoophilie kann sexuelle Handlungen beinhalten, aber auch Vorlieben, die nur sekundär, manchmal gar unbewusst, der sexuellen Befriedigung des Menschen dienen. Der Begriff wurde erstmals 1896 von dem Wiener Psychiater Richard von Krafft-Ebing in seinem Werk Psychopathia sexualis benutzt. Der Begriff wird umgangssprachlich mit Sodomie gleichgesetzt.

Seit der überarbeiteten Version des DSM-III (1987) wird Zoophilie unter den nicht näher bezeichneten Paraphilien (sexuelle Abweichungen von der gesellschaftlichen Norm) aufgeführt. Zoophilie ist nach ICD-10 (F65.8) eine gestörte Sexualpräferenz. Neuere Studien zeichnen jedoch inzwischen ein differenzierteres Bild.

Die heute gängigste und von Miletski und Beetz genutzte Definition von Zoophilie lautet:
"Zoophilie beschreibt eine emotionale Bindung zu einem Tier, die zu einer Bevorzugung des Tieres als Lebensgefährte und/oder Sexualpartner führt."

Zoophilie

Der Begriff „Zoophilie“ wurde in das Feld der Sexualitätsforschung in Psychopathia sexualis (1886) von Krafft-Ebing eingeführt, der eine Anzahl seiner Fälle als „Missbrauch von Tieren (Bestialität)“ bezeichnete, und als „Zoophilia erotica“, welche er als sexuelle Affinität für tierisches Fell oder Haut definierte. Im üblichen heutigen Gebrauch bezieht sich der Begriff „Zoophilie“ auf sexuelle Aktivität zwischen Menschen und nicht-menschlichen Tieren, auf das Verlangen nach solcher Aktivität oder auf die spezifische Paraphilie (Paraphilie, sprich, die atypische Erregung), welche eine eindeutige Präferenz von nicht-menschlichen Tieren über Menschen als Sexualpartner anzeigt. Zoophile betonen die soziale Komponente dieser Bindung. Obwohl Krafft-Ebing auch den Begriff „Zooerastie“ für die exklusiv auf nicht-menschliche Tiere gerichtete Affinität geprägt hat, wird der Begriff gewöhnlich nicht mehr verwendet.

Zoosexualität

Der Begriff „zoosexuell“ wurde von Hani Miletski im Jahr 2002 als wert-neutraler Begriff vorgeschlagen. Die Benutzung von „Zoosexuelle/r“ als Substantiv (in Bezug auf eine Person) ist gleichbedeutend mit zoophil, während der Begriff als Adjektiv, z. B. innerhalb des Ausdrucks „zoosexueller Akt“, eine sexuelle Aktivität zwischen einem Mensch und einem nicht-menschlichen Tier bezeichnen kann. Das abgeleitete Substantiv „Zoosexualität“ wird manchmal von sich selbst so bezeichnenden Zoophilen sowohl in Unterstützungsgruppen als auch in internetbasierten Diskussionsforen dazu benutzt, sich einer sexuellen Orientierung zuzuordnen, die sich durch romantische oder emotionale Involvierung und/oder sexuelle Affinität für Tiere auszeichnet.

Bestiality

Der Englische juristische Begriff „Bestiality“ hat zwei Aussprachen: „ˌbɛs'tiæ'lə'ti“ oder „ˌbis'tiæ'lə'ti“, das letztere herrscht in den USA vor. Im Deutschen gibt es kein Wort mit gleicher Bedeutung, sodass meist das Englische Wort übernommen wird. Einige Zoophile und Forscher unterscheiden zwischen „Zoophilie“ und „Bestiality“. Sie benutzen das erste, um das Verlangen nach einer sexuellen Partnerschaft mit einem Tier zu beschreiben, und das zweite, um den sexuellen Akt an sich zu beschreiben. Um die Sache noch unübersichtlicher zu machen, benutzte Masters 1962 den Begriff „Bestialists“ speziell in seiner Diskussion zu Zoosadismus, welcher sich von der Befriedigung (nicht notwendigerweise sexueller Befriedigung) durch das Quälen von Tieren herleitet.

Stephanie LaFarge, eine Assistenzprofessorin der Psychiatrie an der New Jersey Medical School und Beratungsleiterin bei der ASPCA, schreibt, dass diese beiden Gruppen unterschieden werden können: „Bestialists“, welche Tiere misshandeln oder vergewaltigen, und Zoophile, welche eine emotionale und sexuelle Bindung mit einem Tier eingehen. Colin J. Williams und Martin S. Weinberg studierten sich selbst als solche bezeichnende Zoophile über das Internet und beschrieben ihr Verständnis des Begriffs „Zoophilie“ als Miteinbeziehung des tierischen Wohlergehens, der Freude und der Einvernehmlichkeit, im Gegensatz zu dem von dieser Gruppe benutzten Begriff „Bestialists“ für Personen, welche nur auf ihre eigene Befriedigung fokussiert sind. Williams and Weinberg zitierten auch eine britische Zeitung, die sagt, dass „Zoophilie“ ein Begriff ist, der von Apologeten für „Bestiality“ verwendet wird.

Zoosadismus

Ernest Bornemann (1990, zitiert von Rosenbauer, 1997) prägte den speziellen Begriff Zoosadismus für Personen, die Befriedigung – sexuell oder anderweitig – durch das Quälen von Tieren erlangen. Zoosadismus ist ein Element der Macdonald triad von Vorläufern des soziopathischen Verhaltens.

Erwähnen möchte ich zu diesem umfassenden Thema noch:

Zoophilie betrifft auch am Rande andere Wissenschaftsbereiche wie Ethik, Philosophie, Recht, Tierrecht und Tierschutz. Auch die Soziologie beschäftigt sich damit, die deren Verhaltensmuster mit sonstigem sexuellen Missbrauch vergleicht und bei der nicht-sexuellen Zoophilie die Rolle des Tieres als Hilfe und Begleitung im menschlichen Leben untersucht, was im klinischen Kontext auch in den Bereich der Psychiatrie fällt. Das Journal of Forensic and Legal Medicine (Vol. 18, February 2011) stellt fest, dass sexueller Kontakt mit Tieren an sich fast nie ein klinisch signifikantes Problem darstellt und dass es verschiedene Ausprägungen der Zoophilie gibt:

1. Rollenspieler
2. Romantische Zoophile
3. Zoophile Phantasierer
4. Taktile Zoophile
5. Fetischistische Zoophile
6. Zoosadisten
7. Zoophile Opportunisten
8. Gewohnheitszoophile
9. Exklusive Zoophile


Außerdem wird dort erwähnt, dass die Zoophilen der Kategorien 2, 3 und 8 am häufigsten vorkommen, während die Zoophilen der Kategorien 6 und 7 am seltensten sind.

Mehr zum Thema Zoophilie wie Auftretenshäufigkeit, psychologische und psychiatrische Forschungsaspekte bei Wikipedia



Video: Zoophilie - Sex mit Tieren
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Re: Zoophilie

#2

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 23. Jun. 2015, 09:31

Rechtliches
Derzeitige Situation in Deutschland (Zusammenfassung der geschichtlichen Hürden)

... Die Strafbarkeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben. Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, die strafrechtlichen Bestimmungen zur Sachbeschädigung (§ 303 § 303 StGB: Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.[/name]).

Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, sowie alles, was die Verbreitung zum Ziel hat (z. B. das zigfache Vervielfältigen), sind weiterhin strafbar nach § 184a StGB § 184a StGB: Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,

1. verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
2. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.[/name]. Der bloße Besitz hingegen ist erlaubt.

In Deutschland ist es mit der Gesetzesänderung vom 13. Juli 2013 nun grundsätzlich verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ (§ 3 S. 1 Nr. 13 TierSchG *) und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Wiedereinführung als Ordnungswidrigkeit in Deutschland

Im November 2012 hat die Koalition unter Druck von Michael Goldmann (FDP) einen Gesetzesentwurf ins Tierschutzgesetz eingebracht, welcher jegliche sexuell motivierte Handlung an oder mit Tieren verbietet. Da der Wortlaut laut dem Verein ZETA (als Interessenvertretung der Zoophilen Deutschlands) sehr zweifelhaft erschien, drohte dieser Verfassungsbeschwerde einzulegen. „Das Gesetz wird von den Zoophilen als Moralgesetz gewertet und darf dementsprechend nicht als Grundlage für geltendes Recht genommen werden“, hieß es bei ZETA. Im Dezember 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Reform des Tierschutzgesetzes, das unter anderem die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen vorsieht und am 13. Juli 2013 in Kraft trat (§ 3 Satz 1 Nummer 13 § 3 Tierschutzgesetz, Nummer 13:
Es ist verboten,
ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.[/name]).

Quellen: Wikipedia | dejure.org
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Re: Zoophilie

#3

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 23. Jun. 2015, 09:38

Gesundheit und Sicherheit

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Quelle: Die Welt

Von Tieren auf Menschen übertragbare Infektionen nennt man Zoonosen. Manche Zoonosen können bereits durch einfachen Kontakt übertragen werden, andere werden weitaus eher durch Aktivitäten übertragen, bei denen der Mensch mit dem Samen, Vaginalflüssgkeiten, Urin, Speichel, Kot und Tierblut in Kontakt kommt. Beispiele für Zoonosen sind Brucellose, Q-Fieber, Leptospirose und Toxocariasis. Daher ist der sexuelle Kontakt zu Tieren in einigen Fällen eine sehr riskante Aktivität. Allergische Reaktionen auf tierischen Samen treten gelegentlich auf, einschließlich Anaphylaxie. Auch Biss- und Kratzwunden sowie Verletzungen durch Penetration können entstehen.

Quelle: Wikipedia
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