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Was ist Exhibitionismus?

Sexuelle Erregung durch das Zeigen des Genitals.
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Salva
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Was ist Exhibitionismus?

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 23. Jun. 2015, 20:07

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Was ist Exhibitionismus?

Exhibitionismus ist eine Sexualpräferenz, bei der die betreffende Person es als lustvoll erlebt, von anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden.

Bewertungen

Der Begriff wird im medizinischen, juristischen und umgangssprachlichen Kontext jeweils unterschiedlich verwendet.

► In den ersten beiden Bereichen enthält der Begriff dabei eine Abwertung, d. h. die Neigung wird als krankhaft bzw. schuldhaft gewertet.

► Andererseits gibt es auch Menschen, insbesondere in der Swinger-Szene, die exhibitionistische Aspekte ihrer Sexualität in einem Rahmen, in dem das Prinzip des Einvernehmens gegeben ist, ohne einen (medizinisch relevanten) Leidensdruck oder eine (strafrechtlich relevante) Belästigung anderer ausleben.

► Bei der Produktion von Pornografie gilt eine exhibitionistische Neigung als wünschenswerte Qualifikation einer Darstellerin oder eines Darstellers.

► Wertneutral ist die im frühen Kindesalter zu beobachtende Zeigelust zu sehen, die auf eine gewisse exhibitionistische Grundveranlagung des Menschen schließen lässt und die der Sexualforscher Ernest Borneman als kindliche Form des Exhibitionismus bezeichnet.

Medizin/Psychologie

Nach ICD-10 ist der Exhibitionismus eine Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung in Form einer Störung der Sexualpräferenz (Schlüssel F65.2), die als wiederkehrende bzw. anhaltende Neigung beschrieben wird, die eigenen Genitalien vor meistens gegengeschlechtlichen Fremden in der Öffentlichkeit zu entblößen, ohne dass ein näherer Kontakt eingefordert oder gewünscht würde. Ob es sich um eine Störung der Sexualpräferenz handelt oder lediglich um eine Abweichung zu inzwischen allgemein akzeptierten Sexualpräferenzen, ist heftig umstritten. Die Entblößung kann auch vor gleichgeschlechtlichen Fremden erfolgen, die Art ist im Wesentlichen von der eigenen sexuellen Ausrichtung abhängig (heterosexuell, homosexuell etc.).

Das Entblößen führt beim Exhibitionisten zu einer persönlichen Genugtuung, häufig auch zu sexueller Erregung. Im Falle der sexuellen Erregung kann eine Masturbation nachfolgen. Exhibitionismus kommt bei Männern häufiger vor als bei Frauen.

Tatbestand in der BRD

► Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB § 176 Abs. 4 StGB: Sexueller Mißbrauch von Kindern
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.[/name] handeln,

► bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB *.

► In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB (exhibitionistische Handlungen) * in Betracht.

Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht. Grund für die Beschränkung auf Männer ist laut den Gesetzgebungsmaterialien, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten seien.
► Exhibitionismus einer Frau kann aber nach § 183a – Erregung öffentlichen Ärgernisses – strafbar sein.

► Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten § 118 OWiG: Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.[/name]) vorliegen.

Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Dazu muss die Handlung eine Person nicht unerheblich in ihrem Empfinden beeinträchtigen, z. B. indem sie Gefühle von Ekel, Schock oder Schrecken verursacht oder das Schamgefühl verletzt. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist. Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Schuldfähigkeit des Täters muss besonders geprüft werden, da der Exhibitionismus (sofern er dem Muster des Codes F65.2 der ICD-10 entspricht) als „andere schwere seelische Abartigkeit“ im Sinne der §§ 20, 21 StGB § 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

§ 21 StGB: Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.[/name] eingestuft werden kann.

Nach einem Urteil des BayObLG aus dem Jahr 1998 ist der Tatbestand des Exhibitionismus nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Nacktheit und damit auch Nacktsport in der Öffentlichkeit allein ist daher in Deutschland nicht strafbar. Nacktjoggen kann in Deutschland aber als Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG verfolgt werden.

Weiteres zum Thema Exhibitionismus bei Wikipedia..
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