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Die Kriminaltechnik

Wissenschaft und Technik im Einsatz bei Verbrechen.
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Salva
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Die Kriminaltechnik

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 27. Sep. 2015, 23:42

Ein Bericht über den Sinn und Zweck der Kriminaltechnik von der Polizei NRW:

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Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und auf Erfahrung basierender Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen.

Wissenschaft und Technik

Die Polizei setzt bei der Aufklärung von Straftaten auf moderne Technik und fundierte aktuelle Erkenntnisse und Methoden aus der Kriminalwissenschaft. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dafür ständig fortgebildet und spezialisiert.

Moderne Wissenschaft und Technik unterstützt polizeiliche Arbeit

Nach der Sicherung der am Tatort festgestellten Spuren werden diese bei einer der Kriminaltechnischen Untersuchungsstellen der Polizeibehörden oder dem Landeskriminalamt in Düsseldorf begutachtet. Dabei wendet die Polizei modernste Untersuchungsmethoden zur Beweisführung an.

Daneben werden auch externe und unabhängige Sachverständige mit Untersuchungen beauftragt, die dann als Gutachter bei Gericht tätig werden.

Fingerspuren als Beweismittel

Nach wie vor sind Fingerspuren ein wesentliches Beweismittel. Daktyloskopen, das sind speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vergleichen Fingerspuren mit Fingerabdrücken tatverdächtiger Personen. Dieser Vergleich wird durch eine identifizierende Auswertung der individuell charakteristischen und unveränderlichen Merkmale der Hautwellen möglich. So genannte Fingerabdruckblätter wurden vor Jahren noch von den Experten mühsam und sehr zeitaufwendig ausgewertet und erfasst.

Heute werden sie am Computer elektronisch eingelesen und mit den bestehenden Daten abgeglichen. Man nennt dieses Verfahren Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS). In AFIS erfolgt ein selbstständiger bundesweiter Vergleich mit den gespeicherten Fingerspuren aller ungeklärten Straftaten und mit allen Fingerabdrücken, die zum Zwecke des Erkennungsdienstes gespeichert wurden. Damit konnte die Geschwindigkeit des Spurenabgleichs vervielfacht werden.

Eine schnelle Anlieferung der Daten gewährleistet ebenfalls modernste Technik: "Telebild 2000" dient der elektronischen Übertragung von Fingerabdrücken an das AFIS und ermöglicht den sofortigen Abgleich mit dem Datenbestand.

DNA-Analyse - winzige Spuren verraten den Täter

Die nordrhein-westfälische Polizei nutzt neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Untersuchungsmethoden, zum Beispiel die Analyse der Desoxyribonukleinsäure, kurz DNA genannt. Bereits kleinste Mengen von Körperzellen, wie etwa Speichel, Blut oder Haut, genügen den Wissenschaftlern beim Landeskriminalamt für eine molekulargenetische Untersuchung und die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters einer Tatortspur oder einer Person. Bei dieser Analyse werden ausschließlich Abschnitte des nicht-codierenden, also des Bereichs der DNA untersucht, der keine Erbinformation beinhaltet. Individuelle äußere Merkmale der Person bleiben so geschützt.

Die Ergebnisse können binnen kürzester Zeit unmittelbar mit dem Vergleichsmaterial verdächtiger Personen oder dem Datenbestand der beim Bundeskriminalamt geführten DNA-Analyse-Datei auf Übereinstimmung geprüft werden.

Die Erfolge der letzten Zeit, insbesondere bei der Aufklärung schwerwiegender Tötungsdelikte und Sexualstraftaten, haben die Erwartungen der Polizei bestätigt und geben dem Einsatz dieses Verfahrens Recht. Nicht selten konnte auch ein Tatverdacht gegen eine bestimmte Person durch eine DNA-Analyse zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

Fahndungsbildmontagen (Phantombilder) sind visuelle Fahndungshilfen

Haben Opfer oder Zeugen eine unbekannte Person bei der Begehung einer Straftat beobachtet oder entspricht das bei der Polizei vorhandene Bildmaterial eines bekannten Tatverdächtigen nicht mehr seinem aktuellen Aussehen, sind unsere Experten gefragt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatzgruppe "Visuelle Fahndungshilfen" des Landeskriminalamtes stehen den Kreispolizeibehörden für die Erstellung der für Fahndungszwecke benötigten Phantombilder und Bildmontagen zur Verfügung.

Die Einsatzgruppe nutzt dazu das bewährte Prinzip der assoziativen Erinnerung über Bildinspiration und Fotomontage und ist überaus erfolgreich, die Erfolgsquoten liegen zwischen 25 und 30 Prozent.

Weitere Methoden zur Aufklärung von Straftaten

Die Kriminalwissenschaft und -technik des Landeskriminalamtes wendet darüber hinaus noch eine Vielzahl anderer Methoden an:

Untersuchungen mit dem Rasterelektronenmikroskop ermöglichen den Nachweis von Schmauchspuren an den Händen mutmaßlicher Schützen,
drogenverdächtige Substanzen werden auf Wirkstoffgehalte untersucht,
Schrift- und Urkundenuntersuchungen geben über die Authentizität vorgelegter Dokumente Aufschluss, darüber hinaus sind Material-, Waffen-, Formspuren- und allgemeine biologische Untersuchungen möglich.

Ein leistungsfähiges Fotolabor mit modernsten Geräten analoger und digitaler Bildtechnik ermöglicht die Bereitstellung von Farbbildern für alle Kreispolizeibehörden in kürzester Zeit.

Grundlagen der forensischen DNA-Analyse

Wissenswertes zur forensischen Analyse

Wie alle anderen lebenden Organismen ist der Mensch aus einer Vielzahl von Zellen zusammengesetzt. In jeder dieser Zellen ist die gesamte Erbinformation des Menschen hinterlegt. Diese liegt im Zellkern in Form eines doppelten Chromosomensatzes (Kopie von 23 Chromosomen vom Vater und Kopie von 23 Chromosomen der Mutter) vor.

Die einzelnen Chromosomen bestehen in ihrer Grundstruktur aus ( = Desoxyribonukleinsäure) die sich aus 4 verschiedenen Bausteinen, den Basen, zusammensetzt.

Die DNA besteht aus etwa 6 Milliarden einzelnen Bausteinen pro Körperzelle. Wenn man sich diese Bausteine als Buchstaben auf DIN A 4 Seiten vorstellt, hätte das Buch eine Dicke von 90 Metern!

Ein Gen kann man sich als zusammenhängenden Satz in dem Buch vorstellen. Nur etwa 3 - 5 % der gesamten DNA besteht aus Genen. In diesen Genen liegen z.B. die äußerlichen Merkmale wie Haar- oder Augenfarbe.

Die restlichen 95 bis 97 % der DNA sind eigentlich überflüssig und enthalten keinerlei Informationen zum Menschen. Durch eine Untersuchung dieser Bereiche können daher keine äußerlichen Merkmale oder Rassenzugehörigkeiten oder gar Einblicke in bestehende oder zukünftige Krankheiten erlangt werden. Nur innerhalb dieser nichtssagenden Bereiche findet die sog. "forensische -Analyse" des Landeskriminalamtes statt. Diese Regionen werden vom Fachmann auch als "Nicht-codierende"-Bereiche bezeichnet. Man kann sich diese DNA-Bereiche in unserem Buch als willkürlichen Buchstaben- und Wortsalat vorstellen.

In der Regel wird die Zellentnahme für die Analyse über eine Speichelentnahme erfolgen. Möglich ist die Zellgewinnung aber auch über z.B. Blut, Sperma, Haarwurzeln, Körpergewebe und Nasensekret.
Für die Untersuchung / forensische Analyse des Landeskriminalamtes werden aus unserem 90 Meter dicken Buch mehrere kleine Stückchen - außerhalb der Gene - untersucht. Diese liegen jeweils auf einer bestimmten Seite des Buches und sind jeweils nur 2 - 5 Zeilen lang. Durch eine einfache Längenmessung dieser kleinen Stückchen wird eine spezielle Zahlenkombination erhalten, die dem genetischen Fingerabdruck (= Identifizierungsmuster) entspricht.

Ein so gewonnenes Identifizierungsmuster tritt statistisch gesehen nur etwa ein Mal bei einer von 450 Milliarden Personen auf.

Bildtechnik / Fotolabor
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Foto: BKA

Das Landeskriminalamt NRW verfügt über ein Fotolabor, welches allen Polizeidienststellen des Landes zur Verfügung steht.

Im Fachbereich Bildtechnik/Großlabor werden auf analogem und digitalem Wege, mit modernsten Geräten der Kopier- und Sofortbildtechnik, Farbbilder aus polizeilichen Auftragslagen hergestellt.
Bei polizeilichen Großlagen oder Kapitalverbrechen mit besonderer Öffentlichkeitswirkung können in wenigen Minuten von Farbfotos Abzüge bzw. Farbkopien erstellt werden.
In Vermisstenfällen können in kürzester Zeit anhand von Vorlagen jeglicher Art (z.B. Familienfotos) Farbbilder reproduziert und zu Fahndungszwecken aufbereitet werden.
In der täglichen Arbeit werden im Fotozentrallabor des LKA NRW von allen dienstlich gefertigten Farbnegativfilmen sowie von digitalen Datenträgern konventionelle Papierbilder hergestellt.

Sprechererkennung / Tonträgerauswertung

Über die Stimme eines Erpressers zum Täter. Möglichkeiten der Untersuchung und Auswertung des gesprochenen Wortes gibt es beim Landeskriminalamt NRW.
In diesem Fachbereich ist das „geschulte Ohr“ gefragt, dort werden Audioaufzeichnungen kriminaltechnisch untersucht.
Eine Vielzahl hochwertiger technischer Geräte ermöglicht die Durchführung von Stimmenanalysen, Stimmengegenüberstellungen, die Verbesserung gestörter Tonaufzeichnungen, die Analyse von Hintergrundgeräuschen etc..

Im Rahmen eines Stimmenvergleichsgutachten kann eine fragliche Sprachleistung einer unbekannten Person mit Vergleichsaufzeichnungen eines möglichen Beschuldigten verglichen werden.
Manipulationen an Tonträgern, z.B. das Wegschneiden ursprünglich auf dem Tonträger aufgezeichneter Informationen, können mit Hilfe der Technik aufgedeckt werden.
Der Deliktschwerpunkt liegt in der Auswertung telefonisch geäußerter Beleidigungen oder Bedrohungen.

Urkundenuntersuchungen

Auf den Spuren von SHERLOCK HOLMES. Wer sagt mir, ob Dokumente echt sind und welche Schreibsysteme zum Einsatz kamen?

Der Fachbereich Urkundenuntersuchungen gliedert sich in zwei Aufgabenbereiche.

+ Untersuchung von Personaldokumenten
+ Untersuchung von maschinenschriftlich und kopiertechnisch erzeugten Schriftstücken

Die zahlreich übersandten Personaldokumente, dazu gehören z.B. Pässe, Führerscheine, Identitätskarten etc., werden auf ihre Echtheit und Verfälschung untersucht.
Mit neuesten physikalisch-technischen Untersuchungsmethoden werden Fälschungen und Manipulationen an den Urkunden nachgewiesen.

Außerdem werden kopiertechnische Erzeugnisse, Maschinenschriften und Schreibmittel untersucht.
Hierbei geht es häufig um die Frage, welche Geräte, wie z.B. Kopierer, Faxgeräte, Drucker, Schreibmaschinen, zur Herstellung von Schriftstücken benutzt wurden und welche Maschinen- und Kopiersysteme zum Einsatz kamen.
Fragen nach der Verwendung bestimmter Schreibmittel oder Toner werden mit Hilfe von materialanalytischen Untersuchungen beantwortet.
Hierzu werden auch chemische Untersuchungsverfahren eingesetzt.

Eine umfangreiche, auf dem modernsten Stand der Technik beruhende Ausstattung ermöglicht eine Vielzahl kriminaltechnischer Befunderhebungen, welche Grundlage für die im Fachbereich zu erstellenden Gutachten sind.
Diese Gutachten werden im Rahmen von Strafverfahren beim Landeskriminalamt beantragt.

Handschriftenuntersuchungen

Wer schreibt im Zeitalter der Computertechnik noch mit der Hand? Antwort: JEDER!! Im Fachbereich Handschriftenuntersuchungen werden handschriftlich gefertigte Schriftstücke untersucht.

Im Fachbereich Handschriftenuntersuchungen werden handschriftliche Erzeugnisse aller Art zur Ermittlung ihrer Echtheit oder Unechtheit, zur Identifizierung des Schrifturhebers sowie zur Ermittlung ihrer Entstehungsbedingungen untersucht.
Im Rahmen einer schriftvergleichenden Untersuchung werden insbesondere fragliche Unterschriften unter den verschiedensten Schriftstücken auf ihre Echtheit bzw. Unechtheit überprüft.
Daneben stellen sich Fragen möglicher handschriftlicher Veränderungen von Urkunden, sowie die Überprüfung der Schrifturheberschaft von vollständig handschriftlich gefertigten Schriftstücken.
Die schriftvergleichende Untersuchung von Handschriften umfasst sowohl die physikalisch-technische Schriftuntersuchung zur objektiven Befunderhebung, als auch die schriftvergleichende Analyse nach methodischen Grundsätzen. Die hierbei erhobenen Befunde sind Grundlage für die zu erstellenden Gutachten.
Deutungen der Handschrift zum Charakter des Schreibers und somit die Erstellung graphologischer Gutachten gehören nicht zum Aufgabenbereich des Fachbereiches.

Chemische und physikalische Untersuchungen

Im Landeskriminalamt NRW werden forensisch-wissenschaftliche Untersuchungen in verschiedenen Untersuchungsfeldern durchgeführt. Schwerpunkt sind hierbei Untersuchungen, die sich moderner analytisch-chemischer und analytisch-physikalischer Verfahren bedienen. Die Untersuchungen werden ausschließlich von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt.

Physik, Schussspuren, Explosivstoffe

Die Untersuchung von Schussspuren beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Frage, ob eine verdächtige Person eine Schusswaffe betätigt hat - sog. Schusshandbestimmung - sowie der Frage, aus welcher Entfernung mit einer Schusswaffe gefeuert wurde - sog. Schussentfernungsbestimmung. Hierfür wird der Schmauch analysiert, der bei der Schussabgabe die Waffe verlässt. Da es sich hierbei um kleinste Mikropartikel in der Größenordnung von 1 Mikrometer (1/1000 mm) handelt, werden hierfür aufwendige Messverfahren wie die automatische Partikelsuche und Röntgenmikroanalyse im Rasterelektronenmikroskop (REM) sowie die Bestimmung quantitativer Schmauchbelegungen mittels Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) bzw. Massenspektrometrie (MS) eingesetzt. Schmauchverteilungsbilder lassen sich zusätzlich über chemografische Farbreaktionen darstellen.

Im Bereich Explosivstoffe werden sprengstoffverdächtige Stoffe oder Zubereitungen analytisch-chemisch untersucht. Zielrichtung ist zunächst die Feststellung, ob es sich um Stoffe im Sinne des Sprengstoffgesetzes handelt. Weiterhin werden die Stoffe mit diversen analytischen Verfahren chemisch identifiziert. Ist es zur Umsetzung von Sprengstoffen gekommen, so werden Untersuchungen mit dem Ziel durchgeführt, noch Spuren der nicht umgesetzten Explosivstoffe empfindlich nachzuweisen oder durch den Nachweis der Umsetzungsprodukte auf den ursprünglichen Explosivstoff rückzuschließen.

Im Rahmen physikalischer Untersuchungen werden u.a. Kfz-Glühlampen hinsichtlich ihres Betriebszustandes zum Unfallzeitpunkt untersucht. Hierzu werden u.a. die Glühwendeln bei hohen Vergrößerungen im REM auf charakteristische Merkmale untersucht, die Hinweise liefern können, ob z.B. das Blinklicht oder die Scheinwerfer beim Unfall eingeschaltet waren.

Betäubungsmittel

Es werden potentielle Betäubungsmittel-Zubereitungen qualitativ analysiert, d.h. ggf. als Betäubungsmittel () im Sinne des BtM-Gesetzes charakterisiert. Schwerpunktmäßig werden pflanzliche Produkte (Haschisch, Marihuana), Heroin-, Kokain- sowie Amphetaminzubereitungen einschließlich weiterer Amphetaminabkömmlinge wie z.B. Ecstasy untersucht.

Bei positivem Befund auf BtM wird der Wirkstoffgehalt der Zubereitungen quantitativ bestimmt. Durch die Feststellung der Wirkstoffgehalte und Nettogewichte wird die Justiz in die Lage versetzt, die mögliche Erreichung der strafrechtlich relevanten sogenannten „Nicht Geringen Menge“ einer BtM-Zubereitung festzustellen.

Darüber hinaus werden vergleichende Untersuchungen von BtM-Zubereitungen mit dem Ziel durchgeführt, mögliche - für die weiteren Ermittlungen im Hinblick auf „Händlerstrukturen“ etc. wichtige - Übereinstimmungen zwischen verschiedenen BtM-Asservaten festzustellen oder solche auszuschließen.

Im Rahmen von BtM-Spurenuntersuchungen werden Asservate, die ggf. in Kontakt mit BtM gekommen sein könnten, hochempfindlich auf relevante BtM-Spuren hin analysiert.

Über die genannten Drogenarten hinaus werden auch Untersuchungen hinsichtlich „seltener“ Drogen (u.a. „Biogene Drogen“, LSD, „Liquid Ecstasy“) und Arzneistoffe durchgeführt. Beim Auffinden illegaler Laboratorien werden Vor-, Zwischen- und Endprodukte illegaler BtM-Synthesen analysiert und ggf. anhand vorliegenden Schriftguts der Syntheseweg eruiert. Des weiteren werden Pulver, Tabletten, Kleidungsstücke sowie ggf. vergiftete Lebensmittel etc. analysiert und entsprechende toxikologische Gutachten erstellt.

Brand, Elektrotechnik

Zur Ursachenfeststellung nach Brandereignissen bzw. Raumexplosionen werden von den Brandsachverständigen in den Bereichen Chemie und Elektrotechnik Untersuchungen am Brandort durchgeführt.
In Zusammenhang mit Brandereignissen asservierte Proben werden im Labor analytisch-chemisch untersucht. Ziel ist es, ggf. Spuren brandbeschleunigender oder auch brandfördernder Substanzen hochempfindlich nachzuweisen. Sichergestellte Flüssigkeiten möglicher Brandvorrichtungen, z. B. aus Molotow-Cocktails, werden analysiert und hinsichtlich ihrer Eigenschaft als Brandlegungsmittel bewertet.

Zur Aufklärung von Unfällen bzw. Tötungsdelikten in Zusammenhang mit elektrischer Energie oder nach Manipulationen an elektrischen Einrichtungen mit Verdacht auf eine strafbare Handlung finden elektrotechnische Untersuchungen durch Sachverständige am Ort des Geschehens statt.
An solchen Ereignissen beteiligte elektrische Geräte und Bauteile und auch solche, die in Verdacht stehen, brandursächlich gewesen zu sein, werden im Rahmen von Laboruntersuchungen auf Spuren möglicher Defekte oder Manipulationen untersucht.

Waffen und Formspurenuntersuchungen

Das Landeskriminalamt untersucht und begutachtet Waffen, Munitionsteile sowie Werkzeug - und sonstige Formspuren.
Dazu gehört die Frage, ob sichergestellte Munitionsteile aus einer bestimmten Schusswaffe verfeuert worden sind (sogenannte Verfeuerungsnachweise).

Weitere Untersuchungsfelder sind unter anderem die rechtliche Bewertung von Waffen in Bezug auf das Waffenrecht, Bewertung verbotener Gegenstände, Ursachenfeststellungen von Waffendefekten mit Hinweisen auf Gefährdungs- und Verletzungsgefahren, Feststellung von Abzugsgewichten, Energiemessungen und Schussrichtungsbestimmungen.

Untersuchungen von Werkzeug und Werkzeugspuren werden zwecks Identitätsnachweis durchgeführt. D.h. es wird festgestellt, ob eine bestimmte Spur von einem bestimmten Werkzeug verursacht worden ist.

Werkzeugspuren aus bisher unaufgeklärten Straftaten befinden sich in einer Werkzeugspurensammlung. Durch Vergleich dieser Tatspuren können Tatspurenzusammenhänge erkannt werden. Tatverdächtige Werkzeuge werden mit den Spuren der Werkzeugspurensammlung verglichen.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Untersuchung von Sicherungseinrichtungen, Schloss und Schlüssel auf Manipulations- beziehungsweise Nachschließspuren sowie Spuren von Kopiervorgängen. Dazu gehört auch die Begutachtung elektronischer Schließsysteme und Wegfahrsperren. Passstücke, sogenannte originale Formspuren, werden bezüglich des Nachweises der ursprünglichen Zusammengehörigkeit untersucht.

HDR – 360-Grad-Fotodokumentation
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Foto: BKA

Ein Verfahren zur Einsatz- und Ermittlungsunterstützung der Polizei Nordrhein-Westfalen.
Das Sachgebiet 44.2 (Tatortvermessung) des Landeskriminalamtes NRW setzt neben dem bewährten RolleiMetric-Verfahren und der 3-D-Laserscannertechnik mit dem Schwerpunkt der Vermessung jetzt auch die so genannte HDR-360-Grad-Fotografie zur fotorealistischen Dokumentation von Tat- und Ereignisorten ein.

Die digitale HDR-Spezialkamera zeichnet Räumlichkeiten vollsphärisch und damit in alle Richtungen in einem Winkel von 360 Grad horizontal und 180 vertikal für vollsphärische Bilder auf.
Das Verfahren „High-Dynamic-Range“ (HDR) ermöglicht es, die aufgenommenen Bilddaten in einem sehr großen Spektrum unterschiedlicher Helligkeitswerte zu betrachten und Helligkeitsunterschiede, wie sie z. B. zwischen Licht und Schatten oder zwischen Raumwänden und Fensterflächen feststellbar sind, sehr komfortabel auszugleichen. Im Gegensatz zu bisherigen Aufnahmemöglichkeiten der herkömmlichen analogen und digitalen Fotografie, bei denen helle Bildbereiche (z.B. Fenster) irreversibel über- und dunkle Bildbereiche (z.B. Wände oder Raumecken) unterbelichtet waren und hierdurch Details nicht mehr erkennen ließen, ermöglicht HDR in der bestehenden Bildaufnahme jederzeit die Aufhellung oder Abdunkelung einzelner Bildbereiche.
Die Technik kann neben dem 16 mm Standard-Fisheye-Objektiv auch mit 28, 50 und 105 mm Wechselobjektiven genutzt werden.
Das System verfügt neben der Möglichkeit des Ein- und Auszoomens auch über eine vollständig kalibrierte fotogrammetrische Messtechnik, die allerdings zwei Aufnahmen im Abstand von 60 cm Höhe erfordert. Die Bilddaten der beiden Bilder werden so gespeichert, dass in der vollsphärischen Gesamtaufnahme Messstrecken durch anklicken der Messpunkte in einer Messstrecke mit der Darstellung der Messstrecke eingeblendet werden.
Das Kameraobjektiv ist allerdings werkseitig auf einen Messbereich von 1 bis maximal 10 Metern kalibriert.

Neben dem ursprünglichen Testverfahren zur Kombination von Farbfotoaufnahmen mit 3-D-Laserscanns wird dieses Verfahren von hier aus natürlich auch den Polizeidienststellen des Landes in entsprechend relevanten Ermittlungsfällen vor allem an Tat- und Ereignisorten zur Verfügung gestellt.

Das System stellt eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Aufnahme von Tat- und Ereignisorten dar. Neben der zweidimensionalen Fotografie und der Videografie ist es nun möglich, noch objektiver eine Örtlichkeit fotorealistisch darzustellen. Von einem bestimmten Standort aus wird eine Rundumsicht gewährleistet, die individuell jegliche oben beschriebene Betrachtungsweise zulässt und nicht mehr von subjektiv gewählten Fotoblickwinkeln und Standorten bzw. von subjektiv gebundener Regie zu einem Video abhängt. Hierdurch können den Gesamteindruck beeinflussende Teilansichten vermieden werden, wie es zum Beispiel in der Foto- und Filmregie unter dramaturgischen Aspekten geschieht.

Der polizeilichen Sachbearbeitung, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und der Verteidigung kann auf diese Weise eine sachlich realistische Gesamtdarstellung eines Ortes geboten werden, die Textbeschreibungen auf ein Mindestmaß reduzieren, den Ereignisort zeitnah fotografisch reproduziert und somit zeit- und kostenaufwendige Ortsbesichtigungen entbehrlich macht.

https://youtu.be/HW5JR87pyb0
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