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Informationen rund um die DNA-Analyse

DNA- und Textilanalytik, Humanspuren und Bodenuntersuchungen.
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Informationen rund um die DNA-Analyse

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 27. Sep. 2015, 23:16

Informationen rund um die DNA-Analyse

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► Kurzüberblick

Ziel der DNA-Analyse ist die Feststellung der Identität eines Spurenverursachers.

Mit Hilfe des DNA-Abgleichs können Tatzusammenhänge erkannt, Tatverdächtige überführt, Verbrechen aufgeklärt und potenzielle Opfer vor Wiederholungstätern geschützt, gleichzeitig aber auch Unschuldige entlastet werden. In der DNA-Analyse-Datei werden das sogenannte DNA-Identifizierungsmuster sowie das Geschlecht des Spurenverursachers gespeichert. Die zur Untersuchung genutzten Proben von Personen werden nach deren Analyse vernichtet. Aus den in der DNA-Analyse-Datei erfassten Daten können keine weitergehenden Erkenntnisse gewonnen werden, auch anderweitige Untersuchungen sind nicht möglich.

Inzwischen kann über die DNA-Analyse-Datei mindestens jede dritte Spur dem entsprechenden Spurenleger zugeordnet werden. Die 157.645 Spur-Person-Treffer seit Errichtung der Datei haben wesentliche Ermittlungserfolge insbesondere bei Diebstahls-, Raub-, Erpressungs-, Sexual- und Tötungsdelikten erbracht.

► Was ist DNA?

Die Baupläne aller Lebewesen sind in einer Substanz aufgezeichnet, die chemisch als Desoxyribonucleinsäure (DNS, engl. DNA) bezeichnet wird.

Die chemischen Basen Adenin (A), Guanin (G), Cytosin (C) und Thymin (T) liefern dabei die vier "Buchstaben", über die alle Informationen und Eigenschaften festgelegt werden. Diese Substanzen, die immer nur paarweise vorkommen (Adenin mit Thymin und Cytosin mit Guanin) sind hintereinander auf langen Ketten aufgereiht und bilden gewissermaßen Worte und Sätze. In diesem Text gibt es auch Buchstabenfolgen, die keine Informationen enthalten. Nach heutiger Einschätzung sind in der menschlichen DNA höchstens 5 % der Buchstabenfolgen sinngebend (codierend), d. h. sie enthalten einen Code für genetische Informationen. In den übrigen Bereichen, die als nicht codierend bezeichnet werden, finden sich aber Buchstabenfolgen, die charakteristisch für einzelne Personen sind.

Werden derartige Stellen in der DNA (sogenannte "Merkmalssysteme") analysiert, können die Ergebnisse als Zahlenfolgen notiert werden. Ein Merkmal besteht aus der Bezeichnung des Merkmalssystems und zwei Zahlen (z. B. VWA 15/17). Die Zahlenwerte geben die Anzahl der Wiederholungssequenzen der oben genannten Basenpaare an. Zur Identifizierung einer bestimmten Person ist die Untersuchung mehrerer Merkmalssysteme mit den entsprechenden Zahlenwerten erforderlich, die als DNA-Muster zusammengefasst werden.

► Was wird untersucht?

Für die polizeiliche DNA-Analyse in Deutschland werden ausschließlich Abschnitte aus den nicht codierenden Bereichen herangezogen. Diese Beschränkung stellt sicher, dass keine Informationen über die Eigenschaften, die Persönlichkeit oder das Aussehen des Spurenverursachers erhoben werden. Der internationale Standard für eine DNA-Analyse wird durch die Verwendung der 12 Merkmalssysteme D21S11, VWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 gebildet.

In Deutschland wird zusätzlich als 13. Merkmalssystem SE33 analysiert. Somit wird national eine noch höhere Sicherheit bei der Identifizierung erreicht. Denn die Verwendung von 13 Merkmalssystemen mit jeweils zwei Zahlenwerten stellt sicher, dass das Identifizierungsmuster biostatistisch in der mitteleuropäischen Bevölkerung durchschnittlich nur einmal unter mehreren hundert Millionen Personen erwartet wird. Dies belegt die Zuverlässigkeit der DNA-Analyse als Mittel der Identifizierung.

► Bedeutung der DNA-Analyse für die Strafverfolgung

Mit Hilfe der DNA-Analyse sind heute praktisch alle menschlichen Körperzellen (wie Blut, Muskelgewebe, Haut, Knochen, Haare, Sperma, Speichel, Schweiß) molekulargenetisch auswertbar.

Das bei der Analyse festgestellte Identifizierungsmuster ist individualcharakteristisch, d. h. einer bestimmten Person zuzuordnen.

In Anbetracht dessen ist die DNA-Analyse ein wichtiger Sachbeweis bei der Aufklärung von Straftaten. Mit ihrer Hilfe können Tatverdächtige überführt, Verbrechen aufgeklärt und potenzielle Opfer vor Wiederholungstätern geschützt, aber auch Unschuldige entlastet werden.

Bei den polizeilichen Ermittlungen ersetzt die DNA-Analyse dabei nie die weitere routinemäßige Tatortarbeit oder kriminalistische Ermittlungstätigkeit; sie ergänzt diese allerdings sehr wirkungsvoll. Die DNA-Analyse ist insbesondere dort bedeutsam, wo es um die Überprüfung und Zuordnung von DNA-Spuren zu einem möglichen Täter, dem Opfer oder weiteren unbeteiligten Personen geht.

► Die DNA-Analyse-Datei

Aufgrund der durch die DNA-Analyse ermöglichten Aufklärung verschiedener Sexualmorde in den Jahren 1997 und 1998 wurde im Auftrag des damaligen Innenministers Kanther am 17.04.1998 beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden eine DNA-Analyse-Datei eingerichtet.

► Gesetzliche Grundlagen

Nachdem 1990 der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Zulässigkeit der Analyse von genetisch informationslosen Abschnitten der DNA zu Beweiszwecken in Strafverfahren bestätigt hatte (Az.: 5 StR 145/90), haben DNA-Identifizierungsmuster in vielen Ermittlungsverfahren zur Tataufklärung beigetragen.

Mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz vom 17.03.1997 (§§ 81 a Abs. 3, 81 e und f StPO) wurden die Entnahme von DNA-Proben und die DNA-Analyse geregelt.

Mit dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz vom 10.09.1998 (BGBl. I, S. 2646) und der damit u. a. erfolgten Änderung der Strafprozessordnung durch Einfügung des § 81 g StPO wurde die Rechtsgrundlage für die Speicherung von personenbezogenen Daten in Form von DNA-Identifizierungsmustern zu erkennungsdienstlichen Zwecken geschaffen.

Mit dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12.08.2005 wurde das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz in die Strafprozessordnung überführt. Seither erlaubt ein stark erweiterter § 81 g StPO die Entnahme und Untersuchung von Körperzellen bei Beschuldigten und Verurteilten zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters unter fest definierten Voraussetzungen.

Auch die Speicherung der Daten beim Bundeskriminalamt ist in der StPO geregelt (§ 81 g Absatz 5 StPO). Das Bundeskriminalamt darf als Zentralstelle die Daten den Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen. Des Weiteren sind die Staatsanwaltschaften befugt, für Zwecke der Strafrechtspflege Daten aus der DNA-Analyse-Datei abzurufen.

► DNA-Analyse-Datei als Verbundanwendung

Die DNA-Analyse-Datei ist Teil des zentralen Informationssystems der Polizei (INPOL). Das heißt, sie ist in den Verbund der INPOL-Teilnehmer integriert und wird sowohl durch das Bundeskriminalamt als auch durch die Landeskriminalämter genutzt.

Gespeichert werden Daten von

• Beschuldigten
• Verurteilten
• am Tatort aufgefundenem Spurenmaterial

Die DNA-Analyse-Datei ermöglicht

• Tataufklärungen (Zuordnung von Personen zu Spuren),
• den Ausschluss Unverdächtiger,
• das Erkennen von Tatzusammenhängen (Spur-Spur-Treffer),
• das Erkennen von Wiederholungstätern (Person-Person-Treffer).

► Aufbewahrungsfristen

Nach den im BKA-Gesetz (§ 32 BKAG) vorgeschriebenen Fristen von zehn Jahren bei Erwachsenen und fünf Jahren bei Jugendlichen wird geprüft, ob die Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Spuren werden in der Regel ebenfalls nach zehn Jahren überprüft.

► Massentest /-screening

In Fällen von Kapitalverbrechen, bei denen das Täterprofil den noch nicht identifizierten Täter in einer bestimmten Region vermuten lässt, werden als eine der letzten Ermittlungsmöglichkeiten sogenannte Massentests durchgeführt. Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse sind diese Reihentests zur Aufklärung bestimmter Verbrechen auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt worden (§ 81 h StPO). Die Abgabe der DNA-Probe erfolgt auf freiwilliger Basis. Die ermittelten DNA-Identifizierungsmuster dienen ausschließlich dem Direktvergleich mit einer aufgefundenen Tatortspur des Täters und werden nicht mit der DNA-Analyse-Datei abgeglichen.

Darüber hinaus ist es nicht möglich, auf freiwilliger Basis - losgelöst von einer konkreten Straftat - sein DNA-Identifizierungsmuster speichern zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen eine solche anlasslose Speicherung in der DNA-Analyse-Datei nicht zu.

Quelle: Bundeskriminalamt
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Re: Informationen rund um die DNA-Analyse

#2

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 27. Sep. 2015, 23:26

DNA-Treffer Statistik

Mit Ablauf des II. Quartals 2015 umfasste die DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 1.111.833 Datensätzen.
Diese Gesamtzahl setzt sich zusammen aus 839.875 Personendatensätzen und 271.958 Spurendatensätzen.
Jeden Monat werden ca. 8.000 neue Datensätze in der DNA-Analyse-Datei erfasst.
Aufgrund von Fristablauf oder aus anderen Gründen wurden seit 1998 etwa 382.500 Datensätze wieder gelöscht.

Seit Errichtung der Datei wurden 198.644 Treffer erzielt (Stand: 30.06.2015).
Hierbei wurde in 40.999 Fällen ein Tatzusammenhang festgestellt (Spur-Spur-Treffer, d.h. derselbe Spurenverursacher an verschiedenen Tatorten).
157.645 mal wurde eine Tatortspur einer Person, einem Spurenverursacher, zugeordnet und damit vermutlich eine Tat aufgeklärt.

Insgesamt verteilen sich die Spur-Person bzw. Person-Spur Treffer wie folgt auf die verschiedenen Deliktsformen:

• Straftaten gegen das Leben: 1.742
• Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: 2.912
• Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: 2.596
• Straftaten gegen die persönliche Freiheit: 199
• Diebstahlsdelikte : 123.361
• Raub und Erpressung: 10.507
• Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: 637
• Gemeingefährliche Straftaten: 1.436
• Betrug/Untreue: 648
• Beleidigung: 131
• Sachbeschädigung: 1.643
• Strafgesetzbuch: 6.698
• Nebengesetze (BtmG, WaffG etc.): 4.411

(Aufgrund einer Änderung der statistischen Erfassung der Trefferdaten beinhaltet die Tabelle nur die Treffer nach dem 30.09.2000, daher weicht die Endsumme von der Gesamttrefferzahl ab)

► Beispielhafte Aufklärungserfolge

Mord 1973
27 Jahre nach dem Sexualmord an einer Schülerin wurden im Jahr 2000 die seinerzeit gesicherten, aber bislang nicht auswertbaren DNA-Spuren nochmals aufgearbeitet. Nachdem er zum DNA-Test aufgefordert worden war, stellte sich der Täter freiwillig.

Mord 1988
Nach dem Sexualmord an einer Schülerin waren Spermaspuren gesichert worden, die 2004 retrograd analysiert wurden. Die Ergebnisse führten über einen Treffer in der DNA-Analyse-Datei zur Aufklärung der Straftat.

"Zugmord" 1995
Im Jahr 2000 wurde der Täter nach retrograder Erfassung überführt. Das Opfer war im Regionalzug Dresden-Zwickau vergewaltigt und dann zur Vertuschung der Tat aus dem fahrenden Zug geworfen worden.

Doppelmord "Adolph" 1997
Die im Jahr 2000 retrograd erhobene Speichelprobe eines wegen schweren Raubes seit 1998 einsitzenden 34-Jährigen klärte den Fall.

Mord 2005
Der Mörder eines Mode-Designers in München wurde innerhalb von zwei Tagen identifiziert.

Aufklärung Mordfall 2006
Durch einen DNA Abgleich, der erst jetzt aufgrund der neuen wissenschaftlichen Kenntnisse durchgeführt werden konnte, wurde ein deutscher Täter identifiziert, der 1983 in Frankreich und 1989 in Deutschland einen Mord begangen hatte und für weitere Übergriffe auf Frauen international polizeilich bekannt war.

Größter DNA-Massentest 2008
Obwohl im bisher größten durchgeführten DNA-Massentest in Deutschland kein direkter Hinweis auf den Täter gefunden wurde, der 2006 zwei Mädchen entführt und vergewaltigt hatte, hat letztendlich eine verfeinerte kriminalistisch-kriminologische Eingrenzung aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zur Ermittlung des Täters geführt.

Freispruch nach DNA Abgleich 2009
Dank eines DNA-Abgleichs wurde nach 35 Jahren Haftstrafe die Unschuld eines Mannes in den USA erwiesen. Er war wegen Entführung und Vergewaltigung eines Jungen verurteilt worden und wurde nun freigesprochen.

Quelle: Bundeskriminalamt
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