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DNA-Tests/ Überwachung: Bundeskabinett beschließt erweiterte Rechte bei Polizeiermittlungen

DNA- und Textilanalytik, Humanspuren und Bodenuntersuchungen.
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Salva
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DNA-Tests/ Überwachung: Bundeskabinett beschließt erweiterte Rechte bei Polizeiermittlungen

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 23. Okt. 2019, 23:55

Mi, 23. Oktober 2019: Künftig soll die Polizei durch DNA-Tests auch Haar-, Haut- und Augenfarbe eines flüchtigen Tatverdächtigen feststellen dürfen. Bislang ist das nur für das Geschlecht erlaubt. An dem Vorstoß gibt es Kritik.

Bild
Mit DNA-Tests Merkmale wie Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter von Tatverdächtigen bestimmen.
Foto: Boris Roessler/ DPA / Spiegel

CDU, CSU und SPD hatten die Neuregelung im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Vorschlag des Justizministeriums wird nun unter den Ressorts beraten, danach fasst das Kabinett einen Beschluss. Über diesen berät dann der Bundestag.

Aktuelle Lage

Bisher ist nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test zulässig. Zudem können Ermittler einen sogenannten DNA-Abgleich machen: Entdecken Polizisten an einem Tatort eine DNA-Spur - etwa Haare, Hautschuppen oder Bluttropfen - können sie in einer Datenbank erkennen, ob der mutmaßliche Täter schon polizeilich mit seiner DNA erfasst ist.

Begründung des Gesetzentwurfs

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es zu dem Aspekt der DNA-Analyse: "Der Änderungsvorschlag soll die wissenschaftlich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mögliche Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters des Spurenlegers erlauben." Diese Erkenntnisse seien "grundsätzlich geeignet, die Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären".
Die Erweiterung der DNA-Fahndung stelle zwar einen "Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar", heißt es in dem Entwurf. Dieser sei aber "in der konkreten Ausgestaltung verhältnismäßig".

Weiterhin verboten

Weiterhin verboten bleibt laut Entwurf die Auswertung der "biogeografischen Herkunft" eines mutmaßlichen Täters. Die Methode gilt als umstritten und häufig ungenau.

Hervorgehoben wird in dem Gesetzentwurf, dass "die DNA-Untersuchung selbst nicht spezifisch gegen eine bestimmte Personengruppe oder Minderheit gerichtet und damit an sich nicht diskriminierend" sei. Bei den "Folgemaßnahmen" müsse allerdings beachtet werden, "dass es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen einer Minderheit nicht zu einem Missbrauch dieses Umstandes im Sinne rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf".

Eine Ministeriumssprecherin wies darauf hin, dass die Ermittlung der Hautfarbe zunächst nichts anderes sei als "eine Auswertung von Zeugenaussagen oder Bildern einer Überwachungskamera", auf denen etwa die Hautfarbe eines Verdächtigen erkennbar sei. Diese dürften auch jetzt schon verwendet werden.

Kritik

Kritisch äußerte sich Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Er bezweifelte in Berlin, "dass eine hinreichende Sicherheit und Fehlerfreiheit der Analyse gewährleistet sind und die Gefahr diskriminierender Vorverurteilungen ganzer Bevölkerungsgruppen einwandfrei ausgeschlossen werden kann".

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae verlangte ebenfalls weitere Auskünfte dazu, wie etwa ein Missbrauch in Form eines Racial Profiling verhindert werden solle. Auch mahnte er an, dass der Einsatz verhältnismäßig bleiben müsse.

Positive Resonanz vom "Deutschen Richterbund"

Positiv äußerte sich der Deutsche Richterbund. Die zusätzlichen Befugnisse könnten "bei der Fahndung weiterhelfen", sagte dessen Vorsitzender Jens Gnisa dem SWR.

Quelle: Spiegel
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