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Hintergrund, Verfahren und Sicherung

Nutzbarmachung von Hautleistengebilden.
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Hank
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Hintergrund, Verfahren und Sicherung

#1

Ungelesener Beitrag von Hank » Mo, 21. Nov. 2016, 16:53

Moin,

und nun Teil 3:
Hintergrund

Die Papillarleisten bilden sich im vierten Embryonalmonat innerhalb des Mutterleibs. Die durch die Papillarleisten gebildeten Muster bleiben bis zur Auflösung des Körpers nach dem Tod unverändert, nicht jedoch Mustergrößen und Linienabstände, die sich durch das Körperwachstum und Alterungsprozesse im Lauf des Lebens ändern[2][3]. Das Muster ist genetisch festgelegt, wird aber auch durch Umgebungseinflüsse im Mutterbauch, beispielsweise durch Druck, Ernährung und Temperatur beeinflusst. Letzteres ist nicht eindeutig belegt. Eineiige Zwillinge haben Fingerabdrücke, die sich ähnlich sein können, sich aber in kleinen Details, den Minutien, unterscheiden. Diese kleinen Unterschiede können ausreichen, um einen Menschen eindeutig zu identifizieren, wohingegen monozygotische eineiige Zwillinge bei einer DNA-Analyse nicht bzw. nur mit einem sehr hohen Aufwand voneinander zu unterscheiden sind.

Beschaffenheit, Anordnung und Verlauf der Papillarleisten machen die Individualität der Fingerabdrücke aus. Dies führt zu einer Identifizierung von Personen, unbekannten Toten oder unbekannten Personen. Die Daktyloskopen (speziell ausgebildete Kriminaltechniker der Kriminalpolizeien), bis hin zu den durch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden geprüften und leitenden Sachverständigen für Daktyloskopie, sprechen von Bogenmuster, Schleifenmuster und Wirbelmuster. Hierbei handelt es sich um die Grundmuster. Schaut man sich einen Finger genauer an und betrachtet das Papillarleistengebilde, sieht man andererseits auch die anatomischen Merkmale, die vom Grundmuster aus eine weitere und tiefere Spezifikation zulassen. Papillarleisten, die plötzlich enden, solche die sich verzweigen oder öffnen, Merkmale wie Augen oder Inseln, sich ausweichende Endstücke, Haken oder Gabelungen in verschiedene Richtungen oder auch nur einzelne kurze Linien. Dies ist nur eine kleine Auswahl aus mehreren fest definierten anatomischen Merkmalen, die den Kriminaltechnikern der Daktyloskopie weltweit und in der Definition auch ohne Sprachinterferenzen absolut gleichlautend zur Verfügung stehen. Diese Merkmale werden „anatomische Merkmale“ oder „Minutien“ (lat. für Kleinigkeiten) genannt. Poroskopie (Porenverlaufsbilder innerhalb der Papillarleistenhaut und deren Lage sowie Abstand zueinander) und Edgeoskopie (Kantenverlauf der Papillarleisten) werden in der Bundesrepublik Deutschland bislang teilweise angewandt, wobei eine Neuüberlegung der AG Kripo zu dieser Detailanwendung noch aussteht.

Die Verwendung von Fingerabdrücken in der Kriminalistik ist zum Teil kontrovers. Da Fingerabdrücke in keiner Naturwissenschaft (Biologie, Anthropologie) eine direkte Anwendung finden, wurde die Verwendung von Fingerabdrücken schon früh von der Kriminalistik monopolisiert. Deshalb ist die Frage berechtigt, ob der Vergleich von Fingerabdrücken naturwissenschaftlichen Kriterien standhält.[4] Im Vergleich zu DNA-Profilen oder Spuren-Analysen mit Gaschromatographie-Geräten, wo die Wahrscheinlichkeit eines Fehlschlusses bekannt ist, gibt es zur Zuverlässigkeit von Fingerabdruck-Vergleichen (z.B. die Häufigkeit eines falsch-positiven Ergebnisses) erst wenige Studien. Außerdem verändern sich Fingerabdrücke im Gegensatz zur weit verbreiteten Auffassung durchaus im Laufe des Lebens.[3]
Verfahren

Da jeder Mensch ein eigenes Hautleistengebilde auf den acht Fingerbeeren (proximal gesehen letzte Fingerglieder), den zwei Daumen, den Handflächeninnenseiten sowie den Fußunterseiten und Fußzehenunterseiten besitzt, ist es möglich, dass die Zugehörigkeit eines solchen Abdruckes zu einem bestimmten Individuum rechtswissenschaftlich gesichert und ohne jeden Zweifel zugeordnet werden kann.

Während auf einem vollständigen Fingerabdruck etwa 40 bis 100 anatomische Merkmale erkennbar sein können, müssen sich Daktyloskopen oft mit weniger anatomischen Merkmalen begnügen, weil solche „nicht bewusst und freiwillig gelegte“ Fingerabdrücke oft nur noch in Teilbereichen (Fragmenten) vorhanden sind.

Die Formel, mit der ein Fingerabdruck ausgewertet wird, enthält bis zu 1.000 Zeichen und Ziffern. Erfasst werden nur etwa 40 Mustermerkmale, weshalb die Iriserkennung und die Gesichtserkennung heute immer öfter verwendet werden. Verletzungen und Schweiß verändern den Fingerabdruck nicht, bereiten jedoch Probleme bei der Identifizierung und machen sie teilweise sogar unmöglich.
Sicherung
Gesicherte Fingerabdrücke im Rahmen einer Erkennungsdienstlichen Behandlung (Rosa Parks,1955)

Notwendig für eine Spurenauswertung ist das Sichtbarmachen der Fingerabdrücke, also das Erzeugen eines optischen Kontrastes zur Spurenträgeroberfläche.

Je nach Beschaffenheit der Oberfläche werden dazu physikalische oder chemische Verfahren verwendet. Vor allem bei der Suche außerhalb von Spurensicherungslaboren ist immer noch die Anwendung von Spurensicherungspulvern gebräuchlich, die adhäsiv an den Substanzen der Fingerspur haften. Sie werden jedoch zunehmend durch andere Techniken ergänzt. Zum Standard in den Laboren der deutschen Kriminalpolizei gehören das Ninhydrin-Verfahren und die Behandlung mit DFO (1,8-Diaza-9-fluorenon) für Papiere sowie die Cyanacrylatbedampfung oder die Hochvakuum-Metallbedampfung für die sogenannten „nichtsaugenden“ Oberflächen, also Oberflächen, die keine Diffusion in die Tiefe des Spurenträgers zulassen.
Quelle: Wikipedia

Bis zur Einführung des Fingerabdrucks wurde überwiegend die Beritllonage eingesetzt, die allerdings sehr umständlich war und besondere Sorgfalt erforderte.

mfg

Hank
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