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Gewalt gegen Kinder

Physische und psychische Misshandlung, sexueller Missbrauch, Kindstötung.
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sweetdevil31
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Gewalt gegen Kinder

#1

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Do, 28. Mai. 2015, 07:24

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... rueht.html

"Sie werden zu Tode getreten, ertränkt, verbrüht"

Laut Kriminalstatistik werden täglich 50 Kinder misshandelt. Doch von vielen Fällen bekommt die Polizei nichts mit. Die Dunkelziffer liegt siebenmal höher. Renommierte Rechtsmediziner klagen an.

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Die Rede sei nicht von einzelnen Klapsen, sagt die Rechtsmedizinerin Saskia Guddat und zählt ein paar ihrer letzten Fälle auf. Ein Junge wurde so stark mit dem Gürtel verprügelt, dass der Rücken rot und blau gezeichnet war. Ein Kleinkind zeigte an der Wange ein Hämatom von einer Schuhsohle – es wurde offensichtlich gegen den Kopf getreten. Ein einjähriges Mädchen war infolge eines Schütteltraumas erblindet.

Vor einem Jahr hatten Michael Tsokos, Leiter der Rechtsmedizin an der Berliner Charité, und seine Kollegin Saskia Guddat das Buch "Deutschland misshandelt seine Kinder" veröffentlicht, in dem die beiden Mediziner drastische Misshandlungsfälle schildern und den deutschen Kinderschutz scharf kritisieren. Jetzt, ein Jahr später, ziehen die Ärzte Bilanz. "Es hat eine gewisse Aufmerksamkeit in den Medien gegeben", sagt Tsokos am Mittwoch. "Aber Verbesserungen sehe ich wenig." Das zeigen die Tragödien, die seither passiert sind.

Obwohl die dreijährige Yagmur aus Hamburg unter Aufsicht des Jugendamtes stand, wurde sie über viele Monate von ihrer Mutter schwer misshandelt und starb. Im Januar erlag auch der dreijährige Alessio aus Lenzkirch im Schwarzwald seinen Verletzungen. Auch diese Familie wurde vom Jugendamt betreut, da das Kind bereits mehrfach mit massiven Misshandlungssymptomen in der Kinderklinik behandelt worden war.

Zwei getötete Kinder pro Woche

Katastrophen wie diese könnten verhindert werden, sagen Tsokos und Guddat – wenn die Politik endlich handeln und nicht nur von einer "Kultur des Hinsehens" lamentieren würde, nichts mehr als eine "hohle Floskel". "Die Mitarbeiter der Jugendämter und Sozialdienste müssen besser geschult werden, sodass sie die Anzeichen für schwere Misshandlungen schneller erkennen", fordert Tsokos. "Polizei, Jugendämter und Ärzte müssen ihre Informationen weitergeben." Um handeln zu können, müssten die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Ein Kinderrechtsbeauftragter müsste sich für die Rechte starkmachen und die Forderungen bündeln. Und: Die Statistiken müssten die tatsächlichen Zahlen der Kindesmisshandlungen ungeschönt nennen.

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Misshandlung beschädigt die Seele von Kindern oft schwerer als den Körper

m Jahr 2014 wurden in Deutschland durchschnittlich zwei Kinder pro Woche getötet, 40 Kinder wurden jeden Tag Opfer sexueller Gewalt, zwölf erfuhren pro Tag körperliche Gewalt. So weit die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu jungen Gewaltopfern, die die Deutsche Kinderhilfe gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt in der vergangenen Woche vorgestellt hat.

Demnach gab es im vergangenen Jahr 4204 Fälle von Kindern unter 14 Jahren, die misshandelt wurden. 1835 von ihnen waren jünger als sechs Jahre. Das entspricht einer Zunahme von 4,68 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. "Das ist aber nur ein kleiner Teil der Fälle", sagt Tsokos. "Wir gehen davon aus, dass die Polizei von den meisten Fällen erst gar nichts mitbekommt." Zum Opfer werden Kinder meist in der Familie, bei Freunden, Leuten, denen sie vertrauen. "Und dazu kommt, dass die Statistik nicht berücksichtigt, dass es 2014 weniger Kinder gab als im Jahr zuvor. Die Steigerungsrate wäre also eigentlich größer."

"40 Prozent mehr Inobhutnahmen"

Die Politik der Jugendämter hat sich geändert. Kinder werden häufiger aus ihren Familien genommen als früher. Allein in den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl der "Inobhutnahmen" in Deutschland um rund 40 Prozent. Derzeit leben nach Schätzungen des Deutschen Jugendinstituts etwa 120.000 Kinder von ihren Eltern getrennt. Dennoch halten viele Mitarbeiter von Jugendämtern und Familienrichter die Rückkehr in die leibliche Familie für das wichtigste Ziel der Kinder- und Jugendhilfe, selbst wenn diese dem Kind erheblichen Schaden zugefügt hat.

Die Legitimation daraus ziehen Richter und Pädagogen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, das den Eltern ein Recht auf Unterstützung einräumt – nicht den Kindern. "Der Fehler liegt im System", sagt Saskia Guddat. Sie berät Ermittlungsbehörden, Gerichte und Jugendämter. Sie obduziert die Kinder, die ihre Misshandlungen nicht überlebt haben.

Das Sozialgesetzbuch XVII regelt die Kinder- und Jugendhilfe. Darin heißt es im Paragrafen 27, Hilfen zur Erziehung: "Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist." Guddat übersetzt das so: "Hilfeempfänger sind im Problemfall also nicht die Kinder, sondern die Eltern. Das müsste dringend geändert werden." In Deutschland werden pro Jahr etwa 160 Kinder zu Tode misshandelt. Für Guddat liegt dies auch an einem misslichen Zusammenspiel zwischen Ärzten, Jugendämtern und Gerichten.

"Kinder sind die Schutzbedürftigen", findet auch Prof. Dr. Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums in Hamburg-Eppendorf. "Das Kindeswohl geht vor. Unsere Verfassung sagt das anders. Das muss geändert werden." Sozialarbeiter, die Familien aufsuchen, setzten sich meist mit den Eltern zusammen und besprächen Probleme. "Die Kinder müssen aber nackt angeschaut werden, die Sozialarbeiter müssen beim Wickeln zuschauen. Das müssen wir hinbekommen."

"Die Kinder müssen aber nackt angeschaut werden, die Sozialarbeiter müssen beim Wickeln zuschauen"

Püschel selbst hatte die kleine Yagmur untersucht und ihren Fall bei der Polizei angezeigt, die Staatsanwaltschaft ermittelte. Wenige Monate später lag sie tot auf seinem Tisch. Seither hat sich einiges getan in Hamburg. Die Behörden habe mit dem Universitätsklinikum Eppendorf einen Kooperationsvertrag geschlossen.

28.000 misshandelte Kinder?

Seither sind alle Hamburger Jugendämter dazu verpflichtet, die lebenden Opfer von Gewalt dem Institut für Rechtsmedizin vorzustellen. "Die Untersuchungszahlen haben sich seitdem verdoppelt", sagt Püschel. 700 Kinder haben Püschel und sein Team im vergangenen Jahr untersucht. Rechnet man die Zahlen hoch, kommt man bundesweit auf rund 28.000 Fälle misshandelter Kinder – siebenmal mehr als in der Kriminalstatistik ausgewiesen.

Im März 2014 gründete auch Rechtsmediziner Michael Tsokos eine Gewaltschutzambulanz in Berlin, eine Anlaufstelle für Opfer von häuslicher Gewalt. Hier können auch Erwachsene, oftmals Frauen, ihre Verletzungen untersuchen und dokumentieren lassen, ohne dass sie Anzeige erstatten müssen. Die Bezirksregierung Neukölln hat auch ihr Jugendamt verpflichtet, alle Kinder hier untersuchen zu lassen, sofern sie Verletzungen aufweisen, deren Ursache man nicht zweifelsfrei erklären kann. Doch bislang ist Neukölln der einzige Bezirk in Berlin.

"Wir sprechen hier nicht von Unfällen – diese Jungen und Mädchen werden zu Tode getreten, geschlagen, geschüttelt, ertränkt oder verbrüht"

"Es ist ein Skandal. Jedes Jahr sterben etwa 160 Kinder durch Misshandlung, rund 4500 Kinder werden lebensgefährlich verletzt", sagt Michael Tsokos. "Wir sprechen hier nicht von Unfällen – diese Jungen und Mädchen werden zu Tode getreten, geschlagen, geschüttelt, ertränkt oder verbrüht." Das höchste Risiko haben Säuglinge: Mehr als ein Drittel aller tödlichen Verletzungen in dieser Altersgruppe werden von Erwachsenen gewalttätig zugefügt.

Wenn jemand wegen Kindesmisshandlung vorbestraft ist und in Berlin von einem Bezirk in einen anderen zieht, wird das dortige Jugendamt von der Vorstrafe nichts erfahren. "Eine professionelle Leichenschau müsste Pflicht sein", sagt Tsokos. "Bisher kann die auch der Kinder- oder Hausarzt durchführen." Es gebe immer wieder Fälle, da vermute der Arzt einen plötzlichen Kindstod, weil er keine äußerlichen Verletzungen sieht. "In Wirklichkeit aber wurde das Kind zu Tode geschüttelt. Wir in der Rechtsmedizin würden das erkennen."
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