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Was ist Stalking?

Willentliches und wiederholtes (beharrliches) Verfolgen oder Belästigen einer Person.
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Salva
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Was ist Stalking?

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 2. Aug. 2015, 05:51

Stalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand (in Deutschland als "Nachstellung") und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.
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• Begriffserklärung und Definition

Der Begriff Stalking entstand in den 80er Jahren in den USA. Er kommt vom englischen Wort "to stalk", was heranpirschen oder auch anschleichen bedeutet. Ursprünglich in der Jägersprache verwendet, fand er bald Verwendung für ein neues Phänomen, das Verfolgen einer Person.

Die polizeiliche Definition von Stalking lautet:
"Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird."
(Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Die international gebräuchlichste Definition von Stalking stammt von den australischen Forschern Mullen, Pathé, Purcell und Stewart. Sie definieren Stalking als
"…Verhaltenskonstellation, in der eine Person der anderen wiederholt unerwünschte Kommunikation oder Annäherung erzwingt"
Das wiederholt bezieht sich hier auf mindestens zehn Versuche der Kontaktaufnahme oder Annäherung, über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen.


• Stalkingformen

Stalking äußert sich auf vielfältige Art und Weise durch zig verschiedene Handlungen. Die folgende Aufzählung ist bei weitem nicht komplett, da der Phantasie von Stalkern leider keine Grenzen gesetzt sind.

Die gängigsten Stalkinghandlungen sind:

► Telefonanrufe
► Herumtreiben in der Nähe des Opfers
► Kontaktaufnahme über Dritte (Freunde, Familie, Nachbarn, Kollegen usw.)
► Im Umfeld nachfragen (auch hier wieder Freunde, Familie, Nachbarn, Kollegen usw.)
► Vor der Türe stehen
► SMS
► Briefe
► Nachgehen
► Körperliche Attacken
► E-Mails
► Verfolgen mit dem Auto
► Nachrichten am Auto oder der Wohnungstüre
► Sachbeschädigungen
► Eindringen in die Wohnung
► Zuschicken von schockierenden/obszönen Gegenständen (tote Tiere, Exkremente, Sexspielzeug etc.)
► Bestellen oder abbestellen von Waren
► Ausspähen der Tagesabläufe und Gewohnheiten
► Kontaktaufnahmen oder Ausspähen über soziale Netzwerke
► Verleumdungen/Rufschädigung (häufig am Arbeitsplatz oder im direkten Umfeld)
► Anzeigen bei Behörden (Jugendamt, Finanzamt, Polizei)


• Tätertypen

Es gibt verschiedene Formen von Stalkern, jeder wird durch andere Beweggründe angetrieben, manchmal verschwimmen die Grenzen aber auch, weswegen man Täter manchmal der einen und der anderen Gruppe zuordnen kann.

Die folgenden Tätertypen beruhen auf der Forschungsarbeit von Paul E. Mullen, Michael Pathé und Rosemary Purcell und gelten als die gängigsten Stalkertypologien

1. Der zurückgewiesene Stalker ("Rejected Stalker")
2. Der ärgerliche/wütende Stalker ("Resentful Stalker")
3. Der Intimität begehrende Stalker ("Intimacy Seeker")
4. Der inkompetente Verehrer ("Incompetent Suitors")
5. Der räuberische/habgierige Stalker ("Predatory Stalker")

1. Der zurückgewiesene Stalker ("Rejected Stalker")
In aller Regel verfolgt dieser Tätertyp einen ehemaligen Intimpartner bzw. eine ehemalige Intimpartnerin. Das Ziel dieser Stalker ist es die Beziehung wieder herzustellen oder sich am ehemaligen Partner zu rächen. In manchen Fällen fallen beide Motive auch zusammen. Der Sinn des Stalkings ist es Kontakt mit dem Opfer herzustellen, selbst wenn dieser Kontakt nur darin besteht das Opfer zu quälen.

2. Der ärgerliche/wütende Stalker ("Resentful Stalker")
Dieser Tätertyp möchte sein Opfer quälen und ihm Angst machen. Das Stalking dient dem Zweck der Vergeltung. Der Täter ist der festen Überzeugung, dass das Opfer ihm ein Unrecht angetan hat und möchte sich hierfür rächen.

3. Der Intimität begehrende Stalker ("Intimacy Seeker")
Dieser Typ Stalker versucht eine Beziehung mit seinem "Traumpartner" zu erreichen bzw. mit der Person, von der er sich einbildet, dass er sie liebt, bzw. das diese Person ihn liebt oder zu einem späteren Zeitpunkt lieben wird. Sie lassen von ihrem Opfer nicht ab, egal wie dieses auf die Annäherungsversuche reagiert. In diesem Zusammenhang spricht man auch oft von Liebeswahn/Erotomanie Stalkern.

4. Der inkompetente Verehrer ("Incompetent Suitors")
Diese Stalker bilden sich ein einen Anspruch auf das "Objekt ihrer Begierde" zu haben und drängen sich ihrem Opfer gerade zu auf. Bei diesem Stalkertyp bringen gerichtliche Sanktionen einen schnellen Erfolg, allerdings suchen sie sich auch schnell neue Opfer.

5. Der räuberische/habgierige Stalker ("Predatory Stalker")
Hierbei handelt es sich wohl um die kleinste Gruppe der Stalker. Die Täter in diesem Fall sind fast immer männlich und das Stalking dient als Vorbereitung für einen, meist sexuellen, Übergriff.


• Täter-Opfer Beziehung

In der überwiegenden Zahl der Stalkingfälle gibt es zwischen dem Täter und Opfer eine Vorbeziehung, nur in etwa zehn Prozent der Fälle, ist der Täter ein völlig Fremder.

Die Stalkingstudie von Prof. Dr. Hans-Georg W. Voß und den Diplom-Psychologen Jens Hoffmann und Isabel Wondrak von 2005 ergab folgende Täter-Opfer-Konstellationen und ihre Häufigkeit:

► Ex-Partner (48,5%)
► Bekannter (12,3%)
► Fremder (9,3%)
► Sonstiges (z.B. Nachbar) (8,9%)
► Arbeitskollege (6,4%)
► Freund (5,1%)
► Professionelle Beziehung (z.B. Klient, Kunde, Patient, Schüler, Mandant) (4,5%)
► Ex-Partner vom Partner (3,4%)
► Familienmitglied (1,6%)

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• Psychische, körperl. und soziale Stalkingfolgen

Stalking geht an den Betroffenen nicht spurlos vorüber, im Gegenteil. Die Auswirkungen der Nachstellungen können grenzenlos sein. Es geht bei "einfachsten" psychischen Folgen los und kann bis hin zum Selbstmord oder schweren gesundheitlichen Folgen führen. Aber auch auf das Sozialleben der Betroffenen kann Stalking enorme Auswirkungen haben.

Die niederländischen Forscher Kamphuis und Emmelkamp fanden heraus, dass Stalkingopfer dem selben psychischen und physischen Stress ausgesetzt sind, wie die Überlebenden eines Flugzeugabsturzes.

Psychische Folgen:

► Schlafstörungen
► Albträume
► Panikattacken
► Schreckhaftigkeit
► Depressionen
► Gereiztheit
► Essstörungen
► Posttraumatische Belastungsstörung (Informationen hierzu auf der Seite der Charité)
► Misstrauen gegenüber anderen Menschen
► Beziehungsunfähigkeit
► Suizidgedanken/Suizid (verschiedene Studien zeigen das bei etwa einem Viertel bis einem Drittel der Stalkingopfer Selbstmordgedanken, Selbstmordimpulse oder -handlungen vorkommen)

Körperliche Folgen:

► Magenbeschwerden
► Kopfschmerzen
► Infektanfälligkeit durch stressbedingt geschwächtes Immunsystem

Soziale Folgen:

► Verlust des Arbeitsplatzes
► Entfremdung von Freunden
► "Social Death" (kompletter Verlust sämtlicher Sozialkontakte, des Umfelds und des sonstigen Soziallebens, durch Umzug und notwendige Schutzmaßnahmen)
► In die Brüche gehen von Paarbeziehungen

Folgende Zahlen stammen aus der Darmstädter Stalkingstudie und beruhen auf den Befragungen von 551 Betroffenen. Mehrfachnennungen waren erlaubt.
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• Stalkingmythen

Leider gibt es auch im Bereich Stalking zahlreiche Irrtümer und Mythen. Einige möchte ich hier aufklären.

1. Stalker sind psychisch krank
Tatsächlich sind nur die wenigsten Stalker psychisch krank. Stalking ist keine Krankheit, es ist eine Verhaltensweise. Die Gründe hierfür sind verschieden.

2. Nur bestimmte Personen können Opfer von Stalking werden
Jeder Mensch kann zum Opfer werden. Sei es durch das Ende einer Beziehung, durch Kundenkontakt, durch den Status als Prominenter oder, weil man schlicht und ergreifend der falschen Person über den Weg gelaufen ist.
Dazu der Stalkingexperte Jens Hoffmann: "Stalking kann jeden treffen. Stalking ist ein Massenphänomen, das jeden erwischen kann. Das heißt, Sie können morgen neben jemandem beim Bäcker stehen und diese Person wird Sie für den Rest Ihres Lebens verfolgen"

3. Stalking ist gleich Liebeswahn
Liebeswahn ist nur einer der zahlreichen Gründe für Stalking. Tatsächlich sind lediglich rund zehn Prozent der Stalker Liebeswahnstalker.

4. Stalker sind immer Fremde
Zum Stalker kann jeder werden. Laut der Darmstädter Studie sind nicht mal zehn Prozent der Täter Fremde, beim Rest besteht zwischen Täter und Opfer irgendeine Form von Beziehung (Ex-Partner, Kollegen, Nachbarn, Mandanten usw.)

5. Stalker wollen nur etwas klären, ein offenes Gespräch kann das Stalking beenden
Jede Form von Kontakt mit einem Stalker wird die Stalkinghandlungen eher steigern als beenden. Man kann Stalking nicht "aus der Welt reden". Ausschließlich ein konsequenter Kontaktabbruch ist sinnvoll!

6. Gerichtliche oder polizeiliche Maßnahmen beenden das Stalking
Leider funktioniert dies in aller Regel nur in Filmen. Ein Großteil der Täter setzt sich, zumindest anfangs, über gerichtliche oder polizeiliche Maßnahmen hinweg. Hier hilft nur Konsequenz. Merkt der Täter das man einknickt, weil er sich nicht sofort an die Maßnahmen hält, so hat er erst Recht keinen Grund, sich an die Auflagen von Gericht und Polizei zu halten.

7. Stalker sind immer männlich, Opfer sind immer weiblich
Obwohl der Großteil der Täter im Bereich Stalking männlich ist und der überwiegende Teil der Opfer weiblich, gibt es sehr wohl auch eine große Zahl männlicher Opfer und auch weibliche Täter.

8. Stalking ist nicht mehr als eine ungefährliche Liebelei
Abgesehen von allen psychischen und physischen Folgen von Stalking, gibt es leider auch zahlreiche Fälle, in denen Stalking in Gewalttaten oder Tötungsdelikten geendet hat. Stalking ist weit mehr als eine Schwärmerei, zumal Liebe auch nicht das häufigste Motiv für Stalking ist.

9. Stalking endet immer mit Gewalt
Genau wie man Stalking nicht unterschätzen darf, darf man es bezüglich möglicher Gewalteskalationen nicht überdramatisieren. Es gibt zwar immer wieder Eskalationen im Bereich Stalking, aber zum Glück endet nur eine geringe Zahl von Stalkingfällen mit schweren Gewalttaten oder Tötungsdelikten.


• Strafrechtliche Sanktionen

► Gewaltschutzgesetz Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen * Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2001 (BGBl. I S. 3513), in Kraft getreten am 01.01.2002

§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen * § 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung * § 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen * § 4 Strafvorschriften * ► § 238 Strafgesetzbuch - Nachstellung * Kritik zum § 238 Nachstellungsparagraph - Kritik

Am 30. März 2007 trat in Deutschland der Nachstellungsparagraphin Kraft, der §238 StGB. Der Paragraph sollte Opfern von Stalking die Möglichkeit geben, sich gegen die Täter zuwehren, da dies bis dahin nur mangelhaft bis gar nicht möglich war. Bis zum Inkraftreten des Nachstellungsparagraphen konnte man Täter, wenn überhaupt, nur über „Nebenschauplätze“ belangen, also wenn es z.B. andere Straftaten im Zuge des Stalkings gegeben hatte, wie beispielsweise Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung usw. Vielen Stalkingopfern konnte man aber gar nicht helfen. Es gab kein Gesetz gegen hunderte von Anrufen oder SMS, gegen tägliches vor der Tür auflauern, gegen zig unerwünschte Geschenke, gegen das Eindringen in das Leben einer anderen Person. Man war schutzlos! Zwar gab es seit 2002 das Gewaltschutzgesetz, allerdings bot dieses nur befristeten Schutz und ist mit einem Strafrahmen von maximal einem Jahr auch extrem niedrig angesetzt. Außerdem ist das Gewaltschutzgesetz im Zivilrecht angesiedelt, strafrechtlich war die Handhabe gleich null.

Nach zähem Ringen und gegen den Widerstand der FDP, wurde 2007 der Nachstellungsparagraph verabschiedet, doch er sollte nicht mehr als ein Pflaster auf eine Amputationswunde sein. Die anfängliche Hoffnung vieler Opfer, nun endlich Hilfe zu bekommen, wurde aufgrund der extrem hohen Hürden des §238 schnell zunichte gemacht. Der Paragraph wurde als Erfolgsdelikt angelegt. Dies bedeutet, dass für eine strafrechtliche Verurteilung erst ein Taterfolg eingetreten sein muss. Dieser Taterfolg ist, laut höchstrichterlicher Rechtssprechung, erst dann erreicht, wenn das Opfer umzieht, seine Arbeitsstelle aufgibt oder das Haus nicht mehr alleine verlässt. Gesundheitliche Folgen, Angstzustände etc. wurden nicht beachtet. Kurzum, erst wenn das Opfer seine Lebensumstände, nach außen hin, bemerkbar drastisch verändert oder sein gewohntes Leben aufgibt, konnte strafrechtlich eingegriffen werden. In meinen Augen ist dies ein unhaltbarer Zustand, da dies dem Täter eine unheimlich lange Zeit gibt, sein Opfer zu quälen und je stärker ein Opfer ist, desto weniger Chancen hat es, dass der Täter verurteilt wird. Abgesehen davon ist es z.B. für Frauen die ein Kind mit dem Täter haben, praktisch nicht möglich diese Kriterien zu erfüllen. Ein Umzug macht wenig Sinn, da der Täter ja bestimmte Rechte bezogen auf das Kind hat und somit der Schutzeffekt eines Umzugs weg wäre und Arbeitsplatzaufgabe ist, gerade bei Alleinerziehenden, oft nicht möglich, da gar keine Arbeit besteht, besonders nicht bei sehr kleinen Kindern. Der Nachstellungsparagraph ist also nicht viel mehr als ein stumpfes Schwert, was eine Verurteilungsquote von unter zwei Prozent klar belegt! (2010: 26 848 Fälle, 21698 Tatverdächtige, 414 Verurteilungen / Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2010)

Die bayrische Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) engagierte sich sehr für Stalkingopfer und kämpfte für eine Nachbesserung des §238. Ihre Forderung war, dass der Paragraph von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt verwandelt wird. Dies würde bedeuten das bereits alles was geeignet ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung hervor zu rufen unter Strafe steht. Auf der Justizministerkonferenz am 15. November 2012 schaffte Frau Dr. Merk es bereits die Mehrheit der Justizminister dazu zu bewegen für die Nachbesserung zu stimmen. Leider stand die FDP dieser Änderung ablehnend gegenüber, weswegen sie unter der schwarz-gelben Regierung nicht mehr durchgesetzt werden konnte. Bei der großen Koalition fand das Thema Stalking zwar Einzug in den Koalitionsvertrag, allerdings scheint der Nachstellungsparagraph keine große Priorität zu haben. Bayern brachte, unter dem neuen Justizminister Dr. Winfried Bausback, zwar im Mai 2014 einen Änderungsantrag in den Bundesrat ein, allerdings liegt dieser aktuell auf Eis. Es gibt angeblich verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Absatz 1, Punkt 5 des Gesetzes, welches allerdings seit 2007 schon genau mit diesem Punkt in Kraft ist. Sollte der Punkt fünf gestrichen werden, wäre das Gesetz mal wieder nur eine halbe Lösung und einmal mehr würden Opfer ausgeschlossen werden.[/name]

► Nebenklage Nebenklage

Nach der Anzeige einer Tat ist man, als Geschädigter, praktisch rechtlos. In der Verhandlung ist man lediglich Zeuge. Bei bestimmten Straftaten gibt es allerdings die Möglichkeit, die Nebenklage zu beantragen und somit Verfahrensbeteiligter, mit diversen Rechten zu werden. Während man bei vielen Delikten besondere Gründe hierfür darlegen muss, ist man bei Verstößen gegen eine Gewaltschutzanordnung (GewSchG §4) oder bei Nachstellung (§238 StGB) automatisch nebenklagebefugt, allerdings muss man die Nebenklage beantragen.

Rechte des Nebenklägers
– Dem Nebenkläger steht, über einen Rechtsanwalt, Akteneinsicht zu.
– Der Nebenkläger und/oder dessen anwaltlicher Vertreter haben das Recht, während der gesamten Verhandlung anwesend zu sein. Man muss nicht mal zugelassener Nebenkläger sein um dieses Recht wahrzunehmen. Es reicht aus, dass man nebenklagebefugt ist.
– Der Nebenkläger hat das Recht Beweisanträge zu stellen
– Dem Nebenkläger steht, über einen Rechtsanwalt, Akteneinsicht zu.
– Während der Verhandlung hat der Nebenkläger ein Fragerecht
– Als Nebenkläger bekommt man die Entscheidungen des Gerichts, wie z.B. das Urteil, automatisch zugestellt.
– Der Nebenkläger ist berechtigt Rechtsmittel einzulegen.

Pflichten des Nebenklägers
Mit der Nebenklage erhält man ausschließlich zusätzliche Rechte, keine Pflichten.

Braucht man einen Anwalt um Nebenkläger zu werden?
Nein, man braucht hierfür keinen Anwalt. Nach meinen persönlichen Erfahrungen würde ich allerdings einen Anwalt empfehlen. Mir hat es sehr geholfen jemanden im Verfahren an meiner Seite zu haben, der hinter mir steht und meine Interessen vertritt. Diese Entscheidung muss allerdings jeder für sich selbst treffen.

Wie wird man Nebenkläger?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Nebenklage zu beantragen. Sollte man anwaltlich vertreten sein, so kann der Anwalt diese Aufgabe übernehmen. Möchte man keinen Anwalt beauftragen, so besteht bereits während des Ermittlungsverfahrens die Möglichkeit, die Nebenklage schriftlich bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen. Ist schon Anklage erhoben worden, so stellt man bei Gericht einen schriftlichen Antrag.

Kosten
Die Nebenklage selbst kostet nichts. Allerdings können Kosten für die anwaltliche Vertretung anfallen. Wer nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, hat die Möglichkeit Prozesskostenhilfe * zu beantragen.

Prozesskostenhilfe berechnen * Mithilfe des PKH-Rechners können Sie berechnen, ob in Ihrer Person die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe gegeben sind.
Bedenken Sie jedoch, dass Ihnen ein Gericht auch bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht zwingend Prozesskostenhilfe gewähren wird. Ausserdem umfasst die PKH nicht alle Kosten, die im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens entstehen können.
Der PKH-Rechner ist grundsätzlich auch geeignet, die Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu berechnen.[/name]

Quellen: Stalking und Justiz | Wikipedia | PKH-Rechner | Justizportal des Bundes und der Länder
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