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BKA setzt nun "Bundestrojaner" ein

Vorgehen zur individuellen Verbrechensbekämpfung.
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Salva
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BKA setzt nun "Bundestrojaner" ein

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 22. Feb. 2016, 20:46

22. Februar 2016, 18:58 Uhr

Das Bundeskriminalamt wird von sofort an ein neues Überwachungsinstrument einsetzen. Die Vorgängerversion war von den Verfassungsrichtern vor acht Jahren noch gestoppt worden.

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Das Bundeskriminalamt wird von sofort an ein neues Überwachungsinstrument einsetzen. Wie das Bundesinnenministerium bestätigte, wurde eine umstrittene Software des BKA zum Einsatz für die Behörde freigegeben. Mit der als "Bundestrojaner" bekannten Technik will die Behörde Computer und Smartphones überwachen. Laufende Gespräche und Chats sollen mitgeschnitten werden, und zwar direkt auf dem von der Zielperson genutzten Gerät. So wollen Ermittler Kommunikation abgreifen, bevor sie verschlüsselt wird. Die Freigabe sei "nach umfassenden Tests und einer externen Software-Prüfung" im Herbst 2015 geschehen, heißt es. In die Beratungen seien die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern einbezogen gewesen. Auch Landeskriminalämter könnten das Programm nutzen, ihre Mitarbeiter müssten aber noch geschult werden.

Beim Bundestrojaner handelt es sich um ein Programm, das - wie ein Trojanisches Pferd - auf den Rechner eines Verdächtigen aufgespielt werden soll und den Ermittlern dann über das Internet die Chance geben soll, die Kommunikation des Verdächtigen mitzuhören oder zu lesen. Einer Vorgängerversion, die Ermittler nicht nur mitlesen ließ, sondern gleich Zugriff auf den ganzen Computer ermöglichte, setzte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 engere Grenzen. Die neue Software soll diese nun einhalten. Dennoch ist sie unter Datenschützern weiter umstritten. "Es ist fast unmöglich nachzuweisen, dass eine Software eine bestimmte Funktion nicht hat", sagt Falk Garbsch, Sprecher des Chaos Computer Club (CCC). Der CCC hatte 2011 eine ähnliche Software bayerischer Behörden analysiert. Das Programm erlaubte einen umfassenden Zugriff auf die Festplatten der Zielpersonen sowie die Fernsteuerung ihrer Rechner. Der Club hat noch weitere Bedenken.

Ein Trojaner sei immer auch ein Einfallstor für andere Kriminelle. Diese könnten sich Schwachstellen in der Software zur Nutze machen, die Funktionen des Trojaners erweitern und ihre eigenen Programme einschleusen. So könnten sich etwa ausländische Geheimdienste oder Kriminelle Zugang zu den Computern von Verdächtigen verschaffen, die von deutschen Behörden überwacht werden.

SZ | Mehr beim News Reader


Bundestrojaner - ein Horrorszenario wird Realität

Der Staat will die Computer der Bürger kontrollieren, obwohl die so etwas sind wie ihre ausgelagerten Gehirne. Die Frage ist, ob Richter ein TÜV für Wanzen sein können.

Einem Staat unter der Kanzlerschaft des Dr. Mabuse könnte es einfallen, bestimmten Bürgern einen Chip in den Kopf zu pflanzen, um so ihr Denken zu kontrollieren. Das ist Science-Fiction, das ist ein Spiel mit dem Horror.

Nun ist ein privater Computer aber so etwas wie ein ausgelagertes Gehirn, ein Gedächtnisspeicher. Und der staatliche Wunsch, diesen Speicher zu kontrollieren, ist kein fernes Horrorszenario, sondern aktuelle Realität: Seit mehr als zehn Jahren suchen die Sicherheitsbehörden nach tatsächlichen Mitteln und rechtlichen Möglichkeiten, mittels Viren, Trojaner genannt, in private Computer einzudringen und diese in staatliche Spionageanlagen zu verwandeln. Ein neuer Trojaner steht kurz vor dem Einsatz. Das Verfassungsgericht ist schuld daran, dass es überhaupt solche Pläne geben darf. Es hat die staatliche Online-Durchsuchung nicht rundweg verboten, sondern versucht, sie rechtsstaatlich zu regeln; es hat einen TÜV für Computerwanzen vorgeschrieben: Die Wanzen, via Internet eingeschleust, sollen so konstruiert sein, dass sie nur Kommunikationsvorgänge überwachen, nicht aber die Tastatur mitlesen und Speicher abschöpfen können. Ein Richter soll das Ganze kontrollieren. Kann er das? Wanzen domestizieren?

Die Beweislast trägt der Staat: Er muss beweisen, dass es grundrechtskonforme Wanzen gibt. Wenn nicht, dürfen sie nicht eingesetzt werden.
Von Heribert Prantl, SZ
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