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"Upskirting" in Deutschland bald strafbar?

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"Upskirting" in Deutschland bald strafbar?

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 22. Aug. 2019, 22:08

Neuer Straftatbestand "Upskirting"? Bun­des­länder wollen Foto­gra­fieren unterm Bein­k­leid bestrafen

Bild
Bun­des­länder wollen Foto­gra­fieren unterm Bein­k­leid bestrafen.
Foto: Melena-Nsk - stock.adobe.com/LTO

Das Fotografieren unter Röcke und Kleider von Mädchen und Frauen, das sogenannte Upskirting, soll nach dem Willen von NRW, Bayern und Baden-Württemberg endlich unter Strafe gestellt werden. Dazu kündigten die Länder nun einen Gesetzentwurf an.
Nach geltendem Recht seien solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar, kritisierten die Minister. Anders verhalte es sich lediglich, wenn Bilder in einer Wohnung geschossen würden und damit den "höchstpersönlichen Lebensbereich" der Opfer verletzten.

Es könne nicht länger von solchen "zufälligen Sachverhaltsumständen" abhängen, ob demütigende, verletzende Eingriffe in die Privatsphäre von Frauen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit seien, betonte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Auch Bayerns Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) bemängelte: "Der Bundesgesetzgeber hat bis heute nicht reagiert. Deshalb werden wir einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen." Besonders verletzend sei es, wenn solche Fotos im Internet veröffentlicht würden.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte: "Wir wollen, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können." Ein Straftatbestand würde es der Polizei erleichtern, gegen Täter vorzugehen, Personalien aufzunehmen, Platzverweise zu erteilen und Fotoapparate oder Handys zu beschlagnahmen.
Upskirting in Deutschland bislang nicht strafbar
Tatsächlich ist Upskirting unter fast allen denkbaren Umständen nicht strafbar. Einen Paragraphen, der genau dieses Verhalten verbietet, findet man im Strafgesetzbuch (StGB) nicht. Zwar kann man hier an andere Paragraphen denken, die nicht explizit das Upskirting verbieten, jedoch andere Taten. Diese sind jedoch meist nicht einschlägig.

Es gibt bereits mehrere Urteile, die eine Beleidigung abgelehnt haben. In einem bekannten Fall aus dem Jahr 2013 wurde sogar ein Bürgermeister mit Fotos bzw. Videos der Intimbereiche von über 100 Frauen auf seinem Handy erwischt. Strafbar sei das Verhalten aber nicht, so das Landgericht (LG) München. Denn die Frauen seien ja nicht herabgesetzt worden, schließlich hätten sie nicht einmal etwas von den Aufnahmen mitbekommen. So ähnlich hatte schon das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg 2010 argumentiert: Bloßes sexuelle Belästigung könne nicht als Ehrverletzung bestraft werden, sondern erst eine darin enthaltene Äußerung, in der eine vom Täter gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen sei.

Verurteilt wurde der Ex-Bürgermeister im obigen Fall übrigens dennoch: Zumindest war sein Verhalten als Ordnungswidrigkeit zu werten. Wegen einer „Belästigung der Allgemeinheit“ wurde er nach § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zur Zahlung von 750 Euro verurteilt. Denn anders als bei der Beleidigung reicht hier die bloße Möglichkeit, dass andere belästigt werden könnten. Wenn also Dritte das heimliche Fotografieren bemerken könnten und sich dadurch in ihren Grundwerten gestört fühlen könnten, trägt die deutsche Rechtsordnung ein solches Verhalten dann doch nicht mit. Ordnungswidrig ist es damit aber nur, wenn eine dritte Person sehen kann, wie jemand einer Frau unter den Rock fotografiert und diese Person sich davon belästigt fühlen könnte. Nicht aber die Belästigung der Frau selbst!
Quellen: LTO | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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#2

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 13. Nov. 2019, 22:21

Mi, 13. November 2019: Zahlreiche Opfer hatten sich an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gewandt und forderten per Online-Petition eine entsprechend härtere Bestrafung.

Indess:
Anders als das Fotografieren wird das Veröffentlichen solcher Bilder schon länger als Straftat gewertet. Seit 2015 drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn Bilder ins Internet gestellt werden, die dem Ansehen der Abgebildeten erheblich schaden können. Betroffene können zudem die sofortige Löschung, Schadenersatz und gegebenenfalls eine Geldentschädigung verlangen.

Dass nicht zugleich auch das heimliche Filmen und Fotografieren unter Strafe gestellt worden sei, sei "kaum vermittelbar", sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Frauen gezielt und heimlich unter den Rock zu filmen sei "keine Lappalie".

Das Problem habe sich mit der steigenden Verfügbarkeit von Smartphones entwickelt und hänge auch mit der Tendenz zusammen, sein Leben in sozialen Netzwerken und Messengerdiensten wie Whatsapp permanent zu teilen, erklärte der Unions-Abgeordnete Ingmar Jung. Seine Fraktion kündigte an, genau zu prüfen, ob der Gesetzentwurf des Justizministeriums das Problem tatsächlich löse.
Quelle: Tag24
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